Beiträge von Susannea

    Gerne.

    Ich würde erstmal versuchen, die für euch gültigen Vorgaben der Bezirksregierung zu finden. Da der Personalrat dir nicht helfen will. Was ist mit der Gleichstellungsbeauftragten?

    Wenn der Plan für viele nicht passt, zusammen schließen und fordern, dass der Plan für alle nochmal gerechnet wird.

    Das klang doch als ob das kein unbekanntes Problem an der Schule wäre und vermutlich versprechen sie sich nicht viel Erfolg und wollen daher noch andere in die selben Kerbe hauen lassen.

    Genau, wenn du dazuverdienst, dann lohnt sich ElterngeldPlus auf jeden Fall, damit es nicht komplett angerechnet wird bzw. nicht so große Auswirkungen hat.

    Aber Achtung, es wird immer sämtlicher Verdienst zur Elterngeldberechnung auf die Höchstgrenze (meine 2770 Euro waren das) gekürzt bevor gegengerechnet wird.

    Und ja, herzlichen Glückwunsch.

    Was verwirrt dich? @ Susannae?

    Mehrere Dinge, die ich gleich mal rausgepickt habe.

    aber man hat noch 3 Didaktikfächer aus verschiedenen Bereichen. Meine waren Kunst, Bio und Reli.

    Gab es bei uns noch nie, es gibt in der Grundschulpädagogik bzw. gab je nach Uni (innerhalb eines Bundeslandes also sogar unterschiedlich) Seminare, die aus den Bereichen Mathe, Sachunterricht und Deutsch kamen, an einer Uni reichten zwei davon, an der anderen alle drei, In Potsdam auch nur zwei Bereiche, da konnte man allerdings weitläufiger wählen, da wäre auch Musik o.ä. gegangen.
    Aber, es war eben nicht überall so.
    In Berlin gab es eben ein Hauptfach (z.B. Biologie oder Mathe oder Sport...) und ein Zweitfach, was Grundschulpädagogik hieß.
    Für alle Lehramtsfächer mussten zusätzlich noch Erziehungswissenschaften besucht werden, aber in Berlin recht wenig und die gehörten auch zu keinem Fach dazu und waren auch kein zusätzliches Fach.

    o viel ich weiß, muss man auch heute außer dem Hauptfach auch 3 Schulfächer studieren und nicht Germanistik und "Grundschuldidaktik."

    Doch, genau so ist es in Berlin Berlin studiert worden, ein Fach und dann Grundschulpädagogik.

    Und dass du auch im Gymnasium arbeiten kannst, glaube ich nicht.

    Dann glaube es nicht, ich habe es schriftlich, dass es mich berechtigt in den Klassen 1-10 damit zu unterrichten. Also wüsste ich nicht, warum das nihilist nicht auch können sollte.

    Übrigens hießen die Studiengänge früher SekI/P und Sek I/ SP (Sprich Schwerpunkt Primarstufe, aber sie berechtigten dich natürlich genauso zum unterrichten in der Sek I und die ist nun mal auch am Gymnasium vorhanden.

    So oder so ähnlich war es für Grundschullehramt schon immer, nämlich seit das Studium auf der Uni möglich war.

    Genau das, aber das widerspricht dem von nihilist meiner Meinung nach eben so gar nicht.

    Ich schreibe nachher noch mal ausführlicher, aber ja, man kann das Elterngeld strecken, allerdings nur auf halbes Elterngeld (sogenanntes Elterngeld-Plus) da müsstet ihr dann also gucken, wie das für euch am günstigsten verteilt ist.
    Bonusmonate gibt es nur, wenn beide gleichzeitig meine ich Teilzeit arbeiten (da sollte aber was geändert werden), aber in einem ganz bestimmten Rahmen.

    Ein Grundschullehrer kann nicht einfach ans Gymnasium wechseln. In BW erfolgt die Ausbildung der Grundschullehrer doch an den pädagogischen Hochschulen während für das Gymnasium ein Uni-Studium notwendig ist. Oder gilt diese strikte Trennung nicht mehr?

    Das hängt vom Bundesland ab, in Berlin und Brandenburg sind beides Universitätsstudien und viele Studiengänge sind für 1-10 (also allgemeinbildende Schulen, somit ist man nur für die Oberstufe eigentlich nicht qualifiziert).

    Ich meine, das ist in noch mehr Bundesländern auch noch so, dass inzwischen alles an der Uni ist.

    Hier sind die Löcher übrigens auch an den Gymnasien, somit geht selbst da Quereinstieg o.ä.

    Meine Frau hatte dies übrigens vorsichtshalber vorab bei der Personal- und auch der Bezügestelle angefragt, aber keine genaue Auskunft erhalten, warum auch immer.

    Weil sie es entweder nicht wissen oder nicht wissen wollen.

    Ich hatte das beim letzten Mal ja auch angesprochen, dass ich ja ab dem 22.7. dann bis zum Ende des Schuljahres (denn ich hatte den Zettel mit "im Anschluss an die Elternzeit für das nächste Schuljahr" genau nicht ausgefüllt, sondern angekreuzt "ein Schuljahr beginnend ab dem 1.8." für Teilzeit) und auch vorher schon nach der Geburt vom 1.8. bis zum Ende des Mutterschutzes)Vollzeitgehalt bekomme und auch das wollte mir die Dame der Personalstelle erst nicht glauben, aber der PC wusste es immerhin ;)

    Aber schön, dass es geklappt hat.


    Vielleicht möchte man nicht, dass es sich herumspricht. Vielen Kolleg*innen, mit denen ich oder meine Frau sprachen, war diese Info nämlich nicht bekannt.

    Genau das denke ich auch, sonst würde man ja das auf deutlich mitteilen, dass finanziell das Kreuz an der Stelle eher ungünstig ist.

    Warum kann man bei Elster eigentlich noch Erklärungen für die Jahre 2017 bis 2019 erstellen? Gibt es wirklich Situationen, in denen solch alte Erklärungen noch abgegeben werden dürfen?

    Wenn z.B. noch ein Einspruch läuft, wenn Grundlagenbescheide (kann auch ein Schwerbehindertenbescheid, eine gesonderte Feststellung usw.) geändert werden z.B.

    Oder wenn du verpflichtet warst bzw. bist und es bisher noch nicht gemacht hast.

    Ich mache meistens alle 3 Jahre die aufgelaufenen Steuererklärungen. Musste auch noch nie einen Versäumniszuschlag zahlen (puh 😅). Spart effektiv Arbeitszeit, weil man "drin" ist und sich nicht jedes Jahr neu ins Thema reinfransen muss, und die Summe, die gebündelt zurück kommt, ist auch netter 😄

    Vermutlich bist du gar nicht verpflichtet abzugeben ;)

    Ich gebe ja zu, ich bin diesmal auch später dran als sonst, aber z.B. kam erst gestern die eine Rentenversicherungsabrechnung. Die sind eben auch immer später und halten damit auf.

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