Du könntest über NaWi den Quereinstieg machen und dann gibt es eine berufsbegleitende Ausbildung für Sonderpädagogik. Ansonsten wird das echt schwer.
Beiträge von Susannea
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Hilfreich wäre wohl noch die Klassenstufe und der Hinweis wieviel Deutsch die Kinder der Gruppe schon können (sollten).
Ich habe letztes Jahr viel mit meiner 4. Klasse DaZ-Gruppe mit den Lük-Kästen und Karten zu den Artikeln gearbeitet, damit konnten wir schon mal ganz gut die Kinder, die DaZ nötig hatten rausfiltern.
Später haben wir viel und oft Wortschatzarbeit gemacht indem wir Scrabble, Lingua, Stadt-Land-Fluss oder Ligretto-Splash gespielt haben.Aber die Kinder konnten alle sich zumindest auf Deutsch verständigen.
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Aber an diesen vier Osterfeiertagen und den zwei Wochen fand doch keine Schule statt.Könnten denn christliche Schüler den Buß-und Bettag oder Allerheiligen auch dafür frei bekommen?
Katholische Feiertage sind die Kinder mindestens für den Gottesdienstbesuch freizustellen, evangelische auch und Reformationstag haben die evangelischen ganz frei.
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Nein, das ist Sachkunde (gibt es vierte Klassen in denen Ethik gelehrt wird?),
Zumindest in Berlin wäre das doch dann eh Lebenskunde, oder? Bei uns gibt es ab Klasse 1 Religion und/oder Lebenskunde. Aber ja, in Brandenburg müsste laut Schulgesetz schon in Klasse 1 gewählt werden ob Ethik oder Religion, aber hier macht es keine Schule.
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Vielen Dank für die Antworten! So in etwa habe ich mir das auch schon gedacht (wollte aber ein paar Einschätzungen zwecks Relativierung). Und soll ich jetzt mal verraten in welche Klasse meine Tochter (die diese Hausaufgabe gestern nach Hause brachte) geht? In die 4.Klasse Grundschule.... (1.Schulwoche)
Ich hatte so etwas fast befürchtet. Aber da ist doch einfach viel dabei, was sie gar nicht wirklich verstehen, wie sollen sie es denn zwei Bgriffen, die sie vermutlich ebenso wenig verstehen, zuordnen?
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Bei uns haben die evangelischen Kinder am Reformationstag nun auch frei, allerdings ist mir nicht klar, warum dies nicht auch für Lehrer gilt. Hier muss niemand befreit werden dafür, der Tag ist einfach schulfrei.
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Klasse 8/9 kenne ich es als Aufgabe, auch bei einer ehemaligen RS.
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Ich fand es gestern toll, wir hatten z.B. in einer Schwimmgruppe nur 10 Kinder (die andere Hälfte war nicht da). Für die Einteilung genial, das konnten wir zwischendurch machen, während sie im Wasser gespielt haben und die Klasse mit 6 von 15 Schülern war auch angenehm. Meine Kollegin hatte 4 Kinder da, endlich hat man mal Zeit für die.
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Ich meine, dass in dem KMK-Beschluss eine Formulierung stand, die es letztlich den einzelnen BLs doch ermöglicht, ihre eigenen Regelungen durchzusetzen. Hab ihn aber gerade nicht im Wortlaut vorliegen und bin zu faul, ihn zu suchen.Kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Bundesland wie meins (Bayern), das sich so viel auf seine Ansprüche und seine Abschlüsse einbildet, einer offeneren Regelung ohne Hintertürchen einfach so zugestimmt hätte.
Ich bin mir nicht sicher, ob Bayern nicht aus der KMK ausgetreten ist oder zumindest wollte auf Grund solcher Dinge.

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Hast du ein erstes Staatsexamen gemacht oder hast du einen Bachelor- und Masterabschluss gemacht? Denn spätestens bei dem gab es doch die Vereinbarung der KMK, dass dies überall anerkannt wird.
Ich würde mich da wohl im Zweifelsfall an die Gewerkschaft wenden und die Rechtsberatung, das kommt mir sehr komisch vor, denn spätestens mit einem 2. Staatsexamen solltest du eigentlich überhaupt keine Anerkennung der anderen Bundesländer mehr brauchen. -
Jemand ohne erweitertes Führungszeugnis steht nicht vor der Klasse, auch nicht vorbehaltlich. Der Vertrag wird erst geschlossen, wenn das vorliegt und wenn das nicht bis zum vorgesehenen Termin klappt, ist der Termin halt nicht möglich.
In Berlin und Brandenburg ist das problemlos möglich, da versicherst du an Eides statt, dass da nichts gegen dich vorliegt und dann stehst du auch vor der Klasse!
Bei der einen Vertretungsstelle ist das Führungszeugnis erst ein halbes Jahr nachdem die rum war bei mir angekommen! War kein Problem, denn ich konnte ja nichts dafür. Musste vorher noch nicht mal unterschrieben, dass ich es beantragt habe. -
Susannea, kannst du dir deine Unterstellungen bitte mal sparen? Wissen schließlich alle hier, dass du die einzige Person in diesem Forum bist, die Fragen rund ums Elterngeld kompetent beantworten kann. Da darf sich keiner in dein Herrschaftswissen einmischen.
Mir ist sicher klar, dass Elterngeld und Elternzeit zwei paar Stiefel sind. Aber es ging der Fragestellerin ja darum, zu arbeiten und gleichzeitig Elterngeld zu bekommen. In Bayern empfiehlt es sich definitiv, Elternzeit zu nehmen, auch wenn man arbeitet. Mit der Elternzeit gehen nämlich gewisse Sonderrechte einher. Z.B. kann man dann auch nur ganz wenige Stunden arbeiten. Für die normale Teilzeit gilt das nicht. Da müssen mindestens sechs Stunden geleistet werden. Man kann auch mit kurzer Vorlaufzeit (7 oder 8 Wochen, ich habe die Zahl nicht mehr ganz genau im Kopf) wieder ganz in die Elternzeit zurückkehren, auch mitten im Schuljahr.Vielleicht solltest du einfach nur die Frage der Fragestellerin beantworten, hier unterstellt dir niemand was, du wirfst einfach alles durcheinander.
Sie fragte nach der Anrechnung und das ist Bundesrecht.Klar hast du in Elternzeit Vorteile usw. aber das war nun mal einfach überhaupt nicht gefragt!
Und scheinbar will sie das Bundesland einfach nicht nennen, sonst hätte sie dies wohl schon angegeben. -
Und ich habe das ganz anders verstanden. Warum will sie denn dann bei der Schulbehörde nachfragen, die ist doch für allgemeine Fragen zum Elterngeld gar nicht zuständig? Das Ganze kann sie doch nur machen, wenn man gleichzeitig in Elternzeit sein und aber auch Teilzeit arbeiten kann. Und dieses Prozedere legt beispielsweise hinsichtlich möglicher Stundenzahl eben der Arbeitgeber fest. Und wie gesagt, in Bayern ist das unkompliziert und sehr variabel möglich.
Natürlich ist die Schulbehörde nicht zuständig, scheint ihr aber nicht klar gewesen zu sein bzw. erhoffte sie sich da ja trotzdem Antworten.
Dir scheint aber auch nicht klar zu sein, dass Elterngeld überhaupt nichts mit Elternzeit zu tun hat, die braucht man nämlich nicht, um welches zu erhalten. Damit ist die Schulbehörde und somit auch das Bundesland vollkommen raus aus der Fragestellung
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Susannea, dass das Elterngeld bundesweit geregelt ist, ist ja wohl klar. Es ging der Threaderstellerin aber vor allem doch aber auch darum, wie die Regelungen im Schuldienst überhaupt so sind. In Bayern ist das sehr großzügig. Da kann man 3 Jahre Elternzeit nehmen, aber in der Zeit auch Teilzeit arbeiten und zwar mit so wenig Stunden wie man will. Kann man für jedes Schuljahr wieder neu angeben und verändern. Ich fand das klasse, habe ein halbes Jahr komplett Elternzeit genommen und zwei Jahre anschließend gerade einmal 2 Stunden gearbeitet, an einem Nachmittag, war ein Seminar in der Oberstufe. Da kamen stattliche 350 Euros rum. Ansonsten hatte ich in der Schule keine Verpflichtungen und meine Krankenkasse war auch bezahlt.
Ich verstehe die Frage eben so, dass es ihr darum ging, wie das beim Elterngeld ist mit der Anrechnung, denn dazu hat sie ja die konkreten Fragen gestellt

Zumal sie auch explizit nach Stellen gefragt hat, die zum ELTERNGELD beraten und das ist vollkommen unabhängig vom Beruf usw. -
IN Berlin gibt es in den Grundschulen kein hitzefrei mehr, die Kinder müssen ja bis 13:30 Uhr betreut werden und hitzefrei würde das ja den Erziehern überstülpen, zumal wir auch nicht früher gehen dürfen, also ist es total unsinnig.
Brandenburg hat hitzefrei, damit landen die Kinder früher im Hort. -
War nicht die Idee hinter dem 24-monatigem Elterngeld, dass man da hinzuverdienen kann? Das wäre doch voll unlogisch, wenn es dann doch angerechnet werden würde.
Die Idee war, dass man früher wieder einsteigt, also wird es weniger angerechnet (bei dem Beispiel hier, merkt man die Anrechnung ja z.B. gar nicht!). Angerechnet wurde es schon immer und nein es ging definitiv nicht ums dazu verdienen können

Wie gesagt, ums früher einsteigen und das evtl. in Teilzeit.Und ob du es unlogisch findest oder nicht, scheint die Regierung nicht interessiert zu haben, als sie es ins Gesetz geschrieben hat

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Ein ewiger Streitpunkt zwischen mir und meiner Frau. Ich bin als alter Wessi auch der Meinung, dass man um die Einschulung nicht so einen Bohei machen sollte. Ist schließlich kein Freudentag
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Aber es ist schon interessant zu sehen, wie neue Adoleszenzrituale an die Stelle der alten treten, wenn die Religion ihre Rolle verliert. Im Westen hatten wir halt Taufe, Erstkommunion, Konfirmation etc.Das kann ich so nicht stehen lassen. Ja, hier scheint bei den meisten dann die Einschulung die Taufe zu ersetzen, aber als West-Berliner war die Einschulung auch schon immer ein großes Fest

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In welchem Bundesland bist du denn? Ich denke auch, dass jedes Land andere Regelungen hat. In Bayern und Lehramt GY würde ich mich einigermaßen auskennen.
Zum Elterngeld sicher nicht, das ist ja ein Bundesgesetz, das gilt überall, selbst in Bayern!
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Meinetwegen. Aber dann soll doch bitte auch die Schule die Geschenke finanzieren, nicht die einzelne Lehrkraft.
Wie gesagt, wird ja hier auch so gehandhabt

Bzw. sonst finanziert die Klassenkasse dies.Warum?
Logisch, dass Oma, Tante oder Patenonkel dem Kind etwas schenken wollen, um diesen wichtigen Tag zu feiern.
Warum sollte "die Schule" oder die Klassenlehrerin den neuen Erstklässlern etwas schenken? Von welchem Geld wird das bezahlt? Schule ist nicht Familie.
"Das gehört dazu" ist für mich keine sinnhafte Erklärung - bitte nicht übel nehmen, ich verstehe es wirklich nicht.Vielleicht resultiert mein Unverständnis auch daraus, dass meinem Gefühl nach dieser ganze Geschenkewahnsinn immer bizarrere Formen annimmt und gerade hier sich oft grässlich stark die "Gräben" zwischen den Familien mit und ohne Geld zeigen.
Ich bin da bei Simone61, wobei ich das mit den Foto-Cds schon auch praktiziere (wenn ich es denn zeitlich schaffe).Die Idee mit den "Mutsteinen" oder ähnlichen eher ideellen Dingen finde ich toll. Wir haben als Patenklasse z.B. auch kleine Schultüten als Willkommen gebastelt mit kleinen Briefchen drin.
Hier ist Einschulung so wichtig, dass eben nicht nur Familie schenkt, sondern auch die Nachbarn usw.

Und ihr habt doch auch etwas geschenkt, muss ja gar nicht immer was gekauftes sein, die Lesezeichen ihrer "großen" in der Klasse finden die Kinder meist viel schöner!
Und wie gesagt, hier finanziert es die Schule, der Förderverein oder die Klassenkasse.
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Ich finde das auch als Grundschullehrerin seltsam.
Ist in meiner Schule (bisher) nicht üblich.
Aber die Ausschulung wird immer mehr zum Megaevent, die Abschiedsgeschenke der Klassenleher*innen immer umfangreicher.Ich denke das ist total Bundeslandabhängig und hängt sehr damit zusammen, ob eben die Einschulung in dem Bundesland eine "große" Sache ist. Hier wird ja nicht umsonst an den Samstagen vor und nach der ersten Schulwoche eingeschult, weil das eben eine große Festlichkeit ist, wo die Kinder mit der Familie und evtl. auch Freunden usw. das dann auch groß feiern. Da gibt es dann eben generell jede Menge Geschenke und da gehört dann eben auch eines der Schule irgendwo dazu.
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