Beiträge von Susannea
-
-
Bist du im BeoV eingetragen?
https://www.senbjs.berlin.de/bildung/lehrer…tung/login.aspx
Da soltle sich eigentlich doch was finden lassen nach den Ferien.
-
Akkusativobjekte erfragt man ausschließlich mit der Frage "Wen oder was?"!
Eben nicht nur, ich hatte ja mit der Frage worauf dann das Akkusativobjekt als Erklärung gefunden: http://www.legasthenieserver.com/AB/pdf/AB-1200-05-012.pdfWobei ich inzwischen mehr Seiten gefunden habe, die das dann eben als Präpositionalobjekt bezeichnen.
-
Also ich würde darauf auch als eigenes Satzglied bestimmen und zwar als Akkusativ-Objekt, weil du fragen kannst: "Worauf ist die Vorfreude riesig?" "Darauf!"
-
Ich fahre auch immer mit dem Rad; allerdings habe ich keine Tasche speziell für das Fahrrad, weil ich nicht meine Tasche nach reinen Radtransportkriterien auswählen wollte, sondern da sind andere Sachen wichtiger.
Ich habe eine "normale" Rinderleder-Lehrer-Umhängetasche, die ich beim Radfahren hinter mir quer auf den Gepäckträger stelle, ohne sie zu befestigen. Damit sie nicht runterfällt, behalte ich den Riemen um, d.h. der ist beim Fahren dann so vor der Brust. Das geht ganz gut.
So eine nutzt meine Mutter auch jeden Tag auf dem Fahrrad, aber die passt problemlos in ihren Fahrradkorb. Wenn du nämlich einen entsprechenden Korb auf dem Gepäckträger hast, dann gehen fast alle Taschen
Aber ansonsten kenne ich viele Kollegen, die diese Radtaschen fürs Hinterrad habe, die man dann so wie die Fahrradkuriere auch auf den Rücken nehmen kann oder als Umhängetasche. Schau mal hier: http://www.outdoortrends.de/taschen/fahrra…gung/hinterrad/
-
Nee, hab das Ref an ner staatlich anerkannten Privatschule in freier Träherschaft gemacht, deshalb Arbeitsvertrag. Wurde ja nicht vom Land bezahlt...
Dann solltest du doch aber zumindest das 1. und das 2. StEx noch haben, um wenigstens den Abschluss nachweisen zu können. Ansonsten gehen hier dann übrigens auch die Auszüge der Rentenversicherung, denn da wurde dann ja eingezahlt und somit kannst du die Anzahl der Monate nachweisen. -
Na ja, sie werden mir jawohl nicht die Einstellung verweigern, nur weil ich keine Studienbescheinigungen und keinen Arbeitsvertrag für das Ref mehr habe, oder?!

Ich gehe davon aus, dass du im Ref verbeamtet warst. Dann gibt es keinen Arbeitsvertrag
Sondern eben nur Ernennungs- und Entlassungsurkunde. Und Urkunden sollte man genau wie Zeugnisse ja nicht unbedingt verlieren. Die beiden Sachen hatten ja dann zumidnest den Studienabschluss als Voraussetzung. Wenn du auch damit die Zeiten nicht belegen kannst. Aber ich denke für die EInstellunge werden die Zeiten nicht so wesentlich sein.Wie gesagt, das war nur für die Rentenversicherung von Interesse und wenn du da die Zeiten eh nicht anerkannt haben willst um unter den 5 Jahren zu bleiben, dann sollte es egal sein.
-
Berlin auch.
Bevor ich das hier aus einigen Bundesländern gehört habe, bin ich eigentlich immer davon ausgegangen, dass das sogar überall so wäre.
Also evtl. sollte man die einzelnen Bundesländer mal zusammentragen.
Hessen, Ba-Wü und Niedersachsen machen das also als normales Studienfach, wie sieht es mit den andern Bundesländern aus?
-
Wenn dein Bundesland schon fest steht, wo du hin willst oder musst, würde ich mal die Stellenausschreibungen dort anschauen.
Mit Religion ist ansonsten das Problem, dass viele Bundesländer das weder im Ref noch nachher über die "normalen" Stellen besetzen, sondern die Kirchen die Religionslehrer schicken. Das müsstest du eben für die für dich in Frage kommenden Bundesländer erst einmal abklären.
-
Hallo zusammen,
ich dachte, die neuen Bundesländer machen nur eine Ausnahme für vor 1990 gezahlte Beiträge.
Zumindest bei der VBL nicht. Da sind die Beiträge alle weg.Und ich denke auch, die 5 eingezahlten Jahre hat man ja oft schon mit Studium und ein oder zwei Vertretungsstellen voll.
-
Für den Personalbogen hat mich so etwas nie jemand gefragt, aber für die Rentenversicherung musste ich so etwas alles einreichen z.T. sogar bei der Steuererklärung. Und bei der Rentenversicherung wurde dann sogar teilweise nachträglich noch von jedem Semester ein Nachweis verlangt, aber ob das jeder Bearbeiter so genau nimmt, ist doch sehr fraglich.
Du weißt doch, Mut zur Lücke (anders wirst du nie als Lehrer durch die Rahmenpläne kommen
) -
Was aber auf jeden Fall möglich ist - sobald du aus der gesetzlichen RV heraus bist, kannst du, wenn du unter einer bestimmten Versicherugszeit bleibst ( i.d.R. 5 Jahre), die Beiträge zurückfordern.
Nein, das kannst du leider nicht auf jeden Fall, wenn du in den neuen Bundesländern z.B. wohnst. Die können nicht zurückgefordert werden, die sind endgültig eingezahlt. Und ich meine, es gibt noch mehr Ausnahmen. Also Achtung dabei. -
Wie wäre der Extrmatrikulationsbescheid, da stehen nämlich die Hochschulsemester insgesamt und in dem Studiengang bzw. der Hochschule drauf. Der Reicht dann, aber das Examenszeugnis sagt ja nichts darüber aus, ob du zwischendurch beurlaubt warst o.ä.
Vorbereitungsdienst weist du mit Ernennungs- und Entlassungsurkunde nach.
-
Was hättest du denn tun sollen in der Zeit, die du nun beim Arzt verbringst? Vertretung? Konferenz? Unterricht hast du doch keinen. Hättest also eigentlich auch gar nichts sagen müssen.
Also bei uns sind immer Vertretungen zu machen in entfallenden Stunden, wenn mal keine ist, dann ist das eine Ausnahme. Und so wird es natürlich auch geplant. -
Wenn der Arzt dir auch Termine außerhalb der Unterrichtszeit anbietet und du ihm gesagt hast, du kannst, weil deine Klasse nicht mehr da ist, dann ist das etwas anderes als wenn der Termin da sein muss.
Im 1. Fall muss der AG dich eigentlich nicht freistellen und sein Unverständnis ist berechtigt, im 2. Falle nicht. -
chilipaprika: Das ist ja dann auch wieder der Spezialfall, wenn man eurer Argumentation folgt.
Es ging darum, dass die Behauptung war, dass man nach dem Ref nur Anspruch auf ALGII hat. Und diese Aussage ist und bleibt einfach falsch!Und natürlich ist es mir klar, dann haben sie aber mit dem ALGI auch mehr als sie beim ALGII bekommen würden. Denn da sagst du ja gerade, da würden sie überhaupt nichts bekommen

Somit stimmt es eben auch wieder, dass sie mehr mit ALGI als mit ALGII haben. -
Das ist doch mal wieder nur ein Spezialfall. In meinem Bekanntenkreis haben nur die wenigsten Studenten bereits Kinder.
Flipper, ich denke, dass kommt auf den Bekanntenkreis an, wenn du dann nämlich Kidner hast, ändert der sich auch meist und siehe da, da haben dann die meisten Kinder.Also bei uns hatten viele Studenten Kinder.
Aber es ist wie gesagt kein Spezialfall, dass alle die Anspruch auf ALGI haben nicht weniger haben können als ALGII, weil aufgestockt wird

Und darum ging es ja, dass die Behauptung war, mit ALGI hat man weniger als mit ALGII. -
ich kanns mir auch nicht vorstellen, dass es wirklich viele studenten gibt die mehr bekommen.
woher soll denn all die zeit kommen, wenn man noch studiert....
ich hab auch schon viel gearbeitet... aber 1900€ brutto waren sicherlich nicht drin...Es reichen evtl. auch Kinder um auf diesen Betrag zu kommen (weil der Anspruch damit bei 67% liegt z.B. aber auch, weil man eben dann auch längere Zeiten nehmen darf oder gar fiktiv mit Vollzeit berechnet wird), was auch nichts daran ändert, dass sie trotzdem ALGI erhalten und aufstockend ALGII und nicht nur ALGII! ALGI hat nämlich immer Vorrang.
Also erhalten auch diese Studenten mit weniger Verdienst ALGI.
Fossi, du hast es also leider immer noch nicht verstanden gehabt, sie können nicht mit ALGII mehr haben als mit ALGI!
-
Ich kann es mir nicht vorstellen, dass er sich die Mühe macht.
-
Das wird wohl eher unüblich sein, bei mir haben sie schon Ref Berlin zu feste Stelle Berlin einen riesigen Aufstand gemacht, dass sie die nun aus dem Archiv holen müssten usw. und das es doch viel einfacher wäre, wenn ich alles inklusive Führungszeugnis ihnen neu besorge. Sah ich anders und nach langen Diskussionen haben sie die Personalakte dann auch geholt bzw. die zwei, denn die von den Vertretungsstellen war auch schon archiviert.

Sie hätten also gerne alles zum 3. Mal von mir gehabt, aber nicht mit mir

Werbung