Beiträge von Susannea

    Die Frage ist doch nicht, worin du persönlich ein Problem siehst, oder wie du das Beschäftigungsverbot definierst. Im Beschäftigungsverbot steht drin, was die Betreffende tun darf oder nicht tun darf. Wenn der Arzt schreibt, dass die Schwangere keinen Schülerkontakt haben darf, dann kann der SL sie natürlich auch nicht in der Schule umherirren lassen. Auch der Personalrat kann sich dazu nicht äußern.
    Wenn der Arzt das nicht genau ausformuliert hat, sollte die TE das mit ihm abklären, damit das genauer definiert wird.

    Die Frage ist doch, ist das BV vom Arzt?
    Für mich klingt das eher nach einem von AG, weil er damit nur das MuSchG erfüllen kann. Und da sollte er noch mal dringend überprüfen, sprich im Durchgehen der Gefährdungsbeurteilung, ob er das nun wirklich erfüllt.
    Das muss der AG bzw. Vorgesetze aber selber machen, wobei bei uns z.B. die Gefährdungsbeurteilung auch die Schwangerer, der Personalrat und die Frauenvertretung gegenzeichnen müssen, wenn die also da Probleme sehen, dann kann jeder dieser Personen daran etwas ändern, also auch der Personalrat.

    Oha, auf dem Zeugnis. Das ist natürlich echt hart, wenn sich der 2.Klässler dann damit bewerben muss.

    Mal im ernst: Ich finde es auch absolut falsch, wenn Eltern die Ferien verlängern. Trotzdem denke ich vein Lesen dauernd "boah, andere haben Ressourcen, sich über sowas den Kopf zu zerbrechen"
    Bei mir würde das vermutlich ein Schulterzucken auslösen, wenn überhaupt.
    Um solche Luxusprobleme kann ich mich kümmern, wenn alle anderen Probleme abgehakt sind. Also vermutlich nie

    Ja, andere Probleme haben wir aktuell glücklicher Weise nicht und nein, den 2. Klässler stört es vermutlich nicht, wohl aber die Eltern, denn diese unentschuldigten Fehltage sind ja damit in der Akte dokumentiert und werden bei Problemen und Schulversäumnisanzeigen dann mit berücksichtigt.

    Bei den anderen folgen dann ja noch zusätzlich die Sechsen für die nicht geleistete Arbeit in der Stunde und ja, hier werden im Zweifelsfall Noten und Zeugnisse bis zur Ausgabe geändert.

    Vielleicht haben die kein Fax? Vielleicht ist auch das Internet ausgefallen oder die Mutter hat Deine Antwort noch gar nicht gelesen? Und permanente telefonische Erreichbarkeit kann man wohl auch nicht verlangen.

    Wie auch immer, die Mutter hat dich rechtzeitig über das Fehlen ihres Kindes informiert und sie hat auch ein ärztliches Attest darüber, dass das Kind krankheitsbedingt nicht am Unterricht teilnehmen konnte. Damit hat sich die Sache doch erledigt. Ob sie das Attest nun heute per Post an die Schule schickt, wo es am Montag sowieso niemand ansehen wird, oder ob das Kind das Attest nach den Ferien persönlich abgibt, ist doch letztlich vollkommen egal. Es ändert nicht am Faktum, dass das Kind krankheitsbedingt gefehlt hat und das auch ordnungsgemäß nachgewiesen werden kann.

    Nein, rechtzeitig informiert wäre das in Berlin und Brandenburg nicht, da hat das Attest bis zum letzten Schultag dann vorzuliegen (man hätte ja auch ein Foto per Mail oder ähnliches schicken können, muss ja kein Fax sein). Es hätte also auch nicht gereicht, das Attest am 3. Tag abzuschicken. Reicht ja beim AG auch nicht, sondern das Attest muss am 3. Tag bereits vorliegen, sonst gilt es als unentschuldigt und so wird das auch bei den Schülern gehandhabt, wir haben selbst in der 1/2 Schüler, die schon mit 5 unentschuldigten Fehltagen ins Schuljahr gestartet sind, was meiner Meinugn nach schon für eine Schulversäumnisanzeige ausreicht und auf dem Zeugnis taucht es auch auf.

    Ich finde alias Idee gut, wobei ich noch erweitern würde und gucken, dass du eine Programm nimmst, was jedem Buch einen eigenen Barcode zuweist, so dass du genau sagen kannst, wer welches Buch ausgeliehen hat. Dann ist die Bibliothek nämlich ganz schnell immer vollständig, wenn jeder sagen kann, wer welches Buch hat bzw. wer es verloren hat und ersetzten muss.

    Auch wenn mir der Ton, der mir plötzlich hier entgegenschlägt, nicht gefällt und ich ganz sicher nicht jemand bin, der sich um Pflichten drückt, war meine Anfrage eine tatsächlich wohl sehr naive, da ich den Zusammenhang mit dem Status, den ich beim Schulamt habe, wohl überbewertet habe. Ich möchte hier sicher nicht als Vorteilsheischerin gelten und finde es schade, dass mir sofort so etwas unterstellt wird. Zudem glaube ich, dass "berechnende A..." solche Anfragen tatsächlich nicht in einem Forum stellen.
    Es kann sich also allgemein wieder beruhigt werden und die Sache bitte gesehen werden, wie sie wirklich ist... Naive Nachfrage einer ansonsten doch engagierten und nicht pfennigfuchsenden Kollegin.
    Ich hoffe, ihr steinigt nicht jeden eurer Schüler gleich bei vielleicht etwas schiefen, dummen oder verqueren Nachfragen.

    Ich denke, den sehr rauen Ton hast hier einzig und alleine du angeschlagen. Oder wie nennt man das bei dir, wenn du gleich jemandem, dessen Antwort dir nicht gefällt ein "auf Krawall gebürstet" entgegen knallst.

    Du bekommst also deinen PC und deinen DSL-Anschluss von der Schule bezahlt?

    Naja, viele haben ja so etwas gar nicht in digitaler Form.
    Bei uns liegt er mit Bleistift geschrieben im Lehrerzimmer und alles was gestern für Montag nicht draufstand, interessiert mich nicht wirklich.
    Ich komme erst zur 3. Stunde und bin nur 3. un4 . im Haus, da könnten sie mich vertreten lassen, aber nirgends anders.
    Ich werde sicherlich nicht heute in der Schule anrufen, um zu hören, ob da noch was dazu kommt.
    ;)

    Wenn ich erst zur 3. Stunde komme oder nach der 5. Stunde Schluss habe, dann habe ich das, dann muss ich auch nicht vertreten.
    Natürlich darf mich der Stundenplaner nett fragen, ob ich bereit wäre evtl. mal früher zu kommen oder länger zu bleiben, aber da jede Stunde bei Teilzeitkräften bei uns bezahlt werden muss, wird es keine solche Varianten geben ;)

    Nach Vorlage heißt, dass noch nichts aus dem Kopf aufgeschrieben werden muss, die Vokabel entweder direkt auf dem Testarbeitsblatt zu sehen ist oder an der Tafel und dann richtig eingesetzt werden muss. So wird es jedenfalls an unserer Schule gehandhabt und so sind auch die Unterrichtsmaterialien aufbereitet, inklusive Tests.

    So ist es definitiv hier nicht vorgesehen nach der Erklärung, die wir erhalten haben. Sondern es sollen wohl normale Vokabeltest sein.

    Okay, danke. Also ich nutze es hauptsächlich privat, allerdings auch häufig zur Organisation meiner Schulangelegenheiten (Kalender, Anrufe zu Eltern, Recherche, das übliche halt).

    Überwiegend privat ist es bei mir auch genutzt, ich habe eben dann nur angegeben wie viel Prozent berufliche Nutzung sind und den Anteil eben abgesetzt.

    Hallo,

    da in Klasse 3 und 4 im Englischuntericht Land Brandenburg Schriftliches nur nach Vorlage abverlangt wird, zählt dieser Bereich zum Mündlichen. Alle Teilbereiche bilden eine 100% mündliche Note.

    Was heißt denn nach Vorlage? Und wie kann Rechtschreibung mündlich sein?!?

    Es geht wie gesagt um normale Vokabeltest z.B.

    Man könnte sich natürlich mal fragen, wieso es kommt, dass solche absoluten Grundprobleme, was Rechtskompetenzen, Rechtsbewusstsein und intellektuelle Schwierigkeiten beim Durchdringen der eigenen Unterrichstsinhalte und des Bildungssinns wieder und wieder bei Grundschulen vorkommen.

    Irgendwas läuft da doch grundsätzlich falsch.

    Hm, also ich erlebe das hier auch in den Oberschulen, ich denke, das liegt einfach zum Teil noch an den Orten, denn früher wurde auch alles so gemacht, wie es gesagt wurde und gerade in der Leitung sitzen da noch Leute, die aus der Generation stammen.
    Wenn jemand ihnen etwas sagt, macht man das, egal ob es dafür eine Grundlage gibt und Grundlagen werden auch gar nicht gelesen, man bekommt eh alles vorgeschrieben.
    Ich hoffe, das ändert sich einfach im Laufe der Zeit noch.

    Wie kann das sein? Wir als Schulen sind Teil der Exekutive und damit "der Staat".Wie ist es möglich, dass die Exekutive die Gesetze kennt nicht kennt, nach denen sie arbeitet? Man stelle sich einmal vor, die Polizei nicht kennt das Ordnungsrecht oder die StPO und arbeitet einfach so, wie es ihr gefällt. Was dann wohl - zu Recht! - los wäre....

    Nel

    Das ist eine gute Frage, aber das dem so ist, bestätigen so Dinge, wie z.B. das die Schule vollkommen überrascht war, dass es bei der Schulinspektion deutliche Abzüge gab, weil nirgends Protokolle geschrieben wurden, es war ihnen nicht klar, dass es für Konferenzen usw. welche geben müsste.

    Oder das dem Schulleiter nicht klar war, dass eine Lehrerin, die aus der Elternzeit kommt, einen Anspruch auf eine Stelle an seiner Schule hat (in Berlin und Brandenburg sind die Lehrer den Schulen zugeordnet!) oder aber das mir erzählt wird, Religionsunterricht ist wie eine AG zu betrachten (dabei ist die Schule verpflichtet die Beaufsichtigung bis zum Religionsunterricht sicher zu stellen usw.
    Achso, dass auf die Frage der Eltern, wo sie Druck machen müssten, damit die Lehrerstellen besetzt werden kam, das Schulamt hat damit auch nichts zu tun, die verwalten nur die Gelder war dann noch die Krönung.

    Du siehst also, da ist viel viel im Argen und da fehlen eben wirklich Grundlagen. Wie das sein kann, will ich besser gar nicht wissen.

    Hörverstehen, Leseverstehen und Sprechen sind Kompetenzen des Spracherwerbs. Wie diese Kompetenzen in einer Leistungsüberprüfung gezeigt werden, ist eine andere Frage. Man kann ohne weiteres Hörverstehen in einer schriftlichen Überprüfung testen. Oder Leseverstehen in einer mündlichen Überprüfung zusammen mit der Sprechkompetenz. Ich vermute mal, dass es dir darum geht, wenn du um "schriftlichen Noten" fragst, also um Klausuren.

    Klausuren gibt es keine, Klassenarbeiten auch nicht, es sollen Vokabeltest geschrieben werden bzw. es soll die Rechtschreibung bewertet werden und dies geht, wie die Recherche nun ja deutlich gezeigt hat, nicht.
    Das werde ich der Kollegin auch so mitteilen, dass es schön ist, dass die Mehrheit der Eltern dies in der Zeugnisnote mit drin haben wollen, dies aber nicht sein darf und auch Vokabeltest nicht zulässig sind.

    Vermutlich hat sie davon noch nie etwas gehört, denn Rechtsgrundlagen sind in der Schule oft gänzlich unbekannt.

    Ich spreche jetzt nur für Baden-Württemberg (wow, wie das klingt...).Bei uns legt das ganz klar der noch gültige Bildungsplan fest. Die Kinder müssen nach der Druckschrift eine verbundene (Schreib-)Schrift erlernen.
    Im neuen Bildungsplan, der schon als Erprobungsfassung vorliegt, wird dies Gott sei Dank relativiert (..von der Druckschrift wird zur Handschrift übergeleitet...) und ebnet damit den Weg der Grundschrift.

    Na das ist in Brandenburg und auch Berlin inzwischen glücklicher Weise anders, die Kinder müssen keine verbundene Schrift mehr lernen, trotzdem wird es z.T. gemacht, aber das macht man eben von der Klasse und den Fähigkeiten abhängig.

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