Beiträge von Susannea

    Fossi, woher hast du denn deine Weisheiten, dass es so wenig Studenten gibt, die so viel arbeiten müssen während des Studiums?

    Da ich ja viel in den Fragen berate zu irgendwelchen Gelderfragen, weiß ich eben, dass es doch eine ganze Menge Studierende sind.
    Da ja beim ALGII nur eine angemessene Miete gezahlt wird (für 45qm bei Alleinstehenden) kann die Miete in München z.B. natürlich schon bei 700 bis 800 Euro, Berlin z.B. hat dabei nur eine Miete von ca. 400 Euro, womit man dann eben bei deutlich unter 1000 Euro Bedarf liegt. Nehmen wir Gelsenkirchen, liegt man sogar unter 300 Euro angemessene Miete. Selbst Köln und Düsseldorf liegen bei unter 500 Euro. Der deutschlandweite Schnitt beim Mietspiegel liegt für die Wohnungsgröße, die angemessen ist, eben generell laut Mietspiegel nur bei knapp über 400 Euro, aber das ist natürlich dann auch wieder nicht richtig, wenn das nicht deinen Erfahrungen entspricht.

    Also wer dreht sich hier bitte alles hin?!?

    Wie gesagt, ich habe sogar mal erlebt, dass die Ernennungsurkunde verweigert wurde und erst nach Einschalten der Frauenvertretung dann doch kam. Also ja, ich kann mir vorstellen, dass das Schulamt da was macht.
    Also dem Schulamt würde ich auf keinen Fall vorher etwas sagen. In der Schule wohl auch eher noch nicht, aber das musst du selber wissen.

    Was ja wohl - ohne hier verallgemeinern zu wollen - für weit mehr als die Hälfte aller Studenten zutreffen dürfte. Und selbst wenn während des Studiums SV-pflichtig gearbeitet wurde, dann doch in den seltensten Fällen in einer Form, dass hinterher mehr ALG I rausspringt als der Hartz-IV-Satz betragen würde.
    Viele Grüße
    Fossi


    Also ich habe z.B. deutlich mehr als den ALGII Satz bekommen, waren immerhin über 1000 Euro und das durch die Arbeit während des Studiums. Außerdem würde auch dann erst der ALGI Anspruch Vorrang haben und nur aufgestockt werden.

    Nach dem, was ich inzwischen immer wieder lese, ist es schon so, dass im Gegensatz zu deiner Annahme viele, ich denke, weit mehr als die Hälfte während des Studiums arbeiten und das auch in einer Größenordnung tun müssen, dass sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

    für einen "B-Ausgebildeten" ziemlich sicher.
    Andere Schulform, andere Altersgruppe, ganz viel /fast nur Fachfremdunterricht (ohne von der ganz anderen Fachdidaktik zu sprechen)

    Genau das denke ich auch. Für jeden der in seiner Ausbildungsgruppe unterrichtet wird das wohl insgesamt dann gleich sein, nur eben anders. Für jemanden, der eben nichts als Grundlage hat, wird das ganz sicher mehr Arbeitsaufwand sein.

    Nein, das ist kein Widerspruch: FESTE Stellen für die Ewigkeit gibt es zum Halb- oder neuen Schuljahr .... mitten im Schul- bzw. Halbjahr werden v.a. Vertretungsstellen besetzt

    Doch, damit ist es eben ein Widerspruch, denn ihr Referendariat endet ja zum Halbjahr, d.h. sie würde dann nach deiner Aussage zum Halbjahr eine Stelle bekommen können. Hier war ja nicht die Rede von Mitten im Halbjahr ;)
    Achso und wie gesagt, denke ich, dass du diese Aussage nur auf NRW beziehst, hier gibt es auch feste Stellen mitten im Schuljahr über die Nachsteuerung, in Brandenburg auch.


    Also entweder es läuft so, wie Aktenklammer sagt (was den Auslandsaufenthalt ja möglich machen würde), oder irgendwas stimmt in deiner Zeitangabe nicht.


    Aktenklammer widerspricht sich ja etwas. Auskunft ist, es gibt Stellen nur zum Halbjahr oder Schuljahr du dann aber, dass es wohl nur eine Vertretungsstelle gibt, wenn die TE zum Halbjahr fertig wird.

    Aber kann mir die Stelle vor Vertragsunterschrift wieder weggenommen werden? Oder der Einsatz an einer anderen Schule erfolgen? Ich habe die Bestätigung ja schriftlich.

    Egoistisch könnte ich meinen, "ich sag erst nach der 12.ssw bescheid", aber die Schule ist echt ein Volltreffer für mich, und die Kollegen sind hoffentlich auch alle nett :D


    Ich freue mich auf eure Meinungen!

    Eigentlich darf sie dir nicht weggenommen werden, aber bis hin zur Verweigerung der Ernennung habe ich schon alles erlebt. Ich habe Stellen nicht bekommen, weil ich die Schwangerschaft bekanntgegeben habe, selbst meine Stelle in der Schule wo ich war im Ref war plötzlich nicht mehr vorhanden. Stattdessen ging für die letzten Wochen das Mobbing los.
    Jetzt bin ich an einer Schule, denen das egal war und die daraus sogar einen Vorteil ziehen konnten. Aber in der letzten Schwangerschaft wurde dann der Vertrag z.B. plötzlich bis zum Mutterschutz befristet usw.

    Also ich würde dem Schulamt das erst nach der Unterzeichnung sagen, in der Schule evtl. vorher. Das Schulamt interessiert das in der Regel nicht, wie die Schule damit klar kommt, aber sie können an den Verträgen noch etwas machen, daher würde ich es dort nicht ansagen. Mit den Leuten musst du ja auch nicht wirklich zusammen arbeiten.

    In der Schule möchtest du gerne später wieder arbeiten, also musst du dir überlegen, ob du es dort sagst. Wobei ich es ehrlich gesagt nicht mehr unbedingt vorher ansagen würde. Du musst es ja gar nicht sagen, wenn du nicht willst und ja, man muss manchmal etwas egoistisch sein, denn letztendlich interessieren die Konsequenzen, die es für dich hat, wenn der Vertrag dann anders ist oder ähnlichen ja auch keinen.

    Festanstellungen sind immer ab dem Halb- bzw. Schuljahr. Im Anschluss an das Referendariat wirst du wohl nur eine Vertretungsstelle bekommen.


    Bundeslandabhängig mal wieder.

    In Berlin gibt es die Stellen direkt an den Anschluss an das Referendariat.

    Wir haben in den Winterferien (Halbjahr) angefangen und waren in den Winterferien fertig und haben dann Verträge rückwirkend zum Vertragsende bekommen.
    Also gleich durchgängig, da wäre im schlimmsten Fall eben eine Arbeitslosigkeit von 5 Tagen dazwischen gewesen.
    In Brandenburg gabs die Stellen auch gleich für die Referendare, die fertig wurden und den Schulämtern genügend auf die Füße getreten sind.

    Mit "trockenen Tüchern" meine ich, dass man sich Kinder auch leisten können muss. Und im Studium ist weder Zeit noch Geld da.


    Wie kannst du so etwas so schön verallgemeinern?!?
    Das ist überhaupt nicht wahr. Soviel Zeit wie im Studium hatte ich für mein Kind nie wieder! Und genügend Geld hatten wir zumindest auch während meines Studiums immer, wir haben immerhin noch mit dem drei Monate alten Kind ein ne gebautes Haus bezogen,
    was wir auch finanzieren konnte und können.

    Zitat


    Und deswegen...es gibt vielleicht nie den richtigen Zeitpunkt, aber wenn wenigstens die finanzielle Lage durch eine Festanstellung geklärt ist, dann hat man ein Problem weniger.


    Außer, dass man evtl. keine Kinder mehr bekommen kann, weil die biologische Uhr abgelaufen ist.

    Sorry, aber du verallgemeinerst deine Lebenssituation mir viel zu sehr. Bei uns traf das eben z.B. alles überhaupt nicht zu und ob es das für die TE tut, ist doch auch mehr als fraglich, dazu weißt du doch zu wenig über die TE.

    wie kommst du auf die Idee, A sei weniger Arbeit?
    Und wie kommst du auf so viel brutto, dass du über die Versicherungspflichtgrenze kommst? Die liegt bei knapp 4500€.

    Ok, ich hatte mich auch schon über das Netto gewundert.
    Du sollst also E 13 bekommen und steigst direkt mit Stufe 5 ein?

    In Berlin steigt jeder neue Lehrer mit Stufe 5 ein ;)

    Und das Brutto für Studienrat E13 (auch an der Grundschule eingesetzt) liegt bei ca. 4700 Euro, also könnte er wohl tatsächlich die PKV nehmen, das berücksichtigt der Rechner des öffentlichen Dienstes nicht.
    Wobei das in den ersten Jahren auch nicht der Fall sein kann, seit einigen Jahren, denn

    Zitat

    Seit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform im Jahr 2007 muss die Versicherungspflichgrenze in den drei vergangenen Jahren überschritten worden sein und das Einkommen im Folgejahr die Grenze voraussichtlich überschritten werden.

    http://oeffentlicher-dienst.info/pkv/
    Sprich, das kommt erst ab dem 4. Jahr zum Tragen!

    A und B sollen gleichviel Arbeitsaufwand sein, was ich bei einer Ausbildung in der Oberstufe und somit keinem Materialvorrat bezweifle, aber gut, das muss jeder selber wissen!


    ACHTUNG! Wenn du im Ref Beamter warst, bekommst du kein Arbeitslosengeld 1 sonder nur Arbeitslosengeld 2 (HartzIV)


    Das kann man doch so allgemein gar nicht sagen, wenn man nicht weiß wie lange im Ref, welche Ansprüche vorher da waren usw.

    Denn doch, bei uns z.B. hätten einige hinterher Anspruch auf ALGI, weil sie vorher Anspruch hatten und das Ref z.B. nur ein Jahr geht.

    @kecks: Dazu musst du den Anspruch vorher aber angefangen haben, um ihn dir noch zu sichern, sonst wird die Verkürzung nicht gereicht haben.

    @Habmaleinefrage:
    Das MuSchG also, mit den Konferenzen gilt auch für Beamten, zur Elternzeit gilt das Landesbeamtengesetz deines Landes, das kann andere Aussagen treffen als das BEEG.

    @MarlenH: Die Doppelwochen betreffen nur Leute im Schichtdienst und mit Wochenendarbeit, wobei du wohl täglich trotzdem die 8,5h nicht überschreiten darfst. Aber das tut sie hier ja nicht, wenn man die Pausen abzieht.

    Du darfst zuzüglich Pausen 8,5h höchstens arbeiten. Somit ginge das schon, wenn du mit Pausen nicht drüber kommst.
    Da ihr scheinbar auch vor 20 Uhr fertig seid, ist es rein rechtlich kein Problem. Wenn es dir zu anstrengend ist, hilft nur darum zu bitten, darauf Rücksicht zu nehmen.

    Einen Anspruch hast du grundsätzlich nur auf Teilzeit mit mindestens 37,5% der Stunden, wenn du angestellt bist. Höchstens auf 75%, alles darüber ist außerhalb der Elternzeit.

    Ich habe einfach gar nicht vor, das Thema auszudiskutieren, das ist anders als die Schülern in Aufsätzen. Hier geht es nämlich nicht um die Diskussion, sondern es ist einfach ein Denkanstoß.
    Wie gesagt, was jeder daraus macht, ist doch seine Sache. Ihr könnt es auch als lustige Unterhaltung zwischendurch hinnehmen und daraus eure Schlüsse ziehen.

    Das ist mir vollkommen egal. Ich werde das Thema jedenfalls mit niemandem diskutieren, warum auch. Ich habe für mich die Konsequenzen daraus gezogen und andere ziehen andere, ist ok. Soll jeder seine Meinung haben und damit ist für mich das Thema beendet. Nichts anderes habe ich vorher auch gesagt. Man muss nicht alles ausdiskutieren.

    Und du stellst diese Links hier ein und behauptest, dass die Stiftung nicht unabhängig arbeitet. Ich lasse das mal so stehen :)

    Du hast nichts begriffen.

    1. Ich sage, sie arbeiten nicht unabhängig und lasse das ohne Belege stehen, weil ich sage, soll jeder denken, was er will.

    2. Du behauptest, ich könnte damit richtig Geld machen, wenn ich das drucken lassen und ich zeige dir, dass das Thema schon alt ist.

    Das eine hat mit dem anderen wenig zu tun.

    Weil wie gesagt, was jeder dazu denkt, ist mir egal. Und in wie weit er sich auf solche Tests überhaupt verlässt.

    Und interessant sind dabei vor allem in dem 2. Artikel die weiterführenden Links, um sich dann selber ein Urteil zu bilden.

    Edit: Wenn du das belegen kannst, würde ich dir empfehlen, dass mal einer Zeitung oder einer Zeitschrift zu verkaufen - das wäre ein ziemlicher Knüller und vermutlich ein nettes Zubrot für dich. Damit wäre der Sommerurlaub gerettet! Und du hast noch was richtig gutes für unser Land getan, denn auf die Ergebnisse der Stiftung Warentest vertrauen eine Unmenge an Menschen in diesem Land. Also, raff dich auf und tu was für unser Land! Ich wette, die Bild zahlt auch ordentlich für sowas (oder wenn dir die zu doof sind, der Spiegel mit Sicherheit auch!)

    Da würde ich wohl nicht einen müden Cent für kriegen, denn die Diskussion haben längst andere an die Zeitungen verkauft:
    http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorso…st/8481862.html

    http://www.procontra-online.de/artikel/date/2…von-finanztest/

    Und nein, wer informiert ist, vertraut denen schon lange nicht mehr blind. Der Skandal ist nämlich genau so alt wie der beim ADAC.

    Nein Kalle, das ist kein Quatsch, sondern Tatsache. Aber glaube gerne etwas anderes.

    DA ich genügend Mitarbeiter von dort kenne und weiß, was sie an Sachen erhalten, ist dies auch kein Problem für mich, wenn du es nicht glaubst, weil ich ja weiß, dass es stimmt!

    In einen Kindergarten kannst du als Lehrer mit einem Lehrervertrag sicherlich nicht. Du kannst dich beurlauben lassen. Ob du dann studieren darfst musst du dann mit der Personalstelle klären.

    Natürlich kann es sein, dass du an eine andere Schule kommst, aber das hängt stark vom Schulleiter ab, denn erst einmal gehörst du an die Schule für die du angestellt bist (steht jedenfalls sicherlich in deiner Vertragsbestätigung). Und natürlich kann es auch sein, dass du bei Vertragsauflösung noch einmal einen Vertrag erhältst, aber die Frage ist, ob du dann z.B. die Berlin-Zulage noch erhältst.

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