Stell dir vor, da meine Tochter in einem Bundesland beschult wird als ich, und wir selten zusammen Ferien haben, werden wir sie sogar drei Tage im Mai aus der Schule nehmen. Der Lehrer weiß Bescheid und macht keinen Aufstand.![]()
Mag ja bei euch möglich sein, in Berlin und Brandenburg sind extra noch einmal alle Eltern darauf hingewiesen worden, das dies nicht geht und eine Beurlaubung vor oder nach den Ferien grundsätzlich nicht beim Klassenlehrer beantragt werden darf, sondern bei der Shculleitung und bis auf wenige Einzelfälle abzulehnen ist.
Auch eine Krankmeldung soll angeblich überprüft werden.
Und doch, eine Ordnungshaft würde deinen Beamtenstatus gefährden.
Aber gut, mit Recht scheinst du es ja nicht so zu haben. Aber das sehen ja Friesin und alias glücklicher Weise auch so wie ich und ich stehe mit der Meinung nicht alleine da.
Achso und klar passiert da oft was, was für dich nicht unbedingt sichtbar ist, denn diese Dinge werden beim Jugendamt vermerkt und tauchen dann immer nur wieder auf, wenn man mit denen zu tun hat, sei es Scheidung oder Straftaten usw. Wenn man sonst ein ganz braver Bürger ist, dann merkt man das so schnell natürlich nicht. Aber die wenigsten, die das öfter tun sind sonst brave Bürger ![]()
Claudius: Bei uns wird dann die Polizei gerufen und die kümmern sich.
