Du kannst aber keine LKs, abiturrelevanten Oberstufenkurse, 10er Abschlussklassen etc. für 12 Wochen ohne Unterricht lassen bzw. mit diversen wechselnden Vertretungslehrern, die eh keine richtigen Reihen durchführen.
Jede vernünftige Schulleitung - so auch meine - setzt dann bereits einen dauerhaften Lehrer ein. Den dann wiederum für 14 Wochen wieder rauszunehmen, um ihn dann wieder reinzuschicken (wobei ja immer noch ungewiss ist, ob die Schwangere bis zur 34. Woche durchhält) ist purer Unsinn!!! Ich hoffe doch sehr, so etwas macht keine Schulleitung.Ein sinnvoller Einsatz ist dann also gar nicht mehr möglich. Und ob ich mir dann im doch schon ordentlich schwangeren Zustand 25 Vertretungsstunden die Woche antun möchte......
Ich weiß gar nicht, warum es dann bei euch nur Vertretungsstunden geben würde, bei uns gibt es da noch diverse andere Varianten. Wie gesagt, bei uns kannst du sofort eine Vertretung besorgen, du musst sie nur bezahlen können. Da ja die TE bei einem freien Träger ist, ist dies ja auch der Fall.
Und wie der Schulleiter das dann regelt, steht doch hier auch gar nicht zur Diskussion. Ihr habt das BV bei Röteln gebracht, das ist nur vorübergehend, also vermutlich schlimmer als AUs, wo man weiß, dass die Schwangere nicht mehr wiederkommt, auch wenn sie das immer nur für 14 Tage bescheinigt bekommt.
Aber auch da liegt die Organisation beim Schulleiter und nicht bei der Schwangeren, dem Arzt oder sonst wem. Das darf also keinerlei Einfluss auf die Ausstellung des BVs haben! Im Übrigen kann man auch keine 1. Klassen, 6. Klassen (wegen des Übergangszeugnisses) usw. mit dauernd wechselnder Vertretung lassen. Ist also unabhängig von der Schulstufe, denke ich.