Beiträge von Susannea

    Dass du 1,5 Stunden Fahrtzeit hast, ist aber nicht das Problem des Dienstherrn. Das muss man nun mal so sagen. Wenn du 3 Stunden Fahrtzeit hättest, hättest du laut dieser Logik dann Anspruch darauf, erst ab der 4. Stunde eingesetzt zu werden?

    Ich habe kein 1,5h Fahrtzeit, soll ja aber Puffer einbauen und außerdem mindestens 15 Minuten vorher im Klassenraum sein, vorher noch im anderen Gebäude im Obergeschoss den Vertretungsplan studieren und abzeichnen usw. Außerdem war dies nicht das Thema, sondern die Frage, warum es ok sein soll zu sagen "ich kann keine Frühaufsicht übernehmen, weil die Betreuung erst um 7:45 Uhr beginnt", aber nicht ok zu sagen, ich kann nicht zur 1. oder 2. Stunde, weil die Betreuung erst um x beginnt

    Meike. gibt sich ja nun wirklich alle Mühe, genau aufzudröseln, was wo geht. Es sind sich doch alle einig, dass TZ-Kräfte entlastet werden müssen. Nur wie ist eben nicht einheitlich geklärt.
    Daraus aber einen Anspruch auf "hey Leute, ich komm übrigens erst immer um 10Uhr, weil ich hab ja Teilzeit" abzuleiten ist Unfug. Wenn sich eine Schule da einig ist: super. Ist halt nicht immer der Fall.

    Und der Vergleich von weiter oben mit der gehbehinderten Kollegin hinkt (buchstäblich :D ) gewaltig. Auf Sonderrechte bei Behinderung hat man nämlich leider keinen Anspruch, ist also wirklich auf Loyalität der SL angewiesen, wenn man seinen Job noch ein paar Jahre ausführen möchte. Kinder zu haben ist aber bitteschön keine Behinderung.

    (edit: hätte nicht gedacht, dass ich das je sagen würde, aber es gibt wirklich ein Thema, bei dem "der Osten" "den neuen Bundesländern" einen Schritt voraus ist. Kitas haben einfach mal von morgens bis abends offen, kosten kein Vermögen, Mütter finden es nicht hofierenswert, wenn sie arbeiten gehen und die meisten Väter beteiligen sich jenseits des Elternzeitmonats an der Erziehung ihrer Kinder...)

    Bei uns hast du auch als Schwerbehinderte Anspruch auf entsprechende Berücksichtigung und vor allem auch auf Arbeitszeitermäßigung und Freistellung von Aufsichten. ;)

    Also nein, der Vergleich hinkt nicht, es sind für beides Verordnungen/Vereinbarung (oder wie auch immer, könnte auch Ausführungsvorschrift heißen) da, wonach dies berücksichtigt werden muss und das ist ungefähr gleich zu setzen in Berlin.

    Ich meine zwar nicht, dass du "der Schule noch etwas schuldig bist". Aber ich frage mich schon, warum man eine Stelle an einer Schule annimmt, an der man eigentlich gar nicht arbeiten will/kann und das auch noch aus zwei Gründen (Förderschwerpunkt und Entfernung).

    Die Frage ist doch nicht dein Ernst, oder? Wovon soll man denn sonst leben, besser ein Spatz in der Tasche, als eine Taube auf dem Dach. Und das sie da nicht arbeiten kann, war doch sicherlich zu dem Zeitpunkt gar nicht klar, das stellt sich doch bei einer Schwangerschaft erst später raus, ob es ein BV gibt und Versetzung oder nicht.


    Meine Frage nun, seid ihr der gleichen Meinung, dass ich keinen Antrag stellen soll?

    Natürlich stellst du einen Antrag, ein Kündigungsgrund ist das sicher nicht und was das an der Schule für ein Licht auf dich wirft ist doch egal.
    Guck nur ob das jetzt schon geht, damit die Schule planen kann, das ist das einzige, was du ihnen wenn überhaupt, schuldig bist.

    Susannea schreibt:

    Nö, das ist in NRW auch so - Dein Fall ist anders als der des Threadstarters.

    Nein, der Fall, das ich bis 31.1.verbeamtet und danach Angestellt und das Jahr davor das ganze andersrum hatte ist genau das selbe. Und da ist es hier auch so, War vielleicht blöd zugeordnet, dass bezog sich nur auf die Feststellung, dass in NRW die Zeiten zusammen zählen, ist in Berlin nicht so.

    In jedem Jahr habe ich damals nämlich nur 11/12 erhalten ;)

    Wobei ich mich schon ärgere, gerade in Korrekturzeiten, wenn sowas Tolles wie ein pädagogischer Tag auf meinen freien Tag fällt. Wobei sich Vollzeitarbeiter auch ärgern, wenn sie an dem Tag nur ein paar wenige Stunden haben. Da würde mich dann mal interessieren, ob man da wirklich einfach so wegbleiben kann, wie du es hier behauptest, Susanne. Meike, kannst du da weiterhelfen?

    Es kann ja auch bei TZ auf einen Tag fallen, wo ich nur wenige Stunden habe, da habe ich dann genauso Pech wie die VZ-Kollegen auch. Aber frei ist nun mal frei, denn mein AG rechnet ja sogar meine Urlaubstage auf die Wochentage runter, wo ich Unterricht habe. Also warum sollte ich dann zur Verfügung stehen müssen?!?

    Ich kann das bei TZ-Kräften insofern verstehen, alsdass Teilzeit immer ein Minusgeschäft ist, d.h. dass der Normaufwand für TZ im Verhältnis höher ist als bei VZ.

    Und genau das darf es eben nach den neusten Urteilen nicht mehr sein und muss durch entsprechende Vereinbarungen usw. verändert werden. Und nur weil das in einigen Schulen schon funktioniert oder eben auch entsprechend eingefordert wird, müssen die scheinbar dann alles falsch machen, nach den letzten Antworten hier.

    Eigentlich total unverschämt, dass sie sich an die Vorschriften und Anforderungen halten.

    Wobei ich mich schon ärgere, gerade in Korrekturzeiten, wenn sowas Tolles wie ein pädagogischer Tag auf meinen freien Tag fällt. Wobei sich Vollzeitarbeiter auch ärgern, wenn sie an dem Tag nur ein paar wenige Stunden haben. Da würde mich dann mal interessieren, ob man da wirklich einfach so wegbleiben kann, wie du es hier behauptest, Susanne. Meike, kannst du da weiterhelfen?

    Ja, geht bei uns problemlos, da die Senatsverwaltung jeder Schule selber den Schwarzen Peter zugeschoben hat, festzulegen, was teilbar ist oder nicht, ist genau das die Aussage unser Schulleiterin. Und daran erinnern wir sie in dem Falle dann auch oft und erfolgreich.

    Natürlich nicht. Es gibt teilbare und nicht teilbare Dienstpflichten und es kann Teilzeitvereinbarungen geben, nach denen TZkr. bei teilbaren Dienstpflichten im Verhältnis zum Umfang ihrer Stelle wegbleiben können, also nach der Hälfte der Zeit gehen, oder nur jedes zweite Mal kommen, aber das sind regelungspflichtige Dinge, die nicht im Belieben des Arbeitnehmers stehen. Was nicht heißt, dass es nicht Schulen gibt, wo jeder macht was er Bock hat und auf die Rechtsnormen gesch***en wird...

    Wie gesagt, bei uns ist das so festgelegt und jede Schule entschiedet in Berlin selber!

    Ich denke, Lehrerehepaare kann man auch so gar nicht mit anderen Konstellationen vergleichen und natürlich steht diese Vereinbarkeit auch VZ-Kräften zu. Und damit, dass ich eben TZ arbeite, ist eben die Zeit drum rum meine private Zeit und den Rest organisiere ich auch privat, aber meine Freizeit lasse ich mir nicht von meinem AG organisieren, wenn er dafür dann nicht mehr zahlt.

    Anna Lisa, deiner Argumentation kann ich auch nicht so ganz folgen, vielleicht atmest du erstmal tief durch.

    Grundsätzlich finde ich, dass gerade der Lehrerberuf ein Geben und Nehmen ist. Ich habe noch nie vom Stundenplaner verlangt, dass er mir die ersten Stunden freihält, damit käme man an unserer Schule auch gar nicht durch, zurecht auch. Ich kann im Moment allerdings keine Frühaufsichten machen, da die Betreuung meiner Kinder erst ab 7.45 gewährleistet ist, im gleichen Atemzug hab ich aber angeboten, die Mittagsaufsicht zu machen. Konferenzen müssen anteilig besucht werden, Fachkonferenzen, Elternsprechtage o.Ä. gehören zum Business dazu.
    Ich bin in diesem Jahr spontan von jetzt auf gleich im Abitur eingesprungen, weil jemand ausfiel. Als meine Tochter im Frühjahr für drei Tage mit der Kita wegfuhr, wollte ich sie zum Bus bringen, was aber leider mit meinem Plan kollidierte. Ich konnte das trotzdem machen, weil jemand für mich eingesprungen ist. So sollte das aber auch sein, Geben und Nehmen eben.

    Und mal ehrlich, beschissene Stundenpläne haben doch alle mal, ob Teilzeit- oder Vollzeit.

    Also bei uns hat dieses Jahr niemand einen, zumindest hat auf die Aufforderung unserer Stundenplanbauerin doch bitte jetzt zu meckern, wenn es was zu meckern gibt, sich jeder nur lobend geäußert, einfach weil wirklich auch alle Wünsche berücksichtigt worden sind.

    Wie soll das denn bei uns z.B. mit zur 1. Stunde anfangen können, wenn die Kinderbetreuung so anfängt, bei uns muss man bereits um 7.45 Uhr im Klassenraum sein, um das aber sein zu können muss ich bereits vor 6.30 Uhr zu Hause los fahren.
    Da gibt es aber nun mal keine Kinderbetreuung, also klappt das einfach mal nicht. Ist also nichts anderes als dein Hinweis darauf, dass du keine Frühaufsicht machen kannst.


    Das sehe ich auch so, alles ein Geben und Nehmen. Und alle Mütter, die hier argumentieren, das es doch kein Problem sein sollte, ihnen ganz selbstverständlich immer Extrawürste bezüglich ihrer Arbeitszeiten zu machen, die haben scheinbar noch niemals einen Stundenverteilungsplan/Stundenplan organisiert - schon gar nicht an einer größeren Schule mit Nachmittagsbetrieb, dass ist nämlich alles ein ganz schönes Gefummel und Geschiebe, wenn es viele Teilzeitkräfte gibt. Nur das mich keiner falsch versteht: was machbar ist, kann man machbar machen. Aber immer in dem Rahmen, dass andere nicht drunter zu leiden haben. Ich nehme gerne Rücksicht den Wunsch nach einem besonderen Wunsch für den freien Tag, plane gerne Zeitvorgaben mit ein, aber es geht nicht alles. Ich würde keinem Vollzeit-Kollegen einen Tag zumuten, der von der 1. Std. bis zur 9. oder 10. Std. vollgepackt wird oder 4 Hohlstunden dazwischen hat, nur damit man immer zur zweiten bis fünften Stunde "kann". Alleinerziehende (auch wenn sie Vollzeit sind) sind auch vorrangig, selbst eine ältere Kollegin, die aus einer bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigung morgens später kommen kann (die Alternative wäre nämlich sonst wohl häufigere Fehltage). Ich finde es schlicht eine Frechheit, wenn Kolleginnen so etwas erwarten; aber glücklicherweise sind das immer nur Einzelne, die sehr egoistisch fordern - der Rest scheint es gut hinzukriegen und ich kenne einige, die manchmal durchaus einen Spagat hinlegen müssen. Aber die meckern kaum mal und fordern nicht, sondern freuen sich einfach, wenn ein Entgegenkommen möglich ist, schlucken aber auch mal eine Kröte. So wie jeder andere Lehrkraft im Kollegium auch. JEDER Arbeitnehmer mit Kindern muss bei einer Berufstätigkeit dafür sorgen, dass seine Kinder betreut sind - nicht jeder Arbeitgeber kann Rücksicht auf die Befindlichkeiten seiner Angestellten nehmen - da haben wir es im Staatsdienst sehr viel leichter, auch wenn das einige nicht zu glauben scheinen, müssen Mütter da oftmals viel härtere Kröten schlucken (und müssen überdies tatsächlich ebenfalls für Kinderbetreuungszeiten zahlen 8) ). Wer sein Recht auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf rücksichtslos ausnutzen möchte und solche Statements loslässt wie Susannea oder Anna Lisa, den kann ich nicht ernst nehmen und der läuft bei mir gegen eine Wand. Alle anderen können mit sehr viel Entgegenkommen rechnen.

    Was passt dir denn nicht an meiner Aussage, dass mir eben genau diese Anwendung der Vorschriften auch zusteht und ich die im Zweifelsfall auch einfordere (was ich bisher in der Schule erst einmal musste, als mein Stundenplan ohne Absprache umgestellt wurde, was in Elternzeit bei Angestellten leider mal so gar nicht geht)?

    das ziel müsste doch sein, in allen branchen zu erreichen, dass es kein karrierehindernis mehr ist, um 16.00 zu gehen, oder mal später zu kommen, weil z.b. die mama zur öffnung der abiaufgaben heute mal früher zur arbeit muss und dafür eben der papa die kinder in den kindergarten bringt und entsprechend heute später anfängt.

    das ist letztlich wieder mal ein thema aus der großen kiste 'patriachat' und genderrollen und überhaupt gleichberechtigung.

    ausnahme: alleinerziehende. da muss man wirklich stützen, was nur geht. das ist eh schon hart genug, orgatechnisch und finanziell zumindest.

    und im übrigen: solidarität statt neidisches bewachen der pfründe ("ich habe aber x hohlstunden" - "ja, aber ich habe y mal nachmittag" etc. pp.) im kollegium hilft ganz, ganz, ganz viel, wie auch ein fähiger personalrat, den man dann aber auch wählen und stützen muss. kurz: nicht ellbogen und konkurrenz, sondern miteinander agieren. hilft echt.

    Wie kommst du darauf, dass das ein Geschlechterrollen-Problem ist?!? Bei uns fordern auch die TZ-arbeitenden Väter diese Recht rigoros ein. Mein Kollege kann z.B. nur an bestimmten Tagen früh, weil er das das Kind in die Kita bringen muss, denn die Mama muss früh in der Schule sein. Geht eben auch nur, wenn darauf Rücksicht genommen wird.

    Nein, sind es nicht. Sondern das gehört auch zu deiner Arbeit dazu und ist einzukalkulieren.
    § 10 Allgemeine Dienstordnung (NRW)


    Wenn du davon ausgehst, dass deine Arbeit sich ausschließlich auf den Unterricht bezieht und der Rest unbezahlte Überstunden sind, dann hast du eine völlig falsche Auffassung von deiner Arbeit. Für die anderen Termine wirst du ebenfalls bezahlt!

    Aber nicht, wenn sie damit über die durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitsstunden kommt oder im Verhältnis zu den VZ Kollegen mehr arbeiten muss.

    Hmm ist ja blöd, schließlich erhalten Angestellte doch auch die Zahlung. Ist das in NRW auch so?

    Übrigens nein, Angestellte erhalten sie nur, wenn sie am 1.12. beschäftigt sind. Sprich, mein schlauer Schulleiter hatte mal dafür gesorgt, dass ich bis Mitte November angestellt war, dann als Honorarkraft und erst ab 6.12. wieder angestellt.

    Hat ihn viel Geld gespart (denn PKB-Mittel werden ja direkt vom "Schulkonto" abgerechnet) und mich sehr geärgert.

    Aber du siehst, dass scheint in NRW glücklicher Weise nicht so zu sein.

    Also in Berlin werden Angestellte Zeiten nicht bei der Jahressonderzahlung der Beamten berücksichtigt und andersrum auch nicht.

    Daher hättest du hier eine Jahressonderzahlung von 7/12 der regulären.

    Wenn das Kollegen mit Hauptfächern betrifft die in der Regel vormittags gelegt werden sollen und die Fächer idealerweise in Doppelstunden unterrichtet werden, und wie bei uns in der 6. Stunde Mittagspause ist: Dann führt das zu Problemen, weil der einzige Block, wo die Doppelstunde dann hingelegt werden kann, z.B. die 3+4 Stunde ist. Es gibt aber nun mal nicht nur ein Hauptfach.
    Und wenn man mit so einer Regel ankommt "Immer nur ab der 2. Stunde" dann bedankt sich die Person dann auch, wenn ihr Hauptfach dann regelmäßig in der 7+8 oder 8+9 Stunde liegt ODER/UND ein anderer Hauptfachkollege immer im Spätnachmittagsbereich liegt.

    Mal ganz grob ausgedrückt. Und wir haben ja nicht nur einen solcher Wünsche im Kollegium, sondern vielfach ausgestaltet (problematisch auch: Ein Kollege kann erst etwas später, der andere Kollege aber nicht am Nachmittag). Wenn es möglich ist, wird es gemacht, wenn nicht, dann aber halt nicht, außer bei verbindlichen Sachen (Arzt).


    Daran sieht man, was für eine Auswirkung dieser Wunsch hat. Hat man den Wunsch an einem oder zwei Tagen: Kein Ding, wird möglich gemacht. Hat man den Wunsch an jedem Tag, eventuell kombiniert mit einer Unwilligkeit in den Nachmittagsbereich umzuziehen: Geht nicht.

    Naja, da ist es in der Grundschule mit der Stundenzahl und dem Wunsch, möglichst bis auf Kunst keine Doppelstunden zu haben (Ausnahme aktuell eine Sportkollegin) alles problemlos möglich.

    Hier würde jeder über Blockunterricht in einem Fach den Kopf schütteln.

    Nur einmal interessehalber: Welche "Aufgaben" macht ihr denn NICHT mehr, wenn es dafür keine Ermäßigungsstunden mehr gibt?
    Gruß !

    Gar keine, aber der Gesamtstundenpool wird ja pauschal berechnet und nicht direkt nach den Aufgaben. Aber ja, wir haben z.B. keinen Lehrer mehr, der zuständig ist für PCs usw. das macht inzwischen eine ABM-Kraft.

    Ich glaube, als Mutter mit vollem Deputat, Funktionsstelle und mittlerweile vier Kindern (2 eigene und 2 bei uns lebende Stiefkinder zwischen 8 und 16), aber mit beruflich stark eingespanntem Mann ohne Familie in der Nähe darf ich das sagen: wenn ich mich dafür entscheide arbeiten zu gehen, dann ist es selbstverständlich NICHT das Problem meines Arbeitgebers und auch NICHT das Problem meiner Kollegen, wie ich das geregelt kriege. Da kann ich mich auch nicht auf alle möglichen und unmöglichen Privilegien im Sinne von Vereinbarkeit von Familie und Beruf berufen. Bei Krankheit der Kinder kann ich mal einen Tag zuhause bleiben (ein sinniges Privileg), wenn nötig, ansonsten habe ich ein gut organisiertes Netwerk (was mich dann Geld kostet). Selbst früher bei Teilzeit habe ich meine Kinder vor der Schule noch erst zur Tagesmutter gebracht, die sie später in Kita und Schule brachte, damit ich auch mal zur ersten Stunde kommen kann bzw. andersrum auch noch mittags oder nachmittags. Es war meine Entscheidung für Kinder UND Job - da kann ich nicht erwarten, dass die ganze Welt darauf Rücksicht nimmt. Ich kann darum bitten, beim Tag der offenen Tür die "frühe Schicht" zu übernehmen oder bei Elternsprechtagen meine Zeiten etwas verschieben zu können. Grundsätzlich versuche ich die "Privilegien" mit Rücksicht auf meine Kollegen nicht überzustrapazieren und mir geht regelmäßig die Hutschnur hoch, wenn Kolleginnen mit "nur" einem oder zwei Kindern ständig auf ihre Mutterrolle pochen ("Ich kann grundsätzlich nur ab der zweiten Std., donnerstags nie und Nachmittagsunterricht schon gar nicht". Dann sollen sie eben nur ganz Mutter sein... Sorry...

    Was ist denn das Problem daran nur ab der 2. Stunde zu können, ich kann sogar erst ab der3. Stunde (montags muss es anders gehen, wir haben nur so die Schwimmzeiten), andere Kollegen kommen gerne immer zu 1. Stunde und gehen früher und auch die Erzieher müssen ja Aufgaben haben. Also wo liegt das Problem dann deiner Meinung nach, so etwas anzugeben? Es strapaziert niemanden über und es ist problemlos bei uns möglich. Und deine Äußerung, dann muss man sich eben entscheiden, finde ich schon ganz schön unverschämt denen gegenüber, die jahrelang für die Erarbeitung solcher Richtlinien gekämpft haben. Und nun gibt es sie nun mal und sie sind auch anzuwenden. Und nicht die ganze Welt muss darauf Rücksicht nehmen, sondern das Kollegium, so wie ich auf andere Kollegen dort auch Rücksicht nehmen muss.
    Nehmen wir z.B. die Kollegin, die Gehbehindert ist und deshalb keine Aufsichten macht oder an bestimmten Tagen den Musikraum braucht, weil sie nicht zwischen den entsprechenden Klassen hin. und her kommen würde in der 5-Minutenpause usw. Darauf nehmen die anderen auch Rücksicht, genauso fordere ich eben auch, dass Rücksicht auf die Familie genommen wird.

    Klappt bei uns problemlos und gut, aber ja, es ist ein typisches Beispiel für: "Frauen, eure größten Feinde sind weiblich!"

    Versteh ich nun nicht, drehen sich in Berlin die Uhren anders? Welche Grundlage hat das denn bei euch?

    Die Schulen haben ein bestimmtes Deputat an Stunden und wie die verteilt werden, ob z.B. Ermäßigungsstunden für Aufgaben, Stillstunden usw. entscheiden sie selber. Auch wie die DaZ und Förderstunden verteilt werden usw. und da kann man dann z.B. diese Stunden rausnehmen. Ist hier aber in allen Schulformen üblich, nur das an anderen Schulen das eben nur "klassenlehrerstunden" sind, sprich eine Stunde weniger für den Klassenlehrer, wird die hier eben für alle Klassenlehrer einer Klassenstufe im Plan fest als Teamstunde verankert.

    Aber wie gesagt, es gibt sicher auch Schulen, die diese Stunden anders nutzen.

    Hier ist eine schöne Auflistung drin, wofür sie z.B. genutzt werden:
    http://www.parlament-berlin.de/ados/16/Haupt/…16-2143.B-v.pdf

    Gesetzesgrundlage ist §79 Berliner Schulgesetz.

    Geht übrigens in Brandenburg theoretisch genauso:
    http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vvanrstd

    Kann es sein, dass diese Ansprüche primär von Lehrerinnen gestellt werden? In anderen Branchen gibt es feste Arbeitzeiten - friss oder stirb. Da geht es uns im Vergleich dazu echt noch gut.

    Ehrlich gesagt wäre man da manchmal dann doch besser dran, weil dann eben nicht noch ein Nachmittag mal zusätzlich oder eine Abendveranstaltung usw. wäre, sondern wie du sagst, feste Arbeitszeiten.

    Und ich handhabe das inzwischen auch oft so, ich habe meine festen Arbeitstage und Studientage usw. an meinen freien Tagen tangieren mich eben nicht.
    Wenn ich gerade Lust und Zeit habe, gehe ich hin, wenn nicht nicht, denn ich habe frei!

    Bei euch werden Kollegen und Kolleginnen bestraft ("gewisse Privilegien weniger"), weil sie keine Kinder haben? Und das nehmen die so hin? Da habe ich starke Zweifel, ob das rechtmäßig ist.
    Und: Es geht nicht darum, dass du (anteilsmäßig) weniger arbeiten sollst als eine Vollzeitkraft. Das sehe ich als selbstverständlich genauso. Nur: Es kann nicht sein, dass Kollegen oder Kolleginnen Mehrarbeit leisten, weil dein Mann keine Zeit hat!

    Gruß !

    Nein, sie arbeiten Mehr, weil sie es laut Verordnungen und Vereinbarungen so müssen und ich keine Zeit habe, weil es nämlich meine freie Zeit ist. Und ja, es gibt eine Vereinbarung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die gilt natürlich nur für Leute mit Familie, sprich Kindern. Und ja, die ist natürlich rechtmäßig.


    Aber auch das ist nicht das Problem des Stundenplaners. Dann muss man halt selbst gucken, wie man das organisiert (Babysitter, Großeltern, Freunde). Die Kinderbetreuung ist nicht das Problem des Arbeitgebers/Dienstherrs. Oder dein Mann muss eben auch Teilzeit arbeiten.
    Ich habe überhaupt kein Problem damit, dass auf Sonderfälle (Pflege von Angehörigen, Kinderbetreuung) Rücksicht genommen wird, aber bitte nicht zu Lasten anderer Kollegen.

    Tja, aber irgendjemand muss ja die Arbeit machen! Und das sind dann eben die anderen. Die haben es früher oder später ja auch in Anspruch genommen.

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