Beiträge von Susannea

    Aber der Berlinier ( in der Regel angestellte) Lehrer an einer absoluten Brennpunktschule kommt dadurch (und durch die Eingruppierung in Stufe 5) ein klein bißchen näher an die Nettoentlohnung eines verbeamteten Lehrers an einer Schule der gleichen Schulform im bayerischen Wald oder so ran.

    Naja, es gibt ja aber noch diverse verbeamtete Lehrer, die das dann auch erhalten, also kommt man damit nicht ein Stück näher, zumal eben erst seit 2013 in 5 eingruppiert wird, aber schon länger nicht mehr verbeamtet. Es gibt also viele. die noch deutlich weiter weg sind ;)

    Hallo,

    Weiß jemand wie genau die Bezahlung im TV-L erfolgt?
    Was passiert z.B., wenn man in der Entgeldgruppe E11 die 6. (und letzte) Stufe erreicht hat und sechs Jahre in dieser Stufe war? Wird man danach höhergruppiert und wird nach E12 bezahlt oder bleibt man den Rest seines Berufslebens in E11, Stufe 6?

    Danke!

    Dann bist du oben angekommen und kannst ohne Beförderung oder Änderung des Tarifvertrages nicht mehr erreichen.

    Bonusprogramm, gibt es in 2 Abstufungen: 100.000 / 50.000 € pro Jahr. Es ist eingeschränkt, wofür es ausgegeben werden darf und muss genau nachgewiesen werden. Wir haben davon eine zusätzliche Teilzeitstelle für einen Sozialarbeiter bezahlt und eventuell noch eine Stelle für eine Auszeitstation, die ist aber möglicherweise auch über einen anderen Fond gelaufen.

    Siehste, das war das Wort und ja 100.000 Euro zusätzlich, das ist schon einiges, was man damit machen kann. Einen weiteren Sozialarbeiter brauchen wir jedenfalls eindeutig nicht, da reicht uns die Vollzeitstelle.

    Ich fände etwas Anderes viel wichtiger: Die Garantie, von einer solchen Schule nach drei Jahren wieder wegzukommen.

    So, wie es jetzt ist, kommt man von diesen Schule (außer durch Frühpension wegen Krankheit) nie wieder weg, weil Versetzungsanträge aus dienstlichen Gründen abgeleht werden (ist jedenfalls hier so).

    Das hängt sehr an der Schulleitung. Bei uns ist es problemlos möglich, es haben sich viele in den letzten Jahren versetzen lassen, aber immer aus unterschiedlichsten Gründen. Aber viele wollen auch gar nicht weg. Die Schulleitung hat bisher bei niemandem die Freigabe verweigert, aber da in der Grundschule ja alles unterrichtet wird, kann es ja auch nie zum Fachmangel irgendwo kommen (außer in Schwimmen).

    Aber Schulen dieser Art bekommen doch einen deutlichen finanziellen Zuschuss pro Schuljahr. Gab irgendein FAchwort dafür, was die Schulen dann sind, ich habe es leider vergessen, obwohl wir dies nun auch seit Ende des letzten Schuljahres sind. Wir haben übrigens einen Sozialarbeiter, aber mit dem Geld könnte man noch einen anstellen, es ist noch unklar, was wir damit machen.

    Danke. Genau das wollte ich auch gerade schreiben. Diese 4 von Susannea beschriebenen Kindkranktage der Beamten stammen gerade aus der Regelung des §616 BGB (und der zugehörigen Rechtsprechung, die die erträgliche Grenze im Moment bei 4-5 Tagen sieht) und gelten grundsätzlich für alle Arbeitnehmer. Dass die gesetzliche Krankenversicherung hier sogar 10 Tage einräumt, darf als Bonus betrachtet werden und bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass sonst keine Kindkranktage zu gewähren sind.

    Die sind aber in der Regel einfach nicht vorhanden, weil viele AG den §6161 natürlich längst ausgeschlossen haben, denn in der Regel erhalten die meisten AN ja von der KK Kinderkrankengeld. Was übrigens nicht bedeutet, dass der AN die unbezahlte Freistellung nicht trotzdem gewähren muss, auch wenn er §6161 ausgeschlossen hat, nur zahlen muss er sie eben nicht.

    Man darf aber nicht vergessen, wenn das andere Elternteil kein Beamter ist und die Kinder in der PKV, hat man keinerlei Kinderkrankentage (es sei denn, der Ag gewährt sie) und das kann gerade bei 3 Kindern schon viel ausmachen, wenn die Tage dann unbezahlt sind o.ä.

    Unser Kind ist über meinen Mann versichert, also nicht in der PKV.

    Dann trifft doch aber meine Aussage überhaupt nicht auf dich zu und dann weiß ich auch nicht, was dann dein Tage damit überhaupt zu tun haben, von denen du besser weißt, dass du sie bekommst (was ja ein vollkommen anderer Fall ist!)

    Oh, dann habe ich die Tage auch nur aus Gefälligkeit bekommen?

    Meiner hat mich sogar extra auf die Tage hingewiesen, als mein Sohn krank war

    Ihr seid doch alles Beamten, aber noch einmal, es geht doch um Elternpaare, wo einer nicht Beamter ist! Ich verstehe es nicht, wie man das nach dem 3. oder 4. Mal erwähnen immer noch nicht gelesen haben kann!


    Ok, du hast Recht, mein Dienstgeber hat mir dieses Jahr 2 Tage einfach aus Jux freigegeben. Gut, dass du das aus Berlin besser beurteilen kannst, als unsere Schulverwaltung. :)

    Was hat denn deine Schulverwaltung mit der Kassiererin z.B. von Rewe zu tun?!?

    Naja, die meisten Lehrerpaare mit kleinen Kindern setzen sich schon so grob zusammen.
    Die Frauen in höheren Stufen arbeiten alle nur TZ ( in meinem Bekanntenkreis), da haben sie dann auch Anspruch auf die entsprechebden Kindkrantage. Die Männer dann nur 4 pro Kind.

    Davon abgesehen habe ich noch nie die 25 Tage gebraucht.Bis jetzt kam ich immer mit 4 pro Kind aus ( die auch allen Beamten in höheren Stufen zustehen). Mein Mann und ich " teilen" die Kindkrantage allerdings auch immer fair auf.

    Die meisten Ehepaare sind aber nicht beide Beamte oder beide Lehrer ;) Und sobald eben der 2. nicht Beamte ist, wird's eben teuer, denn da stehen dir nicht mal 4 Tage zu, sondern gar keiner!

    jetzt mal ne doofe Frage..die debeka app habe ich und nutze sie gerne.
    die beihilfe app allerdings kenne ich nicht.
    gilt sie schon " überall" in nrw?
    da hätte ich gerne infos

    @ susanna

    mein mann und ich sind beide verbeamtet.
    wir verdienen beide nach a12.
    sind somit unter der versicherungspflichtigen Grenze und haben somit,wie Angestellte, theoretisch bei unseren 3 Kindern 25 Kindkrantage...mein Mann auch.

    Du hast ja aber gesagt, dass du es bei caros Vater bezweifelst, dass es sinnvoll war und sie wie bei euch beide Beamter und unter der Grenze ist ja nun mal eher nicht die Regel.

    Ja, auch davon bin ich ausgegangen, dass es sich um eine abgeschlossene Lehrerausbildung nach der neuen Prüfungsordnung von 2014 handelt, also Referendare, die jetzt fertig geworden sind und werden. Solche kenne ich auch.

    Aber das ist doch ein geringer Teil und ein noch kleinerer Teil von den Berliner Lehrern überhaupt (und dann auch nur die Vollzeitarbeitenden), da sind aber ca. 30.000 Lehrer, die eben genau das nicht bekommen. Also kannst du nicht sagen, die Berliner Lehrer bekommen über 5000 Euro Brutto.

    Zumal das eben in Berlin nur das "Einstiegsgehalt" ist, das wird nicht höher, wie bei anderen und es bekommt eben nur ein Bruchteil, also kannst du nicht sagen, weil die Einsteiger mit genau dem Abschluss soviel bekommen, geht es uns allen so gut!

    Ja, davon bin ich natürlich ausgegangen, dass das für Lehrer gilt, die eine abgeschlossene Lehrerausbildung haben (2. Staatsexamen) und eine Ausbildung, die der Berliner Lehrerausbildung "gleichgestellt" ist.

    Aber auch das reicht eben nicht, es muss ein Abschluss nach 2015 sein! Denn die neue Prüfungsordnung wurde ja erst 2014 eingeführt und nur dem entsprechende werden so eingestellt. Und gleichgestellt aus den anderen Bundesländern kenne ich noch keine, die sind alle mit Abstrichen eingestellt worden. Wie gesagt, bei uns gibt es eine KOllegin an der Schule, die E13 bekommt, die hat letztes Jahr ihr Ref beendet.

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