Warum gehst du nicht selbst in Elternzeit oder drohst zumindest deiner SL damit? In Bayern kann man als Beamter während der ersten drei Lebensjahre eines Kindes jederzeit Elternzeit beantragen (ist ab Antragstellung innerhalb von 7 Wochen durchsetzbar).
Nicht nur in den ersten 3 Jahren, inzwischen für Kinder, die nach dem 1.7.2015 geboren sind, in den ersten 8 Jahren, wenn auch nach dem 3. Geburtstag mit 13 Wochen Vorlaufzeit!
Sprich, du stellst jetzt den Antrag und wärst dann ab den Herbstferien oder so weg.
Kein Antrag, nur eine Mitteilung 
Ab dem 3. Geburtstag kann der Arbeitgeber diese nämlich verwehren. Was dazwischen ist sollte man mal nachlesen.
Nein, das kann er auch da nur im Ausnahmefall und zwar, wenn dies der 3. Abschnitt ist (was nur ganz selten der Fall ist, da egal in wieviele Stücken angemeldet, alles was nacheinanderliegt, ein Abschnitt ist) und dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, sonst ist man eben einfach nach 13 Wochen Vorlaufzeit (Anmeldefrist) weg 
Ich bin nicht 100%ig sicher, dass weiß Susannea bestimmt wie das mit der Elternzeit nach dem 1. Geburtstag ist
Wenn noch keine genommen wurde, so wie alle Elternzeit vor dem 3. Geburtstag mit 7 Wochen Vorlaufzeit einfach anzumelden (nicht beantragen, weil sie eben nicht abgelehnt werden kann!). Wenn schon welche genommen wurde, dass geht es ohne Zustimmung des AG erst wieder 24 Monate nach Beginn der 1. Elternzeit (sprich, oft nach dem 2. Geburtstag), weil man sich für 24 Monate festlegen musste.
Wenn noch konkretere Fragen, müsstet ihr noch mal ansprechen, denn ich habe hier den Thread irgendwann nicht weiter verfolgt.