Fühlt sich zumindest so an
.
Also wäre da dann unter "Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten"? Da gibt es eine Zeile für "Fahrt- und Übernachtungskosten, Reisenebenkosten". Ich müsste also eine Summe eintragen und habe keine Möglichkeit Kilometer einzutragen. Rechne ich da 30 ct pro Kilometer???
Ist auch so, 30 Cent je gefahrenen Kilometer oder 60 Cent je Entfernungskilometer. Übrigens ist damit auch jede Fahrt von zu Hause zuerst zur Außenstelle und dann zur Schule komplett so einzutragen.
Sollte es dann in den Fällen, wo du da bist, insgesamt zu einer Abwesenheit von mehr als 8h von zu Hause kommen, bekommst du 12 Euro Verpflegungskostenpauschale, ab 24h 24 Euro.
MSS: 2. regelmäßige Arbeitsstelle gibt's seit einigen Jahren nicht mehr, meine das Urteil war 2011 oder 2012. Dadurch ist z.B. jede Fahrt zur Schule bei mir im Ref eine Dienstreise gewesen, weil nur das Seminar regelmäßige Arbeitsstelle ist.