Beiträge von Susannea

    In guten Klassenarbeiten gibt es keine überraschenden Aufgabenstellungen. Welchen Sinn sollte es also haben, die Themen vorher nicht noch einmal aufzuzählen?

    Hm, das widerspricht aber dem, das in einer guten Klassenarbeit eine sogenannte Transferaufgabe vorhanden ist, die ist doch immer überraschend, sonst wäre es ja kein Transfer.

    Und welchen Sinn es macht ist doch klar, dass die Schüler endlich lernen selbstständig zu lernen und zu gucken und das sie evtl. auch ein Thema noch mal wiederholen, was nicht dran kommt.

    So kenne ich das eigentlich auch. Das Blöde ist zudem, dass das Zeugnis Ende Klasse 5 auch noch eines von den beiden ist, die relevant für den Übergang an die Oberschulen sind (und Mathe als Hauptfach doppelt zählt).

    Tja, dann haben sich hier auch gerade diverse Kinder, die auch die Aufzählung nicht interessiert hat, das verdorben, bei mir gibt es vermutlich 5 Fünfen auf dem Zeugnis in Nawi und das ist ja neuerdings auch ein Hauptfach.
    Das ist dann blöd gelaufen.

    In Ordnung ist es sicherlich, bei mir würden die Eltern Sturm laufen und die Schüler damit gar nicht zurecht kommen.
    Ich benenne also ganz klar einzelne Themen (und lasse eben auch mal Themenfelder weg) und geben Beispiele dazu, wo sie das lernen, nachschauen usw. können.
    Das lasse ich sie ins Hausaufgabenheft schreiben.
    Nicht immer bringt das was, aber dann habe ich mir wenigstens nichts vorzuwerfen!

    Hieße also wenn ein Lehrer mit fünf jähriger Berufserfahrung in ein anderes Bundesland wechselt, werden ihm zwei Berufsjahre aberkannt und er beginnt in der dritten Stufe von vorne? Dass da die Lehrer noch nicht auf die Barrikaden gegangen sind, verstehe ich nicht...

    Nein, wenn du über einen Bundeslandswechsel gehst, bleibst du meist da, wo du warst. Anders wenn du in einem Bundesland kündigst und dich im neuen neu bewirbst.
    Da das jedem vorher klar und bewusst ist, wüsste ich nicht, warum man da auf die Barrikaden gehen sollte.

    Steht aber auch nicht 6 Jahre Berufserfahrung = Stufe 4?
    Verstehe es nicht. Es werden angeblich Lehrer gesucht, aber abgezockt wird man trotzdem...

    Nein, das steht dort nicht, sondern in dem einen Teil explizit nach weiteren x Jahren in Stufe 3 erfolgt ein Aufstieg in Stufe 4.

    alle voll ausgebildeten Lehrkräfte sind prinzipiell in der höchsten Erfahrungsstufe, das bleibt auch bei höherer Eingruppierung erhalten)

    Nein, da hast du was falsch verstanden, das sind sie in Berlin nämlich nicht. Die 5 bekommen sie bezahlt (als Zulage!), steigen aber genauso auf, wie alle anderen auch, immerhin gibt es ja noch Stufe 6!
    Außerdem mussten alle, egal wieviel Berufserfahrung bei 1 anfangen, das wird nun langsam nachträglich korrigiert, wegen der Stufe 6 und dem fehlenden Aufstieg ;)

    Was ist das für ein nutzloser Hausmeister und warum beschwert ihr euch nicht über den?

    Wir beschweren uns über ihn, aber leider ist die Probezeit um und dann ist es ja bekanntermaßen im öffentlichen Dienst nicht so einfach jemanden wieder los zu werden. Aber wir arbeiten dran, denn in dem einen Jahr haben wir gelernt, was ein wirklich schlechter Hausmeister ist.


    Etwas offtopic aber als Antwort auf @Wollsocken80 s Hausmeisterfrage: abgesehen davon daß wir schon ne Weile ohne festen Hausmeister dastehen, wurden einige Aufgaben von der Stadt aus dem Aufgabenkatalog heraus gestrichen....Stühle stellen in der Aula können doch auch Schüler statt Unterricht, Möbel umstellen auch etc...
    Die Grundreinigung fällt diesen Sommer auch weg

    Stühle stellen in der Aula muss er bei uns noch und nachdem er es das letzte Mal nicht geschafft hat und das die Schüler gemacht haben, musste er sie alle wieder stapeln, das tun wir sonst nach einer Konferenz selber, aber irgendwann reicht es einfach!
    Aber eben Möbel nach der Grundreinigung wieder Reinräumen lassen, muss man beantragen, dass hatte er nicht getan und damit hatten wir den Mist. Mal davon abgesehen, dass die Hälfte der Grundreinigung nicht stattgefunden hatte, weil wir noch Baustelle waren, dass soll dann dieses Jahr nachgeholt werden.

    Genau das meine ich und das ist für uns Lehrer leider ein ziemliches Problem. Ich kenne mich selbst und ich kenne meine Kollegen. Da kommen schnell mal vermeintliche Überstunden aus lauter Eitelkeit zusammen, die dann eben strenggenommen gar keine sind.

    Mal davon abgesehen, dass ich aber viele Schulleitungen kenne, die eben das bessere Bild sehen wollen, aber das ist ein anderer Punkt kommen bei uns mehr Überstunden zusammen, weil der Hausmister nicht zuständig ist für das Einräumen der Möbel in die Klassen, das Reparieren der Klos, das Abstellen des Sprengers, der gerade den Klassenraum unter Wasser setzt und und und.

    Relevant ist allerdings, dass der Sprung von A12 zu A13 (wie er jetzt u.a. an Grundschulen zur Debatte steht) wesentlich lukrativer ist als von E 11 zu E13 (so würde das dann übertragen werden).

    Genau so wird er in Berlin durchgeführt, ja und nein, dabei bleiben nach der letzten Vereinbarung alle Erfahrungsstufen erhalten.

    Worum geht's eigentlich? Inklusion oder die Tatsache dass "Ferien" und "Urlaub" für einen Lehrer zwei Paar Stiefel sind? Ja, ich finde, Fortbildungen sollten hauptsächlich in den Ferien stattfinden. Diese Zeit ist für uns lediglich "unterrichtsfrei" und darüberhinaus kann man in den Schulferien die gesetzlich geregelte Anzahl an Urlaubstagen beziehen. Inklusion muss mich zum Glück nicht interessieren.

    Nein, kann ich nicht, denn da muss ich erstmal Überstunden abbummeln, wenn ich dann noch meinen Urlaub nehmen will, bleibt leider keine Zeit mehr für Fortbildungen. Außerdem sollte es doch bitte mir überlassen sein, wann ich das außerhalb des Unterrichts mache.

    Die Ferien dienen in Deutschland AUCH als Ausgleich für geleistete UNBEZAHLTE Überstunden in der Unterrichtszeit, neben dem Anspruch auf die "normalen" Urlaubstage.

    Genau das, also ich zumindest habe da einfach keine Zeiten mehr für Fortbildungen übrig.

    Kann sein, weil bei Höhergruppierung die Stufenlaufzeit wieder neu anfängt......(dann kriegts du bei Höhergruppierung zwar die Garantiezulage, aber keinen Ersatz dafür, dass Deine Stufenlaufzeit nach der Höhergruppierung bei 0 anfängt). Nachteilig ist das für Leute, die kurz vor dem Erfahrungsstufenaufstieg eine höhere Entgeltgruppe bekommen

    Ist aber kein Einkommensverlust, wie von dir behauptet! Den gibt es eben nicht!

    Klar kann es Nachteile haben, aber keinen Einkommensverlust!

    ABER: Durch den Aufstieg von E11 nach E13 würden Tarifbeschäftigte Erfahrungsstufen verlieren (eine geht verlustig bei dem Aufstieg über jede Stufe) - in Extremfällen könnten Tarifbeschäftigte durch die Höhergruppierung von E11 nach E 13 auch Einkommenverluste bekommen (Stufenlaufzeit fängt wieder bei 0 an)

    Nein, das kann nicht sein, heißt glaube ich Besitzstand und sorgt dafür, dass man dann eben mit Zulage mindestens das haben muss, was man vorher auch schon hatte.
    Steht so irgendwo im Tarifvertrag, genau in §17, Absatz 4 TVL

    Zitat von TVL

    1Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenent-elt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte.

    Bei uns gab es immer zwei Einsatzpläne, einen "offiziellen" fürs Seminar und einen tatsächlichen.

    So etwas gab es bei uns nicht (und verstehe ich auch nicht, wie man sich das gefallen lassen kann), aber dafür eben Refs, die ALGII beantragt haben, denn auch das kann einem im Ref zustehen, auch wenn das der Pflicht des Landes widerspricht.

    PEf nur ein Fach:
    vgl. §4.5 des RdErl. d. MSW v.19.12.2011


    E10 :
    https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Se…iversitaet.html

    Lehrer, die 2 Fächer studiert haben und diese zwei Fächer z.B. am Gymnasium unterrichten könnten, fallen nicht unter Teil 2, Abs. 1 der Eingruppierungsrichtlinien für Lehrer. Ein Lehramtsstudium umfasst den Bachelor und den Master. Daher gilt E10.

    Du hast aber schon gesehen, dass der vom TE eingestellte Erlass von 2016 ist und damit deinen überstimmt?!? Der ist zwar "nur" befristet bis 2021, aber eben dem hohen Bedarf geschuldet.

    Manchmal würde es wirklich helfen, wenn die Quellen, die hier welche nennen auch gelesen werden und nicht behauptet wird, dass das alles anders ist, obwohl man die Quellen gar nicht gelesen hat.

    Also der TE hat Recht, nach dem von ihm benannten Erlass steht ihm E11 zu und das würde ich Montag auch möglichst vor Ort klären, ob da jemand evtl. genauso zurück ist, wie du.

    Es ist und bleibt auch bei der E10.

    Bei der PEf wird man nur für ein Fach eingestellt, also gilt Teil 2, Abs. 2: "die aufgrund ihres Studiums die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichtenin mindestens einem Schulfach hat".

    Egal, was man studiert hat, egal ob man zwei Fächer unterrichten kann/könnte. Bei der PEf gibt es nur die E10!

    So läuft das hier in NRW.

    Und wo liegt die Quelle dafür?!?

    Die Quelle des TE sagt eben, wie von mir auch angemerkt etwas anderes aus, danach kann man E11 bekommen!

    Dieser Abschluß ist zwar lehramtsbezogen, allerdings ermöglicht er keinen Zugang zum Referendariat, da hierfür ein Master erforderlich ist.

    Aber genau das ist die Voraussetzung nach dem Erlass für E11. Bewerben darfst du dich nur, wenn er keinen Zugang zum Ref ermöglicht und eingestuft wird bei lehramtsbezogenen Abschluss E11. So steht es dort zumindest, ob das wirklich so gemeint ist, ist zweifelhaft.

    Das ist bei dir aber dann nicht der Fall. Du hast bloß Bachelor, das dürfte nicht reichen.
    Im Übrigen kannst du um 7 so oft anrufen, wie du willst, da wird erst um 9 gearbeitet ;)

    Geh doch einfach hin mit dem Formular. Und sonst, wie gesagt: du kannst nur annehmen oder pokern.

    Nach dem Erlass könnte er aber wirklich recht haben, denn er hat danach einen Lehramtsbezogenen Hochschulabschluss, der den Zugang zum Ref nicht möglich macht (weil nur Bachelor) und die werden demnach in E11 eingruppiert. Lese ich da auch so raus, auch wenn ich es nicht verstehe, warum!

    Daher meine Frage: wer nutzt in seiner Schülerbücherei ein einfaches EDV-gestütztes Ausleihsystem? Mir geistert was mit Barcode und Handscanner im Kopf rum...
    Was könnt ihr empfehlen?

    Das hat meine Mutter in der Schule für die Schulbücher genutzt, ist aber nicht ganz ohne, das System war auch schon nicht mehr wirklich das neuste und gewöhnungsbedürftigt.

    Da würde ich gucken, was es neueres gibt.

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