Beiträge von Susannea

    Hörverstehen, Leseverstehen und Sprechen sind Kompetenzen des Spracherwerbs. Wie diese Kompetenzen in einer Leistungsüberprüfung gezeigt werden, ist eine andere Frage. Man kann ohne weiteres Hörverstehen in einer schriftlichen Überprüfung testen. Oder Leseverstehen in einer mündlichen Überprüfung zusammen mit der Sprechkompetenz. Ich vermute mal, dass es dir darum geht, wenn du um "schriftlichen Noten" fragst, also um Klausuren.

    Klausuren gibt es keine, Klassenarbeiten auch nicht, es sollen Vokabeltest geschrieben werden bzw. es soll die Rechtschreibung bewertet werden und dies geht, wie die Recherche nun ja deutlich gezeigt hat, nicht.
    Das werde ich der Kollegin auch so mitteilen, dass es schön ist, dass die Mehrheit der Eltern dies in der Zeugnisnote mit drin haben wollen, dies aber nicht sein darf und auch Vokabeltest nicht zulässig sind.

    Vermutlich hat sie davon noch nie etwas gehört, denn Rechtsgrundlagen sind in der Schule oft gänzlich unbekannt.

    Ich spreche jetzt nur für Baden-Württemberg (wow, wie das klingt...).Bei uns legt das ganz klar der noch gültige Bildungsplan fest. Die Kinder müssen nach der Druckschrift eine verbundene (Schreib-)Schrift erlernen.
    Im neuen Bildungsplan, der schon als Erprobungsfassung vorliegt, wird dies Gott sei Dank relativiert (..von der Druckschrift wird zur Handschrift übergeleitet...) und ebnet damit den Weg der Grundschrift.

    Na das ist in Brandenburg und auch Berlin inzwischen glücklicher Weise anders, die Kinder müssen keine verbundene Schrift mehr lernen, trotzdem wird es z.T. gemacht, aber das macht man eben von der Klasse und den Fähigkeiten abhängig.

    Es gibt eine Passus zu schriftlichen Lernerfolgskontrollen in der Vv in Abschnitt 2 Nr. 9
    " in der ersten Fremdsprache wird die erste schriftliche Lernerfolgskontrolle zum Ende der Jahrgangsstufe 3 in einem Arbeitsumfang von 20 min durchgeführt. "

    Leider schreiben viele Kollegen ab Beginn Klasse 3 Vokabeltests mit RS- Bewertung, ohne auf die Bestimmungen zu schauen. Ein Unding m.E., da die Kinder ja vorher lediglich Begegnungssprache hatten mit seeeeehr geringem Schreibanteil und vor allem mitten im Erlernen der deutschen RS sind ...

    Genau darum geht es, dass dies ab Beginn an bewertet werden soll und in die Zeugnisnote mit eingehen und das gibt die VV doch gar nicht her, oder? Da nützt es auch nicht, wenn darüber abgestimmt wird unter den Eltern, ob sie das so wollen, denn es darf doch gar nicht auftauchen in der Note.

    Aber die Lernerfolgskontrolle darf doch demnach auch gar nicht in die Note eingehen, oder? Bzw. eben nur Sachen, die nicht um die Rechtschreibung gehen.
    Denn sie gehört ja eher nicht den drei Kompetenzbereichen, aus denen sich die Note zusammensetzt an.

    "Schön" ist gar nicht mein Anspruch. (Kann ich ja selbst nicht.) Aber leserlich und einigermaßen zügig.

    Vielleicht fehlt mir da nun ein Teil der Diskussion, aber wo genau liegt dann die Festlegung, dass es eine Schreibschrift sei muss? Viele Schüler können leserlicher und zügiger Druckschrift als Schreibschrift schreiben.

    Gibt es jemanden, der sich damit in Brandenburg auskennt?

    Ich habe folgendes dazu in der VV-Leistungsbewertung gefunden:

    Im Fach Fremdsprachen der Jahrgangsstufe 3 wird die abschließende Leistungsbewertung aus den Noten der fachspezifischen Kompetenzbereiche „Hörverstehen“, „Sprechen“ und „Leseverstehen“ gebildet.


    Bedeutet für mich ganz klar, sie können zwar schriftliche Noten geben, in der Zeugnisnote haben die aber nichts zu suchen. Oder sehe ich das so falsch? Hier wurde von den Eltern abgestimmt, aber meine Meinugn nach, steht das außer Frage, dass dem nicht so sein darf, dass dies bewertet wird im Zeugnis.

    Was steht bei euch als Dienststelle in dem Brief? Bei uns war es der Seminarort, also waren Fahrten Wohnort - Seminarort normale Fahrten zur Arbeitsstelle und alle anderen Fahrten, sprich Wohnort - Schule, Schule - Seminarort, Schule andere Schule für Hospitationen o.ä. sind unter Reisekosten anzugeben.

    Meine Steuererklärung ist gerade durch und nachdem ich der netten, vollkommen überforderten Dame im letzten Jahr das mit 2013 und den Fahrten noch haarklein erklären musste, scheint sie es verstanden zu haben.

    Wieso sollst du es einbinden und beschriften? Das können die Eltern schön alleine oder es kann gegen Entgelt (und zwar ein sehr geringes) z.B. bei Firmen wie ProFutura gemacht werden (ABM Kräfte). Aber sicherlich nicht du in deiner Freizeit oder du bereitetest eben dann andere Sachen weniger vor oder nutzt so sinnlose Präsenztage vor Schuljahresbeginn o.ä.

    Hallo liebes Forum!
    Ich habe gerade erfahren, dass ich die Hefte, Umschläge und Mappen für die Klasse, die ich bekomme (1.Klasse), selbst kaufen muss( wurde so im Elternbrief angegeben, da die Lehrkraft noch nicht bekannt war).

    Wo bekomme ich das "günstig"? Beim Schreibwarenladen um die Ecke oder im Internet?

    Ich freue mich über eure Tipps!
    Krümelmama

    Ich hole sie im Großhandel (Idena), aber dort kann man es auch problemlos als Schule bestellen, denn extra hinfahren würde ich wohl eher nicht. Und selber bezahlen das ganze auch nicht.
    Bei uns gibt es die Listen übrigens am Schuljahresende, was an Materialien gebraucht wird und der Kollegin, die am 1. Schultag dann noch mit Nachträgen kam, habe ich dann auch nur mitgeteilt, dass ich diesen Standordner meiner Tochter kaufe, wenn ich das nächste Mal in den Großhandel komme (ist quer durch Berlin durch, 45-60 Minuten Fahrzeit) und wann das wäre, wüsste ich nicht. Die Liste war so schon so lange mit 5 Mathe und Deutschheften usw. pro Kind, da hätte sie an den Standordner auch denken können oder muss eben warten ;)
    Bücher und Arbeitshefte muss hier auch jeder selber besorgen, wir überlegen gerade als Förderverein die Bestellung gegen Vorkasse anzubieten.

    Ihr schreibt jetzt hier ganz viel darüber, wie es gehandhabt wird, aber auf welchen gesetzlichen Grundlagen fußt denn dieses Vorgehen. Susannea, hast du zufällig irgendwelche Angaben dazu? Berlin und Brandenburg sind ja öfter nah beieinander ...

    Wie gesagt im Schulrecht in Brandenburg steht nichts, zwischen Berliner und Brandenburger Schulrecht liegen leider Welten.

    Aber ich würde es eben auch nicht im Schulrecht suchen, sondern im Zivilrecht von wegen Haftung und Sachbeschädigung.

    Für Kinder vom 7. bis zum 18. Lebensjahr gilt die volle Haftung, wenn der Minderjährige die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzt.

    Guck mal, hier hat Stuttgart das ganz gut formuliert:
    http://www.rps-schule.de/recht/durchset…ch_schueler.pdf

    Der Aufwand wird also deinem Schulleiter einfach zu groß sein, denn er müsste klagen.

    Brandenburg ist ja eh sehr schwammig im Schulrecht, aber ich denke einfach mal, dass das übers Zivilrecht gehen würde und ja, wenn die Kinder unter 6 sind, guckst du in die Röhre, darüber sind sie natürlich z.T. haftbar zu machen.

    Übrigens wird hier nirgends der Wert ermittelt, sondern der Neupreis muss gezahlt werden, sowohl in Berlin als auch in Brandenburg bisher nur zu erlebt.

    mh, über die Grenze komme ich voraussichtlich leider nicht.
    Ich habe mich nur gefragt, ob man sich trotzdem privat versichern kann, da es Referendare ja auch können ohne Beamte zu sein...

    Und bin ich beihilfeberechtigt?

    In der Regel bist du Beihilfeberechtigt, da du aber sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist (und somit in der GKV), zahlt die Beihilfe nur das maximal, was die GKV nicht zahlt und das ist nicht so sehr viel. Also z.B. Zahnersatz o.ä.

    Wir haben alle Kinder gesetzlich versichert und ich würde das immer wieder so machen, nicht nur aus Kostengründen. Aber das ist eben auch ein wesentlicher Punkt, zumal sie dann erst wieder in die GKV könnten mit Studium oder Ausbildung.

    Flüssigkreide ist mir zu teuer. Das sehe ich nicht ein. Kreide ist das einzige Arbeitsmaterial, das mir die Schule unentgeltlich zur Verfügung stellt. Da benutze ich sie auch.

    Ich habe noch die im Ref von Timetex geschenkten Stifte davon und so selten, wie ich noch Kreide nutze (weil es keine Tafeln mehr gibt), reichen die wahrscheinlich noch so lange bis sie eingetrocknet sind ;)

    Wobei ich sie nun mit glaube knapp über 2 Euro im Großhandel auch erschwinglich fand.

    Kind-Krank-Tage sind bei uns so eine Sache - bei meinem Mann werden die vom Gehalt abgezogen und er bekommt das Geld nicht wieder.

    Wir haben das getestet und NIX gabs. Warum auch immer, wenn er zuhause bleibt, meldet er sich selbst krank. Wir sind alle Gottseidank nicht übermäßig häufig krank, da bin am ehesten ich der Spitzenreiter, daher hält sich das alles im Rahmen.

    Micky, ist dein Mann denn gesetzlich versichert und euer Kind auch? Denn sonst gibt es tatsächlich nichts.

    Ist bei uns leider auch so, da sowohl mein Mann als auch die Kinder privat sind.

    Genau das ist der Punkt, es gibt nur etwas, wenn das Elternteil das zu Hause ist und das Kind in der GKV sind von der KK wieder. Als Beamter gibt es das wenn man in der PKV ist direkt vom AG weiter.

    20 Tage Anspruch hat man nur als Alleinerziehender - oder wenn man mehrere Kinder hat, dann aber max. 25 insgesamt.

    Und auch hier kommt es drauf an, wie viel man verdient. Ein Oberstudienrat der schon etwas aufgestiegen ist, hat schnell nur noch 4 Tage.

    Beides falsch, du kannst dir nämlich die Tage deines Partners übertragen lassen, dann hat er aber gar keine. Also gehen 20 Tage auch mit einem Kind und wenn du in der GKV bleibst als Beamter, dann hast du immer die 10 je Kind (mindestens, wenn nicht übertragen), egal wieviel du verdienst, allerdings nur evtl. 4 vom AG bezahlt.

    Wir haben jeder 25 Tage und gucken, wie wir uns das ganze dann aufteilen, aber 25 oder auch nur 20 hat noch keiner von uns gebraucht (glücklicher Weise).

    Ich habe nicht gesagt, dass ich das gut oder schlecht finde. Ich sage nur, wie die Rechtslage aussieht. Selbst wenn ältere Geschwister (die jetzt im jugendlichen Alter sind) im Haushalt leben die zufällig zuhause sind, hat man kein Anrecht auf Kinder-Krank-Tage.

    Du solltest das Gesetz noch einmal genau lesen, es reicht nicht, dass sie anwesend sind, sie müssen in der Lage sein und Zeit dazu haben, das kranke Kind zu betreuen, beaufsichtigen und pflegen. Und das hat man an einem unterrichtsfreien Tag genauso wenig, wie wenn man im Homeoffice arbeitet und somit steht einem der Kind-Krank-Tag zu. Und selbst schon dadurch, dass sie krank war, hätte der Vater Anspruch auf Kind-Krank.
    Ab wann ältere Geschwister zählen, wird wohl sehr unterschiedlich ausgelegt, wie sagte neulich der Herr vom Jugendamt, solange sie nicht volljährig sind, kann ich die Aufsichtspflicht nicht übertragen, also fallen die in den meisten Fällen raus!

    Aber ich sehe hier auch eher an einigen Stellen Probleme mit dem Rollenmodell.

    Wenn der Mann keinen Erholungsurlaub nehmen will, geht das hier gar nicht anders. Der Kinder-Krank-Tag ist nur dann möglich, wenn keine andere Person im Haushalt die Betreuung übernehmen kann. Und auch von diesen Tagen hat man nicht unbegrenzt viele.

    Entschuldige, aber das ist doch nicht dein Erst, oder?
    Bloß weil sie an dem Tag keinen Unterricht hat, hat sie nicht frei und muss auch arbeiten und somit steht sie genauso viel oder wenig zur Verfügung wie ihr Mann, der evtl. auch im Homeoffice arbeiten könnte.
    Natürlich stehen ihr auch an solchen Tagen Kind-Krank-Tage zu, die Frage ist nur, ob es sinnvoll ist, sie zu nutzen!

    Mir wurde auch schon gesagt, dass ich ja eigentlich keine Betreuung für meinen Sohn in den Ferien brauche. Das ist eben nicht so. Ich kann selten alles so schaffen, dass ich in ALLEN Ferien wirklich frei habe und bin auch auf die Ferienbetreuung angewiesen. Sieht nur ein anderer so! :(

    Du siehst ja, selbst die eigenen Kollegen sehen das z.T. anders.

Werbung