Beiträge von Susannea

    mein mann hatte eine fortbildung die über 2 tag ging (fr/sa).
    da wir "nachwuchs" im haus haben ist mein mann jeden tag hin und zurück gefahren statt dort zu übernachten (was ja auch gekoste hätte).
    kann er die fahrtkosten für beide tage abrechnen ?
    sprich 2x in und 2x zurück. eine strecke sind knapp 200km.


    Ja, natürlich kannst du. Denn wie gesagt, sonst wären es Übernachtungskosten gewesen.

    Annie: Das kommt eben darauf an, wo das stattfindet. In der Schule, dann gibt's meine ich die Pauschale gar nicht, wenn ihr den aber an einem anderen Ort macht, dann zählt sogar die Abwesenheit von morgens an, wenn du direkt von der Schule weiter fährst.

    @Marlboro: Ich vermutet das liegt wirklich daran, dass du vermutlich in den zwei deutlich mehr verdient hast (oder ist das bei euch nicht so?), somit der Steuersatz insgesamt hätte höher sein müssen durch die höhere Jahressumme und damit es dann zu einer Nachzahlung kommt.

    Hoffe, das war noch verständlich.

    Fühlt sich zumindest so an ;) .

    Also wäre da dann unter "Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten"? Da gibt es eine Zeile für "Fahrt- und Übernachtungskosten, Reisenebenkosten". Ich müsste also eine Summe eintragen und habe keine Möglichkeit Kilometer einzutragen. Rechne ich da 30 ct pro Kilometer???


    Ist auch so, 30 Cent je gefahrenen Kilometer oder 60 Cent je Entfernungskilometer. Übrigens ist damit auch jede Fahrt von zu Hause zuerst zur Außenstelle und dann zur Schule komplett so einzutragen.
    Sollte es dann in den Fällen, wo du da bist, insgesamt zu einer Abwesenheit von mehr als 8h von zu Hause kommen, bekommst du 12 Euro Verpflegungskostenpauschale, ab 24h 24 Euro.

    MSS: 2. regelmäßige Arbeitsstelle gibt's seit einigen Jahren nicht mehr, meine das Urteil war 2011 oder 2012. Dadurch ist z.B. jede Fahrt zur Schule bei mir im Ref eine Dienstreise gewesen, weil nur das Seminar regelmäßige Arbeitsstelle ist.

    Danke schonmal.
    Nur damit wir uns nicht falsch verstehen - mit Verpflegung Elternabend meinst du deinen Restaurantbesuch vorher wenn es sich nicht lohnt heimzufahren? (Oder Verpflegung für die Eltern im Sinne von Keksen und Getränken?)


    Wenn die Abwesenheit vom Wohnort länger als 8 h ist, gibt es pauschal 12 Euro, allerdings meine ich, dass es da eine Einschränkung mit der regelmäßigen Arbeitsstätte gab.
    Und natürlich Verpflegungen für die anderen Anwesenden, leider nicht für dich ;)

    Marlboro, bei uns wurde gleich von der Personalstelle die Ermäßigung durch die Krankenkassenbeiträge eingerechnet, wenn du die jetzt aber evtl. nicht angegeben hast, dann kommt natürlich eine Nachzahlung. Außerdem kann die auch durch die veränderte Höhe des Einkommens im laufe des Jahres entstehen.


    Ich habe gerade die Stapel an Belegen vor mir liegen und alleine für Bewerbungen und Bewerbungsgespräche beim Wechsel von Ref zur festen Stelle werden vom Programm Pauschalen von über 250 Euro angesetzt (Bewerbungen, Fahrten usw.), was eine Steuerersparnis bei uns von ca. 80 Euro bringt.

    ninale: Dann habe ich das mit der Thematik an sich falsch verstanden, dass man diese als Hausarbeiten-Thema lassen sollte. Wobei ich auch die Idee mit dem Spiel gut finde und "diese Themen" sind eben die sehr sensiblen, doch recht heftig zu verarbeitenden Themen, wozu beide gehören meiner Meinung nach, also auch durchaus berechtigt sie dann zu vergleichen oder zusammenzufassen. Und vor allem auch Themen, wo man total kontrovers mit anderen liegen kann, also auch als Prüfungsthemen sehr heikel sind. ;)

    Dachte wenigstens dies wäre klar.

    Wenn es um deine Hausarbeit geht, Finger weg! Deine Prüfer sehen das vermutlich ähnlich.


    Das sehe ich etwas anders, denn ich kenne Prüfer, die genau diese Themen haben wollen.
    Wir hatten z.B. einen Dozenten, der genau wie ich die Meinung vertritt, dass der Holocaust bereits Grundschulthema ist und darüber dann gerne Untersuchungen hat.

    Aber ich würde es nur nehmen, wenn du dir dabei sicher bist, dass der Prüfer das so sieht.

    Und noch eine ganz andere Frage: Was passiert eigentlich, wenn ich nach dem Mutterschutz noch weiter auch nicht in Teilzeit arbeiten möchte? Ist so etwas eigentlich möglich bzw. welche Auswirkungen hat das? Klar, kein Geld, aber ist man dann beurlaubt oder wie nennt sich so eine Zeit?


    Elternzeit ;)
    Hat man bis zu drei Jahren pro Kind und kann bis zum 8. Lebensjahr in der Regel genommen werden (Mutterschutz sind ja nur 8 bzw. 12 Wochen nach dem VET bzw. ET).
    Die meisten Bundesländer bieten auch noch Beurlaubung ohne Bezüge zur Betreuung eines Angehörigen an.


    Und ja, für den Wechsel des Bundeslandes brauchst du in der Regel jemanden der mit dir tauscht oder eine Stelle, wo du hinwechseln kannst. Kein Bundesland wird dich ganz ohne beides nehmen.

    Und deine Begriffsstutzigkeit hat schon den Anschein von Vorsatz! Wer muss denn die Notbetreuung bereit stellen?? Die Lehrer der Schule. Die ihren Unterricht nicht halten können, weil die Klassen streikender Kollegen aufgeteilt werden. Die den Ärger haben, Kinder hinten drin zu haben, die beschäftigt werden wollen, weil sie sonst auf störende Verhaltensweisen verfallen. Jetzt klar, wo die Mehrarbeit landet, von der ich vor ein paar Postings sprach und die du mit einem schönen by-the-book-Pinselstrich als unzulässig betitelt hast? Trete mal ein paar Schritte zurück.


    Übrigens hier müssen die Notbetreuung die Erzieher der verlässlichen Schulen sicherstellen, wenn sie nicht auch gerade streiken.
    Wir haben die Eltern dann darum gebeten ihre Kinder im Schulamt abzugeben ;)

    Und nein, es trifft schon die richtigen, denn die wollen wiedergewählt werden z.B.
    Es trifft also nicht nur indirekt, sondern auch direkt.

    Wieso Mehrarbeit? Mehrarbeit ist dafür nicht zulässig und da auch bei kleinen Kollegien ein vertreten (was eh nicht erlaubt ist) nicht möglich ist, kommt das dabei raus, was es morgen wieder in einigen Schulen geben wird, pure Beaufsichtigung in der Aula, der Cafeteria usw.
    Aber ja, solche Ausreden mit es trifft die Falschen usw. sind am einfachsten. Bei uns gingen die Beschwerden der Eltern direkt ins Schulamt, also wo traf es noch einmal die Falschen?

    Ich kenne diesen Herrn/diese Frau Groß mit ihrer Schreibschrift nicht, der/die ist mir egal. Ich kenne aber die offiziellen Vorschriften. Dennoch frage ich mich, worum es dir genau geht. Wenn ein Schüler zuhause bleibt, weil er krank ist, und damit ja sogar mehrere Tage fehlt, lässt du dir da immer ein Attest geben? Bzw. weist du bei jedem Fehltag auf die Schulpflicht hin und die Eltern mögen bitte abwägen?


    Hier wurde gerade darüber nachgedacht, denn die Mutter entschuldigte ihr Kind mit den Worten: Es hustet und stört damit die anderen im Unterricht. Aber gut, da stören die Kinder auch, die Klammern anheften oder Arbeitblätter im Wochenplanunterricht holen :autsch:

    Hi!

    Natürlich kann man als Pendler nicht auf bestimmte Vorteile pochen. Und manchmal ist es eben so,da ist man dann von frühmorgens bis Abennds in der Schule. Blöd u anstrengend,aber es gehört manchmal dann dazu.
    Was ich allerdings schon gut u sinnvoll finde,wenn bei der Stundenplangestaltung seitens der SL -sofern machbar- auf bestimmte Dinge geachtet wird. So muss ich jedes zweite Halbjahr einen der zwei langen Nachmittage meiner Klasse übernehmen. Und bisher bekam ich dann den Mittwoch. Denn Mi ist bei uns der DB Tag und dann bin ich eh schon da u hab keine gr Lücke. Darauf kann man natürlich nicht pochen.
    Aber es ist gut,wenn die Sl so kleine Dinge im Blick hat. :aufgepasst:


    LG


    Manchmal ist auch die Schulleitung daran interessiert, dass man pendelt, weil ihr sonst die Leute fehlen. So ist es jedenfalls bei uns. deshalb werden im nächsten Schuljahr mein 11 Stunden an zwei Tagen liegen z.B. denn ansonsten pendel ich eben nicht mehr, sondern nehme hier in meiner Nähe eine der vielen Stellen ;)


    Das würde also bedeuten, dass an Schulen, an denen alle bis auf den Schulleiter angestellt sind, theoretisch keiner zur Konferenz erscheinen darf?


    Da eine Streikteilnahme ja freiwillig ist, ist dem natürlich nicht so.
    Es haben doch viele Angestellte nicht gestreikt und durften trotzdem unterrichten.
    Aber an meiner Schule ist die Konferenz genau darum verlegt worden, weil die Schulleiterin niemanden vor die Wahl stellen wollte.

    In der 3. Klasse? Bei uns ist den Eltern das eher egal, ist doch nur Grundschule und die 3. Klasse noch nicht entscheidend... Leider...


    Nein, schon früher, wir haben gerade in der 2. Klasse eine Mutter, die wegen der Beurteilungsbögen zum Halbjahr (also für nichts aber auch gar nichts außer zur Info interessant!) schon einen Aufstand macht, dem Kind ist der herzlich egal. Noten gibt es ja noch keine :autsch:


    Eine 6 wäre eine Sanktion, die allein das Kind (ein 9-Jähriges) treffen würde, welches das Ganze sehr wahrscheinlich nicht beeinflussen konnte. Ich würde das nicht gut finden, schrieb ich aber gestern auch schon ganz am Anfang. Ein Brief der Schulleitung, ja damit könnte ich als Lehrerin mitgehen.


    Ich ´habe eher das Gefühl, dass die Noten hier viel mehr die Eltern treffen, weil die sich über die Noten ihrer Kinder und deren Schulen messen.

    Claudius, da ja deine Antworten nun wieder darauf hinauslaufen, dass Rechte und Gesetze nicht wichtig sind und jeder der sie anwendet dann das Kindeswohl gefährdet, ignorant oder borniert ist, ist zumindest meine Diskussion mit dir beendet.

    Denn diese Gesetze sind zum Shcutzes des Kidnes und das manchmal eben auch vor sich selber und daher ist eine entsprechende Einschüchterung dann auch ok!

    Ich meinte den verlinkten Fall der Zwangshaft. Dort stand, dass das Kind zur Schule kam, nicht den Raum betreten hat und dann im Lehrerzimmer sitzen musste. Das wurde von der Schulbehörde als unentschuldigtes Fehlen behandelt und das irritiert mich.


    Sehe ich aber auch so, dass das unentschuldigtes Fehlen ist, wenn das von den Eltern auch unterstützt wurde, sie hätten auf das Kind einwirken müssen, dass es am Unterricht teilnimmt.

    Die Sanktion könnte eben die 6 in der Klassenarbeit sein oder auch eine Brief vom Direktor, wo er darauf hinweiset, dass das nächste Mal das mit einer 6 bestraft wird o.ä.
    Mehr scheint ja hier eben wirklich nicht vorgesehen zu sein.

    Anja, genau den obersten Abschnitt meine ich und nein, als ich geantwortet habe hattest du das noch nicht geschrieben mit dem In-Kauf nehmen.
    Was wenn nicht Satzfetzen soll das dann sein?


    Und ja, auch diese sagte ich, in Berlin werden die Fehlstunden bzw. Tage gesammelt und dann eine Schulversäumnisanzeige gemacht, für Einzelstunden gibt es nämlich auch eine Anzahl, die in deinem Abschnitt aber nicht genannt ist. Ich weiß aber gerade nicht mehr, wie hoch sie ist, da mussten sich die Klassenlehrer kümmern, das hat mich nie persönlich bisher betroffen.

    Wenn man den niedersächsischen Abschnitt genau nimmt, dann ist hier nur mitzuteilen, warum ein Kind nicht kommt und die Schulleitung kann den Nachweis über die Erkrankung verlangen, sprich ein andere Grund ist demnach gar nicht vorgesehen! Das die Eltern dies entschuldigen können, steht dort aber nirgends ;)

    Ich würde übrigens das ganze an die Schulleitung abgeben als Entscheidungsinstanz, ob nachzuschrieben ist oder nicht.

    Anja: Was wurde als unentschuldigtes Fehlen bewertet, das Fehlen des Kindes nachdem die Polizei es abgeholt hat? DAs kann ich mir nicht vorstellen, vorher ja.

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