Wenn sich der Versicherte zum Wechsel in die PKV entschlossen hat,
muss er seine Mitgliedschaft in der GKV kündigen. Hierbei ist eine Kündigungsfrist einzuhalten. Diese beträgt zwei Monate und startet in dem Monat, der auf die Aussprache der Kündigung folgt. Wenn ein Versicherter z.B. seine
Mitgliedschaft in der GKV zum 20.08 kündigt, endet diese zum 01.11.
Du hast doch aber zum 1.2. gar keine laufende GKV, weil die ja mit dem Wegafll der Sozialversicherungspflicht nicht mehr besteht. Die müsstest du erst abschließen. Dies gilt meiner Meinugn nach nur bei einem Austritt aus einer freiwilligen GKV, denn dort bestehen diese Kündigungsfristen.
HIer:http://www.versicherungsvermit…20Krankenversicherung.pdf
Zitat
Bisher versicherungspflichtige „Neubeamte“ können (theoretisch) sofort zum Tag der Verbeamtung in eine private Krankenversicherung wechseln, vorher bereits freiwillig gesetzlich Versicherte können ihre Mitgliedschaft regulär mit 2 vollen Kalendermonaten Kündigungsfrist beenden und dann in eine private Krankenversicherung übertreten. (Sozialgesetzbuch SGB V)
wird dies auch so gesagt, aber das ist natürlich keine verlässliche Quelle.
Edit: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/9.html
Sagt auch etwas von können beitreten, nicht sind beigetreten und somit kannst du dich zum 1.2. auch anders entscheiden! Ist der Dame von der Debeka (wieder mal meine LIeblingsversicherung ohne wirkliches Wissen usw!) denn bewusst, dass du gar nicht in der GKV momentan bist bzw. nicht freiwillig versichert? Denn es wird ja nun auch eilig, ich weiß nicht wie lange die KK dich rückwirkend versichert und das wäre die einzige Begründung mit einer entsprechenden Kündigungsfrist, dass du nun doch schon die Leistungen der GKV nach dem 1.2. in Anspruch genommen hast und somit man von einem Vertrag durch konkludentes Handeln geschlossen hast!