Eine ganz entscheidene Frage, Angestellte oder Beamtin?
DAs beeinflusst nämlich vieles.
Für Angestellte gilt, 7 Wochen vor Beginn der Teilzeit in Elternzeit muss diese spätestens beantragt werden, unabhängig davon, ob es zum Schuljahresbeginn oder zu einer sonstigen Zeit ist.
Und Wenn du nicht vor August 2015 das nächste Kidn bekommst, dann steigert jede Tätigkeit ab August das Elterngeld.
Beim Geburtstermin Juli kann es sein, dass sich das Bundesland etwas anstellt, weil du evtl. zu nah an den Ferien wiederkommst, wenn du nach dem Elterngeld wieder anfangen willst, muss aber nicht und dürfte eigentlich auch nicht ohne weiteres.
@jotto: Eigentlich musst du innerhalb von einer Woche nach der Geburt erklären, wenn du vor hast nach dem Mutterschutz in Elternzeit zu gehen, sonst nicht. Festgelegt auf 2 Jahre. Aber Teilzeit in Elternzeit muss erst 7 Wochen vorher spätestens beantragt werden, das ist unabhängig davon, wie lange du vorher Elternzeit angemeldet hast.