Nein, das ist keineswegs in Ordnung, du bist krank und damit musst du sicher keine Zeugnisse schreiben o.ä.
Das du Klassenlehrerin bist ist schön, es wird sicher einen Stellvertreter geben und der ist dann dafür zuständig, wenn klar ist, dass du zu den Zeugnissen nicht wieder da bist.
Manchmal denke ich, die Schulleitungen machen es sich z.T. selber schwer.
Beiträge von Susannea
-
-
Wie oft bist du in den Bergen im Schnee und wo genau bist du da, Susannea? Berlin ist ja nicht gerade Alpenvorland ;-).
Seit mehr als 30 Jahren durchschnittlich zweimal jährlich, wie gesagt im Gailtal. Und da mein Bruder da inzwischen wohnt, kann ich auch über die aktuellen Schneelagen da ganz gut mitreden

Also er sagt, "unten" ist der Schnee weg, dass es regnet, war jetzt bei ihnen vor ein paar Tagen erstmalig, sonst teilweise nachts 50cm Neuschnee
Und er wohnt sicher nicht auf dem Berg, sondern nur Straße Richtung Windische Höhe ein Stück hoch
(also war so, dass sie gerade bei Lawinengefahr an der Absperrung waren).Die liegen alle so bei ca. 900m.
-
Vorarlberg ist sehr schneesicher, Kärnten eher sonnig, da muss man schon teilweise Glück haben, dass im Februar der Schnee bis ins Tal liegt.
Warum braucht man denn Schnee im Tal? Viele Orte liegen doch deutlich höher und da kann man auch wunderbar spazieren gehen und da hast du dann auch meist Schnee.
-
Danke. Ja, der Teilzeitantrag ist auch nachgelagert, wenn ich das richtig verstehe. Ich muss nur jetzt schon angeben, wann ich vorhabe Elternzeit (also ganz raus ider TZ) zu nutzen und das geht ja nach Lebensmonaten. Also in LM 11-14 möchte ich elternzeitbedingte TZ machen.
Genau, das kannst du jetzt schon mit angeben, dann kann der Ag das noch schlechter ablehnen oder bis 7 Wochen vorher beantragen.
Wenn der AG nicht innerhalb von 4 Wochen ablehnt gilt der Antrag als genehmigt. (das ist dem Land Berlin schon mehrmals zum Verhängnis geworden z.B. , weil damit die Stunden da waren.
-
Nun habe ich mit der SL gesprochen und es ist alles unproblematisch. Es wurde nur gemeint, dass TZ evtl. nur pro Schulhalbjahr gehe.
Auch das stimmt nicht. Aber das kommt auch etwas darauf an, wie gut ihr aufgestellt sind. Unsere Schulleitung hat das z.B. auch mit dem schnellen Aufstocken gerne genutzt, weil sie so schnell eben bei anderen nichts bekommt (weil da in der Regel nur zum Schulhalbjahr), das ist in Elternzeit total unproblematisch.
Und je nach Geburtsdatum muss man dann auch gucken, wenn man hinterher Teilzeit arbeitet, ab wann man die beantragt.
Mein Kind hat z.B. in den Sommerferien Geburtstag, aber das Schuljahr beginnt ja offiziell erst zum 1.8. und erst ab da habe ich dann Teilzeit beantragt, d.h. in den Ferien musste ich regelmäßig ab dem Geburtstag Vollzeit bezahlt werden.
-
Wir lieben den Weissensee in Kärnten (im Sommer wie im Winter):
https://www.weissensee.com/Wir finden die andere Seite der Bergkette nämlich das Gailtal schöner.
Aber ob man dafür so weit fahren muss, wenn man alles nicht kennt.
Bei uns klar, da geht es (wie) zur Familie, aber ob wir das noch einmal so aussuchen würden, ich weiß es nicht. -
Wenn ich bei der Auswertung gesagt habe, dass 14 Punkte eine 3 sind und 2 ein Versehen von mir war, dann korrigiere ich die Note von 2 auf 3. Hätten sie mal lieber ihre Klappe gehalten.
Und genau deshalb korrigiere ich nichts nach unten. Denn sie sollen ja nicht die Klappe halten, weil sie Angst haben, sondern ehrlich sein.
-
Ich verstehe nicht ganz. Wenn du nicht auf die Kollegin triffst, kannst du dich nicht anstecken.
Die Kollegin könnte ja aber bereits Schüler angesteckt haben, deshalb gelten die 21 Tage natürlich trotzdem, egal ob sie da ist oder nicht.
-
Die 21 Tage ab der letzten Meldung einer Erkrankung bestehen ja deshalb, weil in der Zeit neue Fälle auftreten können (Inkubationszeit ist relativ lang), daher besteht die Regel natürlich trotzdem weiterhin für dich, egal ob die Kollegin da ist oder nicht.
Sollte bis Ablauf der 21 Tage keine weiteren Erkrankungen gemeldet sein, darfst du wieder in die Schule.
-
Susannea: Das Hörverstehen ist nur Teil der Klausur (30 % , immer, vorgeschrieben) und für die restlichen 70 % Schreibaufgabe mache ich dann pflichtgemäß den EWH. Immer.
Es ging doch aber darum, dass eben in anderen Fächern Klausuren bzw. Arbeiten eben nur solche Aufgaben haben und wir dann mit deiner Begründung den gar nicht erst machen müssten. Denn du machst ihn ja auch nicht, weil er nicht sinnvoll ist für die Aufgabe.
Man kann einfach nicht festlegen, dass der immer sinnvoll ist und man ihn deshalb immer machen muss. Das ist totaler Unsinn, wenn er doch in einigen Fällen völlig unsinnig ist.
-
Doch, Susannea wir MÜSSEN in der Oberstufe IMMER (= bei JEDER Klausur einen EWH mitgeben).
Aber sinnvoll ist es doch damit trotzdem nicht.
Zumal du ja gerade gesagt hast, dass du das für bestimmte Aufgaben nicht machst.
Für eine Hörverstehensübung erstelle ich natürlich auch keinen EWH, da hake ich nur ab.
Da lässt du ihn doch auch weg. Also macht es keinen Sinn immer für alles einen zu verlangen

-
Kommt ja sicherlich auf das Fach und die Jahrgangsstufe an. Ich spreche von der Oberstufe und unterrichte Fremdsprachen. Das geht es meist um Textanalyse. Da ist das echt hilfreich und da kann ich auch kein AB anhängen, weil es das nicht gibt.Für eine Hörverstehensübung erstelle ich natürlich auch keinen EWH, da hake ich nur ab. Aber zu jeder Klausur gehört eine verpflichtende Schreibaufgabe (Zusammenfassung + Analyse oder Kommentar), da macht das Sinn.
Und das die Schüler auf der zweiten Seite genau sehen, wo bei der Darstellungsleistung ihre Schwerpunkte liegen, ist auch gut.
Klar hängt es vom Einzelfall ab, deswegen sage ich ja auch, die Forderung immer einen Erwartungshorizont ist unsinnig, weil es teilweise unnötig ist (was du ja selber auch sagst).
-
Mache ich auch so. Was ist daran falsch, wenn die Schüler den Erwartungshorizont kennen? Das ist doch Transparenz - mal abgesehen davon, dass es sich mit einem Erwartungshorizont sehr viel schneller korrigiert und dass man bei eventuellen individuellen Nachbesprechungen als Lehrer auch viel besser weiß, warum man wie bewertet hat.
Es ist teilweise einfach unnötige Arbeit, wenn die Schüler z.B. bei Laborgeräten ein Arbeitsblatt haben, wo von allen die Erklärung drauf ist, warum sollte ich das für die 10 in der Arbeit ausgewählten dann noch einmal aufschreiben? Da könnte ich dann auch einfach das Arbeitsblatt anhängen, wenn jemand die Lösungen haben will

-
Naja ... ich wüsste nicht, was „Neger“ mit „Schoko“ zu tun hat.
Und somit hat es nicht dieselbe Bedeutung. Konnotationen gehören auch zum Wort und sollen beim Sprachgebrauch mitberücksichtigt werden.Schön, dass du das so siehst, da es ja aber nicht um Schoko und Neger, sondern Schokokuss und Negerkuss ging, sind die laut Duden synonym zu benutzen.
Also haben sie die selbe Bedeutung.Und damit kommen wir dann evtl. wieder zum Thema des Beschäftigungsverbotes im Ref und der Berechnung der Bezüge zurück.
-
tja, aber wehhhh jemand sagt „Antrag“ (wie nunmal alle sagen) statt „Anmeldung“...Und dabei ist in dem Wort „Antrag“ nichts Rassistisches...
Nichts Rassistisches, hat aber im Gegensatz zu Negerkuss und Schokokuss eben zwei deutlich unterschiedlicher Bedeutungen, denn beim einen wird der AG eben zu seiner Meinung befragt und es bedarf einer Genehmigung, beim anderen ist es nur eine Mitteilung an den AG.
Ist also ein deutlicher Unterschied zu den anderen Beispielen!
Bei gleicher Bedeutung wäre das ja auch kein Problem. Haben die beiden Wörter aber nunmal nicht.
Zumal die die Antrag sagen meist weder den Unterschied kennen noch wissen, dass bei Elternzeit keinerlei Genehmigung vorliegen muss.
-
Wie bitte? Erwartungshorizont vorlegen? Ansonsten aber keine Extra-Wünsche?! Unglaublich, was an manchen Schulen verlangt wird.
(Meinen Erwartungshorizont habe ich im Kopf (Englisch) bzw. ergibt sich aus der Aufgabe (Mathe)...)
Ja, es gibt Schulen, die wollen immer einen Erwartungshorizont haben. Es ist ja manchmal auch sinnvoll, wenn z.B. die Arbeiten als Vorlagen abgeheftet werden, aber ich finde es manchmal auch ziemlich sinnlos, weil der einfach wirklich so klar ist, dass man ihn nicht aufgeschrieben hat.
-
Für Angestellte auch nicht. Das heißt Jahressonderzahlung.
Kriegen übrigens auch Beamte, nur nicht am Ende des Jahres, sondern auf die einzelnen Monate umgelegt.Dss ist für mich genauso wie mit den Negerküssen oder Schokoküssen und den Schokoladenweihnachtsmännern oder Jahresendzeitschokoladenhohlkörpern.
Es bleibt einfach immer bei dem Namen, den man immer genutzt hat
Klar steht Jahressonderzahlung da, aber reden tut trotzdem jeder vom Weihnachtsgeld
Zumal ich ja auch geschrieben habe, dass da Jahressonderzahlung und eine Zahl steht 
-
Sie bezieht ja Elterngeld.
Das ist kein Einkommen für die KK. Ja, kann sie.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob du dir pkv ruhen lassen kannst. Du bist ja nicht gkv pflichtig.
Ich drücke dir die Daumen, dass du bis zur Prüfung auch durchältst.Braucht sie auch nicht, wenn sie einen Anspruch auf Familienversicherung hat. Rauskommen aus der PKV geht nur, wenn man versicherungspflichtig beschäftigt wird (oder Anspruch auf ALGI hat) oder Anspruch auf die Familienversicherung hat. Bei ihr kommt der 2. Fall zum Tragen.
-
Wenn das tatsächlich so ist und man seine Stunden zu Beginn der Schwangerschaft aufstockt, wäre es ja dann deutlich geschickter, sich krankschreiben zu lassen.
Wenn man nur einen Tag mit der erhöhten Stundenzahl gearbeitet hat, bekommt man ja ab diesem Tag sein neues Gehalt.
Warum das denn, ich glaube du hast es wirklich einfach nicht verstanden. Es macht in ihrem Falle für Beamten einfach gar keinen Unterschied.
Wenn ich mich dann ab 2.8. krankschreiben lasse, bekomme ich einfach mein Gehalt weiter. Und ja, doch, Susannea, bei uns Beamten in NRW ist das so, auch länger als 6 Wochen.
Ja und, das ist doch bei dem BV auch so, wenn es immer gleich ist bzw. höher wird, gibt es eben mehr, weil sie eben die Ausnahme bildet (wie nun glaube ich hundert Mal erwähnt).
Denn einer Schwangeren darf allein aus dem Umstand, dass sie schwanger ist, kein finanzieller Nachteil entstehen. Wenn ELLI nun nicht schwanger wäre, würde sie ja im Moment ihr Vertretungsgehalt bekommen und ab nächsten Monat dann das normale. Das ist laut deinen Angaben ja dann nicht der Fall und das darf eben nicht sein.
Sie hat doch auch keinen Nachteil, ganz im Gegenteil, sie würde eben Zuschläge auch weiter bekommen in anderen Berufen ohne die entsprechende Schicht machen zu müssen, weil der Durchschnitt gezahlt wird (z.B. Ärzte, Polizisten usw.)
Meiner Meinung nach gelten deine Angaben nur zur Berechnung des Elterngeldes oder zur Berechnung des Krankengeldes bei Angestellten. Aber halt nicht für Schwangere
Nein, vollkommen daneben, denn Elterngeld berechnet sich aus 12 Monaten vor der Geburt (auch nur in der Regel), Krankengeld berechnet sich aus den 12 Wochen vor der Krankheit, hier berechnet sich das aber aus den 12 Wochen vor dem Eintreten der Schwangerschaft. Und natürlich auch für Schwangere.
Steht leider nicht mehr alles zusammen im neuen MuSchG, war vorher einfacher, aber hieraus geht es klar hervor, dass sie eben die in §21 genannte Ausnahme ist, aber sonst eben aus den drei Moanten vor Eintreten der Schwangerschaft berechnet wird:
Zitat§21(4) Bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist die geänderte Arbeitsentgelthöhe bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 zugrunde zu legen, und zwar 1.
für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Änderung während des Berechnungszeitraums wirksam wird,
2.
ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird.
Und hier eben die allgemeine Berechnung (eben die drei Monate und der Durchschnitt): §18ZitatEine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Dies gilt auch, wenn wegen dieses Verbots die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Beginnt das Beschäftigungsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt der ersten drei Monate der Beschäftigung zu berechnen.
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/in…17BJNE001900000 -
Weihnachtsgeld gibt es übrigens in NRW gar nicht mehr

Naja für Beamte nicht

Und auch der Rest wird keine Berechnung zu sehen bekommen.
Aber auch bei Änderung der Stundenzahl im Monat bekommst du das nicht vorgerechnet o.ä. sondern es gibt nur die Zahl. Total normal.
Werbung