Erstens kannst du das nicht beurteilen, und zweitens ist das nicht relevant. Zur Sache war nichts? Danke.
"Keine Ahnung" ist für alles zu dünn. Im vorliegenden Fall, weißt du offensichtlich noch nicht mal, ob es eine Regelung gibt, sondern hoffst darauf, dass der SL eine kennt. Weißt du, was der Rechtsstatus "Treuhänder" bedeutet?
Der Vertrag mit der Sparkasse regelt zunächst mal die Angelegenheiten zwischen dir und der Sparkasse. Inwiefern darüber hinaus, also gegenüber Dritten, eine Haftung ausgeschlossen werden kann, ist mir nicht ersichtlich.
Ich bin kein Jurist, ich kenne mich da nicht aus. Allein deshalb ist es mir zu dünn. Du kannst dich letztendlich nur darauf berufen, dass dein Chef dich angewiesen hat, so zu verfahren. Hast du das wenigstens schriftlich?
Ehrlich gesagt finde ich deine Hysterie erschreckend und werde sie deshalb ignorieren.
Mal davon abgesehen das ich nicht alles schriftlich brauche, weil es Schulleiter gibt, die soviel Arsch in der Hose haben, dass sie auch ohne zu ihren Sachen stehen, gibt es einfach auch Sachen, wo man nicht jedesmal nachfragt, weil das eben schon immer so gehandhabt wird. Sollte damit jemals irgendjemand Probleme haben, wäre das wohl was anderes. Gab es aber noch nie, also reicht mir das, dass es immer so gemacht wird aus.
Wenn es dir nicht ausreicht, dann suche doch selber, welche Grundlage es dafür gibt. Mich interessiert sie in diesem Falle einfach nicht.
Edit: Ist aber für Brandenburg ganz einfach zu finden und zu lesen:
Zitat
(4) Für die finanzielle Abwicklung von mehrtägigen Schulfahrten soll ein gesondertes Konto oder Unterkonto eingerichtet werden. Es ist zu gewährleisten, dass über alle mit einer mehrtägigen Schulfahrt im Zusammenhang stehenden Einnahmen und Ausgaben ein entsprechender Nachweis erbracht werden kann
VVSchulf Abschnitt 2, Nummer 6, Absatz 4
Ist für mich also ziemlich eindeutig.
Und auch Berlin hat das ganz klar:
AV Veranstaltungen, Nummer 4, Absatz 12
Zitat
(
(12) Die Kostenbeiträge und alle sonstigen zu erwartenden Einnahmen (BuT-Leistungen, Zuschüsse, Spenden) sind auf ein von der Leiterin oder vom Leiter der Fahrt unter Angabe des Zwecks und der Schule bei einem Geldinstitut gesondert einzurichtendes Konto oder Unterkonto zu überweisen.