Beiträge von Susannea

    Die Frage ist ja, wenn jemand ausgefallen ist bzw. nicht mitfährt, warum muss der nicht und du sollst und vor allem, warum gerade du?

    Aber nach dem, was wir hier ja gerade für NRW gelernt haben, gehört das dort zur Dienstpflicht, also es wird vermutlich schon möglich sein, dich dazu zu zwingen. Aber ob sich die Schulleitung damit Freunde macht.

    Wie ist denn das sonst bei euch geregelt? Wer fährt sonst auf Klassenfahrt?

    Und wenn ihr einfach 2 Monate parallel nehmt?
    Also ich hatte gefragt ob ich nur 11 Monate nehmen könnte und mein Mann 3, aber das wurde nicht genehmigt, weil die Elternzeit dann direkt am Anfang der Sommerferien geendet hätte. Ich musste also 12 Monate oder 10 nehmen. War aber in NRW. Aber wenn es nicht anders geht hätte einer von uns auch einen Monat Elternzeit ohne Elterngeld genommen.

    Sie nehmen doch zwei parallel. Nur scheint ohne Elterngeld ja nicht drin, wenn schon mit halben Elterngeld (kann ja als ElterngeldPlus genommen werden), nicht ausreicht. Denn so könnte man ja auch 3 Moante nehmen und die Mutter trotzdem 12, wenn man eben nur einen mit Basiselterngeld und zwei mir ElterngeldPlus nimmt.

    Es geht ja nicht primär um den "Schulleiter". Die Personalvertretungsgesetze sind ja nicht nur für die Schulen da. Dementsprechend ist dort immer vom "Dienststellenleiter" die Rede. Mit anderen Worten: Wenn die PVs bei euch den ganzen Bezirk betreffen, sind die Schulleiter auch nicht die betroffenen Dienststellenleiter. Das wäre dann der zuständige Dezernent, Schulrat, Ministerialbeauftragte oder wie auch immer diese Position bei euch heißt. Ist der denn bei den PVs dabei?

    Ja, das letzte Mal war der auch dabei.

    Bei Beamten sieht dies bereits wieder anders aus, hier muss die Zustimmung des Dienstherrn eingeholt werden, welcher damit einen höheren Mitwirkungsspielraum hat.

    Das ist total bundelandsabhängig, denn dies ist bei vielen nicht der Fall, sondern die beziehen sich auch aufs BEEG du da wird ncihts genehmigt oder beantragt.

    Wieso denn Besoldung halbieren für 2 Wochen Elternzeit? Du kannst doch problemlos ab dem 7. bis zum 11. Lebensmonat durchgängig Elternzeit nehmen. Du würdest dann auch problemlos durchgängig Elterngeld erhalten, welches für dich höchstwahrscheinlich sogar beim Höchstsatz von 1800€/Monat liegen würde....so schlecht ist das nun wirklich nicht.

    Nur, würde dann die Mutter weniger Monate Elterngeld erhalten und dann evtl. Monate ohne Einkommen haben.

    Also nein, problemlos geht das natürlich nicht!

    Die Zahlung von Elterngeld ist an die Elternzeit gekoppelt, nicht andersherum!

    Weder das eine, noch das andere ist gekoppelt!

    Allerdings würde dann kein Beihilfeanspruch bestehen.

    Wieso das denn nicht, auch du hättest in der GKV einen Beihilfeanspruch und der Anspruch mit der Kinderzahl hat nichts mit der Versicherungsart der Kinder zu tun!

    Hier in NRW haben Kinder immer einen Anspruch auf 80% Beihilfe, nur der verbeamtete Elternteil ist ab dem 2. Kind zu 70% beihilfeberechtigt. Das hat aber nivhts damit zu tun, wie die Kinder versichert sind.
    Meine Kinder sind beide über Papa in der GKV und ich bekomme jetzt 70% Beihilfe.

    Genau so ist es!

    Kann mir jemand sagen wie jetzt die Situation für meine Tochter ist? Ist diese beihilfeberechtigt, obwohl sie in der GKV versichert ist?

    Ja, ist sie natürlich.

    Anja: Ich habe aber nunmal nur 8 Wochen Elternzeit und keine 6 oder gar 12 Monate. Die Ferien haben daher prozentual eine viel größere Auswirkung. Ich würde aufgrund des Geburtstages meines Sohnes ansonsten meine Besoldung halbieren für 2 Wochen Elternzeit. Das klingt für mich auch nicht nach einer fairen Lösung, zumal ja immer die Vätermonate propagiert werden.

    DAs stimmt so ja nicht, du hast 36 Monate Elternzeit, Basiselterngeld hast du nur 2 Monate (keine 8 Wochen!). Aber wie wäre denn ElterngeldPlus, dann hast du vier Monate Elterngeld! Ansonsten kannst du natürlich auch 3 Moante nehmen und deine Frau nur 11 Monate (oder sie mit ElterngeldPlus strecken!). DA gibt es schon viele Möglichkeiten.

    Aber ja, das ist bei Beamten auf jeden Fall in jedem Bundesland unterschiedlich, bei Angestellten sogar auch!

    Ich kenne beide Modelle aus unterschiedlichen Schulen. Wenn der Schulleiter da ist, hat das den Vorteil, dass bestimmte Fragen sofort beantwortet werden können. Die Nachteile sind allerdings, dass eventuell ein freier Meinungsaustausch nicht mehr möglich ist, und dass die Gefahr besteht, dass aus der Personalversammlung eine zweite Gesamtkonferenz wird.
    Ich persönlich neige eher dazu, dass die Kolleginnen und Kollegen in der Personalversammlung unter sich bleiben ohne die Schulleitung, obwohl es in meiner Schule selbst anders läuft.

    DA bei uns Personalversammlungen für den ganze Bezirk sind, also viele viele Schulen anwesend, kann es keine Gesamtkonferenz werden. Somit ist es manchmal sogar hilfreich gewesen Schulleiter von andere Schulen zu den Problemen, die wir haben, zu hören und das und wie sie es anders sehen ;)

    Hallo, Chili.

    Danke für deine ausführliche Antwort.

    Das mit den mündlichen Prüfungen ist ärgerlich, muss ich dann aber natürlich so hinnehmen.

    Bzgl. der Vertretungsstunden werde ich dann wohl oder übel nochmal mit der SL sprechen müssen. Ich habe das Gefühl, man vergisst die Vergütung einfach, um keinen Ärger mit dem Dienstherrn zu bekommen. Aber da an unserer Schule viel vertreten werden muss, ist das dauerhaft natürlich keine Lösung. Nach TV-L E11 wären das immerhin 12,85 € netto pro geleisteter Unterrichtsstunde.

    Chris

    Ich denke, nicht nur das die Vergütung vergessen wird, ist der Grund es totzuschweigen, sondern die genannte Chance, dadurch den Vertrag entfristet zu bekommen. Also auf jeden Fall nachhaken, aber ich bin mir nicht sicher, ob man das alleine tun sollte.

    Der neue Tarifvertrag ist ja nun wohl durch und zumindest der Berliner-GEW-Vorstand ist genauso ernüchtert wie wir. Also zwischen GEW und GEW muss man dann auch immer unterscheiden, denn auch da gilt die demokratische Entscheidung ;)

    Darf ich mal kurz fragen, warum bei Personalversammlungen der Schulleiter nicht anwesend sein soll, bei uns ist dies oft der Fall, denn auch Schulleiter gehören zum Personal und einige sind sogar in der Gewerkschaft (und gehen dann auch deren Wege mit).

    Ja aber ich arbeite doch mehr als die 28 Stunden. Pro Unterrichtsstunde brauche ich mindestens 60 Minuten Vorberreitungszeit. Ich muss dann Konzepte schreiben und Material suchen etc. Mit einer 60 Stunden Woche von einem Manager kann ich da aber nicht mithalten.

    Gerade hast du noch gesagt, du bereitest keinen Unterricht mehr vor und die anderen lügen die Zeiten zusammen, nun bereitest du mindestens eine Stunde vor, pro Unterrichtsstunde. Soryy, aber ich denke, wegen Unglaubwürdigkeit sollte man dich endlich sperren!

    Verständnisfrage für mich:Meinst du mit beiden Bundesländern jetzt Berlin und NRW?

    Denn in NRW ist es definitiv Dienstpflicht, in der ADO so festgehalten. Und u.a. durch das Gerichtsurteil, dass Klassenfahrten nur genehmigt werden dürfen, wenn die Kosten vom Arbeitgeber erstattet werden können, bestätigt (das war lange Jahre nämlich nicht der Fall, bis jemand dagegen geklagt hat.)

    Oder redest du von Teilzeitkräften? Aber auch da ist die ADO in NRW eindeutig und benennt Klassenfahrten als Dienstpflicht (inwiefern das bei Teilzeitkräften dann abgegolten wird, wurde weiter oben schon zitiert).

    Nein, chilipaprika hat ja gesagt, ich sollte klarstellen, ob ich in Berlin oder Brandenburg arbeite, damit mit der Suchfunktion da eine entsprechende Antwort gefunden werden kann und da ist es in beiden Bundesländern gleich.

    Habe ich das??? Bei unserem Einstellungsverfahren gab es gar keine Wahlmöglichkeit. Entweder man hat sich auf die Planstelle beworben, dann wurde man automatisch verbeamtet oder man war halt arbeitslos. Okay, ich hätte auch dauerhaft als Vertretungslehrerin arbeiten können, dann wäre ich jetzt angestellt. Aber wer geht schon dieses Risiko ein???Zum damaligen Zeitpunkt in meinem Bundesland konnte man sich nicht aussuchen, ob man Beamter oder Angestellter sein wollte. Mich hat jedenfalls niemand gefragt. Oder habe ich da was verpasst???

    Wie du selber feststellte hattest du schon eine Wahl (die Alternative hat dir aber nicht gefallen), aber hattest du denn gefragt, ob du nicht angestellt bleiben könntest? Es werden ja nicht alle verbeamtet, die wo die Bedingungen nicht stimmen (zum Beispiel Amtsarzt) bleiben ja dann wohl angestellt. Scheint also irgendwie zu gehen.

    Was aber alles nichts daran ändert, das dies natürlich eine Ungerechtigkeit ist, wäre es keine, würde z.B. in Hamburg und auch Berlin usw. nicht auch bei Beamten auf Vollzeit während der Klassenfahrt aufgestockt. Es sei denn, es ist durch andere Ausgleichsfaktoren bereits erledigt, aber die sehe ich zumindest nicht.

    chilipaprika: Fühle ich mich nicht angesprochen, denn hier wurde ich ja von jemanden direkt angesprochen, dass ich bei Arbeitsaufnahme wusste, dass es meine Dienstpflicht ist und die ist und bleibt es hier nun mal nicht, übrigens in beiden Bundesländern nicht! Und auch das mit der Bezahlung ist in beiden Bundesländern gleich mit der von mir genannten Begründung. Also ist nicht entscheidend, wo ich arbeite.

    Und von unserem Troll wurde nie das Argument, dass es in NRW so ist, gebracht. Und nun erzähle mir nicht wieder, dass es der TE aber nicht hilft, denn meine Antworten haben ihr nach eigener Aussage sehr wohl geholfen, weil sie nun weiß, dass es in anderen Bundesländern anders/möglich ist.

    Ja, aber was hat das mit dem Thema Klassenfahrten und Teilzeitkräfte zu tun? Weil die Angestellten zu wenig verdienen, soll ich also freiwillig auf Geld verzichten??? Warum???

    Und mein verbeamteter Vollzeitkollege lacht sich ins Fäustchen..... Na danke aber auch.

    Ich werde weiterhin dafür kämpfen, dass es zumindest irgendeine Art von Ausgleich für uns Teilzeitkräfte gibt. So wie die Angestellten weiter dafür kämpfen, durch Streiks z.B., dass sie endlich mehr Geld bekommen.

    Nein, natürlich sollst du deswegen nicht freiwillig verzichten, aber du hast doch die Entscheidung Beamter oder Angestellter selber getroffen ;)

    Aber es sind eben beides Ungerechtigkeiten!

    Wieso kopfschüttel??? Findest du es normal und gerecht, dass der Kollege in der Zeit doppelt so viel verdient und dabei nachweislich keine Minute länger als ich arbeitet? Oder darf ich dann tatsächlich früher ins Bett als er ???
    Das mit den Angestellten ist doch eine völlig andere Sache. Auch vollkommen ungerecht, aber so ein bisschen mehr als die Hälfte von uns Beamten verdienen sie doch schon, oder? ;)

    Da es doch aber auf lange Zeit bei dir mehr ist, wird das wohl für einige Klassenfahrten reichen ;)

    Beruhig dich mal etwas und zieh mal deine Pausen ab. Das ist ja lächerlich wie du dir deine Arbeitszeit zusammenlügst.

    Welche Pause meinst du, die wo ich mit 20 Schülern von der Schwimmhalle kam oder die, wo ich 20 ankommende Schüler in der Umkleidekabine gleichzeitig mit 20 abgehenden Schülern zu beaufsichtigen hatte oder die, wo ich die Erstklässler in den Hort gebracht habe.

    Defacto hatte ich keine heute und werde auch Donnerstag keine haben, da habe ich nämlich Aufsicht bzw. begleite die Schüler in die Schwimmhalle. Die Gespräche habe ich heute erst nach Unterrichtsschluss führen können.

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