Beiträge von Susannea

    Oder, falls du es wenig kofliktreich haben möchtest: Stell doch deine Anfrage genau so, wie du sie hier gestellt hast, mal an die GEW Rechtsstelle. Die sind recht fix und kompetent. Die Antwort kannst du dann deiner SL vorlegen und dann muss sie sich dazu äußern - und sich davor idealerweise schlau machen. Da hast du eine Antwort von kompetenter Seite, ohne irgendwelche Eskalationsstufen eiläuten zu müssen. Allerdings müsstest du halt GEW-Mitglied sein (was sich aller ideologischen Grabenkämpfe zum Trotz sowieso rentiert).

    In Berlin gibt es so etwas auch direkt von der Senatsverwaltung und dort werden auch Anfragen ohne Shculnennung usw. bearbeitet und beantwortet, evtl. gibt es so eine Stelle bei euch auch.


    Nur: Der Schulleiter möchte nun von mir eine detailierte Begründung, weshalb ich die Klassenfahrt nicht durchführen werde. Anhand dieser will er dann entscheiden, ob meinem Antrag stattgegeben wird - sollte dies so sein, wird aber mein Gehalt reduziert werden (da ich ja dann "frei" mache...)

    Ehrlich gesagt - ich will dem Schulleiter überhaupt nicht darlegen, weshalb ich nicht mit auf Klassenfahrt kommen werde - das geht ihn nichts an (und es wäre mir mehr als unangenehm).

    Ich würde sagen, als Begründung "Erlass ..., Absatz 6.2" und dann soll er dir das Gehalt ruhig kürzen, dann hat er dir den Beweis für solches rechtwidrige Verhalten ja geliefert und das kannst du dann ja problemlos einklagen (inklusive Verzugszinsen und evtl. Unkosten, die dir dadurch entstanden sind. Aber ich meine leider nicht die Anwalts- und Gerichtskosten).

    Du darfst doch das Job-Ticket genauso wie einen Dienstwagen auch privat nutzen über die 1% Variante. Somit ist es doch in den Ferien auch nutzbar (man fährt doch nicht nur zur Schule damit) und es wird sicher keine andere Variante geben.

    Wie bitte? Ich verstehe nicht, wie so wenige, schriftliche Worte so missverständlich sein können.
    1. Wir haben keine Fachkonferenzen, da ich an einer Förderschule arbeite, die in dem Sinne keine Fachkonferenzen hat, weil gar nicht für jedes Fach eine Lehrerlaubnis vorliegt. Wir unterrichten alle alles und haben bisher auch immer entschieden, welche Arbeitshefte, von denen, die zugelassen sind, haben wollen.
    2. Es gibt ZWEI vom Staatsministerium zugelassene Lehrwerke. ALLE BEIDE besitzen wir, in Form von Büchern. Manchmal bestellen Kollegen Arbeitshefte zum 1. Buch, manchmal bestellen Kollegen Arbeitshefte zum 2. Buch
    3. DIESES MAL hat die SL SPONTAN entschieden, dass sie persönlich das doof findet und hat das 1. Heft gestrichen, mir stattdessen Heft 2 bestellt, der Kollege hatte zufällig Heft 2 haben wollen.

    Da aktuell insgesamt mehr Kollegen lieber mit Heft 2 arbeiten (andere Klassenstufen, selbe Reihe, selber Verlag) wäre ich in diesem Jahr wohl rein theoretisch überstimmt worden. Es wurde aber nichts abgestimmt, jeder hat seine Wunschliste eingereicht, so wie immer.

    Du hast mich da falsch verstanden, es ging um zugelassen von dem Schulbuchausschuss. Das das in dem Bundesland zugelassen ist, hast du ja vorher gesagt.
    Wenn darüber nicht abgestimmt worden ist, fehlt ja definitiv die Zulassung für diese Klasse.

    He, also susannea, wo hast du das denn gelesen? Ich hab nirgends entdeckt, dass das Buch nicht zugelassen wäre oder das dazugehörige AH.

    Wir reden hier von der RLP Variante, da muss es eine Zulassung für die Klassenstufe durch den Schulbuchausschuss geben die liegt nicht vor, also ist es nicht zugelassen. Nicht nicht zugelassen für das Bundesland ;)

    Und hier steht es, dass keine Abstimmung stattgefunden hat!


    Zitat von Schantalle

    sachlich gesehen, wäre ich in der Fachkonferenz theoretisch überstimmt worden.

    Susannea:
    Ich versteh's immer noch nicht.
    In RLP entscheidet der Schulbuchausschuss. Der/die SL hat dort den Vorsitz, kann aber nicht alleine entscheiden. Deshalb währe hier das vorgehen des SL nicht zulässig. ( Ein Vorgang, bei dem der Schulbuchausschuss für eine Klassenstufe zwei verschiedene Bücher für zwei verschiedene Klassen einer Stufe einführt, auch nicht. Aber einen solchen Fehler kann die SL nicht eigenmächtig 'heilen').

    Wer sagt denn in so einem Fall, dass das Arbeitsheft (handelt sich ja gar nicht um ein Schulbuch, wie nun rauskam) zugelassen war?

    Der SL hätte hier also vermutlich nur die Einhaltung der Entscheidung des Schulbuchausschusses (der ja für Arbeitshefte gar nicht zuständig ist, denn die gehören ja dann wohl doch zu Lern- und Lehrmitteln) umgesetzt. Also so einfach zu sagen, der SL hat nicht richtig gehandelt wäre es auch in RLP mit den Infos nicht ;)

    Zumal die TE ja inzwischen sagt, dass ihr Arbeitsheft gar nicht zugelassen war.

    Also so hammermäßig unkonventionelle Entscheidungen, wie das Bestellen eines Arbeitsheftes für ein Buch, was schon da ist :hammer:

    Das scheint ihn doch gar nicht gestört zu haben, nachdem, was du von ihm als Antwort wiedergibst, sondern das du eben nicht mit der Parallelklasse das identische Arbeitsheft verwenden willst.

    Susannea:
    Meine Ausführungen beziehen sich auf Rheinland-Pfalz.
    Solange Schantalle kein Bundesland verrät helfen etwas, was 'ganz klar drin steht' nicht weiter, weil Punkt 7.2 der VV für RLP gilt -und nicht für den Rest der Welt.

    Das ist klar, dass das für sie evtl. nicht gilt.
    Es ging aber darum, dass du gesagt hast, in RLP hätte sich der SL falsch verhalten, wenn das so gewesen wäre und das sehe ich in deinen Bestimmungen eben genau anders drin stehen.

    @'Susannea
    Beziehst du dich auf 5.1?
    Da geht es um Lehr- und Lernmittel.
    Für Bücher (5.2 und 6 ) ist der Schulbuchausschuss zuständig.

    Da steht doch aber klar drin, dass die Kassenstufe ein Buch zu nutzen hat und nicht zwei verschiedene. Somit ist das auch in Ordnung, einer der beiden muss falsch liegen und das falsche angegeben haben, der Schulleiter hat den Fehler korrigiert.

    Also auch da ist es ok, da wäre nämlich auch das Vorgehen der Lehrer falsch, aber so etwas scheint es dort auch nicht zu geben ;)

    Übrigens sind bei uns Bücher Lehr- und Lernmittel, daher habe ich mich natürlich auf den Abschnitt bezogen.

    Rheinland-Pfalz:
    http://lmf-online.rlp.de/kompendium-fue…ernmitteln.html

    Demnach währe das Vorgehen der SL hier nicht zulässig.

    Warum nicht? Da steht doch, wenn es keine Fachkonferenz gibt (und die gibt es ja laut Aussage nicht), dann "entscheidet Lehrkraft im Einvernehmen mit der SL". Somit hätte es mit der Schulleitung abgesprochen sein müssen, die Schulleitung ist damit scheinbar nicht einverstanden, also kann es nicht benutzt werden.

    Was wer für Bücher bestellen soll und darf sollte eigentlich die Fachkonferenz und dann der Finanzausschuss festlegen.

    Bei uns darf in einigen Fächern (z.B. komplette SAPh) jeder machen, was er will, in anderen nicht (z.B. NaWi).

    Also wenn da nichts abgesprochen war, hättest du wohl fragen müssen, wenn das andere üblich war.

    Unterrichtsverteilung (also welche Klassen man unterrichtet) gibt es Mitte August, Stundenpläne am Tag vor dem ersten Schultag.

    So ähnlich war es bei uns auch, nur das es Mitte Juli war, weil die Ferien ja früher waren (also letzte Schulwoche), ist aber nur vorläufig und ist diesmal auch definitiv noch mehrmals geändert worden (weil noch Versetzungen und Stundenzahländerungen offen waren). Die Stundenpläne gibt es in der Vorbereitungswoche.

    DA nur du eine Steuerklasse hast, weil man als Selbstständiger keine Steuerklassen hat, kannst du dir deine Aussuchen. Du beeinflusst damit aber wie schon erwähnt, nur die Steuerhöhe übers Jahr, am Ende ist sie immer gleich!

    Denkt daran die ganzen nicht bezahlten Dinge in der Behandlung als außergewöhnliche Belastungen bei er Steuer anzugeben, die Fahrten zu den Behandlungen usw auch.

    Naja, schlimm finde ich es nicht. Adressen sind doch nicht geheim, die könnte man doch auch vom Einwohnermeldeamt erfragen, wenn sie nicht im Telefonbuch stehen. Bei mir wissen viele SuS, wo ich wohne( gleich neben der Schule) und ich habe trotzdem noch nie Eier ans Fenster gekriegt :) Ich wüde einfach im Sekretariat klären, dass zukünftig deine Adresse bitte nicht mehr rausgegeben wird und fertig, wenn es dich so massiv stört.

    Also mit allen kann man das sicherlich nicht, gibt ja auch welche mit Sperrvermerk z.B. die dürfen an niemanden weiter gegeben werden.


    Wir haben übrigens keine Reiserücktrittsversicherung von der Schule aus, sondern einfach jeder für sich vielleicht. Abgesehen davon, dass wir legal vermutlich keinen Grund hätten... Fahrtickets sind gebucht und bezahlt, ein Teil der Unterkunft auch, da müsste ich bei Absagplänen gucken, bis wann wir zumindest nicht noch nachzahlen müssten..

    Ist jemand von euch in den letzten Monaten mit SchülerInnen nach Paris / Frankreich gefahren?
    Könnt ihr mir einfach mit netten Worten sagen, dass ich einfach nur einen Knall habe und alles "normal" ist?

    Chili

    PS: die Austausch- und Oberstufenfahrten in die Türkei sind dieses Schuljahr bei uns auch ins Wasser gefallen. Allerdings waren sie noch gar nicht fest geplant und die Entscheidung musste der Lehrer nie selbst treffen..

    Ich würde einfach mal abwarten, Berlin hat z.B. drinstehen, dass sobald es offizielle Warnungen gibt, die Fahrt dorthin verboten ist, wer weiß also, was noch bis dahin passiert.

    Aber, es kann überall was passieren, die Eltern entscheiden da ja auch noch mit, also können sie dir keinen Vorwurf machen. Allerdings würde ich, wenn du dich schon unwohl dabei fühlst, nicht fahren. Aber vielleicht schläfst du da einfach noch ein paar Nächte drüber. Ganz ehrlich, ich möchte diese Entscheidung im Moment nicht treffen müssen, aber egal, wie sie bei dir ausfällt, es wird die richtige für euch sein!

    Also mit "du hast einen Knall", kann ich dir leider im Moment nicht dienen.

    Natürlich, weil S2 unter den höheren Dienst fällt, und Primarstufe und S1 unter den gehobenen Dienst. Ob diese Einstufung aber korrekt ist - das ist fraglich. Zumindest von der Studien- und Anwärterzeitsdauer gleichen die beiden sich.

    Zumal die Einstufung ja eigentlich sagt, Masterabschluss höherer Dienst, warum ist dann also Grundschule und Sek I gehobener Dienst, wenn doch inzwischen der Masterabschluss vorhanden ist.


    Geht es aber um die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte im Vergleich zur "freien" Wirtschaft (wobei man die Unternehmen, die nicht in der einen oder anderen Form von Staatsaufträgen abhängen wohl an einer Hand abzählen kann), dann zieht man hier im Forum als Vergleich nicht etwas besagte Großunternehmen mit ihren mustergültigen Tarifverträgen (IG Metall z.B.) heran, sondern irgendwelche prekären Mini-Jobber und sagt dann "Stellt euch nicht so an."

    Wo steht denn, stellt euch nicht so an. Ganz im Gegenteil, ich habe ja vorne deutlich geschrieben, lasst euch so etwas nicht gefallen und das sage ich auch den Mini-Jobbern oder anderen AN immer wieder.
    Aber du hast ja behauptet, so etwas gibt es nur bei Lehrern und das stimmt eben ganz klar. Aber egal wo und wer, so etwas geht immer nur, wenn sich die AN das gefallen lassen, statt ihre Rechte einzufordern.

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