Beiträge von Susannea

    Das verstehe ich nicht - man ist doch froh, wenn man die los ist? Mit nicht abgeholten Arbeiten kann ich Wände tapezieren. Die sind doch schülereigentum und was soll man mit denen, außer korrigieren, benoten und dann zusehen, dass man die wieder los wird? :geschenk:

    Das ist leider in jedem Bundesland anders geregelt. Wir müssen sie auch nicht wieder einsammeln, können aber. In Brandenburg muss soviel ich weiß das ganze archiviert werden.

    Bei Klassenfahrtsbezahlungen, darum ging es ja ursprünglich mal, dürfte wohl klar sein, dass Bargeld nicht so der Renner ist. Oder kommt der Reiseveranstalter auch bei euch länx und holt ein paar tausend Euro in bar ab? Ungewöhnlich.

    Nein, überhaupt nicht ungewöhnlich, sondern meine Kollegen fahren nur noch mit solchen Busunternehmen, die dies tun, seid sie bei einem der letzten Ausflüge dastanden, der Bus vorab per Überweisung bezahlt war und niemand kam.

    Und das ist total normal, ist ein großes bekanntes Unternehmen und die bieten eben genau das an.


    mag ja sein, das Egon Wüstefeld mit seinem Gof Diesel und fünf Büchern auf der Rückbank bei Euch vorbeikommt, wenn er auf dem heimweg eh noch schnell bei Aldi will. Dass er aber gut tausen Bücher bei uns abliefert und in bar kassiert, glaube ich nicht.

    Hast umsonst, dass du das nicht glaubst, würde hier aber so gehen, wenn wir wollten.

    Dann muss jemand das Geld in den Laden tragen. Die siebzehntausend Ideen, wie man das mit Bergeld sonst noch regeln kann, in Ehren, aber bargeldlos ist hier dann doch praktischer. Am Kiosk, im Supermarkt und Cafe schätze ich Bargeld sehr. Bei höheren Beträgen wird es aber unhandlich.

    Wenn dir das nicht gefällt kommt die Verkäuferin in die Schule. Also auch kein Problem.

    Ich finde, du machst einfach aus allem welche.

    Aber wer will findet Lösungen, wer nicht will findet Ausreden.

    "Die Schule" bestellt schon mal gar nichts. Die Bücher aus der Lernmittelfreiheit kauft der Schulträger. Der ist aber für die Eigenanteilsbücher nicht zuständig. Als kümmert er sich auch nicht darum. Aber selbst wenn, wird der SL die Bücher wohl kaum bar (per Nachnahme?) aus dem Tresor bezahlen. Irgendjemand muss das Bargeld zur Bank bringen. Nö, da finde ich bargeldlos doch voll viel besserer.

    Hier können die Bücher in bar im Laden bezahlt werden oder bei dem Lieferanten, gar keine Problem, würde die kleine Buchhandlung hier bei uns machen. In Berlin geht so etwas aber eher auch nicht.

    Ich bin auch nicht verbeamtet, sondern Angestellte im öffentlichen Dienst des Kantons Baselland. Mich kann aber auch als Staatsbedienstete ein entsprechender Fehler bei der Ausführung meiner Dienstpflichten die unbefristete Anstellung kosten.

    Dazu muss hier schon deutlich mehr geschehen, wobei ich auch nicht wüsste, was man da für Fehler machen könnte.

    Selbst als "Reichsbürger" wird hier lange überlegt und wenn erst Jahre später entlassen.

    Mir ist absolut rätselhaft, wie man ans Thema Geld mit so einer laxen "wird schon gut gehen" und "haben wir immer schon so gemacht" Haltung rangehen kann, gerade wenn einem ein wie auch immer gearteter Fehler (und sei es noch so dumm gelaufen) - wie Nele ja so schön schreibt - die Verbeamtung kosten kann.

    Na wenn das das ganze Problem ist, in Berlin wird ja eh nicht verbeamtet.

    Ich habe nicht alle Beiträge gelesen, deshalb Verzeihung, wenn der Vorschlag bereits diskutiert wurde.
    Was spricht dagegen, für so einen Zweck ein kostenloses Konto bei einer Direktbank zu eröffnen? Das kann ja ruhig auf den eigenen Namen laufen und wird dann eben nur für Schulzwecke verwendet.
    Bei mir und einem Kollegen, der es genauso macht (bisher allerdings nur für "Kleinigkeiten" wie Lektürebestellungen), funktioniert das gut.

    In der Regel der Satz in der Vereinbarung, dass du im eigenen Namen handelst.

    Warum nicht? Wer, wie in einem Beispiel im Artikel, studierter Physiker, motiviert und lernwillig ist, ist sicher nicht per se ein schlechterer Lehrer, als jemand, der hier aus dem dt. Studiensystem kommt.
    Ein Problem könnte die Sprache sein, aber so lange sich beide Seiten darauf einlassen, kann das funktionieren.

    Die Sprache sehe ich eher nicht als Problem nach dem, was hier sonst als Lehrer arbeitet. Besser als Quereinsteiger ohne wirklichen Hintergrund sicherlich. Wir haben ja auch polnische Kollegen, davon können einige die deutsche Sprache immer noch deutlich schlechter als die Schüler und das funktioniert ja auch.

    Allerdings entsinne ich mich, dass mir, als ich an der Schule angefangen habe, von vielen Dingen gesagt wurde, dass man die schon immer so gemacht hätte, dass es hier- oder dafür eine "Vorschrift" gäbe und dergleichen. Bei genauer Recherche stellte sich dann heraus, dass die erfahrenen Kollegen tradierten Gerüchten aufgesessen sind. Und auch gewöhnlich gut informierte Schulleiter haben sich da schon mal geirrt. Ich weiß nicht wie's kommt, aber irgendwie verbreiten sich die Irrtümer besser als die Fakten. Deshalb bin ich bei "Ist so." und "Haben wir schon immer so gemacht." etwas vorsichtig.

    Naja, wenn man nur eine Schule kennt, dann kann das passieren, da ich aber mindestens 20 kenne, die das so machen, ist das wohl eher sehr unwahrscheinlich. Und ja, damit finde ich dich dann ziemlich hysterisch, dass du davon ausgehst, dass soviele keine Ahnung haben.

    Und ja, dass die Schulleitung den Arsch in der Hose hat, merkt man erst, wenn es darauf ankommt. Haben wir schon mehrmals bewiesen bekommen, also weiß ich, dass ich mich darauf verlassen kann.

    Und wie du siehst gibt es ja dafür auch die entsprechenden Vorschriften und somit ist da gar nichts zu dünn und auch nichts mit "keine Ahnung".

    Erstens kannst du das nicht beurteilen, und zweitens ist das nicht relevant. Zur Sache war nichts? Danke.

    "Keine Ahnung" ist für alles zu dünn. Im vorliegenden Fall, weißt du offensichtlich noch nicht mal, ob es eine Regelung gibt, sondern hoffst darauf, dass der SL eine kennt. Weißt du, was der Rechtsstatus "Treuhänder" bedeutet?

    Der Vertrag mit der Sparkasse regelt zunächst mal die Angelegenheiten zwischen dir und der Sparkasse. Inwiefern darüber hinaus, also gegenüber Dritten, eine Haftung ausgeschlossen werden kann, ist mir nicht ersichtlich.
    Ich bin kein Jurist, ich kenne mich da nicht aus. Allein deshalb ist es mir zu dünn. Du kannst dich letztendlich nur darauf berufen, dass dein Chef dich angewiesen hat, so zu verfahren. Hast du das wenigstens schriftlich?

    Ehrlich gesagt finde ich deine Hysterie erschreckend und werde sie deshalb ignorieren.

    Mal davon abgesehen das ich nicht alles schriftlich brauche, weil es Schulleiter gibt, die soviel Arsch in der Hose haben, dass sie auch ohne zu ihren Sachen stehen, gibt es einfach auch Sachen, wo man nicht jedesmal nachfragt, weil das eben schon immer so gehandhabt wird. Sollte damit jemals irgendjemand Probleme haben, wäre das wohl was anderes. Gab es aber noch nie, also reicht mir das, dass es immer so gemacht wird aus.

    Wenn es dir nicht ausreicht, dann suche doch selber, welche Grundlage es dafür gibt. Mich interessiert sie in diesem Falle einfach nicht.


    Edit: Ist aber für Brandenburg ganz einfach zu finden und zu lesen:

    Zitat

    (4) Für die finanzielle Abwicklung von mehrtägigen Schulfahrten soll ein gesondertes Konto oder Unterkonto eingerichtet werden. Es ist zu gewährleisten, dass über alle mit einer mehrtägigen Schulfahrt im Zusammenhang stehenden Einnahmen und Ausgaben ein entsprechender Nachweis erbracht werden kann

    VVSchulf Abschnitt 2, Nummer 6, Absatz 4

    Ist für mich also ziemlich eindeutig.


    Und auch Berlin hat das ganz klar:
    AV Veranstaltungen, Nummer 4, Absatz 12

    Zitat

    (
    (12) Die Kostenbeiträge und alle sonstigen zu erwartenden Einnahmen (BuT-Leistungen, Zuschüsse, Spenden) sind auf ein von der Leiterin oder vom Leiter der Fahrt unter Angabe des Zwecks und der Schule bei einem Geldinstitut gesondert einzurichtendes Konto oder Unterkonto zu überweisen.

    Wer ist denn da der Kontoinhaber?

    Na wie nun? Ist es geregelt? Oder macht ihr das so?

    Kontoinhaber ist derjenige, der das Kontoverwaltet, aber es ist eben ein Treuhandkonto. steht so drin und wird auch so unterschrieben, dass es nicht das Geld des Kontoinhabers ist. Du brauchst dafür eine Bescheinigung der Schule, dass du das Konto eröffnen darfst und dann machen das entweder Eltern oder Lehrer und wir machen es so, weil es so von den Schulleitungen angewiesen wird, ob es dazu eine Verordnung gibt, ist mir dann ziemlich egal. Da es aber alle so machen in beiden Bundesländern, gehe ich davon aus, dass es dazu auch etwas schriftliches gibt.

    Ob denn jetzt 300 Knaller viel oder wenig sind oder welches Risiko zumutbar ist, ist gar nicht der springende Punkt. Das Wesentliche ist doch, dass der Dienstherr sich in den meisten Fällen gar keine Gedanken darüber macht, wie es laufen soll. Statt dessen sitzen in jeder Schule Dutzende von Kollegen und überlegen, wie es laufen könnte.

    Das Beispiel aus Bayern zeigt, dasses furchtbar einfach ist, ein zufriedenstellende Regelung zu erlassen. Alle anderen hinken da wohl noch hinterher. Die dürfen sich dann halt nicht wundern, das keine Fahrten stattfinden.

    Wie kommst du darauf? In Berlin und Brandenburg ist es ganz einfach geregelt, das wird alles über kostenlose Klassenkonten der Sparkasse abgewickelt, ich kenne nichts anderes bisher und brauche dafür dann kein Papier auf dem steht, dass ich es so machen soll.

    Hallo,

    ich (NRW) benötige leider die Zeugnisse über das 1. und 2. Staatsexamen nochmal...Muss ich mich dafür wohl an das Zentrale Prüfungsamt der Uni wenden, an der ich studiert habe? Und für das Zeugnis des 2. Staatsexamens an das ehemalige Studienseminar? Weiß das vielleicht jemand von euch?

    Liebe Grüße und ein sonniges Wochenende

    Ja, ich denke, dass dir die am ehesten weiterhelfen können müssten.

    Und das soll ich riskieren auf die vage Chance hin, dass mein Dienstherr das tatsächlich erstattet? Pustekuchen. :) Wenn der Dienstherr die Leistung will, soll er bitteschön in Vorkasse gehen.

    300 Ocken sind für mich viel Geld. Die leiste ich nicht vor. Und nun?

    Ich gehe sogar noch weiter und sage, dass das Summen sind, die in der Diensthaftpflicht bzw. Haftpflicht mit abgedeckt sein sollten. Oder in der Hausratsversicherung.

    Ich habe eben auf mein Zeugnis geschaut und die Gewichtung zwischen Bachelor und Master ist gar nicht ersichtlich. Dafür müsste ich das jetzt alles nachrechnen. Sie führen die Noten in den Fächern, in Erziehungswissenschaften, den Förderschwerpunkten sowie die Prüfungsleistungen der Masterarbeit und EW-Kolloquium auf. Daraus errechnen sie sich etwas. Gewichtungen stehen da nicht.

    Bei uns sind eben genau die Einzelnoten des Masters und das Verhältnis aufgeführt bei der Berechnung (ist eine extra-Seite) und da ist die Bachelor-Note nirgends erwähnt und das ist mir damals bei der Studienberatung beim Wechsel von Staatsexamen zu BA/MA auch so gesagt worden, denn da ist vieles was eben kein Note hatte nur mit 4,0 anerkannt worden, aber daher war das total egal, weil Studienplatzgarantie und nie wieder interessant.

    Da würde ich mal an die erfahrenen Lehrer folgende Frage stellen: Was bzw. wie viel darf man überhaupt als Nicht-Lehrer (und das ist man ja vor dem Referendariat) unterrichten? Vertretungslehrkräfte ohne 2. Staatsexamen kennt man ja bereits, ansonsten erinnere ich mich an meine letzte Praktikumsschule, an der eine "Lehrerin" noch vor ihren Examensprüfungen (des 1. Staatsexamens) über einen TVH-Vertrag befristet, aber regulär zwei meiner Fächer unterrichten durfte. Das fand ich schon sehr skuril... Ist das ein sehr seltener Einzelfall oder darf das im Prinzip jeder? Ansonsten spielt natürlich der zeitliche Faktor eine Rolle... Zwischen Zeugnisvergabe und Beginn Referendariat liegen bei uns 5 Monate, darunter noch die Sommerferien. Da muss schon seeeeehr großer Bedarf bestehen, dass man 1. einen Nicht-Lehrer 2. über so einen kurzen Zeitraum beschäftigt.

    Hier in Berlin darf das jeder Student, egal welche Fachrichtung und ja, genau solche Verträge, teilweise nur 4 Wochen oder ähnliches. Ich habe auch zwischendurch 2,5 Monate Vollzeit unterrichtet ohne erstes StEx.

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