Beiträge von Susannea

    In Niedersachsen wird man als Vertretungslehrer mit 2. Staatsexamen in TV-L 11 eingruppiert. Egal ob H/R- oder Gymnasiallehrer und egal ob Oberstufeneinsatz oder nicht. Das ist schon etwas frustrierend, wenn man dann trotzdem einen LK hat und Klassenleitung etc.

    Bei uns bekommen Vertretungslehrkräfte mit 2. StEx dann natürlich das selbe, wie die, die sie vertreten. Einziger Unterschied ist eben die Befristung. Also Stundenzahl usw. ist auch gleich

    Wir haben ständig, wenn Stammpersonal krankheitsbedingt ausfällt, junge Leute als Vertretungskräfte da, welche maximal das 1. Stex. haben.
    In der Regel arbeiten sie Vollzeit (bei uns in NRW in der Grundschule mit 28 Std.)
    Sie verdienen doch nicht allen Ernstes genausoviel wie jene, die sie vertreten?

    Nein, das ist hier eindeutig nicht so, sondern es liegt mindestens eine Stufe dazwischen (E10 für 1 StEx mindestens E11 fürs 2, StEx) Stundenzahl ist bei beiden die selbe Grundlage, fest wird immer Vollzeit eingestellt und man reduziert, Vertretungsstelle wird mit so vielen Stunden, wie benötigt werden eingestellt. Maximal voll (Grundschule 28, Sonderschule 26,...)

    Bist du da nicht besser bei HolidayCheck aufgehoben? :) PS: Im Urlaub schaut man nicht aufs Geld. ;)

    Merkwürdige Einstellung und sicher total abhängig von Kinderzahl, Einkommen usw.
    Dann lieber Urlaub und aufs Geld schauen (tue ich übrigens immer, auch im Urlaub natürlich!) als gar kein Urlaub!

    Wir haben im Fernsehturm oben Eis gegessen und dabei drehst du dich dann einmal komplett rum, da waren dann auch keine Wartezeiten dabei, weil wir zu einer bestimmten Zeit einen Tisch reserviert hatten ;)
    Kostet aber auch noch mal einiges.

    Verkehrsmuseum finde ich auch gut, muss gar nicht unbedingt Spektrum sein, ist aber auch empfehlenswert.

    Mitmachmuseum gibt es wohl zwei. Meine Tochter war jetzt gerade in einem Nähe Bornholmer Str. und fand es total toll.

    Potsdam hat ja nicht nur ein Schloß, rund um den Schlosspark sind einige, die historische Mühle usw. aber ob das wirklich so interessant für Kinder ist, ich weiß nicht.

    Ich glaube nicht, dass du etwas zu befürchten hast, du hast etwas für die Schule gemacht und hast die Dienstanaweisug befolgt in die Schule zurückzukommen. Oder lautete eine Dienstanweisung heute morgen, "Sitzen Sie da und drehen Däumchen"?

    Also hast du höchstens eigenmächtig dir selber Arbeit beschafft. Das sollte doch nur nett verstanden werden können.

    Ich würde mich aber wohl auch an den Personalrat wenden und fragen, wie das weiter laufen soll.

    Mikael: Bei uns ist zwar meist ein Mitglied im Haus, aber sicherlich nicht im Büro anzutreffen, die haben ja auch noch selber Unterricht und das nicht gerade wenig (unsere Konrektorin ist z.B. Klassenlehrerin in einer 4).

    Zeichnet sich nicht gerade Berlin dadurch aus, dass man eben genau das nicht hat?Das und die ggf. langen Fahrtzeiten waren jedenfalls vor nicht allzu langer Zeit Grund genug für mich, es nicht in Berlin zu machen.

    Das hängt von der Schule ab, aber ja, oft tut es das, da eben anleitende Lehrer keine Pflicht mehr sind.


    Hallo,
    möchte mich insofern anschließen, dass ich 15 Unterrichtsstunden, zumal ohne Erfahrung, für "'ne Menge Holz" halte. Und gehaltstechnisch ist es wirklich nicht berauschend, um es mal milde auszudrücken. Als ich nach dem 2. Stex zunächst eine PKB-Stelle übernahm, hat mein Schulleiter (der kannte sich auch noch nicht aus), zunächst versehentlich in seinem Rechner das Gehalt für PKBler ohne 2. Stex. berechnet - ich kann mich nur erinnern, dass ich fast umgekippt wäre. :uebel:

    Naja, das kommt immer darauf an, welchen Studiengang du hattest, denn mit einem Fach z.B. bekommst du auch mit 2. StEx nur E11 und somit nicht wesentlich mehr, ist ja nur eine Gruppe drüber! Also evtl. hat der Schulleiter auch eine ganz falsche Gruppe gewählt ;)

    Also wenn eine Vertretungslehrkraft für ein dringend benötigtes Fach gebraucht wird, ist möglicherweise Bereitschaft da, nach Tarif zu bezahlen. Wenn auch nicht in derselben EG, wie einer mit 2. Stex oder so.

    Machen sie in der Regel. Das liegt hier mit Sicherheit an der betreffeden Schule, denn die regeln ja ihren Vertretungsbedarf selber.

    PKB-Stellen werden alle nach Tarif bezahlt, eine Honorarstelle ist keine PKB-Stelle, das sollte noch mal klargestellt werden. Da will evtl. der Schulleiter ihm etwas gutes tun oder das Geld aus eiem anderen Topf nehmen.
    Ich zumidnest fand während meiner Studienzeit Honorarbezahlung (teilweise zusätzlich zum Tarif) genial, weil es steuer- und sozialversicherungsfrei war, weil es unter den Übungsleiterfreibetrag fiel.

    Übrigens bezahlt Berlin ja teilweise gar nicht so schlecht, zumindest anfangs, ich würde erst jetzt mit drei Kindern in Brandenburg entsprechend viel Geld bekommen!

    Der Rechner gilt für dich, die Frage ist, ob wie vor einiger Zeit immer noch die Berlinzulage gilt (weil sie keine Leute finden), dann wird evtl. Stufe 5 bezahlt.
    Rechnen würde ich mit 1 und mit Bachelor habe ich genau wie mit Master E10 erhalten, weil es nur um einen Universitätsabschluss bei der Einstufung geht und dies ist beides.
    Die Schulform war dabei egal, an der ich unterrichtet habe.

    Du musst mal googlen, es gibt aber unter http://www.berlin.de eine Tabelle, wo steht, wie eingestuft wird.

    Die Mutter war mit dem Kind am Freitag beim Arzt. Das Attest müsste regular bis zum dritten Werktag nach der Krankmeldung eingereicht werden, also spätestens am heutigen Mittwoch. Nun liegt aber der Sonderfall vor, dass seit Montag Ferien sind. Und da hat sich die Mutter offenbar gedacht, dass es dann logischer wäre das Attest nach den Ferien abzugeben, also wenn der Schulbetrieb wieder läuft. Die Mutter hatte ihr Kind ordnungsgemäß telefonisch in der Schule krankgemeldet und dann auch noch dem Klassenlehrer per e-Mail mitgeteilt, dass sie das ärztliche Attest nach den Ferien nachreichen wird.
    Ich finde nicht, dass man da nun der Mutter irgendeine böse Absicht unterstellen und die schwersten Geschütze auffahren muss. Man muss nicht aus jeder winzigen Mücke einen riesigen Elefanten machen.

    Wenn die Mutter das Attest nun nach den Ferien abgibt, sollte man sie nochmal freundlich darauf hinweisen, dass sie das nächste Mal, wenn ihr Kind kurz vor den Ferien krank sein sollte, das Attest trotzdem umgehend abschicken und nicht bis zum Wiederbeginn des Schulbetriebes warten sollte. Dann wird diese Mutter das wohl auch beim nächsten Mal so machen und alles ist in Ordnung.

    Ich weiß ja nicht, ob du einen anderen Text liest jedes Mal, als wir.

    Die Mutter hat das Kind bereits am Mittwoch und Donnerstag krank gemeldet und es sollte am Freitag auch fehlen. Somit ist der 3. Tag bereits er Freitag und da hat das Attest vorzuliegen, das war also noch vor den Ferien! Somit liegt hier keinesfalls ein Sonderfall bei drei Tagen vor. Die Klassenlehrerin hat bereits Donnerstag mitgeteilt, dass das Attest am . Tag vorliegen muss und wollte dies der Mutter auch Freitagpersönlich mitteilen, diese war nicht erreichbar.

    Also da sehe ich doch ein paar viele Zufälle für keine Vorsätzlichkeit! Und doch, wenn die Vorschrift lautet am 3. Tag und dies auch mitgeteilt wurde, dann finde ich schon, dass man auf diese Vorschrift bestehen kann, denn ich gehe nach wie vor davon aus, dass gar kein Attest vorhanden ist bisher.
    Das sie erst am Freitag beim Arzt war, steht nirgends, kann ja auch nicht sein, da sie ja bereits am Donnerstag mitteilte, dass sie das Attest nach den Ferien abgibt, also sllte sie das eigentlichschon gehabt haben.

    Ja ich auch. Aber dann hat der Schulleiter das bitteschön vorbehaltlos hinzunehmen und nicht "nachzuhaken". Wenn das Attest vorliegt ist die Sache erledigt und da gibt es nichts zu diskutieren. Das sollte für uns Lehrer wie auch für die Schüler und Eltern gelten.

    Nur das hier eben die Mutter genau das Attest nicht vorgezeigt hat, sondern nur behauptet, sie hätte eines. Genau darum geht es, dass es eben nicht vorgelegen hat.

    Und natürlich gibt es auch bei uns bei verspätet vorliegenden Attesten zu diskutieren, ob die noch genommen werden. Die KK weißt ja sogar auf dem Formular schon darauf hin, dass verspätetes absenden Folgen haben kann!

    das jugendamt würde sich bei uns kaputt lachen.. sanktionen.. lol... nur weil das attest nicht 3 tage später in der schule war (weisst du das übehaupt sicher.. warst du in der schule?..) vor allem in die ferien.. *kopfschüttel*

    Wenn das so lachhaft wäre, wie du tust, dann wundert mich aber, dass es Bundesländer gibt, wo dich die Grenzkontrollen nicht mal ohne Bescheinigung der Schule am Flughafen ausreisen lassen vor den Ferien.
    Also so lachhaft wird das Jugendamt das wohl nicht nehmen, sonst würde das die Kontrollen nicht interessieren.

    Ob das jetzt zu Hause oder im Krankenhaus ist, ist irrelevant.

    Falsch, genau dies macht den Unterschied, genau deshalb gibt es im KKH kein Kinderkrankengeld und zählen diese Tage nicht mit zu den Kinderkrankentagen, da im KKH sowohl Aufsicht als auch Pflege als sicher gestellt gilt.

    Hier geht es um die medizinische Notwendigkeit von der Begleitung und die ist leider nicht über Kinderkrankengeld abgedeckt.

    Nicht alle Menschen verfügen über PC, Internet, Digitalkamera etc. Zumindest kann man das nicht als selbstverständlich und verpflichtend voraussetzen.
    Man kann von den Eltern höchstens verlangen, das Attest per Post umgehend an die Schule zu schicken, wobei das relativ wenig bringt, wenn das Kind am Freitag vor Ferienbeginn krank ist und es dann mitten in den Ferien in der Schule ankommt.

    Es gibt aber inzwischen auch Internet-Cafes o.ä. und ein Handy reicht ja in der Regel. Zumal das eben das Risiko der Mutter ist, wenn sie das Attest nicht gleich geschickt hat, wie gesagt, hier muss es spätestens am 3. Tag vorliegen, ist ja bei AN auch so. schicken sie es dann zu spät, ist es unentschuldigt.

    Und zumindest bei uns ist das Sekretariat auch in den Ferien besetzt, da ja eh VHG ist.

    Und ob es unnötig ist oder nicht, steht doch außer Frage, es ist so vorgeschrieben und da müssen sic auch Eltern dran halten, Punkt.

    In meinem BV stand rein gar nichts zu den Gründen, warum dies ausgestellt wurde, noch was genau mir untersagt werden sollte. Für meinen Arzt bedeutete es tatsächlich, dass ich - wie bei einer Krankschreibung - ab sofort nicht mehr arbeiten solle und genauso hat es auch mein Chef aufgefasst. Nicht umsomst heisst es ja auch "Beschäftigungs"verbot. Genausogut könnte der Arzt auch eine Krankmeldung ausstellen, aber aus irgendwelchen versicherungstechnischen Gründen gibt es das BV (wurde mir damals vom Frauenarzt erklärte, aber das ist schon so lange her, dass ich die genauen Gründe nicht mehr kenne)

    Für mich ist es reine Schikane von deinem Chef, dass er das BV scheinbar nicht anerkennen will.

    Wieso, der Chef erkennt es doch an, sie darf keinen Kinderkontakt haben, muss aber trotzdem logischer Weise, für ihr Geld arbeiten.

    Und nein, das ist nicht wie eine AU. Es hängt schon damit zusammen, wer dafür bezahlt.
    Und es gibt eben einfach unterschiedliche BVs, die erkennt man in der Regel auch am Paragraphen, der genannt ist.

    Es gibt eines nach §3 des MuSchG, dann darfst du nichts machen, wenn keine Einschränkung dabei steht oder es gibt eines nach §4 MuSchG, dann darfst du nur die Sachen nicht machen, die davon betroffen sind (besondere Rutschgefahr z.B. besondere Temperaturen, Gefahr an Krankheiten zu erkranken usw.).

    Ich weiß gar nicht, wie man darauf kommt, dass man bei einem BV immer zu Hause bleiben darf, nehmen wir z.B. die Krankenschwester, die keine Nachtdienste mehr machen darf, sie hat in dem Sinne auch ein BV und muss trotzdem die restliche Zeit weiter arbeiten, wenn nicht mehr dazu kommt, die Lehrerin, die nach 20 Uhr nicht mehr arbeiten darf, darf ja trotzdem vormittags unterrichten usw.

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