Beiträge von Susannea

    Warum sollst du dich bei der Beihilfe melden?!?
    Jeder Angestellte im öffentlichen Dienst z.B. ist mehr oder weniger doppelt abgesichert, aber die GKV ist vorrangig. Beihilfe Ansprüche hast du aber trotzdem für den Fall, dass die GKV es nicht übernimmt, z.B. bei Zahnersatz.
    Genauso wie freiwillig versicherte Beamten, die sind ja auch "doppelt" versichert.
    Aber gut, bei uns musst du die Versicherung eh bei jedem Beihilfeantrag mit angeben, da muss ich nichts zwischendurch melden.

    Aber schön, dass das klappt, das spart sicher einiges an Geld bei euch!

    OK, ich habe nun noch einen Passus gefunden, der zeigt, warum es mal geht und mal nicht ;)
    Beamten in Elternzeit können sich nicht familienversichern, Beamten die ohne Bezüge beurlaubt zur Betreuung ihrer Kinder sind, können dies.

    Letztendlich kommt es also vermutlich darauf an, was der Bearbeiter der GKV einträgt ;)

    Man kann sich nicht über die Familienversicherung des Mannes mitversichern lassen. Ich weiß jetzt nicht mehr die Gründe (oh Mann, was ne große Hilfe.. :)), die habe ich vergessen, weil es zu lang her ist. Aber ich habe das bei beiden Elternzeiten versucht und es ging nicht. Habe aktuell auch kein Elterngeld mehr und zahle meine PKV ganz normal weiter.

    Viele Grüße


    Die Begründung wäre aber interessant, denn die Bedingungen für die Familienversicherung erfüllst du eigentlich, weil du kein Einkommen hast.

    Außerdem gehen vom Elterngeld ja auch die PKV (und die private Rente) ab, was bei einem Angestellten nicht so ist. (Da ist man ja in der Elternzeit von der Krankenversicherung und der ges. Rentenversicherung befreit)....


    Das ist ein Irrtum, das ist man nur, wenn man pflichtversichert war oder einen Mann in der GKV hat, sonst muss man auch die GKV mit ca. 160 Euro in der Elternzeit selber zahlen!


    Allerdings musst du beachten, dass du, wenn du während deiner beantragten Elternzeit beschäftigt bist, immer nur dann für das Land BW arbeitest, wenn dafür ein Bedarf da ist.
    Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn du auch in der Schule arbeitest. Somit werden die Ferienzeiten nicht bezahlt. Durch diese Regelung hat man jedoch wieder Schwierigkeiten mit der
    Elterngeldstelle, da sich der Anspruch auf Elterngeld immer wieder ändert.


    Wie kommst du denn darauf, das ist natürlich rechtlich überhaupt nicht haltbar, wenn man einmal Teilzeit in Elternzeit angefangen hat muss man genauso wie immer auch in den Ferien bezahlt werden. Au´ßerdem entsteht ja ein Urlaubsanspruch, sonst könnte man den ja im Schuljahr nehmen!

    Du hast mir widersprochen, nicht umgekehrt.

    Ja, ich habe dir widersprochen, weil deine Aussage falsch ist und bleibt:

    Zitat

    1) Hier muss man sich eigentlich innerhalb von sieben Wochen nach der Geburt erklären, was man vorhat, wann wie viel zu arbeiten. Allerdings lässt sich vieles durch ein Telefonat mit unserem Schulamt nochmal hin und her schieben.


    Und das stimmt nicht und steht auch nicht bei euch drin, sondern 7 Wochen VOR Beginn der Elternzeit muss angemeldet werden. Da die Elternzeit 8 Wochen nach der Geburt beginnt weil 8 Wochen Mutterschutz ist abzüglich der 7 Wochen vorher anmelden dann 1 Woche nach der Geburt ist, musst du eine Woche nach der Geburt anmelden.

    Ich glaube, du brauchst Ferien!

    Eine ganz entscheidene Frage, Angestellte oder Beamtin?
    DAs beeinflusst nämlich vieles.

    Für Angestellte gilt, 7 Wochen vor Beginn der Teilzeit in Elternzeit muss diese spätestens beantragt werden, unabhängig davon, ob es zum Schuljahresbeginn oder zu einer sonstigen Zeit ist.

    Und Wenn du nicht vor August 2015 das nächste Kidn bekommst, dann steigert jede Tätigkeit ab August das Elterngeld.
    Beim Geburtstermin Juli kann es sein, dass sich das Bundesland etwas anstellt, weil du evtl. zu nah an den Ferien wiederkommst, wenn du nach dem Elterngeld wieder anfangen willst, muss aber nicht und dürfte eigentlich auch nicht ohne weiteres.

    @jotto: Eigentlich musst du innerhalb von einer Woche nach der Geburt erklären, wenn du vor hast nach dem Mutterschutz in Elternzeit zu gehen, sonst nicht. Festgelegt auf 2 Jahre. Aber Teilzeit in Elternzeit muss erst 7 Wochen vorher spätestens beantragt werden, das ist unabhängig davon, wie lange du vorher Elternzeit angemeldet hast.

    Danke für die super schnelle Antwort. Aber sie leuchtet mir leider nicht ganz ein. Vor der Elternzeit und dem Bezug von Elterngeld habe ich vollzeit gearbeitet und bin verbeamtet. Und daeshalb habe ich keinen Anspruch auf Elterngeld, weil ich mehr als 75 Prozent gearbeitet habe? Das kann doch nicht sein oder?


    Nein, das ist natürlich Unsinn, es geht nicht um das was davor war ;)

    Du kannst nur nicht in den Ferien Vollzeitgehalt und Elterngeld beziehen ;) Auch wenn du evtl. nicht arbeitest zählt es auf jeden FAll wie Vollzeitarbeit, deshalb entfällt in der Zeit der Elterngeldanspruch ;)

    Ich habe ja in den letzten Jahren diverse Lehrerzimmererlebt und ja, eigentlich ist es meistens so schlimm. Und sei froh, wenn es wenigstens einen Geschirrspülergibt, den man einräumen kann, richtig eklig wird es nämlich, wenn es den nicht gibt und dann die schimmligen Tassen auch noch mit der Hand abgewaschen werden müssen, da findet sich nur jemand, wenn eine Ansage kommt in der Regel;)

    Bei uns geht es immer nur für ein komplettes Jahr und muss zum 15.1.für ab dem neuen Schuljahr und bis 15.7. für ab 1.2.beantragt werden. Als Einsteiger haaten wir allerdings die Möglichkeit das für ein Halbjahr und später zu beantragen.


    Und jetzt geht es gar nicht mehr um Ideen für Weihnachtsgeschenke sondern um Argumente für oder gegen diese. Könntet ihr bitte wieder etwas zum Thema zurückfinden?
    Vielen Dank!


    Conni, das verstehst du falsch, denn es geht hier in den letzten Beiträgen um die Art der Geschenke und in welche Richtung dann diese weiter gehen sollten oder welche Ideen eben nicht gut ankommen, ich denke das ist schon auch das Thema, wenn man nach guten Ideen fragt .

    Ich habe übrigens vorletztes Jahr mit meinen 5. und 6. Klässlern große Lebkuchenherzen ausgestochen und verziert (so wie auf dem Weihnachtsmarkt) und schick verpackt, außerdem haben ich mit ihnen Feigensenf und Pralinen hergestellt. So hatten sie gleich einiges abgedeckt. War allerdings Wahlpflicht Kochen und nicht Werken z.B. aber im Matheunterricht habe ich es zu Mengen und Größen auch schon gemacht, dass sie die Mengen anpassen bzw. umrechnen mussten usw. und dann eben in die Praxis umgesetzt.

    Umrechnen ist in der 2. Klasse sicher noch nicht, aber abmessen bzw. abwiegen.

    Ich kann mich da Anja anschließen und vieler meiner Werke gibt es genauso wie die meiner Brüder heute noch bei meinen Eltern oder Großeltern im Haushalt.
    ber ich weiß z.B. das meine Großmutter das ähnlich gesehen hat wie Piksieben und die Geschenke uns zurückgegeben wurden oder gleich entsorgt, die hatte lieber Bilder und die hängen heute noch in ihrem ehemaligen Wohnzimmer, obwohl sie nicht mehr lebt.

    Es gibt also wohl beides überall ;)

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