Schwangere Schülerinnen müssen definitiv nicht bis kurz vor der Geburt noch im Unterricht sitzen. Da gibt es selbstverständlich auch Schutzfristen sowohl vor wie auch nach der Geburt. Und natürlich kann eine Schülerin bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Ob das nun bei Schülerinnen auch "Elternzeit" oder irgendwie anders heisst, da bin ich überfragt. Jedenfalls gilt für Schülerinnen in dieser Zeit die Schulpflicht nicht. Genauso wie ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmerin nicht zwingen kann direkt nach dem Mutterschutz wieder ins Büro zu kommen.
Alles andere wäre doch auch ein Skandal, wenn Schüler im Fall einer Elternschaft schlechter gestellt wären als Arbeitnehmer.
Ja, Schüler uns Studenten sind schlechter gestellt als Arbeitnehmer, denn sie müssen z.B. ihren Beitrag bei der KK weiterzahlen, wenn sie zur Kindererziehung zu Hause bleiben usw .denn solche Freistellungen gibt es eben nur mit Elternzeit! Und doch, in einigen Bundesländern müssen Schüler bis kurz vor der Geburt im Unterricht sitzen, in der Uni ja auch z.B. usw.
Mich hat keiner freigestellt, als ich mit dem ersten Kind schwanger war, ich war zwei Tage vor der Geburt noch mit meinem Seminar und den "schulpraktischen" Übungen in der Schule und hatte mit meiner Gruppe die "Vorführstunde" und das ich hinterher nicht gleich hin musste lag nur daran, dass ich mir die erlaubten Fehltermien aufgehoben hatte, denn bei uns in der Uni gabs keine Regelung für Schwangere, die beschließt nämlcih jede Uni einzeln 
Und wie gesagt, jeder hat das Recht auf 3 Jahre Kindererziehungszeiten, auch ALGII-Empfänger, Arbeitslose, Hausfrauen, Schüler usw. aber, Elternzeit gibt's nur für Arbeitnehmer, Selbstständige haben die auch nicht 