Welches Fach soll es denn sein? Dort muss doch der Hauptschwerpunkt liegen oder wird das bei euch alles für die Grundschule zusammengefasst?
Dann wären es mir aber auch zu viele Bereiche: Sport, Deutsch, Sachunterricht, Mathe, Kunst usw
Beiträge von Susannea
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Hat jemand eine aktuelle?
Ist sie anders als diese?
http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs…halt_140701.pdf
Sind Sekundarschullehrer mit A12 einzuordnen?
Entschuldigt die vielen Fragen, aber meine Freundin war gerade hier und bekommt mit 3 Kindern 56% Arbeitszeit und Steuerklasse 5 nur 1200 Euro raus und das kommt nach dieser Seite:
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/be…tkl=2&r=0&zkf=0
überhaupt nicht hin. Zumal sie diesen Monat ohne Abrechnung bisher einfach 500 Euro mehr überwiesen bekommen hat!
Wer kann helfen?
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Gibt mir ein S. eine sauber geschriebene Klassenarbeit mit einer gewissen Ordnung ab, bin ich doch auch schneller geneigt, volle Punkte zu geben (natürlich nur, wenn es richtig ist). Wenn ich hingegen ein Ergebnis auf S. 3, das nächste Zwischenergebnis auf S. 5 und wieder eins auf einer umgeknickten Ecke finde, bin ich doch auch weniger amused und übersehe evtl. auch (ohne böse Absicht) ein Ergebnis.
Der Vergleich hinkt.
Der Schüler gibt dir die Unterlagen ja alle ab und muss dies auch. Bei der Steuererklärung musst du keine Belege abgeben, nur wenn der Finanzbeamter sie anfordert und damit ist man dann schon als abgebender "not amused"Sprich, wenn du von einem Schüler plötzlich nicht verlangst, er soll die Klassenarbeit abgeben, sondern auch noch mindestens 10 Seiten Konzeptpapier usw. und dann verlangst, dass er das auch noch für dich geordnet tut, dann ist dies zu vergleichen!
Da würde ich noch mal darüber nachdenken, wem du da den Vorwurf machst, dem Schüler oder dem Lehrer! -
Das bedeutet, wenn jemand verbeamtet ist, sich eine zeitlang beurlauben lässt, dann an eine staatliche Schule zurückkehren will, aber keine Stelle findet (z. B., weil seine Fächer Deutsch und Geschichte sind und er eine Sek II-Stelle sucht) - dann bekommt er dennoch so lange ein Gehalt, bis er wieder eine Stelle findet? Und wenn das erst 2019 geschieht, dann bekommt er eben bis 2019 seine Gehälter?
Ja, wenn dem so wäre, dann ist es so. Eine Freundin ist von der Telekom ohne Bezüge beurlaubt gewesen als Beamtin, sie hatten für sie auch kein Stelle als die Beurlaubung auslief, also ist sie unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt, denn eigentlich muss das Land bzw. der Bund dir zu dem Zeitpunkt eine Stelle zur Verfügung stellen, er weiß ja, wann die Beurlaubung zu Ende ist!Ist so, wie bei Angestellten nach der Elternzeit auch, sie haben einen Anspruch auf eine Stelle, wenn keine da ist muss der AG trotzdem zahlen.
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Nur aus Interesse: Wie wäre es denn, wenn madison erst am 1.2.2016 eine neue Stelle antreten würde? Würde er dann auch am 1.10, 1.11, 1.12.2015 und 1.1.2016 Gehalt bekommen?
Wenn die Beurlaubung nur bis zum Schuljahresende geht, dann ja.Bei uns werden zum Beispiel Stundenreduzierungen auch schuljahresweise gemacht, somit hatte ich bis 31.7. eine 50% Stelle und habe ab 1.8. volles Gehalt bekommen, obwohl klar war, dass ich die 100% nie arbeiten werde, da ich da schon im Mutterschutz war.
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Das Schuljahr beginnt in BW am ersten Tag nach den Ferien. Zumindest wurde ich auch als Referendar ab da bezahlt.Ging es jemandem ähnlich?
Danke und Grüße
Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe, als Referendar wirst du ab Ernennung bezahlt und nicht ab Schuljahresbeginn und die kann sein, wann immer sie wollen!Zitat§ 26 Schuljahr
Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet an 31. Juli des folgenden Kalenderjahres. Das Ministerium für Kultus und Sport kann durch Rechtsverordnung für einzelne Schularten oder Schultypen abweichende Regelungen treffen, soweit dies aus schulorganisatorischen Gründen erforderlich ist
Quelle: http://www.dreigliederung.de/schulfreiheit/bwschulgesetz.html
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal…key=#focuspointDas ist aus dem Schulgesetz für BW, wenn das die aktuell gültige Fassung ist. Aber die solltest du ja finden können und dir §26 angucken

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Selbst wenn man nicht die Sicherheit einer Beamtenstelle im Hintergrund hat, so hat man, wenn man selbst kündigt, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Dem ist glücklicher Weise nicht so. In diesem Falle wahrscheinlich schon, wenn die Begründung nur ist, dass die Schule nicht passt, aber es gibt viele Fälle, wo man den Anspruch auch bei Eigenkündigung hat! -
Hat jemand noch weitere Tipps/Schnäppchen etc. für die didacta?
Viele Grüße
Ich habe von Beltz Gutscheine für Geschenke zugeschickt bekommen, viele andere Verlage haben das letztes Jahr auch getan. -
Ich glaube, dass du das Prinzip nicht verstanden hast. DU willst, dass deine Kosten anerkannt werden.
Also musst DU nachweisen, dass diese Kosten angefallen sind.Den Finanzbeamten musst du mir zeigen, der sich gefallen lässt, dass du sagst: "Schau'n Sie mal hier in meiner Zettelkiste nach und suchen sich den Beleg raus..."
Wer deinen "Tipp" beherzigt, kommt nicht weit.Das ist so, als ob eine Mutter ihrem Filius einen Trolley mit allen Heften, Stiften und Büchern des Schuljahres mitgibt und von dir als Lehrer verlangt, dass du gefälligst jeden Tag das Matheheft für ihren Filius rauszusuchen hast. Da käme bei dir als Lehrer wohl nur Wohlwollen und Zustimmung auf...
Wieso Zettelkiste, Din A4 Seiten und eine Liste mit den Auflistungen und ja, dann können sie sich den entsprechenden Beleg suchen, wenn sie ihn unbedingt haben wollen. Ich bin nur verpflichtet ihn abzugeben, eine Liste darüber zu führen, dass tue ich und das kann das Finanzamt dann auch alels anguclken. Wenn sie einzelne nicht finden, dann bekommen sie die auch einzeln.Und ja, das funktioniert, denn genau so ist das Prinzip.
Damit sind schon viele weit gekommen, denn die Finanzbeamten wissen genau, dass sie nicht berechtigt sind abzulehnen weil sie den Beleg der eingereicht wurde nicht gefunden haben!Und natürlich muss ich bei vielen Kindern die Hefte raussuchen!
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Der Mutterschutz ist keine Beurlaubung, sondern ein Beschäftigungsverbot und zählt, wie normale Arbeitszeit, daher solltest du dir keine Sorgen machen.
Man steigt ja auch im Mutterschutz in Erfahrungsstufen auf, kann verbeamtet werden usw. -
Hast du dir schon mal Lernumgebungen fertige angesehen?
Denn in etwa wissen, was es ist und dann Beispiele sind ja meist unterschiedliche Dinge.http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/…rialien/ish.pdf
Sind ganz schöne und daraus dann eben eigene Ideen entwickeln. Aber sofort fällt mir auch nichts ein, dann wäre es auch nicht Hausarbeiten angemessen, denn ich denke die Idee finden ist die eigentliche Aufgabe

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Ist es ja nun wirklich nicht. Du willst nachweisen, dass deine Ausgaben höher waren als der Werbungskostenpauschbetrag - also ist das deine Aufgabe.
Kopieren musst du die Belege jedoch nicht. In der Regel gibst du deine Steuererklärung im Servicecenter ab, hast den Ordner mit den Belegen dabei und der Beamte schaut - wenn überhaupt - stichprobenartig drüber. Dazu ist es ganz praktisch, wenn du die Belege gut sortiert und nummeriert hast - dann ist der Akt schnell erledigt. Die Belege nummeriere und summiere ich nach nachfolgend genannter Gliederung mit der Tabellenkalkulation auf.
Entschuldige, aber das ist Unsinn.
Meine Steuererklärung gebe ich gar nicht ab, die kommt online
DAs Finanzamt fordert dann Belege, die sie haben wollen nach und das sie natürlich nach der Gliederung von Elster sortiert sind, ist klar. Und nein, Originale gebe ich NIEMALS mehr dort ab, dann sind sie nämlich weg, wie ich aus Erfahrung weiß!Also bleibt nur kopieren und das tue ich in der Reihenfolge, wie es von der Größe her passt und nummeriere das nicht mehr mit den Zeilen, sollen sie selber suchen, denn doch, das ist ihre Aufgabe sich das rauszusuchen, wenn sie es haben wollen!
Sie müssten es ja nicht anfordern! Und nein, da wollte nicht im Servicecenter jemand einen Blick drüber werfen, sondern besagte Mitarbeiterin jeden einzelnen Beleg lesen und abhaken! Dann viel Spaß dabei und beim suchen

Aber nun viel wichtiger zu deiner Frage.
Der Arbeitsort steht in deinem Arbeitsvertrag bzw. in deiner Gehaltsabrechnung o.ä. als Dienststelle im Referendariat.
Bei uns war die Dienststelle das Seminar, damit waren nur Fahrten von zu Hause dorthin mit 30Cent je Entfernungskilometer abzusetzen, der Rest, zur Schule von zu Hause, zum Seminar von der Schule oder sonstwohin ist mit den gefahrenen Kilometern mal 30Cent abzusetzen. Dien Menge wo du wie oft hinfährst ist dafür nicht entscheidend.
Das sind alles Fahrtkosten, davon werden die zur Dienststelle als Wege zur Arbeit der Rest als Reisekosten abgerechnet. Nicht zu vergessen bei Abwesenheit von über 8h von zu Hause, die nicht nur in der Dienststelle sind, sind dann auch die Mehraufwendungen für Verpflegungen.Achso, Aufwendungen für Arbeitsmittel kategorisiere ich überhaupt nicht, bei mir sind die die Rechnungen nach dem Datum in der Tabelle geordnet, sonst nach nichts

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Ja, tatsächlich möchten die Schüler sich eingeordnet wissen. Auch die mit schlechteren Arbeiten -- so die Erfahrung an unserer Schule.
Kann ich so für viele Grundschulen unterschreiben und wenn die Schüler es nicht wollen, dann die Eltern
Übrigens lasse ich in Klasse 5 und 6 zumindest die Schüler den Notendurchschnitt gemeinsam an der Tafel ausrechnen. Wiederholt gleich mal einiges

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Wende dich an den Personalrat oder die Gewerkschaft und lass die Druck machen.
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Welche Klassenstufe? Edit: Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Sorry.
Wer hat vorgegeben welche Stationen?
Ansonsten würde ich nämlich eher die Station Vögel weglassen bzw. anders nutzen, wie z.B. andere Tiere und was man darüber weiß z.B. Oder welche Tiere im Winter kennst du noch und was machen sie? o.ä. Wobei ich gerade üebrlege, wie man das in der 1. Klasse macht, denn da geht es ja noch nicht mit Aufgabentexten.
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Geh doch einfach immer davon aus, dass du wenig Zeit hast. Luft nach hinten raus lässt sich schon füllen.
Würde ich auch so machen. Wer legt denn die Inhalte der Klausuren fest?
Wenn du, dann sollte das doch nicht das Problem sein.
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Friesin, das finde ich genial. So etwas gibt es hier gar nicht, für Hinweise usw. muss man den Kollegen auch hinterher laufen. Für Elterngespräche auch.
Und klar gibt es einen Zensurenschluss, aber tausend Ausreden usw. warum man die bis dahin nicht abgeben konnte. Das jemand von sich aus so etwas vorher asagt, kenne ich selten, aber das ist doch wie so oft mit Teminsachen, Papier ist geduldig! -
Das Abgeben von Zeugnisbemerkungen, Fehlzeiten, Noten etc. an ein Schreibbüro
Ja, das ist rechtlich zulässig das Schreiben, das dort formulieren lassen wohl eher nicht. Mit dem Datenschutz ist dies kein Problem, denn ja, es gibt solche Erklärungen.Achso, ich kenne das aus allen 12 Schulen, wo ich schon gearbeitet habe in Berlin so.
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Ist das rechtlich in Ordnung? Hab sowas noch nie gehört...
Was? -
Müsst ihr das gar nicht in eine Unterrichtsreihe eingebettet machen?
Mir kommt das doch etwas zusammenhangslos vor.Ansonsten würde ich sagen, es gehört in beide Bereiche, was ja kein Problem sein sollte, das Parallelgedicht schreiben ist dann eben schon Schreiben.
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