Beiträge von Susannea

    Außerdem gehen vom Elterngeld ja auch die PKV (und die private Rente) ab, was bei einem Angestellten nicht so ist. (Da ist man ja in der Elternzeit von der Krankenversicherung und der ges. Rentenversicherung befreit)....


    Das ist ein Irrtum, das ist man nur, wenn man pflichtversichert war oder einen Mann in der GKV hat, sonst muss man auch die GKV mit ca. 160 Euro in der Elternzeit selber zahlen!


    Allerdings musst du beachten, dass du, wenn du während deiner beantragten Elternzeit beschäftigt bist, immer nur dann für das Land BW arbeitest, wenn dafür ein Bedarf da ist.
    Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn du auch in der Schule arbeitest. Somit werden die Ferienzeiten nicht bezahlt. Durch diese Regelung hat man jedoch wieder Schwierigkeiten mit der
    Elterngeldstelle, da sich der Anspruch auf Elterngeld immer wieder ändert.


    Wie kommst du denn darauf, das ist natürlich rechtlich überhaupt nicht haltbar, wenn man einmal Teilzeit in Elternzeit angefangen hat muss man genauso wie immer auch in den Ferien bezahlt werden. Au´ßerdem entsteht ja ein Urlaubsanspruch, sonst könnte man den ja im Schuljahr nehmen!

    Du hast mir widersprochen, nicht umgekehrt.

    Ja, ich habe dir widersprochen, weil deine Aussage falsch ist und bleibt:

    Zitat

    1) Hier muss man sich eigentlich innerhalb von sieben Wochen nach der Geburt erklären, was man vorhat, wann wie viel zu arbeiten. Allerdings lässt sich vieles durch ein Telefonat mit unserem Schulamt nochmal hin und her schieben.


    Und das stimmt nicht und steht auch nicht bei euch drin, sondern 7 Wochen VOR Beginn der Elternzeit muss angemeldet werden. Da die Elternzeit 8 Wochen nach der Geburt beginnt weil 8 Wochen Mutterschutz ist abzüglich der 7 Wochen vorher anmelden dann 1 Woche nach der Geburt ist, musst du eine Woche nach der Geburt anmelden.

    Ich glaube, du brauchst Ferien!

    Eine ganz entscheidene Frage, Angestellte oder Beamtin?
    DAs beeinflusst nämlich vieles.

    Für Angestellte gilt, 7 Wochen vor Beginn der Teilzeit in Elternzeit muss diese spätestens beantragt werden, unabhängig davon, ob es zum Schuljahresbeginn oder zu einer sonstigen Zeit ist.

    Und Wenn du nicht vor August 2015 das nächste Kidn bekommst, dann steigert jede Tätigkeit ab August das Elterngeld.
    Beim Geburtstermin Juli kann es sein, dass sich das Bundesland etwas anstellt, weil du evtl. zu nah an den Ferien wiederkommst, wenn du nach dem Elterngeld wieder anfangen willst, muss aber nicht und dürfte eigentlich auch nicht ohne weiteres.

    @jotto: Eigentlich musst du innerhalb von einer Woche nach der Geburt erklären, wenn du vor hast nach dem Mutterschutz in Elternzeit zu gehen, sonst nicht. Festgelegt auf 2 Jahre. Aber Teilzeit in Elternzeit muss erst 7 Wochen vorher spätestens beantragt werden, das ist unabhängig davon, wie lange du vorher Elternzeit angemeldet hast.

    Danke für die super schnelle Antwort. Aber sie leuchtet mir leider nicht ganz ein. Vor der Elternzeit und dem Bezug von Elterngeld habe ich vollzeit gearbeitet und bin verbeamtet. Und daeshalb habe ich keinen Anspruch auf Elterngeld, weil ich mehr als 75 Prozent gearbeitet habe? Das kann doch nicht sein oder?


    Nein, das ist natürlich Unsinn, es geht nicht um das was davor war ;)

    Du kannst nur nicht in den Ferien Vollzeitgehalt und Elterngeld beziehen ;) Auch wenn du evtl. nicht arbeitest zählt es auf jeden FAll wie Vollzeitarbeit, deshalb entfällt in der Zeit der Elterngeldanspruch ;)

    Ich habe ja in den letzten Jahren diverse Lehrerzimmererlebt und ja, eigentlich ist es meistens so schlimm. Und sei froh, wenn es wenigstens einen Geschirrspülergibt, den man einräumen kann, richtig eklig wird es nämlich, wenn es den nicht gibt und dann die schimmligen Tassen auch noch mit der Hand abgewaschen werden müssen, da findet sich nur jemand, wenn eine Ansage kommt in der Regel;)

    Bei uns geht es immer nur für ein komplettes Jahr und muss zum 15.1.für ab dem neuen Schuljahr und bis 15.7. für ab 1.2.beantragt werden. Als Einsteiger haaten wir allerdings die Möglichkeit das für ein Halbjahr und später zu beantragen.


    Und jetzt geht es gar nicht mehr um Ideen für Weihnachtsgeschenke sondern um Argumente für oder gegen diese. Könntet ihr bitte wieder etwas zum Thema zurückfinden?
    Vielen Dank!


    Conni, das verstehst du falsch, denn es geht hier in den letzten Beiträgen um die Art der Geschenke und in welche Richtung dann diese weiter gehen sollten oder welche Ideen eben nicht gut ankommen, ich denke das ist schon auch das Thema, wenn man nach guten Ideen fragt .

    Ich habe übrigens vorletztes Jahr mit meinen 5. und 6. Klässlern große Lebkuchenherzen ausgestochen und verziert (so wie auf dem Weihnachtsmarkt) und schick verpackt, außerdem haben ich mit ihnen Feigensenf und Pralinen hergestellt. So hatten sie gleich einiges abgedeckt. War allerdings Wahlpflicht Kochen und nicht Werken z.B. aber im Matheunterricht habe ich es zu Mengen und Größen auch schon gemacht, dass sie die Mengen anpassen bzw. umrechnen mussten usw. und dann eben in die Praxis umgesetzt.

    Umrechnen ist in der 2. Klasse sicher noch nicht, aber abmessen bzw. abwiegen.

    Ich kann mich da Anja anschließen und vieler meiner Werke gibt es genauso wie die meiner Brüder heute noch bei meinen Eltern oder Großeltern im Haushalt.
    ber ich weiß z.B. das meine Großmutter das ähnlich gesehen hat wie Piksieben und die Geschenke uns zurückgegeben wurden oder gleich entsorgt, die hatte lieber Bilder und die hängen heute noch in ihrem ehemaligen Wohnzimmer, obwohl sie nicht mehr lebt.

    Es gibt also wohl beides überall ;)

    Doch, Mütter ohne Einkommen wie Schülerinnen oder Studentinnen haben früher auf jeden Fall Erziehungsgeld bekommen, 300€ für 24 Monate. Heute bekommen diese Mütter nur noch 300€ für 12 Monate. Das wäre eine Kürzung um 50%.

    Einzige Ausnahme wäre gewesen, wenn eine Schülerin oder Studentin z.B. einen Zahnarzt oder Architekten geheiratet hätte, der über ein überdurchschnittlich hohes Einkommen verfügt. Dann hätte sie kein Erziehungsgeld erhalten, weil das Ehepaar halt finanziell wohlhabend gewesen wäre.


    Sag mal willst du es nicht begreifen: Es wurde bei einem Familien-Jahreseinkommen von 30.000 Euro Brutto gestrichen. Das sind nur 2500 Euro Brutto im Monat, dafür muss man wohl kein Zahnarzt oder Architekt sein. Das ist nach dem, was ich gefunden habe unter dem Durchschnittsverdienst in 2006 gewesen, ;)
    waren ca. 1700 Euro Netto pro Monat. Für eine Familie also nicht wirklich viel!

    @neleablles: Genau die gibt's in Berlin eben auch für Schulleiter und Lehrer, wie das mit Beurlaubung usw. in dem Falle zu handhaben ist und das finde ich auch sinnvoll, denn wäre es wie bei AN, dass die Mütter bis mindestens 8 Wochen nach der Geburt nicht kommen dürften, würde auch jeder meckern, weil man sie benachteiligt und ihnen Chancen raubt!

    Als Studentin hättest Du auf jeden Fall Erziehungsgeld erhalten, 300€ für 24 Monate oder wahlweise 450€ für 12 Monate. Heute würdest Du als Studentin ohne Erwerbseinkommen nur noch 300€ für 12 Monate erhalten. Wenn Du während des Studiums schon verheiratet warst und Dein Mann recht gut verdient hat, ihr zusammen als Ehepaar also über ein überdurchschnittlich hohes Einkommen verfügt habt, dann mag der Anspruch auf Erziehungsgeld in diesem Fall nicht bestanden haben. Das Erziehungsgeld war eben gerade als Unterstützungsleistung für solche Eltern gedacht, die nur über geringe oder keine Einkommen verfügen und der Unterstützung auch wirklich bedurften.

    Durch das Elterngeld wurde das genau umgedreht. Den Müttern mit geringem oder gar keinem Einkommen (Schülerinnen, Studentinnen etc.) hat man die Unterstützung um die Hälfte gekürzt. Dafür bekommen nun wohlhabende Eltern, die früher überhaupt kein Erziehungsgeld bekommen hätten, ein ziemlich hohes Elterngeld.


    Nein man hätte das eben nicht auf jeden Fall bekommen und nein da war auch nicht mit gut verdienen um kein Erziehungsgeld zu erhalten.

    Heute bekommt es eben jeder mit normalem oder keinem Einkommen, nur wird es eben bei welchen ohne Erwerbstötigkei angerechnet, was ich vollkommen ok finde, Damit gibt es endlich weniger Familien die nur des Geldes wegen Kinder bekommen!

    Beim Erziehungsgeld gab es 300 Euro über einen Zeitraum von 24 Monaten für alle. Wahlweise konnte man auch 450€ über einen Zeitraum von 12 Monaten erhalten. Seit der Einführung des Elterngeldes erhalten Schülerinnen und Studentinnen nur noch 300 € über einen Zeitraum von 12 Monaten. D.h. diesen Müttern hat man die Leistung um 50% gekürzt. Dafür bekommen Wohlhabende mit hohem Einkommen durch das Elterngeld viel Vielfaches davon, was sie an Erziehungsgeld erhalten hätten.

    Falsch, jetzt gibt es dies für fast alle, früher ging das nur bei einem Familieneinkommen, was unter einer Gewissen Grenze lag und nicht wie jetzt bei 500.000 Euro im Jahr, sondern nicht mal ein Zehntel davon, da fielen viel raus. Wie gesagt, wir hätten z.B. nicht einen Cent bekommen!

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