Beiträge von Susannea

    Es ist unüblich, das Ärzte über einen längeren wochenlangen Zeitraum arbeitsunfähig schreiben in der Schwangerschaft, zumindest nicht wegen normalen Schwangerschaftsbeschwerden.
    Wenn Risiken für das Leben oder die Gesundheit für das Kind oder die Mutter vorliegen => (individuelles) Beschäftigungsverbot.


    Leider vollkommen falsch, sondern nur möglich, wenn sie allgemein arbeitsfähig ist. Selbst im BV ist eine AU eigentlich vorrangig. Das viele Ärzte aus merkwürdigen Gründen über länge Zeit dann ein BV ausstellen ändert aber nichts an der Gesetzeslage.

    Ist so halb richtig. Ein individuelles Beschäftigungsverbot (§ 3 MuschG) kann diverse Ursachen haben. Beispielsweise: Fehlender Impfschutz (Röteln als Klassiker), dann kann der Dienstherr/Arbeitgeber hier auch Abhilfe schaffen und die Betroffene ihrer Qualifikation entsprechend auch woanders einsetzen, z.B. in diversen Behörden. Bei anderen Ursachen für ein BV kann das schon wieder anders aussehen.

    Nein, da bringst du diverse Dinge durcheinander, anderweitig eingesetzt werden darf man nur beim BV vom AG, nicht vom Arzt. Bei fehlender Immunität darf aber der Arzt das BV auch gar nicht ausstellen. Wichtig ist aber, bei allen BVs muss man immer arbeitsfähig sein und das ist 100% richtig, denn eine AU hat immer Vorrang, ist man arbeitsunfähig, gibt es somit kein BV! Es ist also ganz klar immer zwischen BV vom AG (was auch wieder aufgehoben werden kann, wenn er einen geeigneten Einsatzort hat) und dem vom FA zu unterscheiden.

    Beides liegt hier aber nicht vor und damit darf der AG sie nicht zu irgendwelche Arbeit verpflichten!

    eine Krankschreibung über mehrere Wochen bis zum Mutterschutz klingt eher nach einem BV, von daher fragte ich nach.

    Und sie hat geschrieben "Zeugniszeitpunkt", bei der Ausgabe der Zeugnisse sind sie ja schon geschrieben. Wenn sie vorher geschrieben werden müssen, und sie da noch nicht im MS ist, sieht das nur mit BV für mich anders aus.

    Nein, ganz sicher hat eine Krankschreibung über längerem Zeitraum nichts mit einem BV zu tun. Warum auch, beim einen bist du eigentlich Arbeitsfähig, aber in dem Beruf nicht (dann BV) und beim anderen bist du arbeitsunfähig, dann wird man krankgeschrieben und erhält natürlich kein BV!

    Wie, du bist der Meinung mit einem BV muss sie die Zeugnisse nicht schreiben, bei einer AU schon, merkwürdige Einstellung und glücklicher Weise rechtlich total daneben.

    Bist du krankgeschrieben oder hast du ein Beschäftigungsverbot? Das ist ein sehr großer Unterschied. Bei einem Beschäftigungsverbot kann einem sehr wohl noch Arbeit zugewiesen werden, das kommt aber auf das individuelle BV an. Wer ein BV wegen fehlendem Immunschutz hat, kann durchaus noch Vollzeit zuhause Aufgaben für die Schulen erledigen, die natürlich auch seiner Besoldungsgruppe entsprechen (Arbeit die z.B. die Schulsekretäre erledigen => Geht nicht)

    Steht doch alle oben drin, sie ist aktuell krank geschrieben und noch viel schlimmer, zu dem Zeitpunkt, wo Zeugnisse geschrieben werden müssen schon im Mutterschutz. In beiden Fällen darf der Chef sie nicht dazu bringen die Zeugnisse zu schreiben!

    Im Mutterschutz bist du zu gar nichts mehr verpflichtet, der Schulleiter macht sich sogar strafbar, wenn er dich entgegen deinem Wunsch, arbeiten lässt und bei einer AU auch nicht, die Zeugnisse zu schreiben. Zumal du ja inzwischen so lange raus bist, dass das schon vollkommen anders sein kann als zu deiner Anwesenheit, was die Kinder können.

    Dann bitte ich meine unklare Aussage zu entschuldigen.

    Hier ist der Text vom Einstellungserlass NRW:

    3.3 Nicht zugelassen zum Einstellungsverfahren werden grundsätzlichBewerberinnen und Bewerber,
    a) die eine Staatsprüfung oder die Prüfung für den Master of Educationfür ein Lehramt nicht oder endgültig nicht bestanden haben,
    b) die eine Erste Staatsprüfung oder die Prüfung für den Master ofEducation abgelegt oder anerkannt bekommen haben und eineZweite Staatsprüfung nicht mehr ablegen können,
    c) deren Nichtbewährung durch eine dienstliche Beurteilung bereitsfestgestellt worden ist oder
    d) deren Nichteignung bereits festgestellt worden ist.

    Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Er…ass_aktuell.pdf

    Da ist es ja deutlich detaillierter, aber ich habe in Berlin extra nachgeguckt, da gibt es diese Voraussetzungen bisher z.B. alle nicht. Da muss man dann also in dem Bundesland gucken, wo man hinwill.

    Ich gebe aber nur zu bedenken: Es die Einstellungsvoraussetzung (in NRW zumindest), daß man eine Staatsprüfung nicht endgültig nicht bestanden haben darf.

    Wenn dem so wäre, dann dürfte jemand, der durch das StEx in Medizin oder Jura gefallen wäre ja niemals Lehrer werden.

    Das wird schon etwas spezieller formuliert sein.

    Bei uns stand meine ich, dass man in dem Studiengang nicht endgültig nicht bestanden haben darf. Das war ja nicht mehr der Studiengang durch meinen Fächerwechsel, konnte ich also problemlos unterschreiben.

    Bei uns gibt es Willkommensklassen und DaZ-Unterricht, das sind vollkommen verschiedene Dinge.
    Das eine ist wirklich als Klasse relativ heterogene (wobei sie bei uns als 1/2 läuft und man sehen muss, ob das noch größer wird). Der DaZ-Unterricht hingegen sind 1-2 Stunden je Woche mit bis zu 10 Kindern, wo man dann spezieller auf Themen eingehen kann, wir haben viel zu Artikeln anfangs gemacht, jetzt geht es eher um Wortschatzerweiterung.
    Aber bei uns sind das immer die ersten Stunden, die wegfallen, daher viel zu wenig Stunden.

    Demnach müsste man ja auch 60 Minuten x die Stundenzahl generell arbeiten, wenn das so zu verstehen wäre, dass Stunden von dem Stundenmodell der Schule abhängen.
    Bei uns wird aber an Schulen mit 60 Minutenstunden alles auf 45-Minuten-Stunden umgerechnet.

    Also bei der Aussage der Schulleitung kann wohl etwas nicht stimmen, da würde ich mal den Personalrat zu befragen.

    Susannea, hast du da noch mal einen Link zu dem Urteil? Ich kann es beim googeln nicht finden. Das war doch dieses Jahr erst, oder?

    DAs war kein Urteil, sondern die Begründung, warum sie es an die letzte Instanz zurückgegeben haben.

    Hatte ich entweder hier oder im Teilzeit-Thread verlinkt.

    Wie vorher schon von einigen erwähnt, meint "Teilzeit" (hier konkret 56%), eben nur ( 44%) weniger zu erteilende Unterrichtsstunden.
    Alles andere wird leider nicht geteilt...Teilzeit-Lehrerin/innen müssen voll an allen DBs, Konferenzen, extra Veranstaltungen, Elternabenden etc. teilnehmen.

    Nein, genau das heißt es nicht. Das ist wie schon erwähnt ja auch gerade noch mal für Lehrer vom Bundesarbeitsgericht klar gestellt worden.
    Denn auch diese Sachen sind problemlos "teilbar", nicht nur die Unterrichtsstunden.

    Aber man muss sich eben dafür einsetzen, dass das in dem Bundesland klar geregelt wird.

    Mal zum Lehrerrat gegangen? Gibt es kein Teilzeitkonzept?

    Genau das ist nämlich die Frage, hast du nachgefragt, ob du auch die volle Zeit kommen musst? Spätestens auf Anfrage gibt es bei uns bei so etwas immer eine Teilzeit verträgliche Lösung.

    Ja, genau, das meine ich! Genau solche Tage. Und es ist einfach unnötig. Man könnte genau so gut nur 3 Stunden entrümpeln und die Vollzeitkräfte halt dann 6. Ist doch kein Problem!

    Natürlich könnte man jetzt sagen, dann arbeite doch einfach Vollzeit, dann brauchst du dich nicht zu ärgern. Ja, aber dann muss ich ja immer so viel arbeiten. Ich will aber nicht so viel arbeiten! Und es ist mir ja von der Bezirksregierung zugesichert worden, dass ich aus familiären Gründen meine Stunden halbieren darf. Und dann so etwas.

    Ich finde, es müsste auch im Lehrerberuf möglich sein, eine halbe Stelle zu arbeiten, wie in anderen Berufen auch.

    Ganz ehrlich, das ist es meist, wenn man sich dafür einsetzt. Bei uns würde sicherlich dann auch unterschieden, wer wie lange Unterricht hat. Das ist z.B. an Tagen der Personalversammlung auch so, wer hingeht, geht hin, wer nicht betreut die Kinder so lange in der Schule, wie er sonst Unterricht hätte. Wobei wir dann wieder da wären, hier betreuen dann auch Lehrer und Erzieher gemeinsam, denn das ganze pädagogische Personal der Schulen hat da Personalversammlung, also Lehrer und Erzieher.


    Mir ist schon klar, dass das mein Problem ist. Aber in früheren Jahren, mit der alten Schulleitung, hatte ich eben viel familienfreundlichere Stundenpläne, da ging es mir besser und die Kinder hatten auch mal Zeit, sich zu verabreden.

    Aber das zeigt doch deutlich, dass das ein Schulleitungsproblem ist und es auch anders geht!

    indidi: Ja, ich war schon mit Kindern und vor allem Haus gebunden (da ist dann für mich nicht relevant, ob die Kinder schon im Schulalter sind). Und bei uns sind diese Pendelzeiten hier normal, viele arbeiten im Nachbarbundesland und wohnen hier, weil man hier die Grundstücke noch bezahlen konnte. Klar könnte ich mich auch dort näher an die Stadtgrenze versetzen lassen, aber dann kann ich eben so eine Schulleitung wie Anna Lisa bekommen und nicht eine wie jetzt, wo ich eben die Tage und Zeiten alleine vorgebe ;)
    Und nach meiner Erfahrung, als ich hier im Bundesland gearbeitet habe mit dem Schulamt, wo nach 1,5 Jahren und einem Brief von der Rechtschutzstelle erst das Arbeitszeugnis kam, habe ich darauf noch weniger Lust. Zumal ich verbeamtet vermutlich etwas weniger hätte, als jetzt angestellt.

    Ja klar, fange ich später an. Aber das ist ineffektiv, denn oft schafft man morgens, wenn man nur 1 Stunde Zeit hat, bevor man fahren muss, nicht so viel, wie wenn man am Stück arbeiten kann. Da mache ich eher schon mal Haushalt oder so.

    Ich ärgere mich einfach darüber, dass ich mit meiner Teilzeitstelle trotz 8,5 Stunden täglicher Betreuungszeit meiner Kinder trotzdem noch regelmäßig einen zusätzlichen Babysitter brauche. Abgesehen davon, dass ich eigentlich 16 Uhr für Kinder einer 2. Klasse viel zu lange finde. Mit 15 Uhr könnte ich leben, aber das klappt halt nicht immer.

    Entschuldige, dass du aber da nicht soviel schaffst, wie wenn du am Stück arbeiten würdest, gilt doch nicht für alle (wie hier einige ja schon geschrieben haben), daher kann das nicht generell ineffektiv sein.
    Außerdem, wenn du da den Haushalt machst, sparst du ihn dir woanders.
    Wir haben durchschnittlich 8 Stunden Betreuung für 2. und 3. Klasse und das reicht leider auch nicht, aber dadurch, dass es flexibel ist, lässt sich viel schieben. Aber vor 15:30 Uhr hole ich die Kinder selten ab, dafür aber meine Eltern an den beiden Tagen in der Woche, wo ich arbeite.

    Trotzdem ist die Betreuungszeit kürzer als vor der Schulzeit, da waren sie manchmal eben doch von 7:30 Uhr bis 16 Uhr in der Kita ;)

    @AnnaLisa: Effektiv arbeitest du doch aber nicht mehr? Du fängst dann halt später an oder so. Meines Wissens arbeiten Grundschullehrer sogar mehr Stunden in der Woche.

    Stimmt, bei uns sind es 28 Wochenstunde in der Grundschule, der Rest hat nur 26 oder 27 Stunden.

    Aber Gespräche mit Kindern muss ich doch auch führen, Eltern anrufen auch. Material muss ich auch wegräumen. Niemand hat mehr Besprechungen als ein Gesamtschullehrer. Allein schon dadurch, dass wir in 1000 Teams arbeiten: Im Team mit meinem Co-Klassenlehrer, im 7er-Team, in den Fachschaften, Oberstufen-Kooperationen, Parallell-Lehrer, Dienstbesprechungen mit Abteilungsleitern, Laufbahnkonferenzen etc. etc. etc.
    Ich finde es ist ein Unterschied, ob ich um 13.30 Schluss habe und noch bis 14.30 bleibe, oder ob ich um 15.45 Uhr Schluss habe und noch bis 16.45 Uhr da bleibe. Um 14.30 habe ich jedenfalls nicht Schluss und muss danach (!) noch die ganzen Sachen erledigen.

    Ja, aber wie gesagt, hier ist nicht um 13:30 Uhr Schluss ;)
    Und nein, die Betreuung der VHG ist nicht unbedingt Erzieher-Sache und dort sind alle Schüler zu betreuen, die Hort-Plätze für ca. die Hälfte der Kinder, die dann wirklich Erzieher-Sache sind, kommen dann noch oben drauf. Wie die Betreuung bis 13:30 Uhr mindestens (von 7:30 Uhr an) verteilt wird, dass entscheidet die Schule, die muss eben die Betreuung gewährleisten!

    Und hier ist eben ganz klar mindestens eine 7. Stunde dabei, denn die 6. Klassen haben 31 reguläre Stunden, bei 5-Tage Woche, ist das mindestens einmal 7 Stunden am Stück, dann fangen sie evtl. mal zur 2.Stunde an, Religion/Lebenskunde kommt auch noch dazu und dann können ja nicht alle Wahlpflichtkurse gleichzeitig liegen, müssen aber für alle möglich sein, also liegen die 7./8. Stunde in der Regel. 5. Klasse käme in der Theorie mit 30 Stunden (+1-2 Religion) dann ja auch schon auf mindestens einmal 7.Stunden usw.

    Da kommst du also auch in der Grundschule mit 13:30 Uhr nicht mehr hin, hat also eindeutig nichts mit der Schulform zu tun, sondern, wie schon erwähnt mit eurer schlechten Umsetzung der Teilzeit-Gesetze.
    Denn nein, ich muss hier nicht mit nur einem Teil des Geldes die selbe Arbeit machen! Ich bin dann nämlich einfach in weniger Teams, weil ich weniger Stunden habe und somit auch weniger Fächer usw. Und komme z.B. zu Stufenkonferenzen nur im Ausnahmefall.

    Achso, zumal es ja auch ein Unterschied ist, wann du beginnst ;)

    Ein Beginn in NRW ganz nah an den Sommerferien ist nur möglich wenn du a) Angestellte bist oder b) dein Elterngeldbezug dann genau endet, dann gilt die Sperrfrist nicht. Ob das nur für die Aufteilung des Elterngeldes für Jahr oder auch auf 2 Jahre so ist, weiß ich allerdings nicht.

    DAs stimmt nicht, auch für Beamten gilt das wie von der TE genannt beim maximaler Länge der Elternzeit auch, da kann man ja nicht länger nehmen.

    Danke dir für deine Antwort!

    Ok... aber dann könnte ich an die 22 Monate ja nicht mehr ggf. das 3. Elternzeit-Jahr unmittelbar anschließen, oder? Denn ich muss mich ja direkt nach der Geburt für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen und würde somit dann sagen, ab Mitte April 2018 arbeite ich wieder.

    Nein, das 3. Jahr ginge erst ab dem 2. Geburtstag natürlich los. Das heißt im allergrößten Notfall müsstest du Mitte April bis Mitte Juni wieder arbeiten, wenn du dann doch zu Hause bleiben willst.

    Oder du meldest eben jetzt die 24 Monate an, guckst was passiert (soll ja nette Sachbearbeiter geben ;) ) und verlängerst sonst eben einfach um die entsprechenden Wochen, das geht ja, das musst du nur bsi 7 bzw. 8 Wochen (je nachdem, was bei euch drin steht), machen. Du kannst dann natürlich den Rest trotzdem später einfach nehmen usw.

    Ist richtig.

    Kann ich dann im Anschluss immer noch bis zum Ende ihres 3. Lebensjahres verlängern?

    Ja, kannst du.

    Reiche ich nun also etwas mehr als 2 Jahre ein, nämlich bis zum Ende der Sommerferien 2018?

    Würde ich nicht machen. Wenn du die maximale Zahlungslänge des Elterngeldes nimmst, dann gilt der Abstand auch nicht, dann dürftest du aber vermutlich nur 22 Monate Elternzeit anmelden.

    2019 müsste ich mich dann ja nicht mehr an die Ferien-Regelung halten, weil ich die maximale Elternzeit von 3 Jahren voll ausschöpfen würde.

    Das ist eben bei der maximalen Auszahlungslänge des Elterngeldes genauso.

    Also, welchen Part übernehmen die Väter?

    Er hilft morgens beim Anziehen, macht das Frühstück, hat Abends schon für uns alle drei die Pausenbrote usw. vorbereitet und räumt den Geschirrspüler ein, kocht abends oft Essen, hängt Wäsche auf usw.

    Da er aber auch um kurz nach halb Acht die Bahn bekommen muss, kann er die Kinder nicht zur Schule bringen.
    Er kommt mit der Bahn um kurz vor halb Sieben wieder, da müssen die Kinder natürlich längst abgeholt sein und auch zu den Sportveranstaltungen usw. kann er sie nicht bringen.
    Muss ich aber z.B. länger in die Schule, macht er oft Homeoffice und holt dann auch die Großen aus der Schule.
    Am Wochenende spielt er oft mit ihnen usw.
    Aber er sieht z.B. das Chaos in der Küche gar nicht wirklich oder schafft es eben nicht mehr den Geschirrspüler morgens noch auszuräumen, die Waschmaschinen anzustellen, die Wäsche wegzuräumen (er zumindest wird irgendwann nur noch aus den Wäschekorb leben, sein Schrank muss halb leer sein, denn weiter bringe ich ihm seine Wäsche nicht ;) ) usw.
    DAS sind dann meine Aufgaben, Und nachts aufstehen würde ja nichts bringen, er kann den jüngsten einfach nicht stillen und auch tagsüber nicht.

    Übrigens haben wir Vollzeit beide ungefähr das selbe Einkommen, aber bei ihm bringt uns reduzieren nicht so viel, also habe ich reduziert. Zumal ich in Elternzeit einfach flexibler bin mit kurzfristiger Stundenzahländerung usw.

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