Beiträge von Susannea

    Wenn sich der Versicherte zum Wechsel in die PKV entschlossen hat,
    muss er seine Mitgliedschaft in der GKV kündigen. Hierbei ist eine Kündigungsfrist einzuhalten. Diese beträgt zwei Monate und startet in dem Monat, der auf die Aussprache der Kündigung folgt. Wenn ein Versicherter z.B. seine



    Mitgliedschaft in der GKV zum 20.08 kündigt, endet diese zum 01.11.


    Du hast doch aber zum 1.2. gar keine laufende GKV, weil die ja mit dem Wegafll der Sozialversicherungspflicht nicht mehr besteht. Die müsstest du erst abschließen. Dies gilt meiner Meinugn nach nur bei einem Austritt aus einer freiwilligen GKV, denn dort bestehen diese Kündigungsfristen.


    HIer:http://www.versicherungsvermit…20Krankenversicherung.pdf

    Zitat

    Bisher versicherungspflichtige „Neubeamte“ können (theoretisch) sofort zum Tag der Verbeamtung in eine private Krankenversicherung wechseln, vorher bereits freiwillig gesetzlich Versicherte können ihre Mitgliedschaft regulär mit 2 vollen Kalendermonaten Kündigungsfrist beenden und dann in eine private Krankenversicherung übertreten. (Sozialgesetzbuch SGB V)

    wird dies auch so gesagt, aber das ist natürlich keine verlässliche Quelle.


    Edit: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/9.html


    Sagt auch etwas von können beitreten, nicht sind beigetreten und somit kannst du dich zum 1.2. auch anders entscheiden! Ist der Dame von der Debeka (wieder mal meine LIeblingsversicherung ohne wirkliches Wissen usw!) denn bewusst, dass du gar nicht in der GKV momentan bist bzw. nicht freiwillig versichert? Denn es wird ja nun auch eilig, ich weiß nicht wie lange die KK dich rückwirkend versichert und das wäre die einzige Begründung mit einer entsprechenden Kündigungsfrist, dass du nun doch schon die Leistungen der GKV nach dem 1.2. in Anspruch genommen hast und somit man von einem Vertrag durch konkludentes Handeln geschlossen hast!

    Wenn du angestellt warst, dann warst du doch sicherlich sozialversicherungspflichtig oder warst du über der Grenze?
    Wenn ja entfällt diese Pflicht ja ab 1.2 und du müsstest einen Antrag für eine freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen KK stellen. Tust du das nciht, musst du dich ab dem 1.2. privat versichern.
    Du hast bei einem Wechsel durch Verbeamtung keinerlei Kündigungsfristen!

    Sind das Alleinstehende oder haben die Familien zu versorgen?


    Beides, denn mit Familie bekommen sie ja auch deutlich mehr Geld! Es ist ja wie gesagt nicht zu vergessen, dass das die Studienreferendare sind, die so viel Geld, wie hier angegeben bekommen, es gibt ja noch mehr Lehrämter, die bekommen ja noch weniger!

    Wäre es nicht. Der ALGII-Regelsatz liegt bei knapp unter 400 EUR zzgl. Miete. In der Summe sind das vielleicht 800 EUR und die sollen nach Ansicht von Vater Staat für das Existenzminimum ausreichend sein.


    Falsch, der ALGII-Regelsatz liegt weit unter dem Existenzminimum, das liegt bei 1028,89 € netto pro Monat und ist z.B. deshalb nicht pfändbar! Aber zu dem Regelsatz gibts ja auch andere Leistungen dazu!


    Wollsocken: Wenn ich mir das aber nachträglich anerkennen lassen will als Berufserfahrung, dann weiß es ja jemand. Nur darum ging es. Also entweder unerlaubt mehr machen und dann auf die Anerkennugn verzichten oder eben nur die erlaubte Menge machen und anerkennne lassen! Beides wird nicht gehen!

    Vielleicht wäre auch Nachhilfe etwas für dich, oder bezahlte Hausaufgabenbetreuung im offenen Ganztag. Diese Tätigkeit kannst du dir später sogar anrechnen lassen (Gehaltsstufe).


    Dazu noch, wenn man dann aber mehr gearbeitet hat, wird das wohl kaum mit mehr anerkannt bzw. wird einiges an Ärger nach sich ziehen, genauso wie ungenehmigte Nebentätigkeit.

    1100 € netto ist für 1 Person allein schon machbar nur eben doof wenn da noch 200 € Krankenversicherung abgehen.


    Genau das ist es eben, 1100 Euro ansich ist ok, aber wenn dann 200 Euro KK abgehen, einem also im besten Falle 900 Euro übrig bleiben (denn wie gesagt, das wäre ja dann der "Höchstverdienst" im Ref als Studienreferendar, alle anderen Lehrämter bekommen ja noch mal weniger!), dann ist das unter dem Existenzminimum!

    Die Frage war ja, wie viel da netto übrig bleibt.


    DAs hängt ja von der Steuerklasse und ob Kirchensteuer oder nicht und evtl. Kinderfreibeträge usw. ab. Netto kann man also nur jeweils ganz speziell sagen.
    Rente geht keine ab bei Beamten, Arbeitslosenversicherung auch nicht, bleiben also "nur" Lohn- und KIrchensteuer und Solidaritätszuschlag und eben Kranken- und Pflegeversicherung (hier 200 Euro).Bei Steuerklasse 1 sollten das also ca. 1100 Euro sein.

    Darf ich mal ganz dumm nachfragen, was da netto bei rauskommt, also wovon genau Du die 200 € noch zahlen musst?


    Ich habe während 5 1/2 Jahren Doktorarbeit von einer halben E13-Stelle gelebt, das macht 1200 € netto pro Monat.


    DAs hast du hier nicht mal Brutto.


    Berlin zahlt Brutto 1.068,53 Euro bis 1.133,20 im Ref ohne Zuschläge (verheiratet, Kinder usw. gibt dann natürlich mehr).Und ich z.B: bekomme 70% Beihilfe, muss also die ca. 200 Euro für "nur" 30% PKV bezahlen von dem wenigen (wobei ich ja dann eben Zuschläge in Höhe von ca. 300 Euro habe. Wie gesagt, nicht umsonst steht dir z.T. ALGII zu!

    Da ist es günstiger, freiwillig in der gesetzlichen Versicherung zu bleiben, die käme nur auf 193,- EUR im Monat. Da bei dem mageren Hungerlohn eines Referendars um die 200,- fast nicht zu stemmen sind, habe ich praktisch die Wahl zwischen Pest und Cholera, was mir derzeit schlaflose Nächte bereitet, in denen ich Zahlen wälze, wie ich finanziell über die Runden kommen soll (mal ganz davon abgesehen, dass ständig drohende Geldsorgen im Hinterkopf im Referendariat wohl auch nicht gerade das Best sind, um gute Leistungen zu bringen). Ich wollte mich eigentlich auch auf das Referendariat konzentrieren, anstatt mir noch einen Nebenjob suchen zu müssen.


    Probiere ALGII zu beantragen, evtl. geht das, wenn du keinerlei Familienzuschläge hast und alleine wohnst usw.


    Wenn du (ausschließlich) eine Staatsbürgerschaft hast, die keine EU-Staatsbürgerschaft hast.
    Da es in NRW keinen Amtsarztbesuch vorher gibt, müsste es der einzige Grund.


    Klar gibts noch mehr, nämlich das du bereits woanders Beamter bist und dort nur beurlaubt.


    Schön ist es zwar nicht, mit den 200 Euro, aber wir sind echt nicht die einzigen. An meinem Seminar sind wir durchaus einige.


    Ja, sind bei uns auch einige, ich zahle sie auch. Habe damit also mit Vollzeit-Ref weniger raus als mit ca. 70% Beschäftigung angestellt.


    Ich habe übrigens neben dem Referendariat einen 400€ Job gemacht (und mache es immer noch). Es war teilweise sehr anstrengend, besonders da ich an dem Tag in der Regel von morgens 7h bis abends 21h unterwegs war/bin (je nach Stundenplan).


    Ich weiß nicht, ob das so einfach geht, bei uns sind z.B. nur 4h wöchentlich als Nebenbeschäftigung zugelassen und auch nur nach vorheriger Genehmigung.

    Frage evtl. noch mal nach, bei Angestellten gehen die Tage Krankenhaus mit Kind (wenn man mit aufgenommen wird) noch mal extra und fallen nicht unter die 10 Tage-Regelung).
    Außerdem gibts ja noch Sonderurlaub aus wichtigen Gründen in den meisten Bundesländern.

    Bei uns bekommen Beamten unter einer bestimmten Grenze nun genau wie gesetzlich versicherte Angestellte 10 Tage zur Pflege je Kind. Diese sind aber nicht zusätzlich zu den 4 Tagen. Aber frage einfach bei der Personalstelle nach, die müssen dir das ja genau sagen könen, was sie wie abrechnen!

    Ist es eigentlich möglich in Deutschland NICHt krankenversichert zu sein?


    Nein, ist es nicht mehr. Die GKV darf sie auch nur gehen lassen, wenn sie eine andere Versicherung nachweisen kann. Die PKV braucht ja die Bestätigung der Versicherungszeiten und das ist hier ja genau das Problem. Die bestätigen nur bis 31.1. und damit müsste sie ab 1.2. in die PKV, aber da war sie evtl. noch nicht berechtigt dazu. Wobei ich der Meinugn bin, dass die Urkunde mit dem daraufstehenden Datum entschiedend ist und das wäre ja sogar schon der 16.1.

    Ab wann wurdest du denn offiziell verbeamtet? Die Urkunde kann immer etwas später kommen. Stichtag ist doch eigentlich immer der Erste.


    Wie kommst du denn auf so etwas. DAs mag vielleicht bei euch bisher so gewesen sein, die PKVs wollten mir solch einen Unsinn auch erzählen, aber hier z.B. wird immer an einem Montag verbeamtet und zwar an dem eine Woche vor Ferienende. Egal wann der im Monat ist!

    So lange keine disziplinarischen Maßnahmen gegen dich eingeleitet werden, sehe ich überhaupt keinen weiteren Handlungsbedarf.


    Oh doch, den sehe ich schon, denn dieses Hinterer-Spionieren, wann man wie zu Hause ist, hat schon was von Stasi-Methoden. Das geht den Schulleiter überhaupt nichts an.
    Solange er nciht versucht hat telefonisch Kontakt aufzunehmen oder schriftlich, weil er was wollte, kann ich auch am Strand liegen (gibts ja genügend Indorr ;) ) wenn mir das gut tut.

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