Beiträge von Susannea

    Analog und digital läuft bei uns symbiotisch nicht konkurrierend.

    Wäre auch oft sinnvoll, nur hat Berlin z.B. über das Programm "Kreidefreie Schule" die elektronische Whiteboards bei uns gezahlt, da wurden selbst nagelneue Kreidetafel beim Abmontieren extra zerstört, damit man sie nicht mehr nutzen kann.
    Angeblich vertragen die Whiteboards den Kreidestaub nicht, was ich alles im Schulhaus nicht vertrage spare ich mir besser.

    Ich will niemandem was wegnehmen, aber der Arbeitgeber würde dann garantiert damit argumentieren, dass in den Weihnachts-, Oster- und Herbstferien und an Brückentagen jeweils auch nicht komplett gearbeitet wurde und da bereits Überstunden und Urlaubstage genommen wurden.

    Vor den Sommerferien liegen aber maximal die Oster-, Pfingst- und evtl. Winterferien, das reicht in der Regel nicht für die mehr als 3 Wochen Urlaub und schon gar nicht wenn da eben auch z.T. gearbeitet wurde.

    Mir musste jedenfalls für das erste Halbjahr mal Urlaub ausgezahlt werden, weil sie die Sommerferien nicht bezahlen wollten, weil die Ferien davor nicht mal für den gesetzlichen Mindesturlaub gereicht haben.

    Und bei meinem Mann wurde immer wegen der Elternzeit der Urlaub gekürzt, warum sollte das bei Lehrern nicht der Fall sein? (Der ist jedenfalls auch bei der gleichen Bezregierung angestellt, aber nicht Lehrer)

    Weil seit ca. 3 Jahren der AG dies explizit mitteilen muss, dass er kürzt, dies darf nicht mehr automatisch geschehen. Gerade bei Vätern ist das mit der Kürzung ja eh noch schwieriger, weil es oft gar nicht zulässig ist (wenn sie die Monate z.B. einzeln nehmen) oder eben nur für einen Monat geschehen darf, weil nur volle Monate in Elternzeit zur Kürzung führen.

    Ich könnte jetzt andersrum argumentieren, beim meinem Mann wurde der Urlaub nie wegen der Elternzeit gekürzt bei allen drei Kindern nicht, weil es eine Kann-Bestimmung für den AG ist und keine Muss Bestimmung.

    Bei mir wurde es beim 1. Kind jedenfalls nicht genehmigt. (Ich hatte vor 11 Monate EZ zu nehmen und dann in den Ferien einzusteigen und bekam dann als Aussage ich müsse 10 oder 12 nehmen, 11 wäre rechtsmissbräuchlich.) Aber auf die Idee damit zu argumentieren, dass meine letzten Sommerferien komplett in den Mutterschutz gefallen waren und ich noch Urlaubsanspruch hätte, bin ich leider nicht gekommen.)

    Wie gesagt, Berlin ist mit solchen Ansinnen gescheitert, außer NRW kenne ich kein Bundesland, was solche Vorgaben überhaupt macht.

    Wenn sie also dann nach der Elternzeit (ich gehe von klassisch einem oder zwei Jahren aus) zurück an die Schule geht, hat sie zwar keinen "Anspruch" auf die Sommerferien aktuell, da sie vor den Sommerferien kaum gearbeitet hat, aber ja noch den Urlaubsanspruch von vor den Entbindung.
    Oder habe ich jetzt einen Denkfehler?

    Wenn man von einem Kalenderjahr ausgeht, hätte sie ja 2019 nur 15 Urlaubstage (also nicht genug für die Sommerferien) und dann 20XX noch mal 15 Tage (bei vollen Jahren in EZ).

    Da gibt es mehrere Denkfehler. 2019 hat sie sicher mehr als 15 Urlaubstage, wenn man davon ausgeht, dass sie eben die Sommerferien nicht in Elternzeit ist, somit stehen ihr dann in der Regel ca. 8/12 Urlaub zu, also 20 Tage. Aber, da der AG nicht im Voraus kürzen darf, muss er davon ausgehen, dass sie 30 Tage Urlaubsanspruch hat und die gewähren (und zuviel genommener Urlaub darf nicht zurückgefordert werden).
    Also Elternzeit nach den Ferien ok und kein Problem.

    Im Jahr nach der Elternzeit kommt sie dann vermutlich ca. im Mai/Juni wieder, also stehen ihr da vermutlich ca. 7/12 des Jahresurlaubes zu, wären dann auch wieder 18 Urlaubstage. Alles unter der Voraussetzung, dass der AG überhaupt eine Kürzung ausspricht, sonst stehen ihr jeweils 30 Tage zu.
    Dann wären da sicher noch die vielen Überstunden im jetzigen Schuljahr und dann auch in dem wenn sie wiederkommt, so dass eine Bezahlung der Sommerferien keinerlei Problem darstellen sollte. Zumal davon auszugehen ist, dass sie in dem Jahr, in dem sie wiederkommt in den Sommerferien sicherlich nicht 6 Wochen Urlaub macht, sondern auch Vorbereitung, dann evtl. Präsenztage usw. so das es eh keine 6 Wochen sind, die sie da benötigt.

    Für den AG sehe ich da schlechte Karten zu argumentieren, warum sie das nicht so machen sollte, ansonsten soll sie eben die Auszahlung der Überstunden und des Urlaubs vor der Elternzeit beantragen, wird vermutlich ähnliches bei rumkommen.

    Aber dann würde nach einem oder 2 Jahren Elternzeit eventuell noch ein paar Wochen bis zu den Sommerferien zu arbeiten sein, aber dann direkt die Ferien folgen, also würde man ja dann trotzdem den Urlaub von vor der Entbindung "nehmen".

    Wieso würde man dann den Urlaub von vor der Entbindung nehmen? Da nimmt man den Urlaub aus dem Jahr in dem die Elternzeit endet, der ja dann mindestens die Hälfte des Jahresurlaubes betragen müsste (wenn der AG denn eine Kürzung mitgeteilt hat, ansonsten hat man ja auch in Elternzeit Urlaubsanspruch).

    Und immerhin würde doch bei einem oder zwei Jahren Elternzeit das Ende in die Sommerferien fallen und dann hättest du die Zeit doch dann, oder?

    Nein, warum, wenn der Mutterschutz nach der Geburt vor den Sommerferien liegt, tut das Ende der Elternzeit es bei ganzen Jahren auch. Dann müsste sie vermutlich wieder arbeiten. Und gerade wenn sie im BV war oder krankgeschrieben kann sie den Urlaub eigentlich nicht verbraucht haben, den würde ein "normaler" AN dann ach da nehmen.

    Und hier bin ich mir nicht 100%ig sicher, aber EG muss doch lückenlos genommen werden, oder?

    Nein, erst nach dem 14. Lebensmonat.

    Nein, ganz so einfach ist es nicht.
    Elternzeit kannst du erst nach den Ferien nehmen, das sollte gehen (wobei NRW das vermutlich nicht zulässt), der Mutterschutz und damit deine Bezüge oder das Mutterschaftsgeld werden aber immer aufs Elterngeld angerechnet, egal ab wann du in Elternzeit bist, damit hast du dann schon mindestens zwei Monate verbraucht. Aber dann evtl. einen Monat Pause mit Elterngeld machen geht zumindest bei normal angestellten, müsste also bei Lehrern (außer NRW) auch gehen.

    Im November 2017 sollten die Zeiten spätestens beantragt worden sein, die meisten haben bis heute keine Antwort, nun wollte man ab dem 1.4. nach Auskunft der Personalräte und der GEW alle betroffenen anschreiben, dass man es sich anders überlegt hätte und die nun doch nicht anerkennt.

    Was bedeutet das für die meisten?
    Aktuell nichts, gezahlt wird ja eh Stufe 5, nur die die jetzt schon 6 hätten (wobei die es z.T. sofort anerkannt bekommen haben, soviel zur Gleichbehandlung) bekommen mehr Geld.

    Aber auf Dauer dauert es natürlich länger bis man in Stufe 6 ankommt und mehr Geld erhält.

    Die GEW will Musterklagen durchführen, ich freue mich schon und bin gerne bereit.

    Das ist dann mal wieder eine Abwertung des Berufs und der Verhandlungsergebnisse aus den Tarifverhandlungen (dies war ja eines der Ergebnisse der vorletzten Tarifverhandlungsrunde, die bis heute eben rausgezögert wurden). :tot:

    Nur gilt das Arbeitsschutzgesetz für verbeamtete Lehrkräfte in NRW nicht, sie sind explizit davon ausgenommen. Das Gleichstellungsgesetz beinhaltend die Familienförderung gilt aber auch für verbeamtete Lehrkräfte. Entsprechend hat die Schulleitung rein rechtlich alles richtig gemacht.
    Arbeitszeitverordnung: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_tex…031009100936565
    Siehe §1 Absatz 2

    Gleichstellungsgesetz NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_tex…071121100436242
    Siehe §13, Absatz 1

    Deswegen ja ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht, wobei hier auch einer dann gegen die Arbeitszeitverordnung vorliegt.

    Insb., wenn es da richtig voll ist, ist es nämlich nervig, wenn man die leeren Parkplätze als Mann nicht nutzen darf.

    Du darfst sie doch nutzen, es ist ja kein Verbot, anders als bei Behindertenparkplätzen.

    Und ist es eine Benachteiligung von Männern, wenn diese nach der Abendschule am nächsten Morgen zur 1. Stunde anfangen müssen und damit ihre 11 Stunden Ruhezeit nicht einhalten und vor der Klasse auf dem Pult einpennen, weil es Eltern gibt, die nicht zur 1. Stunde anfangen wollen und das beim Stundenplaner nachträglich auch durchgeboxt bekommen, woraufhin sich mein Stundenplan entsprechend verschlechterte, daß es zu dieser Unterschreitung der gesetzlich bestimmten Mindestruhezeit überhaupt kam?

    Nein, ist es nicht, sondern ein Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz (oder die Fürsorgepflicht), genauso wie es das bei Frauen auch wäre.

    Für jemanden, der in Berlin arbeitet, ja. Aber für die TE ist das wenig hilfreich, wenn es in NRW keine gleichlautenden Vorgaben gibt, die entsprechend konsequent umgesetzt werden.

    Ob und wie die aber umgesetzt wird, muss man erfragen und genau darum ging es. Und darauf habe ich hingewiesen, also ist dies schon hilfreich, wenig hilfreich finde ich dann solche Antworten wie deine, dass dies so nicht stimmt! (Obwohl es eben durchaus stimmt!)

    Nur aus Interesse: Kommt der "Frauenförderplan" analog zur Anwendung bei alleinerziehenden Vätern mit Betreuungszeitproblemen? (Ist eine ehrliche Frage, nicht als polemisches Gedöns gemeint.)

    Ja, die Frage haben wir auch gestellt und da hieß es ja. Warum er "Frauenförderplan" und warum es "Frauenvertretung" heißt und nicht gleichstellungsbeauftragte z.B. weiß auch keiner.

    Und natürlich nicht nur bei alleinerziehenden Vätern, sondern bei allen, wenn sie darauf hinweisen.

    Ist ja auch einfach zu sagen "Ja, ich kann keine 1. Stunde machen" als sich irgendwie ein Betreuungsnetzwerk zu organisieren. Und dann bitte nur bis 14 Uhr, weil da macht die Kita zu. Sobald ein Teilzeit-Papier an der Schule existiert, hat man keinen Anspruch auf weitere Sonderwünsche. Auch ohne TZ-Regelung hat man auf geäußerte Wünsche keinen pauschalen Anspruch.

    Wie gesagt, in Berlin existiert auf Grundlage des LGG ein Frauenförderplan, der vor allen Beschlüssen der Schule geht.
    Und wir hatten gerade die Situation, dass eben eine Kollegin morgens zur 1. Stunde anfangen sollte und dafür jeden Tag einen Babysitter organisieren musste. Das ist ein klarer Verstoß gegen den Frauenförderplan, wie die Frauenvertretung gesagt hat und wird nun abgestellt.

    Edit: Ein typisches Beispiel ist dafür, dass das in Berlin sehr viel strenger zu Gunsten der Vereinbarkeit genommen wird ist z.B: der Absatz 5.3 2.

    Zitat

    2. Bei einer Teilzeittätigkeit für Lehrkräfte in der Elternzeit ergeben sich
    schulartenbezogen unterschiedliche Stundenverpflichtungen. Es muss möglich
    gemacht werden, die bestehende Unterrichtsverpflichtung bei Lehrkräften, die
    in der Elternzeit Teilzeit arbeiten, auf wenige Wochentage zu legen.


    Sprich hier ist es nicht ein es sollte ein freier Tag ermöglicht werden, sondern es müssen sogar mehrere möglich gemacht werden bei entsprechender Stundenzahl.

    Muss sie nicht - wie ich schon mehrfach hier im Forum gesagt habe: Diese pauschale Aussage "Ja, dann musst du halt die 1. Stunde frei bekommen!!!11111" ist Quatsch. Außerdem ist das mal eben leicht gesagt, sobald man dann irgendwie 20 oder 30 Kollegen hat, die solche Wünsche äußern, stößt auch der Stundenplaner irgendwann ganz stark an seine Grenzen. Ist ja auch einfach zu sagen "Ja, ich kann keine 1. Stunde machen" als sich irgendwie ein Betreuungsnetzwerk zu organisieren. Und dann bitte nur bis 14 Uhr, weil da macht die Kita zu. Sobald ein Teilzeit-Papier an der Schule existiert, hat man keinen Anspruch auf weitere Sonderwünsche. Auch ohne TZ-Regelung hat man auf geäußerte Wünsche keinen pauschalen Anspruch.
    Wie bei jedem anderen Job muss man das dann irgendwie organisieren, Babysitter, Großeltern usw. oder halt eben Stunden deutlich reduzieren.

    Muss sie in Berlin doch nach dem Frauenförderplan und sonst soll sie sogar bei anderen Sachen auch freigestellt werden:
    5.1

    Zitat

    1. Schul- und Abteilungsleitungen sowie die koordinierenden Erzieher*innen besprechen
    vor der Unterrichtsverteilung sowie Stunden- bzw. Dienstplangestaltung
    mit den Beschäftigten im Sinne der Ziele gemäß § 10 Abs. 1 LGG folgende
    Regelungen:
    · Dienstbeginn und Dienstende in Abstimmung mit den Betreuungszeiten der
    Kindertageseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen

    Zitat

    4. Bei unausweichlichen Situationen sollen Beschäftigte mit kleinen Kindern und
    pflegebedürftigen Angehörigen von Konferenzen oder sonstigen dienstlichen
    Veranstaltungen freigestellt werden.

    Die Organisation der Kinderbetreuung ist wie bei allen ArbeitnehmerInnen ihre eigene Sache. Wir haben auch jedes Jahr aufs Neue das Vergnügen, unsere Kinder vor Dienstbeginn rechtzeitig zu verteilen

    Also nein, in Berlin ist dies definitiv nicht dein Privatvergnügen nach dem Frauenförderplan. Und etwas anderes als das es eben bei uns so ist und sie das mit der SL besprechen soll, habe ich nicht gesagt.

    Zum Hintergrund: meine jetzige Dienststelle liegt leider noch innerhalb des 35km Radius, allerdings schaffen mein Mann und ich es nach den Sommerferien nicht nun zwei Kinder morgens in unterschiedliche Betreuungen abzugeben und jeweils pünktlich unseren Dienst anzutreten, da mein Fahrtweg aufgrund des grandiosen Verkehrs mitten im Ruhrgebiet nicht unter 50 Minuten liegt und meine erste Unterrichtsstunde bereits um 7.45 Uhr beginnt.

    Hier müsste die Schule dann dafür sorgen, dass du nicht zur 1. Stunde anfängst im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

    Hast du das bei der Schule mal versucht?

    Zu deiner Frage kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

    Es sei denn man will dann mit einer anderen Stundenanzahl weiter machen als davor.

    Natürlich macht man da mit einer anderen Stundenzahl als in Elternzeit weiter, nämlich dann erstmal mit der vollen Stundenzahl, natürlich kann man auch gleich noch weiter reduzieren, aber das dann eben nicht nur bis zu den Ferien.

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