Beiträge von Susannea


    von einer regelung, dass man nicht ohne Geld sein darf habe ich noch nie gehört. was soll das sein?


    Doch, die gibt es in NRW, sonst könnten sie ja diesen Unfug mit den 6 Wochen vor den Ferien, der gesetzeswidrig ist (zumindest bei Angestellten), gar nicht halten.
    Das ist der Kompromiss.
    Gab dazu glaube ich auch irgend ein Urteil. Es gibt wie gesagt kein Bundesland, das ich kenne, was da so ein Drama generell draus macht wie NRW.

    nat: Und ja, scheinbar wird das nur da akzeptiert. Also ganz einfach Elternzeit beenden und dann neue anmelden, bei Zwillingen gar kein Problem, da verlierst du nicht mal Zeit, weil du ja eh maximal 5 Jahre nehmen kannst und nicht 6 und das eine Jahr, was nun weg ist bei der Beendigung, das ist dann eh weg.

    Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob das Schulamt damit durchkommt, denn nach dem Elterngeldbezug müssen sie dich ja wieder nehmen, auch wenn sonst die Frist mit 6 Wochen zu den Ferien in NRW z.B. gilt. Hast du die Auskunft von der Personalstelle bekommen oder vom Personalrat oder der Gewerkschaft? DAs wären Anlaufstellen, wo ich noch einmal nachfragen würde.

    Ansonsten Elternzeit zum Beginn der Ferien beenden und da man ja problemlos zwei Abschnitte nehmen darf und der AG nicht gefragt wird, zum Ende der Ferien wieder beginnen und dann Teilzeit in Elternzeit arbeiten ;)
    Du solltest ja bisher nur für ein Kind Elternzeit angemeldet haben, oder? Somit sollte das kein Problem sein.

    ich kenne absolut niemanden der durchweg gute stunden gezeigt hat und am ende durchgefallen bzw. schlecht abgeschnitten hätte.
    willkür
    hin oder her.. zwischen 4 und 5 kann man streiten.. aber eine 1er
    stunden wird auch im examen nicht mit 5 gewertet.. das glaub ich so
    einfach nicht.


    Ich schon, wenn ich gesehen habe, was dann plötzlich nicht erlaubt war usw. ;)

    Zumal ja eine Stunde bei der einen Prüfungskommission 1 und der anderen 5 sein kann, weil jeder ganz andere Maßstäbe setzt. Und schon die Vornoten waren bei uns willkürlich.

    ich konnte inzwischen mit dem SBH-Vertreter am Präsidium telefonieren: Er meinte, die Streichung der Planstunden zu Gunsten der Vertretung sei schlicht weg frech.

    Wir haben festgestellt, dass diesbezüglich eine Lücke in der SBH-Integrationsvereinbarung besteht, die schnellstmöglich geschlossen werden muss !


    Zwischen frech und nicht zulässig liegen aber Welten!

    Und frech finde ich dein Profil!


    Das stimmt, ein vollständiger Abschluss ist vonnöten, da müsste die TE einen (normalen) MA noch nachmachen und sich danach nochmal bewerben, aber die Option LA ist zumindest nicht vollkommen raus für sie.

    Allerdings hat mich keiner abgelehnt bislang mit dieser Begründung wegen 1. Stex nicht bestanden, da ich mich mit einem Magister bewarb. Und das ist auch Ländersache, denn manche Länder nehmen einen lediglich dann nicht, wenn das 2. Stex schon mal nicht bestanden wurde, ich sagte ja auch nur B als Beispiel. Man muss überall einzeln nachhaken, was möglich ist dort.

    Jedenfalls weiß ich nur, in Ba Wü ging es nicht, sich in einen anderen (neuen) LA-Abschluss einzuschreiben. Drum sind viele meiner Ex-Kommis nach Ö abgewandert.


    Deswegen sagte ich ja, das Berlin mit Quereinstieg eben nicht geht ;)
    Du machst dann ja berufsbegleitend Ref und da musst du unterschreiben, dass du nicht endgültig das 1. StEx in dem Fach nicht bestanden hast. Wechsel auf BA/MA ist heir aber problemlos möglich, aber auch ebenfalls nur mit anderem Fach.

    3)sicherlich beste und schnellste Option: du bewirbst dich mit deinen Fächern für einen Quereinstieg, z.B. in Berlin, da hast du sicherlich gute Chancen mit M und Ph und du kommst noch zügig zu deinem 2. Stex, noch dazu mit guter Bezahlung.


    Das funktioniert un Berlin nicht mit dem Quereinstieg zum 2.StEx, weil du da ein abgeschlossenes Studium brauchst und nicht in dem Fach das 1. StEx endgültig nicht bestanden haben darfst, das hatte ich damals auch probiert.
    Du kannst zwar so an der Schule unterrichten, aber immer nur über PKB und Bezahlung nach E6 und ohne Hoffnung auf 2. StEx.

    Ja, es ist möglich das auf den Bachelor umzuschreiben, allerdings mussten das bei mir andere Fächer sein. Hatte vorher Mathe, Deutsch, Sachunterricht und habe dann meinen Bachelor und meine Master mit Grundschulpädagogik und Biologie gemacht und das 2. StEx dann mit Biologie, Deutsch, Mathe, Sachunterricht.

    Also meine Bachelor-Note ist glaube ich auch gar nicht mehr aufgetaucht - wurde aber glaube ich mit dem Master zusammen gerechnet. Und ich habe an der FU in Berlin studiert.
    Aber ich würde dann versuchen, den Master so gut wie möglich zu halten, denn der hat mir mein 2. StEx gerettet! Ohne meinen Master wäre meine Abschlussnote noch schlechter gewesen - Und meine Chancen auf eine Stelle noch geringer...

    Aber mach dir mal keine Sorgen! Wichtig ist dann der Master :)


    Wo taucht die den im 2. StEx auf? Habe gerade meine Notenberechnung rausgesucht und bei mir war die definitiv nicht mit drin (leider). Da war nur Vornote, Note 1. Stunde, Note 2. Stunde und die beiden Modulprüfungsnoten drin.

    Habe von einem Bekannten nun gehört, dass es in allen Bundesländern ähnlich ablaufen soll. Bleibt spannend. Hat denn schon jemand sein Gehalt bekommen? Hier ist noch nichts :)


    Wenn dem so ist, kann ich dir sagen, dass wir damals gleich bei der Einstellung zum 4.2 die Mitteilung bekamen, dass die ersten Bezüge rückwirkend zum Ende des Monats mit den nächsten Bezügen gezahlt würden. Sprich wir haben am 28.2. die Bezüge für Februar und März erhalten!

    Meine Bachelornote hat nie jemanden interessiert. Selbst die Masternote nicht. Die Bachelornote war bei uns irgendwie mit im Masterzeugnis eingerechnet.

    Habe gerade nachgeguckt, nach dem Vorbereitungsdienst ist die Vornote nur aus den drei Noten (Schulleiter, Fachseminarleiter 1, Fachseminarleiter 2) berechnet. Und das Endergebnis hat auch nichts mehr davon drin.
    Du musst in Berlin allerdings das Masterzeugnis bei der Bewerbung noch einmal mit abgeben!

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