Beiträge von Susannea

    Du kannst aber keine LKs, abiturrelevanten Oberstufenkurse, 10er Abschlussklassen etc. für 12 Wochen ohne Unterricht lassen bzw. mit diversen wechselnden Vertretungslehrern, die eh keine richtigen Reihen durchführen.
    Jede vernünftige Schulleitung - so auch meine - setzt dann bereits einen dauerhaften Lehrer ein. Den dann wiederum für 14 Wochen wieder rauszunehmen, um ihn dann wieder reinzuschicken (wobei ja immer noch ungewiss ist, ob die Schwangere bis zur 34. Woche durchhält) ist purer Unsinn!!! Ich hoffe doch sehr, so etwas macht keine Schulleitung.

    Ein sinnvoller Einsatz ist dann also gar nicht mehr möglich. Und ob ich mir dann im doch schon ordentlich schwangeren Zustand 25 Vertretungsstunden die Woche antun möchte......

    Ich weiß gar nicht, warum es dann bei euch nur Vertretungsstunden geben würde, bei uns gibt es da noch diverse andere Varianten. Wie gesagt, bei uns kannst du sofort eine Vertretung besorgen, du musst sie nur bezahlen können. Da ja die TE bei einem freien Träger ist, ist dies ja auch der Fall.
    Und wie der Schulleiter das dann regelt, steht doch hier auch gar nicht zur Diskussion. Ihr habt das BV bei Röteln gebracht, das ist nur vorübergehend, also vermutlich schlimmer als AUs, wo man weiß, dass die Schwangere nicht mehr wiederkommt, auch wenn sie das immer nur für 14 Tage bescheinigt bekommt.

    Aber auch da liegt die Organisation beim Schulleiter und nicht bei der Schwangeren, dem Arzt oder sonst wem. Das darf also keinerlei Einfluss auf die Ausstellung des BVs haben! Im Übrigen kann man auch keine 1. Klassen, 6. Klassen (wegen des Übergangszeugnisses) usw. mit dauernd wechselnder Vertretung lassen. Ist also unabhängig von der Schulstufe, denke ich.

    Wenn man durch die Arbeit die Gefahr einer Frühgeburt hat, ist das Leben des Kindes eindeutig gefährdet.

    Da sind wir uns doch einig. Aber ob das bei der TE der Fall ist, können wir nicht beurteilen.
    Und um nichts anderes geht es doch, das sie dies selber beurteilen muss, ob dies der Fall ist.


    Das BV ist legal! Die AU nicht, weil man eben nicht AU ist!

    Weißt du hier mehr von ihrer Situation als ich, dass du dies beurteilen kannst. Die AU scheint ja wohl bisher auch gerechtfertigt zu sein, denn nein, um AU zu sein, muss man nicht krank sein! (Ich weiß gar nicht, wie du immer darauf kommst, dass nur eine Krankheit dich arbeitsunfähig macht?)

    Und wie oben erwähnt, für eine Beamtin ist es finanziell egal. Für die Angestellte aber nicht! Logisch, dass sie sich den Status bescheinigen lässt, mit dem sie am besten wegkommt. Ist das nicht sowieso Korinthenkackerei? wäre die TE kerngesund und dürfte wegen fehlender Rötelnimmunität nicht arbeiten gehen, dann wärs okay, dass "die Allgemeinheit" zahlt?

    Um darauf noch einmal zurückzukommen, bei fehlender Rötelimmunität müsste die TE nach der 20.SSW wieder arbeiten, würde also der Allgemeinheit nur kurze Zeit Kosten verursachen.


    Und ehrlich gesagt würde mich nicht wundern, wenn der AG, der sie trotz AU arbeiten lässt (denn die TE arbeitet ja zu Hause), dies auch von ihr im BV erwartet. Vielleicht sollte sie also erst mal die Arbeit von zu Hause einstellen und gucken, wie es ihr dann geht.

    Wieso denn traurige Einstellung??? Wenn man das Leben seines Kindes retten möchte?

    Das könnte man eben auch anders und auf jeden Falle legal.

    Als Beamter ist es eh schnuppe ob AU oder BV. Und eine AU von Woche 12 bis Woche 34 wird wohl kein Arzt ausstellen. Und wenn ich eine Krankmeldung nach der anderen für 2 Wochen anschleppen würde, würde mir meine Schulleiterin an die Gurgel springen!!!

    Das liegt doch dann aber scheinbar bei euch an der Art der Vertretung. In Berlin ist es egal, (in Brandenburg scheinbar auch, denn auch das BV hat hier keinen Ersatz gebracht, erst der vorgeburtliche Mutterschutz) erst nach 6 Wochen frühestens gibt es die Möglichkeit die Vertretung umzufinanzieren. Über PKB einstellen kann man sie schon vorher, muss es nur bezahlen können. Übrigens ist die TE aber nunmal Angestellte ;)

    Für die Schule ist es doch mit durchgängigem BV viel besser.

    S.o. macht hier keinerlei Unterschied. DAs ist eben der Punkt, dass ein BV nicht ausgestellt werden sollte, weil es für den AG kostengünstiger (besser) ist.

    Wegen welcher Krankheit sollte ich mich denn krank schreiben lassen? Ich wäre ja im Falle einer Schwangerschaft nicht arbeitsunfähig. In meiner letzten Schwangerschaft ging es mir die ganze Zeit über blendend, ich habe noch nicht einmal gek.......

    Es hat ja auch keiner gesagt, dass bei dir eine Au richtig gewesen wäre, aber diese Überlegung dazu hast du ja gesagt, sind dir egal.


    Vielleicht weiß der Arzt auch nicht genau, welchen Belastungen/Arbeiten eine Lehrerin ausgesetzt ist, und fragt deshalb....

    Dann müsste der Arzt nicht fragen, ob sie eines möchte!


    Aber egal, die TE sollte nun wissen, was ein BV für sie bedeutet und wissen, wonach sie entscheiden kann, ob es ihr zusteht oder nicht.

    Wenn Nadine durch das BV so geschont ist, dass sie weder liegen muss noch ins KH muss, ist sie ebenfalls nicht krank. Nur wenn sie arbeiten geht, ist sie so gefährdet, dass sie evtl. wieder ins KH muss. Das BV soll doch genau davor schützen!!!

    Genau das, aber das BV soll eben nicht ausgestellt werden, damit der AG gleich Ersatz bekommen kann oder man mehr Geld bekommt. Da gibt es leider inzwischen viele Fälle.
    Und ob das BV bei ihr gerechtfertigt ist oder nicht, das können wir nicht beurteilen.
    Nur sie kann beurteilen ob der Arzt sie fragt, weil er sie so einschätzt, dass sie gerne weiter arbeiten würde oder weil er weiß, dass das BV nicht wirklich gerechtfertigt wäre.


    Aus dieser Erfahrung heraus würde ich im Falle einer weiteren Schwangerschaft mir sofort (!) wenn es mir angeboten wird, eines nehmen. Da wäre mir die Allgemeinheit vollkommen schnuppe. Was zählt ist das Leben meines Kindes!!! Und da kann jede einzelne Woche im Mutterleib entscheidend sein.

    Finde ich ehrlich gesagt schon eine traurige Einstellung, denn eine AU würde das Leben des Kindes ja genauso schützen. Den Schülern gesteht man ja auch nicht zu, dass sie sagen, alles was zählt ist die Note, sie sollen doch dann eben spicken.
    Sondern man erwartet den korrekten Weg, nämlich das Lernen für die Arbeit.

    So erwarte ich eben auch, dass man dabei schon guckt, ob das BV gerechtfertigt ist oder ob es nur mehr Geld bringt (was es ja auch bei Angestellten diverse Wochen nicht wirklich tut, weil der AG das Krankengeld ja aufstockt und man so auch sein Gehalt wieder hat!)

    Den Ärger kriegt sicher nicht die TE! Mach bitte mal keinen Stress.

    Den Ärger bzw. Stress kann natürlich die TE bekommen indem der AG oder die KK das BV anzweifelt und sie dann entsprechend das überprüfen lassen muss. Zahlen muss sie das nicht, das stimmt natürlich. Das trägt dann im Zweifel der FA.

    Das ist generell auch interessant aber für die TE völlig irrelevant.

    Nein, finde ich keineswegs, dass es für sie uninteressant ist, was ein ungerechtfertigtes BV bei ihr für Auswirkungen für SIE haben kann.

    Jeder Hausarzt könnte das BV ausstellen. Und kein Arbeitgeber in Deutschland wäre so verrückt, hier zum Arbeiten zu zwingen.

    Falsch, jeder Arzt, nicht nur der Hausarzt kann es ausstellen und kein AG dürfte sie zum Arbeiten zwingen, kann aber das BV anzweifeln und somit von anderen Ärzten überprüfen lassen. Und das tun inzwischen doch einige AG. Und das bedeutet dann Stress für denjenigen. Ob das bei der TE zutrifft, kann nur sie beurteilen.

    Und wo die Allgemeinheit da belastet wird, das möchte ich wissen. Ob krank oder berufsunfähig ist für "die Allgemeinheit" ziemlich rille.

    Vollkommen falsch. Krank gibt es über die U1 eine Erstattung je nach Kasse, Versicherung des AG usw. bei der U2 (fürs BV zuständig) müssen die Abgaben ja für jeden AN gezahlt werden und wenn die nicht reichen, dann wird eben erhöht (zumal eben anders als bei der U1 zu 100% getragen wird). Sprich, hier zahlt jeder dafür, dass eine Schwangere ein BV erhalten kann. Also ist es die Allgemeinheit, die hier belastete wird.

    Resultat war ein wochenlanger Krankenhausaufenthalt wegen Frühgeburtsgefahr. Ich denke immer noch, hätte ich zusätzlich gearbeitet, wäre es vielleicht schief gegangen.

    DAs ist übrigens ein typisches Beispiel, wann dann ein BV hinter der AU zurücktritt. Beim Krankenhausaufenthalt bist du nicht mehr arbeitsfähig, also bist du AU und die gilt immer vor dem BV. Sprich bei mehr als 6 Wochen rutscht man dann ins Krankengeld, wenn man Angestellte ist. Als Beamtin ist das eh egal.

    Susannea: Aber in vielen Fällen ist man ja gar nicht arbeitsunfähig. Wenn man z.B. das Risiko einer Frühgeburt hat, kann man ja zum jetzigen Zeitpunkt arbeiten. Man ist ja nicht eingeschränkt. Es ist nur so, dass der viele Stress die Gefahr ungemein erhöht.

    Wenn keine Krankheit vorliegt, kann man auch keine AU bekommen. Auch mit Blutungen ist man ja nicht arbeitsunfähig. Jeder Frau geht ja während ihrer Periode arbeiten. Trotzdem wäre das Leben des ungeborenen Kindes in Gefahr. Also ist man auch nicht krank bzw. arbeitsunfähig, also rechtfertigt das ein BV.

    Ich weiß gar nicht, warum darum so viel Theater gemacht wird. Wenn der FA das anbietet, und das tut er, - einfach nehmen und gut ist. So oft ist man ja im Leben nicht schwanger. Das wird die Allgemeinheit schon verkraften.

    Doch, genau mit Blutungen in der Schwangerschaft ist man in der Regel AU. Es muss nicht außer der Schwangerschaft eine AU vorliegen, sondern die Schwangerschaft kann Auslöser für die AU sein. Mit Blutungen ist man allgemein nicht mehr arbeitsfähig, weder zu Hause noch auf der Arbeit. Für ein BV dürfte man nur bei der Arbeit nicht mehr arbeitsfähig sein (und zu Hause keinerlei Einschränkungen habe). Eine Anweisung also z.B. zu liegen ist ein klarer Grund für eine AU, kein BV. Eine AU heißt ja nicht, dass man krank ist, sondern arbeitsunfähig!


    Wie heißt es so schön:
    "Das individuelle Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ist ebenfalls im Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Paragraph 3 definiert. Dieses sieht ein Arbeitsverbot für Schwangere vor, wenn am Arbeitsplatz Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet sind."
    Es muss also der Arbeitsplatz eine Gefährdung sein, die darf sonst nicht ohne weiteres vorliegen. Wobei da ja viel Spielraum ist, aber eben "liegen müssen" lässt genau keinen Spielraum!

    Auch wunderbar hier alles nachzulesen:
    https://www.haufe.de/personal/entge…_78_297016.html

    Und nein, einfach nehmen und gut ist, ist meiner Meinung nach keine Lösung, denn bei einem ungerechtfertigtem BV kann das noch ziemlichen Ärger nach sich ziehen. Mal davon abgesehen, dass es die Allgemeinheit belastet.

    Herzlichen Dank für die Korrektur meines Beitrags. Kannst du das zufällig auch belegen? Das interessiert mich dann doch...
    Die Höhe der Erstattung hängt z.T. auch vom Beruf bzw. der zuständigen Berufsgenossenschaft ab. Und die kann dann durchaus nur 80% betragen.

    Aber unabhängig davon:


    Genau, ansonsten wäre es ein Teilbeschäftigungsverbot. Dann dürfte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer durchaus Tätigkeiten zuweisen, die nicht unter das Beschäftigungsverbot fallen. Davon ist im geschilderten Fall aber wohl nicht auszugehen (Schwangerschaft). Am besten, man bespricht alle Einzelheiten mit dem Facharzt.

    Ja, natürlich, wobei es nun wohl nicht mehr pauschal 130% sondern die wirklichen Kosten (inklusive der Sozialabgaben usw. sind).
    Hier z.B. steht es deutlich drin:
    https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-kr…icherung-u1-u2/

    https://www.sbk.org/arbeitgeberser…sicherung-u1u2/

    Und natürlich die Gesetzesgrundlage:
    §1 AAG:

    "(2) Die Krankenkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkasse erstatten den Arbeitgebern in vollem Umfang
    1.den vom Arbeitgeber nach § 14 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,
    2.das vom Arbeitgeber nach § 11 des Mutterschutzgesetzes bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt,
    3.die auf die Arbeitsentgelte nach der Nummer 2 entfallenden von den Arbeitgebern zu tragenden Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit und die Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, zur sozialen Pflegeversicherung und die Arbeitgeberzuschüsse nach § 172a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sowie der Beitragszuschüsse nach § 257 des Fünften und nach § 61 des Elften Buches Sozialgesetzbuches"


    Die Höhe der Erstattung ist also total unabhängig von der Berufsgenossenschaft usw. da die U2 seit 2005 eine Pflichtumlage für alle AG ist, die für alle AN (auch männliche) zu zahlen ist. Einzige Ausnahme ist die Landwirtschaft, da man da ja oft sein eigener AG ist.

    Hier geht ja einiges durcheinander.

    Erstmal vorweg. Warum der FA dich wählen lässt ob BV oder nicht, ist mir eigentlich rätselhaft, aber er kann dich ja dazu genauso wenig zwingen, wie zu einer AU. Vermutlich deshalb die Frage, ob du da mitziehst.
    Nimm es also an und dann bist du komplett raus, denn es ist kein BV was bestimmte Tätigkeiten ausschließt oder vom AG oder wegen fehlender Immunitäten, sondern ein absolutes.

    Damit bekommst du weiterhin dein volles Gehalt und der Rest sollte dich nicht interessieren.

    Richtig. Bei Tierärztinnen weiß ich beispielsweise, dass diese, sobald sie von der Schwangerschaft wissen, nicht weiter arbeiten dürfen (Beschäftigungsverbot). Sie erhalten während dieser Zeit ihr volles Gehalt. Für den Arbeitgeber ist es natürlich immer besser, wenn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, da er nach sechs Wochen keinen Lohn mehr zu zahlen hat.

    Nein, das BV ist für den AG viel besser, denn da bekommt er ab dem ersten Tag des BVs 130% des Gehaltes des AN über die U2 von der KK erstattet.

    War Nadine jetzt aber z.B. wegen Blutungen oder vorzeitigen Wehen im KH und deswegen krankgeschrieben, liegt sehr wohl ein Grund für ein Beschäftigungsverbot vor. Denn in diesem Fall müsste sie ja dauerhaft oder zumindest viel liegen und das kann sie ja in der Schule nicht. Bei uns gibt es jedenfalls in den Klassenräumen und im Lehrerzimmer weder Betten noch Couchen.
    Eine Weiterbeschäftigung würde also das Leben des ungeborenen Kindes gefährden und genau für solche Fälle ist ein individuelles Beschäftigungsverbot da.

    Nein, genau so ist es eben nicht. Eine AU ist immer vorrangig. Muss sie also z.B. liegen, dann muss sie dies auch sonst und ist somit arbeitsunfähig und bekommt ein BV. Dürfte sie z.B. nicht mit Kinder in Kontakt kommen, dann wäre das ein Grund für ein BV, denn sie wäre arbeitsfähig, aber nicht in diesem Job!

    Vorher eine AU ist aber kein Problem, nur gleichzeitig würde das eben doch den Vorrang der AU bewirken!

    Susannae kannst du aber bitte aufhören falsche Informationen zu posten. Ich habe dir das Gesetz gepostet, nach dem nicht einfach gekündigt werden kann. Auch ein Risikozuschlag ist nur bei Vertragsabschluss ergänzbar. Ich habe eine von 30%, höher geht nicht.

    Wie kommst du auf deine Aussage? Belege?

    BEreits erlebt. Und natürlich geht mehr als 30% Risikozuschlag sobald die ersten Monate (meine 6) der Erstverbeamtung um sind.

    Also nein, diese Infos sind nicht falsch, da wird dann eben auch einfach behauptet, Krankheit x hätte man wissen müssen. Mag vielleicht inzwischen nicht mehr ganz so einfach sein, wie früher, aber unmöglich ist es leider immer noch nicht.

    Das funktioniert bei zwei Landesbeamten, schon bei einem Bundesbeamten fällt das raus.

    Und nein, Beihilfe steigt nicht zur Pension, denn mit Kindern hat man die ja schon vorher, so wie ich als Beamtin eben auch. ( auch wenn man die evtl. zwischenzeitlich wieder abgeben muss).
    Also würde der Beitrag dem mindestens entsprechen, keinesfalls billiger werden.

    Aber wie gesagt, ich sprach davon, dass man kein Einkommen(also natürlich auch keine Pension) hat, also stimmen da die 170 Euro.
    Deutlich weniger als als mein 30% PKV-Beitrag, da brauche ich dann nicht mal mit dem 3,5 fachen Beitrag, der fällig wäre vergleichen.

    Und nein Morales, ich rechne mit Angestellten- Zahlen, sondern mit den Zahlen, die ich als Beamtin zahlen musste.

    Achso, PKV muss nur bei erster Verbeamtung überhaupt nehmen, später nicht mehr.

    Und nein, ich kann der TE nicht einfach sagen, dass PKV auf jeden Fall günstiger ist, weil das je nach Lebensplanung eben nicht stimmt.

    Und auch wenn es nicht deiner Meinung entspricht, ist das nicht am Thema vorbei!
    Sondern genau DAS Thema.

    Und vielleicht kann man ganz nüchtern feststellen, dass die individuellen Konstellationen gepaart mit unterschiedlichen Entwicklungen in der Zukunft sowohl die eine als auch die andere Variante als die günstigere erscheinen lassen können?

    Letztlich muss man sich selbst die Mühe machen und das Ganze einmal genau durchrechnen, um für sich die günstigere bzw. sinnvollere Variante zu wählen.

    Danke, genau das habe ich ja oben gesagt, dass es Möglichkeiten gibt, wo die PKV schlechter ist und wurde belehrt, dass es keinen Grund gibt, warum man als Beamter in die GKV geht und ich denke, da habe ich nun genügend Gründe gezeigt, die eben auch für GKV sprechen können.

    Das muss sich eben jeder genau angucken und auch mit seiner Lebensplanung und seinen Möglichkeiten angucken.

    Wo? Kinder? Hab ich erwähnt Leistungen Vorstrecken? Hab ich erwähnt? Was sonst noch? Man zahlt weniger GKV -> Teilzeit, hab ich erwähnt!
    Mehr bleibt ja nicht.

    Doch, natürlich bleibt mehr, aber das scheinst du dir nicht vorstellen zu können. Scheinst also keine Familie, Eltern oder ähnliches zu haben!

    Das zielt wohl auf die 1-2 Jahre Elternzeit ab.

    Nein, ganz sicher nicht, denn da hat man ja wenigsten noch einen Beihilfeanspruch, der entfällt aber in anderen Gründen bei Beurlaubung ohne Bezüge (z.B. zur Pflege der Tante) komplett, sprich da muss man dann 100% PKV zahlen (also in meinem Falle dann das 3,5 fache des Beitrages, sprich dann man eben ca. 1000 Euro, ohne Einkommen zu haben.

    @susannea

    Solange dein Mann nicht selber in der PKV ist und sein Gehalt nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann er die Kinder doch bei sich in der GKV versichern. Du arbeitest sowieso Teilzeit und kommst da nicht drüber.
    Und selbst als Vollzeitlehrein in der Primarstufe auch nicht.

    Wie gesagt, für mich ist die PKV im Moment überhaupt keine Thema.

    Gehirnzellen an, Rechnung los (ich setz mal bewusst niedrig an):
    25 nach dem Ref (sogar im Ref spart man schon mit Anwärter PKV, aber lassen wir das mal) bis 30 Gespart durch GKV 12*5*400= 24.000. Wenn man das nicht nur unters kopfkissen legt sondern investiert hat man gut und gerne auch 26.000
    30-36 2 Kinder, wir setzen hier mal wirklich die vollen Kosten ab die man mit PKV hat + die Kinder sind bei der Mutter, also schlimmer geht es nimmer. 250*12*6= 18000, bleiben also ein Plus von 8000
    36-40 Teilzeit plus/minus 0 Auch hier, mit 50% macht eigentlich die PKV Gewinn, aber wir rechnen ja pro GKV sonst weint wer...
    40-65 Wieder VZ 25*400*12 die man spart. 120.000 Euro. Angelegt sind das min. ~180.000

    Da redest du dann aber von dem Idealfall, dass man keine anderen Ausfallzeiten hat, nicht früher in Pension geht und ja, lass mich überlegen, wo liegt da wohl bei dir der Haken. Ach genau, dass man auch nach 65 die Beiträge ja so weiter zahlen muss, egal was man da für ein Einkommen hat.

    Also sorry, aber ich gebe die Frage mal zurück, wie blond oder wie weit an der Realität vorbei muss man eigentlich leben, dass man sich das so schönrechnet. Zumal die Zahlen ja wohl auch schlecht geträumt sind, die 250 Euro habe ich alleine schon mit 70% Beihilfeanspruch für mich gezahlt (ohne Risikozuschlag), die Kinder kämen also noch dazu, sprich man müsste wohl eher mit 400 Euro Kosten rechnen. Und auch deine angebliche Ersparnis wäre ja mit den ca. 300 Euro schon nicht mehr so hoch. Ich sage ja, schön gerechnet, aber man kann sich die Welt eben immer schönreden!

    Und natürlich darf einen die PKV problemlos rauswerfen bzw. dir einen überdimensionalen Risikozuschlag drauflegen, sprich dich nicht mehr zu den vereinbarten Bedingungen weiter versichern! Wie gesagt, frage mal Leute, die richtig krank sind und waren.

    Ja Fräulin, aber für normale AN nicht Beamte...

    Nein, für die Beamten.

    und ich bin nicht dein Fräulein, werde erstmal erwachsen, hier schon wieder nur rumzupöbeln, weil du eben nicht sehen willst, das es eben doch genügend Gründe gibt, die eben auch gegen die PKV sprechen können!
    Aber ja, es gibt sicherlich auch Lebensplanungen wo die PKV passt. So eine wie deine Schönrechnerei z.B. Nur kenne ich niemanden, der so ein Leben plant!

    Und nein, bei den Pensionären steigt die Beihilfe nicht mehr wirklich an. Und nein, man muss da nicht latzen, weil man ja Einkommensabhängig zahlt und da ist nun mal der Mindestsatz dann (sprich ohne Einkommen) 170 Euro im Monat und nicht beim Pferd, sondern bei jedem der freiwillig versichert ist, können dir sicherlich einige bestätigen!

    Zumindest in meiner Lebensplanung werde/würde ich auch zu keinen Zeitpunkt 500 Euro in der GKV zahlen.

    Aber es zeigt sich, dass du eben über die GKV deutlich zu wenig wei0t, um hier vernünftig diskutieren zu können. Und auch bei der Beihilfe (angebliches Ansteigen des Beihilfesatzes!) und der PKV (höhe der Beiträge) scheint es ja große Lücken zu geben.

    Das Bundeselterngeld wird nur für volle Lebensmonate des Kindes gezahlt.

    Nicht ganz richtig.
    Denn auch nur eine Woche Elternzeit in dem Lebensmonat ca. reicht, wenn man den Rest Vollzeit gearbeitet hat, reicht um auf nicht mehr als 30h/Woche im Monatsschnitt zu kommen und somit Anspruch auf Elterngeld. Also wie lange NRW sich diese Begründung noch gefallen lässt, ist fraglich.

    eine andere Alternative wäre, vor der Geburt auf 3 Wochen Mutterschutz zu verzichten. Das geht bei Mutterschutz vor der Geburt.

    DA hat sie doch aber gar nichts von, die 14 Wochen Mutterschutz zählen ja bei der Probezeit mit, sie braucht nach dem Mutterschutz noch 3 Wochen. Verzichtet sie vorher braucht sie trotzdem danach noch 3 Wochen, hat nur unnötiger Weise zwischendurch länger gearbeitet.

    Der einzige valide Grund als Beamter (Für unseren lieben Susannea Troll nochmal in DICK und FETT - Es geht nicht um Angestellte) nicht in die PKV zu gehen ist (neben bestimmten Krankheiten usw), dass man auf lange Sicht nur TZ arbeitet.
    Also wer die nächsten 25 Jahre nur eine 30% Stelle machen will (wegen Kindern), der bezahlt halt mit AN+AG Anteil der GKV ähnlich wie in der PKV und spart sich halt den Aufwand bzw hat dann die Kind krank tage usw.

    Du scheinst ja echt ein Problem mit dem Lesen und dem Verstehen zu haben, denn ich habe dir ja gerade schon deutlich mehr Gründe aufgeführt, warum auch Beamte nicht unbedingt besser in der PKV sind, denn die von mir genannten Gründe gelten ja für beide Varianten ;)

    Aber scheint ja zu hoch für dich zu sein!

    Kinder allg. macht genau gar nix, die 50 Euro Pro Kind zahlt man locker aus den ~500 Euro pM die man in der PKV zur GKV spart (Als normaler VZ Beamter).

    Tja, nur zahlst du die immer, egal was du verdienst, ob du nichts mehr verdienst, ob du Pension bekommst usw. in der GKV zahlst du eben dann nur ca. 170 Euro. Aber natürlich sagst du ja, du schmeißt dann gerne 500 Euro jeden Monat in den Gulli für ein schlechte PKV!

    Ja ich werfe gerne jeden Monat 500 Euro in den Gulli für nix...

    Ja, tust du dann eben zu einem späteren Zeitpunkt.

    Stell dich vor, auch ich war mal Beamter und in der Familie gibt es noch mehr Beamte, die sich gegen eine PKV entschieden haben bzw. für und die Entscheidung bitter bereut haben!

    Aber du scheinst ja nicht wirklich viele Krankheitskosten zu haben, also kannst du nicht wirklich mitreden, denn genau dann wird es eben in der PKV (achso, dann bist du ja nicht mehr in der PKV, die schmei0en dich dann ja liebend gerne raus!) nicht mehr lustig!

    Auch viele Artikel sagen ganz klar, in der Regel PKV nur als Single!

Werbung