Die Frage ist doch nicht, worin du persönlich ein Problem siehst, oder wie du das Beschäftigungsverbot definierst. Im Beschäftigungsverbot steht drin, was die Betreffende tun darf oder nicht tun darf. Wenn der Arzt schreibt, dass die Schwangere keinen Schülerkontakt haben darf, dann kann der SL sie natürlich auch nicht in der Schule umherirren lassen. Auch der Personalrat kann sich dazu nicht äußern.
Wenn der Arzt das nicht genau ausformuliert hat, sollte die TE das mit ihm abklären, damit das genauer definiert wird.
Die Frage ist doch, ist das BV vom Arzt?
Für mich klingt das eher nach einem von AG, weil er damit nur das MuSchG erfüllen kann. Und da sollte er noch mal dringend überprüfen, sprich im Durchgehen der Gefährdungsbeurteilung, ob er das nun wirklich erfüllt.
Das muss der AG bzw. Vorgesetze aber selber machen, wobei bei uns z.B. die Gefährdungsbeurteilung auch die Schwangerer, der Personalrat und die Frauenvertretung gegenzeichnen müssen, wenn die also da Probleme sehen, dann kann jeder dieser Personen daran etwas ändern, also auch der Personalrat.