Beiträge von Susannea

    Viele alleinerziehende junge Mütter hartzen. Seit 2011 wird das Elterngeld auf Hartz 4 angerechnet. Wenn das keine Benachteiligung ist, weiß ich es auch nicht.


    Nein, das ist keine Benachteiligung, denn es wird nur angerechnet, wenn sie nicht gearbeitet haben vorher. Sie bekommen also nicht noch mehr Geld geschenkt, als eh schon! Haben sie gearbeitet gibt es einen Freibetrag von bis zu 300 Euro, also keinerlei Benachteiligung! Ist genau wie früher beim Erziehungsgeld dann bis 300 Euro anrechnungsfrei!


    Beim Elterngeld war es auch schon so, dass man gerade die Mütter ohne bzw. mit geringem Einkommen benachteiligt hat, insbesondere Schülerinnen und Studentinnen waren da die grossen Verlierer. Das ist schon alles ziemlich paradox.


    Wo sind die benachteiligt worden? Sie bekommen ein Jahr lang jeden Monat 300 Euro geschenkt, können ihre Ausbildung in der Zeit sogar fortsetzen und ´das unabhängig von Partnern.
    Ich war beim ersten Kind Studentin und wir haben 4200 Euro mehr bekommen als mit dem Erziehungsgeld, nur so konnte mein Mann auch zwei MOnate zu Hause bleiben. Also ich wüsste nicht, wo ich da benachteiligt wäre!

    Ich nehme mal an, dass alle Bundesländer entsprechende Regelungen in ihren Schulgesetzen verankert haben. Oder kannst Du mir ein Bundesland nennen, dass schwangeren Schülerinnen keinen Rechtsanspruch auf "Schulverbot" vor und nach der Schwangerschaft gewährt, ähnlich dem Beschäftigungsverbot für Arbeitnehmerinnen, wie es im Mutterschutzgesetz geregelt ist?

    Ich denke sowas wäre auch grundgesetzwidrig, weil der Schutz der Mutter in Art 6 vorgeschrieben ist. Und es gibt überhaupt keinen Grund einer schulpflichtiger Schwangeren nicht denselben Schutz zu gewährleisten wie anderen Schwangeren auch. Vielmehr brauchen doch gerade diese Schwangeren einen ganz besonderen gesetzlichen Schutz.


    Ich habe gestern nur ein Bundesland angeguckt und gleich gefunden, wie ich es auch kannte, dass es nicht drin steht: Berlin, dort gibt es so etwas nicht! Reicht dir das als Beispiel, wie gesagt, ein Versuch, ein Treffer ;)

    Übrigens, haben nunmal nicht alle "Mutterschutz" Selbstständige z.B. haben gar keinen und auch AN haben ja vor der Geburt kein Verbot! Sie dürfen arbeiten bis zur Geburt, wenn sie wollen ;) Demnach kann es kein Grundsatz nach dem Grundgesetz sein, dass alle einé Freistellung vor der Geburt haben müssen ;)

    http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schuler…er-schulpflicht

    Also für Schülerinnen gelten da dieselben Schutzfristen wie sie im Mutterschutzgesetz für Arbeitnehmerinnen festgelegt sind. Zudem kann sie natürlich auch schon in der frühen Schwangerschaft von ihrem Arzt ein Schulverbot oder eine Einschränkung der Teilnahme am Unterricht erhalten, wenn der Schulbesuch ihre Gesundheit in irgendeiner Weise beeinträchtigt, die dem Wohl von Mutter und Kind schaden könnte. Da gelten dieselben Regeln wie zum Beispiel auch für eine schwangere Lehrerin.

    Und über die gesetzliche Schutzfrist hinaus hat die Schülerin ein Recht der Schule auf unbestimmte Zeit fernzubleiben, damit sie sich um ihr Kind kümmern kann. Es wäre doch auch ein absoluter Skandal, wenn diese Schutzregelungen für Mütter ausgerechnet für minderjährige Mütter nicht gelten würden.

    Dir ist aber schon aufgefallen, dass dies nur für Niedersachsen gilt, oder? Weil Bildung Ländersache ist, in anderen Ländern gibt es solche Festlegungen eben nicht!
    Zumal hieraus ja klar hervorgeht, dass das MuSchG nicht gilt, sonst müsste man das ja nicht gesondert festlegen ;)

    Schwangere Schülerinnen müssen definitiv nicht bis kurz vor der Geburt noch im Unterricht sitzen. Da gibt es selbstverständlich auch Schutzfristen sowohl vor wie auch nach der Geburt. Und natürlich kann eine Schülerin bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Ob das nun bei Schülerinnen auch "Elternzeit" oder irgendwie anders heisst, da bin ich überfragt. Jedenfalls gilt für Schülerinnen in dieser Zeit die Schulpflicht nicht. Genauso wie ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmerin nicht zwingen kann direkt nach dem Mutterschutz wieder ins Büro zu kommen.

    Alles andere wäre doch auch ein Skandal, wenn Schüler im Fall einer Elternschaft schlechter gestellt wären als Arbeitnehmer.


    Ja, Schüler uns Studenten sind schlechter gestellt als Arbeitnehmer, denn sie müssen z.B. ihren Beitrag bei der KK weiterzahlen, wenn sie zur Kindererziehung zu Hause bleiben usw .denn solche Freistellungen gibt es eben nur mit Elternzeit! Und doch, in einigen Bundesländern müssen Schüler bis kurz vor der Geburt im Unterricht sitzen, in der Uni ja auch z.B. usw.
    Mich hat keiner freigestellt, als ich mit dem ersten Kind schwanger war, ich war zwei Tage vor der Geburt noch mit meinem Seminar und den "schulpraktischen" Übungen in der Schule und hatte mit meiner Gruppe die "Vorführstunde" und das ich hinterher nicht gleich hin musste lag nur daran, dass ich mir die erlaubten Fehltermien aufgehoben hatte, denn bei uns in der Uni gabs keine Regelung für Schwangere, die beschließt nämlcih jede Uni einzeln ;)

    Und wie gesagt, jeder hat das Recht auf 3 Jahre Kindererziehungszeiten, auch ALGII-Empfänger, Arbeitslose, Hausfrauen, Schüler usw. aber, Elternzeit gibt's nur für Arbeitnehmer, Selbstständige haben die auch nicht ;)

    Ja, natürlich hatte eine Schülerin nach Geburt ihres Kindes denselben Rechtsanspruch auf Elternzeit wie eine Arbeitnehmerin. Wäre auch schlimm, wenn sie diesen Rechtsanspruch nicht hätte.

    Wie dann die weitere Schullaufbahn aussehen sollte, müsste man wohl individuell mit der Schülerin abklären, z.B. wie lange sie beabsichtigt in Elternzeit zu gehen und wann sie dann wieder in den Schulunterricht einsteigen kann.

    Nein, hat sie nicht, genauso wenig, wie das MuSchG für sie gilt, sie sind keine AN. Anders sieht das bei Azubis aus!

    Genauso wie Arbeitslose ja auch keine Elternzeit haben usw. ;)

    Ich sollte alle Unterlagen mit Beginn des Mutterschutzes sofort an die Kollegen weitergeben.
    Klausuren hatte ich glücklicher Weise keine, aber die Auswertungen von den Lernstandsanalysen für die neuen Erstklässler und die habe ich natürlich zu Ende gemacht, denn jemand, der damit dann neu hätte anfangen müssen, der hätte ja auch noch ein vielfaches an Zeit von mir benötigt.

    Ich habe allerdings beim Mutterschutz davor z.B. auch erst später, nämlich zu den Weihnachtsferien mit dem Mutterschutz begonnen und damit 10 Tage mehr gearbeitet, als ich gemusst hätte.
    Bis dahin hatte ich dann einfach alles fertig gemacht, aber noch mal würde ich es so nicht machen. Man hat meist keinen Vorteil davon (manchmal als Angestellter im Bezug aufs Elterngeld noch), daher würde ich es lassen.

    Warum müssen denn die Tiere schon als Wörter hängen? Fände es besser, die Kinder tragen sie selber ein, dann könnten sie auch eigene Vorschläge nennen oder meinst du richtige Bilder von den Tieren? Dann würde ich evtl. den Gruppen als Aufgaben geben, die zur nächsten Stunde mtizubringen oder danach zu suchen, sonst hast du evtl. andere Bilder mit, als den Schülern einfallen, das wäre doch etwas blöd.


    Es geht nicht um die Kinder, sondern um einen selbst! Man ist in Bayern z.B. mit 2 Kindern zu 70% beihilfeberechtigt!


    Hier auch, ab zwei Kindern, aber mehr als 70% werden es nicht, dafür muss man die PKV in Elternzeit auf jeden Fall weiter zahlen, die GKV ist bei einem Ehepartner in der GKV beitragsfrei. Spart viel Geld, wenn nur einer in der Familie übers Gehalt prozentual Beitrag zahlt und alle anderen beitragsfrei sind. Außerdem hat man nur mit Kindern in der GKV Anspruch auf Kinderkrankengeld, Haushaltshilfen gibt es gerade in der Schwangerschaft und nach der Entbindung über die GKV problemlos, bist du in der PKV zahlt nur die Beihilfe!Also wer noch Familienplanung vor sich hat sollte meiner Meinung nach in der GKV bleiben!

    Doch, eigentlich ändert der Entbindungstermin schon etwas am Ende der Elternzeit, gerade wenn man z.B. nur ein Jahr zu Hause bleibt, dann endet diese Jahr am Tag vor den Geburtstag und dann muss dich das Schulamt auch wieder anfangen lassen bei voller Bezahlung, egal ob es in den Ferien, vor den Ferien oder mitten im Schuljahr liegt! Bei drei Jahren ist es genauso, am 3. Geburtstag musst du wieder arbeiten, egal wann der ist!

    Das du schenbar ans Schuljahr angepasst Elternzeit nehmen willst mag das Schulamt toll finden, ich finde es hingegen dumm, dass man sich so einschüchtern lässt, dass man nicht seine Rechte wahrnimmt sondern sich da anpasst!

    Ich ergänze mal kurz noch dein 1. panthasan. Du musst dich bei der ersten Anmeldung aber nur/gleich für zwei Jahre festlegen, die Beantragung der Übertragung des 3. Jahres muss bis zum 2. Geburtstag geschehen. Und bei 2. trifft das nur zu mit der einen Woche, wenn du "nur" 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt hast, was ja nur bei termingerechten oder "verspäteten " Einlingen der Fall ist, sonst hast du noch mehr Zeit!

    Ja, da hast du recht.

    Ich hätte gar kein Ende geschrieben, weil mir nicht bewusst war, dass der Arbeitgeber das für die Elternzeit wissen muss, da es ja nix an der Länge ändert. Aber wenn ich mal so drüber nachdenke, machts ja doch Sinn. 8) Die müssen ja wissen, bis wann die mir Geld bezahlen müsen.


    Du hast mich missverstanden, das Ende des Mutterschutzes kriegen sie ja mit der Geburtsurkunde dann mit, ich meinte das der Elternzeit und das macht ja schon einen Unterschied, wann du wieder kommst ;)

    Danke für die Info. Ich dachte, dass ich einfach im Anschluss an den Mutterschutz schreiben kann. ABer dann muss ich wohl noch ein Weilchen warten.

    Danke


    Klar kannst du es machen, ist aber auch kein Antrag, sondern nur eine Anmeldung. Ich befürchte aber, dein AG wird dir eh noch eine Antragsformular zuschicken (weil die es einfach nicht raffen ;).


    Aber was schreibst du denn dann als Ende? Denn wenn es nicht gerade ein geplanter Kaiserschnitt ist und du somit den Geburtstag kennst, kennst du das doch noch gar nicht. ;)

    Es gab in der KA mit 17 von 34 Punkten ein mangelhaft - das finde ich hart (und ist auch anders als in NRW)

    Wie wird das denn begründet mit der ungleichen Verteilung? So werden ja ganz viele in den Dreier-Bereich gedrückt. Sehr demotivierend finde ich das.

    17 müssten eigentlich gerade noch 4- sein. Begründung wird die Verteilung dann gar nicht ;)
    Das entscheidet jede Fachkonferenz selber und die wird es dir dann auch nur begründen können. Bei uns gab es %-Sprünge, die damit gleichmäßig waren, aber viele verteilen das anders.

    Klar sollte man auf die Bundesländer achten, wenn es darum ging, aber hier wurde ja nicht gefragt, was für Bestimmungen in ihrem Nebenverdienst gelten, da gehe ich von aus, dass sie die kennt, sondern um Anrechnung beim Elterngeld und das ist ja Bundesrecht ;)

    Und nur dazu habe ich die Frage beantwortet und die Antwort ist bundeslandunabhängig.

    Also mit der Aussage wäre ich vorsichtig und würde mich an deiner Stelle mal lieber beraten lassen, da der Verdienst bei Nebenjobs in NRW für Beamte begrenzt ist.

    Beispiel: (ohne Beachtung von Elterngeld):

    Ein Beamter des Landes NRW verdient in seinem Nebenjob im Dezember 6000 € und im Januar 6000 €. Dann darf er dieses Geld (unter Abzug der Einkommenssteuer) behalten.
    Wenn er hingegen im Dezember 12000 € erhält, dann muss er 6000 € an das Land NRW abgeben. Die restlichen 6000 € muss er natürlich noch ganz normal versteuern. (Ein Beamter in NRW darf mit seinen Nebenjobs pro Kalenderjahr nur 6000 € verdienen. Alles andere muss er abgeben. Unsere netten Bundespolitiker dürfen hingeben ohne Ende im Nebenjob verdienen. So ist das eben in unserem demokratischen Sozialstaat.)


    Hier ging es ja nur um die Frage zum Elterngeld, welche Bedingungen das Land NRW generell an seine Beamten stellt, interessiert mich dazu ja nicht, weiß ich auch nicht und war auch nicht Thema und hat deshalb natürlich überhaupt keine Berücksichtigung in meiner Antwort gefunden. Es ging lediglich um die Anrechnung beim Elterngeld. Also muss ich sicherlich nicht vorsichtig mit der Aussage sein ;)

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