Beiträge von Susannea

    Irgendwie finde ich es eher traurig, dass es nötig ist, sich vor Unruhe zu schützen. Das Erziehungsziel sollte doch lauten:" Ich benehme mich so, dass ich keinen anderen im Unterericht störe. Ich weiß aus Erfahrung wie schwer das ist und jeder Tag ist ein neuer Anfang. Ich glaube nicht, dass ich in meiner Klassen Gehörschutz einführen würde. Aber wer weiß, wenn es so exterm wird, ist das vlt. der einzige Weg.

    Naja, das ist ja auch oft nicht der Fall, sondern es gibt einfach inzwischen Kinder mit so großen Konzentrationsproblemen, dass die selbst bei Partnerarbeit von anderen sich schon so gestört fühlen, dass sie nicht arbeiten können.
    Ich fand in den Klassen den Lärmpegel in der Stillarbeit oder Freiarbeit nicht höher als anderswo, aber trotzdem war es einzelnen zu laut.

    Wie kommst du darauf, dass andere Zeiten gelten sollten und das er Konsequenzen befürchten müsste.
    Es gibt nur die Pflicht sie abzugeben, wenn du pflichtveranlagt bist, also z:B. Lohnersatzleistungen erhältst, Steuerklassen 3/5 oder gar 6 hast oder selbstständig tätig bist z.B. sonst kannst du es tun oder lassen.

    Die Steuererklärungen für 2011 bis 2014 kann er noch abgeben, auch wenn er kein Geld zurück bekommt natürlich, wenn er aber nicht dazu verpflichtet ist, dann wäre er ja schön blöd, dass für die entsprechenden Jahre zu machen. Man muss auch nicht für jedes Jahr abgeben!

    Ich kenne die Gehörschutzteile auch aus Klassen und habe es bisher auch so erlebt, dass eben die Kinder, die mehr Ruhe brauchen, sich die nehmen. Dadurch, dass aber nicht alle diese auf haben, stieg der Lärmpegel nicht wirklich, nur für die war es noch ruhiger.

    Die Rückwärtsuhr nutze ich selten.
    Wenn das Original von Timetex, was ich keinesfalls als laut und nicht funktionierend empfinde, aber ja, unverschämt teuer ist sie, ich habe sie von meiner anleitenden Lehrerin geschenkt bekommen.
    Eine selbst gebastelte Uhr habe ich auch, ist in Berlin ja scheinbar Standard, das im Seminar herzustellen, aber ganz ehrlich, die ist nur halb so gut. Hakt ständig usw.

    Aber in einigen Klassen führt so etwas eben auch zu noch mehr Unruhe, weil der (Zeit-)Druck steigt und einige immer wieder nachgucken gehen müssen.

    Einerseits richtig. Andererseits kann man ja nur maximal 14 Monate als Paar Elternzeit nehmen und das Elterngeld beziehen. Wenn der Partner bereits 8 Monate in Anspruch nimmt, sollte das eigentlich eine hinreichende Begründung sein.

    Nach der Vorschrift leider nein, zumal die Kinder zu dem Zeitpunkt ja erst 6 Monate alt sind und der Partner somit noch keine 8 Monate genommen haben kann. Sie also noch sagen können, das muss evtl. geändert werden.

    In diesem Erlass, den ich leider gerade nicht wiederfinde stand eben explizit drin, dass nur nach 12 Monaten, also dem definitiven Ende des Elterngeldbezuges das nicht gilt, zumindest, wenn man danach Teilzeit in Elternzeit arbeiten will.

    Ich bin aber nicht mehr sicher, ob der wirklich aus NRW war. Weiß nur, dass es da immer wieder Probleme gibt, vor allem bei Beamten.

    Mein Sachbearbeiter sagte mir damals, dass der Beginn der Elternzeit IN den Sommerferien OK ginge, ich dann aber beim Ende der Elternzeit die Ferienregelung unbedingt beachten muss. Das Ende des Bezugszeitraums des Elterngeldes KANN hier jedoch unter Umständen die Rechtsmissbräuchlichkeit bzw. die Regelung, dass Ferien nicht ausgespaart werden dürfen, kippen.Sprich nochmal mit Deinem Sachbearbeiter.Der Sachbearbeiter meiner Frau kannte die Regelung nämlich nicht und musste erst seinen Büroleiter fragen...

    DAs Problem wird sein, dass hier eben keine 12 Monate, also das maximale genutzt werden, sondern nur 6 und somit dargelegt werden muss, warum man "nur" 6 Monate nehmen kann und keine 7. Gibt dazu in NRW meine ich eine AV wo steht, dass dies eben nur beim absoluten Ende der Elternzeit oder des Elterngeldbezuges gehen würde.

    Das ist so ein Beispiel: Bei uns gab es neulich ein ähnliches "Problem". Der PR ist zum Chef, um das im Sinne der TZ-Kollegen zu klären und der Chef ist ihnen mit Unverständnis begegnet und hat das Gespräch recht schnell beendet: Für ihn war es nämlich ganz selbstverständlich klar, dass so eine Regelung für TZ-Kollegen nur anteilig gelten kann. Und so muss das auch sein, und keine VZ-Kraft beschwert sich darüber. Das wäre ja auch unsinnig.Gleichzeitig hat sich aber auch keine TZ-Kraft darüber zu beklagen, wenn es für einzelne VZ-Kollegen Ausnahmeregelungen gibt. Das wäre nämlich ebenso unsinnig.

    Das ist hier leider überhaupt nicht klar bisher, bei einem Tag mussten alle komplett anwesend sein und bei drei Tagen gibt es bisher auch diese Auskunft von der Senatsverwaltung bzw. es ist nicht darauf eingegangen worden. Ist ja erstmalig so mit der Tagen und keinem Ausgleich! Mal sehen, was der Personalrat dazu sagt, wie die generelle Regelung aussehen soll. Das wir in der Schule eine Lösung finden, denke ich schon, wobei auch sicherlich nur auf Nachfrage, denn bisher müssen wir auch bei allen Konferenzen anwesend sein, weil es eine Dienstpflicht (hm, bin aber nur Angestellt ;) ) ist.

    Erst einmal herzlichen Glückwunsch!

    Das ist etwas umstritten und nun solltest du überlegen, ob es möglich ist, dass du 7 Monate Elternzeit nimmst also bis 22.1.2016, damit du keine Zeit ohne Elterngeld hast.
    Hier ginge das problemlos, aber NRW hat da echt ein Problem mit allen diesen Zeiten.
    Andere Variante, du begründest genau, warum du gerade bis dahin Elternzeit nehmen musst und es nicht länger geht!

    In HH ist das nicht vorgesehen. Da wird zwar die Teilzeitkraft durch das Arbeitszeitmodell etwas entlastet, aber gefühlt gleicht das das nicht aus, was man genauso lange da sitzt wie Vollzeitkollegen.

    Ist hier ebenso, ich muss z.B. unbedingt mal klären, wie sie sich die Präsenztage (3 Stück am Ferienende) vorstellen, wenn ich nur 39% arbeitet, warum sollte ich dann genauso wie die Vollzeitkollegen 12 Zeitstunden in der Woche anwesend sein (ich muss ja nur 7 Schulstunden arbeiten), zumal mir dann meine Stillpausen an den Tagen fehlen und ich die Vorbereitung fürs neue Shculjahr ja eh zu Hause machen muss, da wir keinen Arbeitstag in der Schule haben und die Zeit auch mit so nicht sehr zeitverschaffenden Maßnahmen, wie Fortbildungen blockiert sind.

    ]Und was habe ich als Single davon, der übrigens auch mehr Steuern zahlt ? 8_o_)

    Da muss uns entgangen sein, dass Singles auch automatisch Vollwaisen sind und Einzelkinder, jedenfalls niemals Familie haben werden, die sie pflegen müssen.

    @Marlboro:
    Entschuldigung angenommen, mir tut es auch leid, dass meine Antwort doch etwas forsch war!

    Ketfesem: Ich kenne das hier überwiegend aus Grundschulen so, in der Oberschule wird hier viel weniger Rücksicht genommen. Und selbst die Grundschule, wo wir 11 Kollegen für 11 Klassen waren hat das irgendwie hinbekommen, da kamen dann eben die Klassen nicht jeden Tag zur 1. Stunde.

    Und sowieso bin ich der Meinung, dass, wenn man sich entschließt, Kinder zu bekommen, das Ganze nicht zu Lasten der SinglekollegInnen gehen darf. Diejenigen, die Kinder haben, müssen das dann eben privat für sich regeln und gut ist. Wer das nicht möchte, bekommt eben keine Kinder.Wenn mein Hund krank war, hat das auch niemanden interessiert. 8_o_)

    Tja, das steht eben auch nicht im Gesetz, dass auf Kinder Rücksicht zu nehmen ist aber schon ;)

    Übrigens wird bei uns sogar auf kranke Hunde Rücksicht genommen! Also evtl. bist du nicht genügend bereit anderen entgegen zu kommen, wenn das niemanden interessiert!

    und wenn man gibt, dann gibt es auch Kompromisse. Und das sollte meiner Meinung nach für alle gelten, egal ob mit Kind, Großeltern oder Katze :)

    Da sind wir uns ja einige und wie gesagt, mit der hier vorgestellten Variante wäre ich ganz und gar nicht glücklich, denn warum soll ich die 2. Stunde sperren (nachmittags habe ich übrigens immer gesperrt, ich habe allen Ganztagsschulen abgesagt ;) )

    @Susannea du arbeitest scheinbar 7 Stunden und du konntest an deiner jetzigen Schule Bedingungen absprechen. Schön für dich, es ist nicht überall so.Es gibt Lehrerinnen, die schwanger werden, nachdem sie die Stelle (jahrelang) haben. und dann ist es halt schwierig, wenn sie irgendwelche Bedingungen knüpfen. (und dabei meine ich nicht "7 Stunden" flexibel aber nicht 1. Stunde).und sorry, aber (deine) Kinder haben auch einen Vater, das heisst, (du bist) Frauen sind im Zweifel nicht die Einzige(n), die die Frühbetreuung übernehmen kann / können, falls sie quasi Vollzeit arbeiten wollen. Wer 20% arbeitet, okay. Wer 80% arbeitet, kann sich nicht ALLE Rosinen rauspicken. Einige, natürlich.

    Du wirst es nicht glauben, aber der Vater muss die Frühbetreuung auch mit übernehmen, aber da die Kinder an drei unterschiedliche Orte müssen, kann er die nicht alleine ohne Auto übernehmen, denn das habe ja ich, um die Kinder rechtzeitig wieder abholen zu können.

    Und ja, ich konnte Bedingungen stellen, so wie z.B. auch die Stundenzahl selber festlegen, denn ich bin mit einer vollen Stelle angestellt und habe gesagt, ich komme wieder für 11 Stunden (von denen ich nur 7 unterrichten muss), aber unter den und den Bedingungen dann auch.
    Aber ja, ich habe schon bei der Einstellung mit voller Stelle die Bedingung keine 1. Stunde gestellt und ja, hier können wohl fast alle neu einzustellenden Grundschullehrer Bedingungen stellen, denn Stellen sind mehr als genug da, aber Lehrer nicht! Ich weiß, dass das in anderen Bundesländern anders aussieht.

    Und hier kann somit jeder auch Bedingungen später stellen, denn wenn es nicht passt, reduziert man einfach oder lässt sich versetzen oder kündigt um woanders anzufangen. Das ist eben die aktuelle Luxussituation hier.

    Achso, selbst im Ref hat es funktioniert zu sagen, 1. Stunde geht nicht. War kein Problem, wenn man eben an anderen Stellen entgegenkommt.

    Achso, wir haben übrigens auch Kollegen ohne Kinder, die sagen, sie können nur zu den und den Stunden anfangen, weil sonst der Zug nicht richtig kommt. Geht zumindest morgens auch, also dann aber drei oder vier Varianten, wie man ihr das am besten legen sollte mit Anfang und Ende im Wunschzettel standen, da wurde die Stundenplanerin doch etwas komisch.

    Ich finde das unmöglich! (Zur Info: habe 2 Kinder, eins war bei dem Beginn meines Quereinstiegs 1 Jahr alt!) Auf mich nimmt keiner Rücksicht, ich habe meine Betreuungszeiten den Arbeitszeiten angepasst, was soviel heißt, dass mein Sohn von 7:45-16 Uhr betreut werden kann, falls das notwendig ist!

    Hm, das würde aber für 1. Stunde bei mir auf keinen Fall reichen, die fängt ja um 8 Uhr an, ich brauche mit abgeben der Kinder fast 1,5 Stunden, so früh geht eben die Kinderbetreuung nicht jeden Tag, also geht eben die 1. Stunde nicht und in der freien Wirtschaft würde ich auch einen Job nehmen, wo das passt.
    Ich habe es bei der Einstellung gleich angesagt, die Stunde geht nicht und mir ist zugesagt worden, dass dies kein Problem darstellt, also konnte ich die Stelle nehmen, sonst hätte ich mir eine andere gesucht.

    Also wo Marlboro liegt dein Problem? Man sucht sich auch in der Wirtschaft das aus, was geht oder nimmt eben die Stellen nicht!

    Ich würde mich bedanken nur so unterrichten zu dürfen, dann müsste ich ja für meine 7 Stunden an 4 statt an zwei Tagen kommen.

    Ja, ich kann einfach nicht regelmäßig zur 1. Stunde, aber deshalb kann ich doch 5. und 6. Stunden unterrichten und die 2. auch ;)

    Achso, so etwas geht übrigens bei uns problemlos durch und die Wochentage durfte ich auch als Wunsch angeben.

    ja, genau DAS meinte ich doch.Wer immer zum Monatsersten sein geld bekommt, erhält in dem fall zum 1.8. die neuen Bezüge. Die Abnderen eben später.


    Ich habe die Frage aber so verstanden, dass wichtig ist, ab welchem Monat man mehr erhalten muss (also einem mehr zusteht) und nicht wann es überwiesen wird, denn das hängt doch an der direkten Personalstelle usw. hier kann so etwas dauern bis die das begriffen haben. Und auch nur die Personalstelle wird sagen können, was sie überweisen wann, das kann also niemand beantworten und allgemein ist das eh nicht zu beantworten.

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