Beiträge von Susannea

    https://www.bmfsfj.de/blob/94398/3b8…gesetz-data.pdf da ist der neue Leitfaden. Da steht das drin. Z.B.
    Zwischen 20 Uhr und 22 Uhr darf Ihr Arbeitgeber Sie nur beschäftigen, wenn
    ❙ Sie sich dazu ausdrücklich bereit erklären,
    ❙ nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen Ihre Beschäftigung bis 22 Uhr spricht und
    ❙ insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für Sie oder Ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist (siehe zum Begriff „unverantwortbare Gefährdung“ unter 2.2.4).

    Bitte doch vollständig zitieren, es geht nämlich weiter:

    Zitat


    Sie können Ihre Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Da die Beschäftigung von schwangeren Frauen nach 20 Uhr grundsätzlich nicht zulässig ist, muss Ihr Arbeitgeber für Ihre Beschäftigung im Zeitraum zwischen 20 und 22 Uhr eine Genehmigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (vgl. 2.6) beantragen.


    Also nein, der Elternabend ist nicht kein Problem, sondern bedarf eben der Genehmigung der Aufsichtsbehörde und wird somit eher selten so liegen.

    Hallo zusammen!

    Ab 2018 gibt es ja Veränderungen im Mutterschutzgesetz. Ändert sich speziell was für schwangere Lehrerinnen?

    Wie sieht das z.B. bei Elternabenden aus? Können Sie mir verboten werden, wenn ich teilnehmen WILL?

    Wenn nach 20 Uhr teilnehmen willst muss der Dienstherr dies bei der Aufsichtsbehörde beantragen, tut er es nicht, ist es weiterhin verboten.
    Sprich, da dies wohl kaum jemand machen wird, geh davon aus, dass du nach 20 Uhr in der Regel nicht teilnehmen darfst.

    Ich habe einen sehr großen Rucksack, den ich bequem in den Fahrradkorb lege.
    Auf den Fahrradkorb passt sogar ein Getränke-Sixpack, da könnte ich auch 6 Laptops im Rucksack mitnehmen.

    By the way: bevor ich jeden Tag (!) ein Laptop hin und herfahre, würde ich mir einen zweiten zulegen und in der Schule lassen, falls das wirklich nötig ist.

    Früher habe ich auch immer ganze Ordner durch die Gegend getragen, heute nehme ich nur noch die Kopiervorlagen für den aktuellen Tag mit.

    Ich kriege auch immer alles in einen Rucksack (wenn ich kein Schwimmen habe, dann habe ich zwei Rucksäcke), aber einen Laptop in der Schule lassen, no way. Nicht mal während des Unterrichts im Lehrerzimmer, das wäre mir viel zu riskant. Und abschließbar ist bei uns nichts, sprich ich muss immer meine kompletten Papiere usw. mit mir rumschleppen.

    Wo steht, dass Klassenarbeiten immer "ewig" lang sein müssen? Die können auch kürzer als 45 oder 90 Minuten sein.
    Wer verbietet, mehr Tests zu schreiben? Muss man dann in der Gesamtnote entsprechend gewichten.
    Tests muss man auch vorbereiten, korrigieren und auswerten. Nur eben häufiger.

    Bei uns ist in Berlin übrigens in der Grundschulverordnung aber genau das festgelegt, sie müssen mindestens 45 und höchsten 90 Minuten lang sein.

    Das ist eine schulinterne Regelung.
    3 sind Vorschrift. War früher bei uns so.
    Dann haben die FK festgelegt, dass es nun 4 Klassenarbeiten gibt, keine Ersatzleistungen. Ist nun schulintern so.

    Das das schulinterne Regelungen sind, ist mir klar. Aber ich habe eben für Berlin, im Gegensatz zu Brandenburg nicht gefunden, dass die Fachkonferenz da Ersatzleistungen zulassen kann, sondern nur "darüberhinaus". Die Brandenburger Verordnung gibt meiner Meinung nach aber auch bei der festgelegten Zahl schon Ersatzleistungen her.

    Deshalb denke ich eben, da bei uns eine Ersatzleistung pro Schuljahr genutzt werden kann, dass dies daran liegt, weil es die 4. Arbeit wäre und nur 3 laut Verordnung vorgeschrieben sind.

    An der weiterführenden Schule meiner Söhne gibt es Klassenarbeitsersatzleistungen wie Lesetagebücher oder Portfolios/Arbeitsmappen etc. Das find ich sehr gut, weiß aber die rechtliche Grundlage nicht.

    Das ist bei uns in Berlin schon in der Grundschule so (wobei das sein kann, das das nur geht, weil wir "nur" 3 Arbeiten schreiben müssen, aber 4 von der Fachkonferenz festgelegt sind) und müsste in Brandenburg auch gehen, denn ich vermute die Grundlage dazu gibt:

    Zitat von http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vv_leistungsbewertung/3#2

    12 - Andere Bewertungsbereiche

    Andere Bewertungsbereiche werden durch die Bildungsgangverordnungen festgelegt. Darüber hinaus können sie durch die Fachkonferenzen auf der Grundlage der Rahmenlehrpläne und weiterer geeigneter curricularer Materialien festgelegt werden, wenn dies der besseren Erfassung der erbrachten Leistungen dient. Soweit praktische Leistungen nicht in Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht eingehen, können Sie zu einem eigenen Bewertungsbereich zusammengefasst werden.

    Eine sicherlich sehr eigenwillige Fragestellung, aber man muss dann wohl überlegen, was der Dozent in dem Moment hören will - auch wenn man sich selbst in dem Moment (innerlich) denkt, dass er wohl nicht mehr alle Sinne beisammen hat ;) .

    Für mich zeigt das nur, dass man mit bestandener Prüfung noch lange kein guter Lehrer ist und das gerade einige "Didaktiker" keine Ahnung haben von der Realität, also eine bestandene Prüfung keinesfalls darüber Aufschluss gibt, ob man in der Schule für das Fach geeignet ist. Und andersrum eben genauso.

    Übrigens haben mir die Grundschuldidaktiker in Mathe hinterher gesagt, dass die Antwort genau richtig war und sie auch das hätten hören wollen. Tja, aber da merkt man eben wieder, dass Grundschulpädagogik/Mathe und Mathe schon zwei Schuhe sein können und obwohl sie für die selben Klassen zuständig sind, sich keineswegs einig sind. Und das an einer Uni. Wie dann die Schere zwischen den Unis auseinanderklafft, ist doch dann noch eine ganz andere Sache.

    Bei allem Respekt, ich war in Uniabschlussprüfungen dabei: Im Studium ist es auch nicht möglich, wenn man sich auch nur ansatzweise auf das Prüfungsgebiet vorbereitet hat. Weder in Mathe, noch in Geschichte und definitiv nicht in den erziehungswissenschaftlichen Bereichen. Das erfordert echt Aufwand im Sinne von "Sie haben sich ja auf Schulvergleichsstudien vorbereitet, erzählen sie doch einmal, was sie über PISA wissen" - "Das ist doch eine Stadt in Italien, was hat das mit dem Thema zu tun?" - "..."

    Entschuldige, aber das ist doch sehr individuell von den Bundesländern usw. abhängig. Ich bin durch die Mathe-Didaktik-Prüfung gefallen, weil ich die Frage des Dozenten (Leiter der Fakultät) wie ich in der 4. Klasse beweisen würde, dass ein Rhombus auch ein Parallelogramm ist. Beantwortet habe mit: "gar nicht! Ich würde es über das Haus der Vierecke erklären!"

    Das hat ihm nicht gepasst und ich hätte sagen können, was ich wollte, er hat mich einfach gar nicht mehr zu Wort kommen lassen. Außer ihm und mir war aber nur noch einer seiner Mitarbeiter anwesend. Was also hätte man dagegen tun sollen?

    Nichts, ich hatte keine Chance, weil er der Meinung war, ich wäre für Mathe ungeeignet und hätte davon keine Ahnung (und da hat auch die 1,0 in Stochastik nichts dran geändert). Damit reichte es einfach nicht.

    4,3 hätte mir gereicht. Das wusste er auch. Er hat mir auch was erzählt, dass es gar nicht so schlecht war, aber eine vier würde er mir trotzdem nicht geben, sondern eine 5,0 und damit war es das. Und er hatte mir auch gleich klar gemacht, dass ich die Wiederholung sein lassen könnte. Habe ich nicht, das Ergebnis war wieder 5,0.

    Lehrer bin ich trotzdem geworden, im Ref hatte ich auch wieder Mathe und siehe da, die mit Hauptfach Mathe waren nicht besser als ich, ganz im Gegenteil ;)

    Die GEW sorgt sich um die Mitgliedsbeiträge. 8)

    Warum, die der Beamten sind doch nicht geringer ;)


    Die GEW findet natürlich eine befristete Verbeamtung Mist, ist sie ja auch. Das hin- und her ist total blöd bei Versicherung, ALGI, Rente usw. Ist ja in Berlin mit dem Ref so, ein tierischer Aufstand.

    Ich weiß ja nicht, was du aus den Tabellen rausliest, alle neu eingestellten erhalten Erfahrungsstufe 5, aber nur E11, wenn sie nicht bereits nach dem neuen Berliner Lehrerbildungsgesetzt (von 2014) ausgebildet worden sind. Den diese Lehrer an Grundschulen sind alle die mit einen Wahlfach.

    Es bekommt in Berlin kein Lehrer A12, der neu eingestellt wird, denn das wäre ein Beamtenbesoldung. Was ist daran eigentlich so schwer zu verstehen. Und wir winden uns nicht, sondern versuchen dir endlich begreiflich zu machen, dass du Unsinn aus den Tabellen rausliest, weil du alles durcheinanderwirfst.

    Wir bekommen übrigens schon deutlich länger alle Erfahrungsstufe 5 und trotzdem ist das aktuell für Grundschullehrer bis auf wenige Ausnahmen, noch E11, Stufe 5, also ca. 4500 Euro Brutto!

    Oder siehst du schon wieder andere Zahlen?!?

    Aber vom Berliner Senat hat es ja da gut funktioniert, denn du bist auf den selben Unsinn reingefallen, wie die GEW als sie davon ausging, dass eben E13 für alle Grundschullehrer gilt, nun heißen sie einfach nicht mehr Grundschullehrer, sondern nur die die nach dem Lehrerbildungsgesetz von Februar 2014 ausgebildet werden und somit betrifft es eben die Lehrer an den Grundschulen in Berlin bisher nicht.

    Also nein, uns ist sicher nicht das Ergebnis peinlich, denn das haben wir bisher überhaupt nicht erreicht, wir bekommen keine E13!

    Ich vermute inzwischen, dass sich die Anpassung auf die Gehälter der Berliner Lehrer ohne Zulage (bis Erfahrungsstufe 5) bezieht. Richtig?
    Aber da sie alle sofort Erfahrungsstufe 5 bekommen, haben sie alle (ohne die mit nur einem Fach, oder wie das heißt) jetzt schon rund 5000,- Euro mindestens und bald 5300,- Euro mindestens (es gibt ja nun neu die Erfahrungsstufe 6).

    Wenn du die Tabelle schon so lange kennst, wie kommst du dann auf diese unsinnigen Zahlen?!?

    Erstmal hat in Berlin ein Großteil der Lehrer nur ein Fach, weil Grundschulpädagogik nicht als Fach gezählt wird z.B. sprich alle wirklichen Grundschullehrer haben nur ein Fach und bekommen somit eben "nur" E11. Und der Unterschied in E11 waren eben bisher ca. 100 Euro Unterschied seit 1.7.2017!


    Und nein, vergleiche doch mal die aktuelle allgemeine TVL Tabelle:
    http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv…-2017i&matrix=1
    mit der, die bisher in Berlin gegolten hat:
    http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv…n-2017&matrix=1

    Das hat alles nichts mit den Erfahrungsstufen zu tun!

    @frkoletta,
    und warum steht in dieser Tabelle bei Berlin Besoldungsgruppe A 13 / Entgeltgruppe E 13 derzeit rund 5000 Euro ? Meine Güte.

    http://www.oeffentlichen-dienst.de/news/69-gehalt…hrergehalt.html

    Weil die Tabelle für die Tonne ist, weil A13 und E13 ganz andere Zahlen haben, die kann man also nicht einfach gleichsetzen und wer das doch tut, hat davon so wenig verstanden, wie du!

    http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv…-2017i&matrix=1 ist die Tabelle für Angestellte und demnach haben die Grundschullehrer maximal ca. 4600 Brutto.

    Du nutzt einfach die ganze Zeit eine Seite, die mehr als dubios ist und auch keine vernünftige Person dahinter hat, die für irgendwelche Verlässlichkeit garantiert.

    Berlin verbeamtet aber nun einmal nicht! Von daher gilt die A13 für deutlich weniger Kollegen als die E13, herrje.

    A bekommen dort nur wenige, die ihren Status noch von anno dazumal haben oder ihren Status heute aus einem anderen Bundesland mitnehmen können.

    Und was willst du nun wem damit sagen? Mir ist das bekannt, das Berlin nicht verbeamtet und man damit glücklicher Weise ohne großen Aufwand angestellt bleiben kann, denn nicht jeder will verbeamtet werden und sich knebeln lassen, angestellt sein hat auch diverse Vorteile. Nehmen wir z.B. das mit den Minusstunden, die es bei uns nicht wirklich gibt. Oder aber mit den Plusstunden, die gleich bezahlt werden müssen bei Teilzeit oder dem Streikrecht oder oder oder ...


    Hab ich gemacht. Verstehe aber deine Kritik trotzdem nicht. Ich schrieb, dass in Berlin bald, ok, fast alle Lehrer (aber eben auch Lehrer mit Lehramt an Grundschulen) rund 5300,- Euro bekommen. Und du schreibst, das Gehalt wird auf Bundesniveau angehoben. Wieso denn angehoben, wenn doch die Lehrer in Berlin derzeit und weiterhin demnächst am meisten bekommen? Das siehst du auch in dieser Tabelle - sowohl bei A 12 als auch bei A 13 haben brutto die Lehrer in Berlin den höchsten Verdienst. Ich vermute durch die Erfahrungsstufe 5, die sie sofort bei Einstellung erhalten.

    http://www.oeffentlichen-dienst.de/news/69-gehalt…hrergehalt.html

    Also ich weiß wirklich nicht, was an meinen Zahlen falsch sein soll.

    Und deshalb finde ich, dass man nicht sagen kann, Berlin ist (für Lehrer) scheiße. Darum ging es ! Warum darf man das nicht sagen? Ich neide es euch nicht !

    Die Tabelle des TVL war bis gestern für Berlin anders als die anderen Bundesländer. Ab heute nun nicht mehr. Das nennt man Anpassung auf Bundesniveau, denn die Anpassung hat nichts damit zu tun, dass man in Berlin dann zumeist besser eingestuft wird, als z.B. in NRW.

    Ich finde das bei Volljährigen Schülern echt schwierig, ihnen das zu untersagen, denn sie können es problemlos kaufen und es wird dadurch erst richtig interessant.

    Das ist bei uns leider Gang und Gäbe...
    Da wird abends mit den volljährigen Schülern in den Kneipenclub gegangen und derart die Sau rausgelassen, dass ein Kollege besoffen die Treppe heruntergefallen ist und ein anderer Kollege ins Taxi gekotzt hat...

    Dementsprechend muss ich auch derart harte Geschütze auffahren...

    Ich bin beruhigt, dass es dies scheinbar nicht nur zu meiner Schulzeit gegeben hat. Bei uns fuhren immer die selben zwei Kollegen zusammen mit ehemaligen Schülern bei uns waren sie die ersten, die hackedicht waren und auf dem Tisch gestrippt haben. Das war die anderen Jahre wohl nicht anders.

    Wers braucht!

    . Dass aber zum Schulklima (und somit zum Lernerfolg) mehr gehört, als Dienst nach Vorschrift, das bedarf etwas mehr Verständnis. Ich finde es halt wirklich traurig, wenn Eltern nicht bereit sind, ein Mindestmaß an Engagement aufzubringen, wenn die Schule doch schon bereit dazu ist. Dass ich dafür hier „Weltfremde“ unterstellt bekomme, ist schon sehr typisch für dieses Forum.

    Ich finde das nicht nur weltfremd, sondern ziemlich kurz gedacht, denn wie soll denn etwas, was angeordnet wird zur Verbesserung von Schulklima führen? Ein besseres Schulklima erhalte ich sicherlich nur, wenn ich das durch Freiwilligkeit und entsprechend nette Aktionen durchführen lasse.

    Meine Sachbearbeiterin sagte mir, dass das zwar so in der Vorschrift stünde, sie aber nur mit dem MuSchu nach der Geburt rechnen würden. Jedenfalls musste ich nach 12 Monaten mich nicht zurück melden, sondern bin automatisch an meine Schule zurück, bei 13 Monaten hätte ich mich in irgendeinem Portal (Schwangerschaftsdemenz, tut mir leid) zurückmelden müssen. Stand aber alles in den Unterlagen.

    Wie gesagt, das scheint ja dann am Bearbeiter zu liegen, würde ich also vorher dringend klären. Denn wenn es so in den Vorschriften steht, war das ja scheinbar auch richtig so, wie ich es auch schon gehört habe ;)

    Ich habe die Vor- und Nachteile noch nicht so recht verstanden.

    Der Vorteil ist, dass du flexibler bist, weniger Stunden machen kannst und das vorzeitig beenden kannst bei einer erneuten Schutzfrist (oder einer finanziellen Notlage).
    Nachteil ist eben in einigen Bundesländern, dass du dadurch nicht unbedingt wieder an die vorherige Schule kommst.

    Kann mein Mann dann ebenfalls parallel Elternzeit beantragen und dann z.B. für 2 Monate komplett zuhause bleiben?

    Ja klar, er hat unabhängig von dir 3 Jahre Elternzeit und wann und wie er die nimmt hat keinerlei Einfluss auf deine Elternzeit!

    Ein Recht wieder an meiner jetzigen Schule zu arbeiten habe ich doch, sofern die Elternzeit max. 1 Jahr beträgt oder?

    Das würde ich noch mal genau klären, ich habe schon gehört, dass Mutterschutz und Elternzeit zusammen nicht länger als ein Jahr sein dürfen.

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