Beiträge von Susannea

    Midnatsol und Meike: Ich glaube es ist eh sinnlos, denn die GEW will was von ihm, er soll mehr als nur für sich Verantwortung übernehmen und das will er nicht.

    Da wundert mich dann gar nichts mehr, wo dann Schüler herkommen, die sagen, was interessieren mich andere und deren Leben, es ist nur meines interessant. Scheint ja genügend Lehrer zu geben, die das so vorleben und hier haben wir ein tolles Beispiel dafür.

    Und ja, natürlich muss man persönlich werden, denn es geht um dich persönlich und um deine Einstellung zur Gesellschaft und um niemanden anderen!

    Ja, kannst du absetzen. Bei mir rechnet es glücklicher Weise das Programm.

    Also anteilig auf die Quadratmeter des Zimmer im Vergleich zum Haus runter rechnen und dann eben mit den Prozenten der Nutzung. Auf mehrere Jahre hat mir das Programm bei solchen Kosten noch nie angeboten, würde ich also nicht maachen.

    Mit der Tür würde ich es versuchen, solange sie cniht gerade die Rechnugn sehen wollen ist das kein Problem und wenn doch, dann bleibt eh nur abzuwarten, wie sie damit umgehen, wenn du belegen kannst, dass du gezahlt hast! Mehr als das sie dir das nachher streichen kann doch nicht passieren.

    Hallo Susannea,
    danke für den Link. Das ist schon einmal interessant, allerdings suche ich eher einen direkten Aufruf zum Streik am Dienstag. So wie ich unser Kollegium kenne bekommt das sonst niemand mit und vor allem glaube ich, dass sonst wirklich gar niemand streikt.

    Scheint auch in Schleswig-Holstein nicht vorgesehen zu streiken:
    https://www.facebook.com/permalink.php?…otal_comments=1

    Hallo Meike, danke für die Info. Ich würde gerne das Thema im Lehrerzimmer verbreiten und die Information der GEW auslegen. Am liebsten wäre mir, wenn ich z.B. auch eine DIN-A-4 Seite mit Aufruf zum Streik bei uns ans schwarze Brett hängen könnte. Wir haben da so einen Bereich, wo sich Lehrer gegenseitig informieren. Hat die GEW da ein Musterexemplar, was man ausdrucken könnte? Ich habe da jetzt nicht direkt so etwas gefunden.

    Berrlin hat z.B. den hier:
    http://www.gew-berlin.de/public/media/2…_Warnstreik.pdf

    Gibt's für euch sicher auch!

    Darf ich mich als Beamter weigern, einen angestellten Lehrer zu vertreten? Selbst wenn ich Vertretungsbereitschaft habe? Oder mache ich mich damit strafbar und kriege Probleme?


    Du musst da glaube ich dann über die nächste übergeordnete Stelle gehen, denn nein, vertreten darfst du eigentlich nicht, weil das eine Streikbrechertätigkeit ist.

    @Neleabels, da hatte die GEW gerade ein Urteil drin, dass dem nicht generell so ist, dass die kirchlichen Angestellten kein Streikrecht haben. http://www.gew.de/Gewerkschaften…chaeftigte.html

    Berlin formuliert es etwas anders:

    Zitat

    Den Forderungen der Gewerkschaften nach einer Erhöhung der Einkommen um 5,5 Prozent, mindestens aber um 175 Euro monatlich, bei einer Laufzeit von 12 Monaten haben die Arbeitgeber ihre Forderung nach einer Verschlechterung der Zusatzversorgung (VBL) entgegengesetzt. Die Arbeitgeber haben kein Angebot für eine Entgelterhöhung vorgelegt.
    Im Gegenteil:
    Sie verlangen als Vorbedingung für einen Tarifabschluss die Zustimmung der Gewerkschaften zu Einschnitten bei der Zusatzversorgung (VBL).
    Wehren wir diesen dreisten Versuch, in unsere Altersversorgung einzugreifen, ab und setzen wir eine Gehaltserhöhung durch, die mit den Abschlüssen in den anderen Branchen Schritt hält.
    Ohne massiven Druck wird das nicht gelingen können.


    Quelle: Streikaufruf GEW-Berlin

    Könntest du dazu evtl. erst einmal schreiben, was für dich eine offene Aufgabe ist. Denn von deiner Definition ist die Impulsgabe nicht ganz unabhängig.


    Für mich klingt nämlich die Frage mit dem "wovon hängt das Ergebnis ab" nicht nach de, was ich unter offene Aufgabe verstehe.

    Nein, habe ich schon lange nicht mehr. Er wurde schon vor ca. 7 Jahren vom Netbook abgelöst, was auch längst den Dienst (zumindest der Akku) quittiert hat und nun gibt es nur noch ein Tablet, aber das hat eben keine "normalen" Arbeitsprogramme.
    Bei Bedarf nutze ich zu Hause oder im Urlaub den Dienstlaptop meines Mannes oder den Laptop meiner Mutter, könnte also auch keinen mitbringen.

    An vielen Schulen gibt's aber auch "Dienst"-Laptops, vielleicht kannst du da ja einen bekommen. Sonst müsste es sicher auch ohne gehen.

    Nein, das Beschäftigungsverbot in diesem Falle kommt nicht vom FA, sondern vom AG, weil es kein individuelles, sondern generelles BV nach dem MuSchG ist und das stellt der AG, sprich dein Vorgesetzter aus und da bedarf es dann maximal einer Empfehlung vom Arzt.

    Jetzt beginne ich wieder mir große Sorgen zu machen. :( Aber ich kann das doch nicht abhängig von meiner Berufswahl machen. Ich bin doch erst 18 :angst:
    Aber es gibt doch sicher auch andere Lehrer, die nicht schon mit 25 dort angekommen sind, und welche trotzdem ein erfülltes Familienleben haben, oder? :/
    Och nein, :weinen: also ratet ihr mir wirklich auf den Beruf zu verzichten, wenn ich meine 3 Kinder bekommen möchte? :traenen: Warum läuft bei mir im Leben alles immer so kompliziert? Ich weiß auch gar nicht mehr wie es ist, in den Tag zu leben. Bei mir ist alles viel zu durchgeplant. Wann bin ich endlich angekommen? Oh manno.


    Nein, da würde ich keinesfalls jetzt schon in der Berufswahl Rücksicht darauf nehmen, sondern ich sage ganz klar, wenn du während der Ausbildung merkst, du kannst nicht mehr warten oder du bist nachher zu alt, dann bekomme sie eben zwischendurch, aber fang jetzt damit an, was du wirklich möchtest und nicht mit der Planung, die niemals wirklich planbar ist.

    Beispiel z.B. bei mir wurden drei Mal die Studienordnungen und später die Ausbildungsordnungen geändert, angefangen habe ich, da wäre das Ref 2 Jahre gewesen, nun ist es 1,5 Jahre und ich gehöre zu den wenigen, die ihr Ref in einem Jahr gemacht haben ;)
    Und nicht wegen irgendwelcher Verkürzungen, sondern weil die Ausbildungsordnung plötzlich so war. Es kann sich also alles ändern!

    Dieser Werdegang ist aber vom zeitlichen Ablauf her auch wirklich optimal gewesen, ohne irgendeine "Verzögerung". Viele Menschen haben aber nicht so einen optimal verlaufenden Werdegang.

    Beispiele:

    - Man musste im Laufe der Schulzeit mal ein Jahr wiederholen
    - Man braucht Wartesemester für einen Studienplatz in den gewünschten Fächern
    - Man schafft die Regelstudienzeit nicht und muss ein bis zwei Semester dranhängen (In Latein und Religion zum Beispiel völlig normal)
    - Man schafft das 2. Staatsexamen nicht im ersten Versuch

    Und so weiter ...


    ´Zumal das noch die am ehesten zu beeinflussenden Punkte sind, aber spätestens wenn es dann daran hängt, wie lange z.B. eine Schwangershcaft auf sich warten lässt, dass nicht jede gut geht usw. wo man keinerlei Einfluss mehr darauf hat, dann kann der optimale Verlauf schnell anders aussehen.

    Mir hat die Ausbildung auch zu lange gedauert, da es kein gerade Weg war, aber nun habe ich alles, was wir wollten. Haus, drei Kinder, feste Stelle. Nur die Reihenfolge war eben anders, erst Kind 1, dann Haus, dann Kind 2 Ref und Kind 3.

    Ich wollte keinen 1,5 Jahresabstand, sondern mindestens zwei Jahre. Hat funktioniert. Das muss jeder für sich entscheiden in welcher Reihenfolge. Wobei ich Ref mit zwei Kindern und schwanger keine Herausforderung fand ;)

    Susannea hat recht: gg Ringröteln kann man nicht impfen. Da gibts schnell ein BV, wenn der Immunstatus nicht ausreicht. Und eigentlich dachte ich auch, dass es erstmal ne Krankschreibung gibt, bis der Immunstatus geklärt wurde. So war es bei meiner Freundin (Erzieherin).


    Da dürfte es keine Krankschreibung, sondern ein vorläufiges BV vom AG geben.

    Wenn ihr Dienstherr sie als Beamtin nicht rechtmäßig besoldet hat, dann muss sie sich eben vor dem Verwaltungsgericht mit dem Dienstherren auseinandersetzen. Da kann ich immer nur persönlich raten: in die GEW eintreten und die Rechtsberatung der GEW für solche Fälle nutzen.


    Das war ja aber genau die hier zu klärende Frage, ob sie rechtmäßig besoldet wurde (und wir nur in falschen Tabellen usw. nachgeguckt haben) oder nicht.
    Die Rechtsberatung der GEW bringt ihr jetzt nicht mehr viel, da die keine Fälle vor dem Eintritt übernehmen. Daher wird sie das nun alleine klären müssen. Also sie würden sie zwar beraten wahrscheinlich, aber nicht vertreten.

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