Beiträge von Susannea

    hier in NRW ist es so, dass man im Mutterschutz das bezahlt bekommt, was man VOR der Elternzeit bekommen hat. Man muss dazu seine Elternzeit unterbrechen-nicht beenden- und bekommt im Mutterschutz volle Besoldung. Ob das in Bayern auch so ist, weiß ich nicht.

    Das gilt auch in NRW nur, wenn das ganze in Elternzeit gemacht wird. Hier ist ja ein Teilzeitantrag NACH der Elternzeit gestellt worden und damit würde nur das Teilzeit-Gehalt weiter gezahlt.


    Du kannst auch noch schnell für die letzten Monate Elterngeld plus beantragen. Dann werden die ersten vollen 14 Lebensmonate deines ersten Kindes nicht zur EG- Berechnung verwendet. Nur die Zeit vom 15. Lebensmonat bis zur Geburt von Kind zwei. Die "fehlenden" Monate werden dann die letzten vor der Geburt von Kind 1 sein.

    Der Tipp ist gut, unter der Voraussetzung, dass die Stundenzahl, die unterrichtet wird, das zulässt und man mit dem weniger an Elterngeld dann auskommt.

    Natürlich kannst du die angeben und das mit 30 Cent je gefahrenen Kilometer oder 60 Cent je Entfernungskilometer, weil das als Einsatzwechseltätigkeit dann zählt und nicht dein feste Arbeitsstelle ist.

    @Susannea, wenn Klassen auf Klassenfahrt sind, sind ja auch alle KollegInnen zum Vertreten frei, die dort normalerweise unterrichten.

    Das ist doch eine Milchmädchenrechnung, denn in der Regel fahren zwei Lehrer mit einer Klasse, also fehlen schon mal von einem mindestens die Stunden, rechnen wir mal nett und sagen, der eine unterrichtet nur 24 statt 28 Stunden, also hat man ein Minus von 24 Stunden.
    Dann hat eine Klasse in Berlin in der Grundschule nur durchschnittlich 25,5 Stunden die Woche, der Lehrer aber 28, fehlen schon wieder 3 Stunden.
    Somit entsteht ein Minus bei einer Klassenfahrt einer Klasse von 27 Stunden.

    Kann dir ein Beispiel von uns vor Pfingsten geben, es waren drei Klassenlehrer in England, mit in der Summe nur etwas mehr als einer Klasse.
    Somit waren zwei komplette Klassen nicht versorgt plus die Stunden, die sie zusätzlich hatten, also sprich 51 + 5 Stunden und die 2,5/3 Stunden, die eh fehlen. Somit fehlten uns in der Woche mal eben 60 Stunden.
    Da fällt dann schon mal was aus, aber zuviel darf das ja auch nicht sein, weil die Kinder bis 13:30 Uhr betreut werden müssen (ab 7:30 Uhr) und das dann die Erzieher auffangen müssten, was eben auch wieder Überstunden bedeutet.

    Ich kann dir sagen, das war schon heftig, wieviele Überstunden und Klassenzusammenlegungen usw. da waren in den 10 Tagen.

    Ich will wissen, ob Eltern ein Anrecht darauf haben, zu erfahren, wer ihre Kinder beaufsichtigt.

    Wonach solltest du, fällt alles unter Datenschutz, nicht umsonst darf ein Vertretungsplan ja auch nicht einfach öffentlich zugänglich sein mit allen Infos, nur von wann bis wann die Kinder Unterricht haben darf eigentlich für alle sichtbar sein.

    Und ich wette: wenn irgendwo wochenlang Unterricht ausfällt, dann ist immer ein Herr Staatsanwalt oder eine Frau Dr. im Elternrat, die dafür sorgen, dass die Schule richtige Vertretungslehrer bekommt.

    DAs kommt darauf an, weder in Berlin noch in Brandenburg würde das funktionieren, denn es ist einfach keiner da, der wirklich ausgebildet ist. Dann kommt es eben maximal noch zu "solchen" Vertretungslehrern, wie du sie scheinbar nicht haben willst.

    @Susannea, NRW, Grundschule, 0,7 Stellen über dem Plan.

    Aber ich weiß, dass ist ein statistischer Einzelfall. Der überwiegende Teil der Schulen ist unterversorgt.

    Zumal NRW das ja auch noch nicht nötig hat, diesen Unsinn nachzumachen, den Berlin macht und z.T. auch Brandenburg.

    Bei Klassenfahrten fällt kein Unterricht aus, die zählen zu Unterricht. Es geht hier auch nicht um krankheitsbedingten Ausfall, sondern um zu wenig besetzte Stellen.
    Und Mutterschaftsurlaub? Das 21. Jh hat tatsächlich bei dir noch nicht geklingelt :staun:

    Mutterschaftsurlaub ist genauso ein Scherz wie ErziehungsURLAUb, da fällt mir immer nichts mehr zu ein.
    Aber letztendlich hat er in der Sache doch Recht, wenn ein Lehrer auf Klassenfahrt fährt, dann fällt meist bei anderen Klassen Unterricht aus, daher müsste man eine Reserve haben, hat man aber nicht, denn wer erreicht bei uns überhaupt noch die 100% nicht nur auf dem Papier, wohl kaum eine Schule. Und natürlich fällt auch bei Mutterschutz o.ä. Unterricht aus, wenn das Bundesland kein ordentliches System hat, wie da Ersatz kommt (in Berlin eben z.B. über PKB, in Brandenburg ist bei meinen Töchtern tatsächlich Wochenlang Unterricht ausgefallen, weil die Stunden dann einfach fehlten).

    Susannea: Meinst du die vier Hefte? Die haben bei uns alle und da wird dann auch rein geschrieben. :sterne: Ein eigentliches Matheheft hat kaum einer und die wurden vor meiner Uebernahme auch nicht benutzt. Sprich, die haben null Ahnung, wie man ne Aufgabe selbst aufschreibt. Laut der Uebersicht meiner Schule muss jeder Schueler (in der 4.) erst 5 kleine Kontrollen schreiben, bevor sie die naechste LKZ schreiben. Das sind ueber das Jahr verteilt 35 Tests. Im 3. Schuljahr sind es ca. 25.
    Wenn ich das nicht so machen muss, dann waere das schoen. Da kommen dann naemlich noch mehrere Onlinediagnosen dazu. (Vom staendigen Wiegen wird die Sau auch nicht fetter...)

    Ja, ich meine die vier Hefte, die gibt es inzwischen als Verbrauchsmaterial und Leihmaterial. Kosten glaube ich ungefähr gleich viel, aber können im 2. Fall eben weiter gegeben oder wieder verkauft werden. Und die Kinder sind gezwungen in Hefte zu schreiben.
    Aber das lässt sich sicherlich auch noch vermeiden, immerhin hatte ich neulich eine Vertretungsstunde in einer Klasse, die drei Seiten im Arbeitsheft bearbeiten sollten, bei allen Aufgaben, wo stand: "schreibe in dein Heft" kam nur, das müssen wir nicht machen. Und das hat die Kollegin bestätigt.

    Wie gesagt, das muss dann eine schulinterne Festlegung bei euch sein, bei uns hat niemand eine bestimmte Anzahl Kontrollen geschrieben vor der Klassenarbeit. Aber da wurde auch immer darauf geachtet, dass sie alle ähnlich weit sind.

    Flex und Flo gibt es doch auch als Ausleihversion, sprich da wird gar nicht rein geschrieben, höchstens einige Aufgaben mit Folie drüber gelöst, ansonsten wird im Heft gearbeitet. Ist dann wie Buch, nur leichter für die Mappe, wenn nur ein Teil mit muss.

    Tests muss man da übrigens gar keine zwischendurch schreiben, habe ich jedenfalls bei uns noch nicht erlebt, dass das jemand macht.

    Sprich: sie hatte zu breit gestreues Wissen (eben nicht nur Biologie sondern auch noch Ahnung von Chemie, Physik, Technik....).

    Was ja endlich mal die Ausbildung in allen Teilen von Nawi wäre.

    Das geht natürlich nicht wenn man damit NaWi (!!!!) an der Grundschule unterrichten möchte.

    Stimmt, ich finde es auch viel besser, wenn wir in Nawi immer nur einen Teilbereich haben, ich finde mit Biologie als Fach schüttelt man doch Chemie, Physik und Technik aus dem Ärmel und mit Physik und Chemie die anderen Sachen ebenso und Technik, mein Gott, da soll doch eh keiner ausgebildet sein.

    Sorry, ich glaube mir platzt hier irgendwann in diesem kranken System die Hutschnur.

    Das zwischendurch Nawi als Studienfach angeboten wurde, aber nur einige Semester durch, weil sich die Fakultäten nicht einigen konnten mit Stundenplänen usw. war ja auch viel zu schön, um wahr zu sein.

    Oh ja, bei uns auch... Wir haben aber meist Glück und zurzeit echt sehr fähige Leute abbekommen, die wirklich Lust auf den Job haben, ein gewisses "Talent" mitbringen und unglaublich schnell lernen. Was ich dann aber irre finde, ist, dass die Leute zwar gerne für wenig Geld vollumfänglich arbeiten dürfen (mit Klassenleitung und allem was dazu gehört....), es ihnen aber extrem schwer gemacht wird, wenn sie dann tatsächlich einen "ordentlichen" Seiteneinstieg machen wollen. Also:Kinder unterrichten (auch langfristig): Ja
    ordentlich ausbilden und angemessen bezahlen: Nein (bzw. nun doch, aber nur nach laaangem Bitten und Betteln und weil sich die Schulleitung voll dahintergeklemmt hat...)
    Ist für mich nich nachvollziehbar.

    Die Antwort ist doch einfach, das kostet dann später mehr Geld und jetzt in der Ausbildung Geld, das spart man lieber ein. Denn für Kinder und Bildung Geld ausgeben hat man in Berlin noch nie gerne gemacht.

    Ein Beispiel aus Berlin:
    Ich habe kein Lehramtsstudium und die Senatsverwaltung erkennt kein Fach aus meinem Masterstudium an.
    Dennoch wurde ich vom SL für das kommende Schuljar als Lehrer in der Grundschule eingestellt - nennt sich dann Lehrer ohne Laufbahnbefähigung. Verdienst zwar weniger, aber ja, trotzdem darf ich mich Lehrer nennen und unterrichten.
    Und die Kollegen sind heilfroh einen „Neuen“ dabei zu haben, ganz egal welche Laufbahnbefähigung ich habe.

    Sie würden auch die alten nehmen ;)

    Berlin hat jetzt zum Schuljahresende an alle "pensionierten und Lehrer im Ruhestand" (weiß nicht welche Altersgrenze) eine Broschüre rausgeschickt: "wir brauchen sie" mit der Bitte wieder zurück zu kommen und wie das ginge.
    Bei uns hat der Schulrat alle Teilzeitlehrer anschreiben lassen, ob sie die Stunden nicht erhöhen wollen.

    Es ist also diesmal verdammt eng in Berlin, wohl noch enger als die letzten Jahre (aber nein, das war überhaupt nicht absehbar, wird schon seit Jahren von geredet, aber bis das oben ankommt...)

    Ich bin zwar ausgebildeter Lehrer, aber halt nicht in Deutschland, und somit nur Quereinsteiger. Ich muss als solcher ein erweitertes Führungszeugnis einreichen, ich denke aber, das muss jeder Lehrer?

    Nein, das muss nicht nur der Lehrer, sondern auch die Lesepatin usw.

    Die dürfen bei uns übrigens auch die Kinder beaufsichtigen, wenn auch keine ganze Klasse.

    In NRW sieht das genau so aus. ;) Der Braumeister mit dem Vertretungsstellenvertrag darf in Chemie Noten geben, für die der Schulleiter dann haftet. Aufsichtspflicht erfüllt er auch.
    Die Lesepatin, die in der Stadtbibliothek angestellt ist und Deutschförderung macht, darf keine Noten geben. Die Aufsichtspflicht erfüllt sie auch nicht.

    Bei uns wird da zumindest in Berlin zwischen ausgebildeter Lehrer und Vertretungskraft kein Unterschied gemacht, wer für die Noten verantwortlich ist, die Eltern kennen den Unterschied ja teilweise nicht mal.

    Alle anderen/Nichtlehrer dürfen keine Noten geben.

    Womit sich ja die Frage stellt, wer Lehrer ist, hier ist das jeder, der einen Vertrag darüber hat.
    Also eben nur Praktikanten dürfen keine Noten geben und dürfen auch nicht alleine die Aufsicht haben, in der Theorie, bei uns haben zwischendurch selbst die Sekretärinnen die Stunden gemacht.


    Alle müssen einen erweiterten Führungszeugnis vorlegen können (gesetzlich vorgeschrieben) und es wird in der Regel (das heißt: nicht nie) keiner ohne Studium eingestellt.

    Das ist zumindest für Berlin und Brandenburg grundlegend falsch.
    In Berlin werden viele viele Lehrer eingestellt, die entweder gerade etwas studieren, aber definitiv kein abgeschlossenes Studium haben. Und wenn Studium, dann irgendeines, es muss so gar nichts mit Lehramt zu tun haben!

    In Berlin und auch in Brandenburg würde ich das leider mit ja beantworten, aber ja, jeder muss ein erweitertes Führungszeugnis einreichen. Selbst die Eltern, wenn sie irgendetwas offiziell begleiten (und da reicht auch nicht, dass sie bereits im anderen Bundesland Lehrer sind usw.).

    Was sind denn Bögertage?

    Wer Böger ist, sage ich lieber nicht, damit ich hier nicht ausfallend werde.
    Er hat aber dafür gesorgt, dass die Berliner Lehrer Präsenztage in den Ferien bekommen und diese Tage ausgeglichen durch ursprünglich zwei Freie Tage, einer direkt vor Ferienbeginn, so dass Berlin immer einen Tag früher Ferienbeginn hatte aus Brandenburg und deshalb nur halb soviel Stau war und einen von jedem Kollegen frei wählbar (das das Mehrarbeit für die anderen bedeutet und eine Milchmädchenrechnung ist, weiß von uns jeder, er hat es aber genau wie die restlichen Berliner Politiker nie begriffen).

    Ja natürlich stehen sie dir auch zu und wenn du sie nicht nimmst, müssen sie genau wie Resturlaub ausgezahlt werden (und lass dich nicht damit abspeisen, dass die Urlaubstage mit den Ferien abgegolten sind, das stimmt nämlich nicht, so wie sie teilweise die Verträge machen).

    Mir mussten sie das alles schon mal auszahlen, weil sie die Ferien in der Bezahlung ausgeklammert haben.

    Übertragen auf das nächste Schuljahr kann man den Bögertag aber leider nur mit Zustimmung der Schulleitung, also evtl. ist dann der vom letzten Jahr weg, aber dieses Schuljahr kannst du noch einen nehmen (muss oder kann ich auch noch machen, weiß aktuell gerade nur nicht wann das sinnvoll wäre und überlege eben mir den auf nächstes Jahr übertragen zu lassen).

    Einzige andere Möglichkeit: du beantragst für den 8. Monat Elterngeld plus. So dass du in Summe eben nur "Halbzeit" arbeitest in diesem Monat

    Der Zusammenhang ist total unsinnig.
    Halbzeit arbeiten kann sie mit allem, das hat damit nichts zu, nur die Anrechnung ist eine andere, aber Basiselterngeld und angerechnet ist trotzdem mehr als nur ein Monat ElterngeldPlus mit Anrechnung.

    Ich beantrage Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz z.B. je nach Geburtstermin vom 19. September 2018 bis zum 12. April 2019. Mein Mann beantragt dann Elternzeit vom 13. April 2019 bis zum 18. September 2019. So hätten wir genau 1 Jahr Elternzeit auf uns beide aufgeteilt, aber eben mit einem taggenauen Wechsel.

    Ihr habt aber 6 Jahre Elternzeit, jeder 3!
    Aber natürlich könnt ihr so wechseln. Beachtet nur, ab der ersten Anmeldung muss sich jeder dann verbindlich für 24 Monate festlegen und verzichtet auf die restliche Zeit innerhalb der Zeiten Elternzeit zu nehmen, wenn er sie nicht gleich mit anmeldet.

    Dass der Mutterschutz nach der Entbindung angerechnet wird, ist mir klar. Aber da ich im Mutterschutz meine normalen Bezüge weiter erhalte und kein Mutterschaftsgeld bekomme, erhalte ich in diesen 2 Monaten kein Elterngeld, da meine Bezüge höher sind und das Elterngeld ja gegengerechnet wird. De facto bekommen wir also "nur" 12 Monate Elterngeld, ab dem 3. Lebensmonat des Kindes.

    Vorsichtig, denn 8 WOchen sind nicht 2 Monate und sobald das Kind vor dem Termin kommt wird die Berechnung mit 2 Monaten auch gefährlich.

    Elterngeld Plus kann ich doch aber nur beantragen, wenn ich in Elternzeit Teilzeit arbeite oder nicht?

    Nein, das hat damit nichts zu tun.

    Ich möchte bis zu den Osterferien 2019 Elternzeit nehmen, dann mit halber Stelle arbeiten gehen, bin dann aber nicht mehr in Elternzeit.

    Aber warum nicht, das wäre eine Möglichkeit z.B. noch vier zusätzlich Bonusmonate für jeden nachher zu erhalten, wenn ihr beide dann in Teilzeit arbeitet (kann ja auch im Anschluss an die Elternzeit deines Mannes sein), das geht übrigens generell auch ohne Elternzeit. Man kann ohne Elternzeit Elterngeld erhalten!

    Jein.
    Im Mutterschutz bekommst du 8 Wochen Bezüge, die verbleibenden Tage im 2. LM erhältst du anteilig Elterngeld.

    Wenn das Kind am Termin oder später kommt, sonst hat man evtl. bis in den 3. Lebensmonat hinein Mutterschutz!

    Elterngeld Plus kannst du immer beantragen.
    Du darfst in der Elternzeit generell bis zu 30 Stunden arbeiten. Das würde eventuell weniger Abzug im EG bedeuten, als wenn du mit Basiselterngeld arbeiten gehst. Oder du kannst den Bezugszeitraum verlängern (nicht aber die Gesamtsumme).

    Genau so.

    14 Monate Elterngeld stehen uns aber zu, sobald mein Mann nach meiner Elternzeit mind. 2 Monate Elternzeit nimmt, unabhängig davon, ob ich in der Zeit Voll- oder Teilzeit arbeite, richtig?

    Jein, die stehen euch zu sobald beide mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen und in mindestens zwei Monaten ein Einkommensverlust vorliegt.

    Ja, 14 Monate Basiselterngeld wenn beide Partner mindestens 2 Monate Elterngeld(!) beantragen.

    s.o. nicht die einzige Bedingung dafür!

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