Beiträge von Susannea

    Dein Chef ist berechtigt am ersten Tag einen Krankenschein zu verlangen (wobei das dann schon etwas heikler wird, weil er nachweisen muss, dass dies in dem Falle berechtigt wäre) und er hat eine Fürsorgepflicht, so dass er natürlich auch dir mitteilen muss, dass du in so einem Falle besser zum Arzt gehst. Also wäre beides vollkommen korrekt gewesen.
    Was dein Chef nun wirklich gesagt hat von beidem oder wollte hast du aber immer noch nicht mitgeteilt, aber wie gesagt, ist eigentlich auch egal, denn beides ist in Ordnung, wobei natürlich auch der Ton dabei die Musik macht (den man hier im Forum ja leider nicht hören kann, also denke ich, dass du einfach zu viel reininterpretierst ;) )


    Es hat dich niemand angeklagt.
    Und ja, es wäre besser gewesen, auch in deinem Sinne (woran man mal mehr denken sollte als immer nur an Kollegen und Schüler!) zu Hause zu bleiben bzw. wirklich lieber einen Arzt aufzusuchen.

    Übrigens, manchmal ist es gut, wenn manche Leute mitlesen, dann merken sie wenigstens, dass sie sich nicht mehr alles leisten können, sondern man schon dabei ist, etwas zu unternehmen ;)

    Und so, wie Ufer-dN hier den Fall beschreibt, ist das ein Fall von persönlicher Abneigung des Schulleiters. Da brauche ich keine Info mehr, Susannea. Bist du "Schulleitung"? SL haben auch oft die Zwangsvorstellung, Fehlverhalten von Amtskollegen rechtfertigen zu müssen.


    Grins, nicht ganz,SL ist immer und zu jedem so "nett"... Er ist willkürlich, was heute gesagt wurde, gilt morgen schon lange nicht mehr. Die Stunden werden nach Gutdünken zugeschanzt, wer am besten schleimt und zuträgt, hat die wenigste Aufsicht... Und so weiter. Er benutzt und wie Schachfiguren, keiner darf gehen, jedes Jahr sehr viele Umsetzungsanträge. Wir sind ein Kollegium mit vielen Spezialfähigkeiten, die er alle für seine Aussenwirkung nutzt. Diese Auseinandersetzung war schlimm, weil er sich nicht unter Kontrolle hatte so Ende des Schuljahres und sehr unbeherrscht war.


    Dann sollte das doch aber nur ein weiterer Punkt für den Personalrat sein, den der sicherlich schon lange sammelt.
    So ging es mir ja Anfang des Jahres auch, als ich mich über die Schulleiterin beschwert habe, da hieß es nur, dann wird Frau x mal wieder als Punkt auf die Tagesordnung gesetzt, aber eben allgemein und nicht nur der Fall ;)

    Nur letztendlich kommt man damit oft nicht so viel weiter, aber evtl. dann doch weg von der Schule mit der Hilfe des Personalrates.

    Ich geb's auf, Susannea. Manch einer liest und versteht nur, was er lesen und verstehen will.


    Dann beantwortet doch einfach die Frage, denn dies tust du ja genau nicht und ich finde nicht, dass man das zwischen den Zeilen lesen muss.

    Und rotherstein, ich habe nicht mehr geantwortet, weil bei Inklusion und dir echt Hopfen und Malz verloren ist, du willst sie nicht und deswegen kann und darf sie nirgends funktionieren, aber das passt hier nicht hin.

    PrimaBallerina:
    Es geht ja nicht darum, wie man das im Team macht, ich habe es bisher auch nicht erlebt, dass Plus und Minusstunden aufgerechnet werden, rein rechtlich ist es aber korrekt und hier wollte jemand ja nur die rechtliche Auskunft, kein wie man es machen könnte ;)
    Aber ich weiß auch, dass es Schulen gibt, wo genau Plus und Minus bei Mehrarbeit abgerechnet wird, inklusive Stunden, die wegen abwesender Klassen ausgefallen sind usw.

    Wie gesagt, was ich davon halte, war nicht die Frage.
    Und habe ich auch nirgends geschrieben.
    Es war die rechtliche Lage gewünscht und die ist so, aber eben für alle Kollegen und nicht nur den einen!

    Du hast meine Frage keinesfalls beantwortet. Was will der Schulleiter? Ein Attest, dass du krank warst oder nur, dass du zum Arzt gehst.

    Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

    Und das bisher niemand nacharbeiten muss bei euch ist ja schön, dann solltest du das allerdings auch nicht müssen, rein rechtlich sind diese Stunden aber immer nachzuarbeiten! Und diese Dinge wie Glätte, Autobatterie usw. sind Privatvergnügen jedes einzelnen, das ist sogar klar geregelt, dass man im Zweifelsfall dafür selber verantwortlich ist und es kein Grund ist später oder gar gar nicht zu erscheinen. So etwas gehört z.B. zum allgemeinen Wegerisiko des Arbeitnehmers, das hat der Bundesarbeitsgericht schon 1982 klargestellt und deshalb muss solche Zeit nachgearbeitet werden ;)
    Ist also klares Recht des Schulleiters auf das Nacharbeiten zu bestehen, dann aber natürlich bei allen. Ob du dir damit aber Freunde machst, wenn du darauf bestehst, dass die anderen die Stunden auch nacharbeiten ist natürlich fraglich.

    Und ja, es gibt auch einen Unterschied, ob jemand, der nicht in einer Wiedereingliederung steckt krank ist für zwei Tage oder jemand, der in einer Wiedereingliederung steckt, wo man evtl. davon ausgeht, dass diese eben nicht in dem Maße funktioniert, wie gewünscht.

    Du schreibst ja hier inzwischen unterschiedliche Dinge, es wäre schön, wenn du das mal klar ausdrücken würdest.

    Wollte der Schulleiter eine Krankschreibung für den Tag, dann ist natürlich auch nichts nachzuarbeiten. Oder wollte er, dass du zum Arzt gehst, das kann und sollte er nach deiner Schilderung verlangen und wenn du das nicht machst, dann kann er auch auch auf einen Amtsarzttemin bestehen, so wie er das übrigens eh bei einem Abbruch oder einer Unterbrechung des Hamburger Modells kann.

    Wenn du dich einfach verspätest, warum auch immer, muss diese Zeit natürlich nachgearbeitet werden, so wie jede ausgefallene Stunde sonst ja auch.

    Ehrlich gesagt finde ich die Reaktion des Schulleiter nicht so schlimm (bis auf die Unterstellung der Bummelei).

    Er will, dass der Kollege zum Arzt geht und muss dies eigentlich auch im Sinne der Fürsorgepflicht fordern und er möchte, dass die ausgefallende Stunde (bei 30 Minuten entfällt ja dann wohl eine komplette Schulstunde!) nachgearbeitet wird. Ist auch vollkommen legitim.

    Ich weiß nicht, was hier vom Schulleiter erwartet wird.


    Nee, da finde ich die Wortzeugnisse wesentlich angebrachter. Damit können die Eltern dieser Kinder auch viel mehr anfangen.


    Nicht nur die könenn damit viel mehr anfangen als mit den Ziffern, auch die der anderen Schüler, gerade in den unteren Klassen haben davon viel mehr ;)

    Warum das in Berlin kein Problem ist und auch in Brandenburg gehen sollte, ist ganz klar. Hier wird für die Klassen 1-10 ausgebildet, also man kann eh an jede Schulform kommen, darf nur nicht Oberstufe unterrichten.

    Außerdem werden händeringend Grundschullehrer gesucht und die auch mit Zwangsumsetzungen und Umsetzungen von der Oberschule gefunden, warum sollte man dann nicht auch Studienräten das gleich anbieten an der Grundschule anzufangen.
    Das einzige, was nicht so gut kommt, ist, dass die dann trotzdem das Gehalt des Studienrates erhalten, denn entgegen einige Antworten hier gibt es in Berlin das Gehalt nach der Ausbildung, nicht nach der Schulform, wo man unterrichtet.

    Ich glaube Ihr habt Recht. Ich sollte mich da endgültig entscheiden. Entweder Gymnasium oder Grundschule... Und das im Grunde für immer...vom einen zum anderen wechseln wird abenteuerlich...


    Ich sehe das etwas anders. Du scheinst dir nicht sicher zu sein, ob das Gymnasium wirklich die richtige Schulform für dich ist, also finde ich es zumindest gut etwas vollkommen anderes auszuprobieren, vielleicht auch nur, um zu sehen, dass doch das Gymnasium und nicht die Grundschule deines ist.

    Erst danach würde ich eine endgültige Entscheidung treffen.

    @SwingingPhone: waren denn die zwei Jahre Vertretungsstelle die Grundlage für die Zulassung zur OBAS oder hattest du mehr Berufserfahrung in anderen Jobs?

    Ich bin zwar in der GEW, aber ich habe bisher leider immer die Erfahrung machen müssen, dass die in der Beratung noch weniger wussten als ich mir selbst an Wissen aneignen konnte...
    https://www.lehrerforen.de/index.php?page=User&userID=11562&


    Das ist echt schade. Musste ich aber in Brandenburg auch erleben, Berlin hingegen hat eine sehr gute Rechtsberatung, nur der Wille zu Klagen ist dann nicht so richtig da, weil ja z.B: 150 Euro für sie nicht viel Geld sind, bei 600 Euro monatlich finde ich das aber schon einiges ;)

    Bis zum bitteren Ende.

    Und doch, das steht da drin in der Nebenabrede, die du dann unterschreibst. Aber eigentlich müsstest du evtl. eh in 2 eingruppiert werden, denn das Ref wird z.T. angerechnet usw.
    Und trotzdem ich eben seit 2008 in der Schule bin fand durch diese Nebenabrede eine Eingruppierung dann in 1 statt.

    Ach so, du meinst, dass mir die Berufsjahre angerechnet werden, so dass ich später nicht als Beamter in Stufe 1 sondern z.B. In Stufe 3 eingruppiert werde???
    Gilt das auch, wenn ich das Bundesland wechsele??

    Wenn die angerechnet werden können, dann auch beim Bundeslandwechsel. Man muss dann aber auch vorher die Anerkennung der Vorerfahrung beantragen, denn Berlin stuft aktuell egal wie lange du schon gearbeitet hast in 1 ein. Da gibt es eine Vereinbarung um Zeit zu sparen, da sie ja eh Stufe 5 zahlen. Total bescheuert, aber was soll man machen.

    Friesin. Vor allem läuft einem das Junglehrersein nicht weg, die Fruchtbarkeit und auch evtl. die Möglichkeit der Adoption usw. ist irgendwann vorbei. Das würde ich mir immer überlegen.

    bleistift: Wenn ich hier höre mit 35 schwanger, dann klappt es evtl. nicht gleich (toll, was es heute an Technik gibt und trotzdem dauert es oft Jahre oder klappt gar nicht, wenn es schlecht läuft) und dann ist man leicht in einer evtl. ersten Schwangerschaft schon 38/39, schon ab 35 ist dies ein Risikopunkt und oft eine Risikoschwangerschaft.

    Nun will man aber evtl. 2-3 Kinder, Abstand sollte ja auch nicht zu gering sein (denn das macht der "alte" Körper nicht mehr mit), also evtl. mit 40 das 2. Kind und ups, da kommen die Wechseljahre bevor Kind 3 kommen kann.
    Für viele Hormonbehandlungen fehlt mir leider gerade als Privatversicherter das Geld, also muss ich mich von meinem Lebenstraum verabschieden mit drei Kindern, weil jemand anders den Traum davon hatte cool zu sein und sich einbildete das geht nur ohne Kinder und direkt nach dem Studium.
    Also niemand außer dir weiß, wie dein Traum aussieht und wenn der Abstand 3 Jahre z.B: sein soll, ist das wieder was anderes, wenn es nur ein Kind sein sollen auch, wenn es aber gleich 4 oder 5 sein sollen, dann sieht das auch anders aus.

    Also nimm mit, was dir jeder sagt, was er denkt und passe es für dich an!

    Zumindest die Angestelltenverhältnisse laufen ja alle über die (Erfahrungs)stufen, in Berlin wirst du zwar mit Stufe 1 eingruppiert, erhältst aber eine Zulage bis du Stufe 5 erreicht hast.
    Ich weiß nicht, wie genau das nun mit den Stufen bei den Beamtenverhältnissen ist, denn die gibt es ja auch noch. Ob die sich auch auf Erfahrung oder nur auf Dienstalter beziehen.

    Ich finde die Idee gar nicht so schlecht, wenn es denn klappt und dann hast du evtl. auch Glück und entsprechende Erfahrung aus Berlin wird dir da gleich angerechnet.

    Übrigens geht ja Berlin auch nach oben für alle, wenn auch langsam, aber die sind ja noch nicht beim Tarifabschluss der anderen Länder angekommen, haben aber vereinbart das in einigen Jahren zu sein ;)

    In Berlin musst du durch keine Besuche der Schulleiter unbedingt durch. Die SL können, müssen aber nicht beurteilen.

    Ich denke, du unterschätzt etwas den Arbeitsaufwand in einer Grundschule, denn du musst evtl. nicht so viele Klausuren korrigieren, dafür viel mehr zwischendurch und vor allem eben viel mehr individuell für die Schüler vorbereiten. Wobei das natürlich gerade in den unteren Klassen mehr ist und ich denke, da wirst du früher oder später eben auch landen.
    Und weil du geschrieben hast evtl. fachfremder Unterricht. Bei uns weiß eigentlich niemand wer was studiert hat, jeder muss alles unterrichten!

    Bei aller Planung sollte man nicht außer Acht lassen: nicht immer klappt alles mit dem Baby wie gewünscht. Es gibt problematische Schwangerschaften, es gibt kranke Babys, Frühchen, schwierige Säuglinge, Brustentzündungen, Krankheiten.
    Nicht, dass ich den Teufel an die Wand malen möchte, doch bei aller Planung sollte man im Auge behalten: es ist nicht alles planbar. Wenn man das mit einrechnet und von der durchgetakteten Planung abweichen kann, ist es fast egal, wann ein Baby kommt. ;)


    Einen ganz wesentlichen Punkt hast du noch außen vor gelassen. Auch klappen Schwangerschaften nicht immer so schnell, wie gewünscht. Ich wollte z.B. schwanger ins Ref gehen mit Nummer 3, letztendlich habe ich schwanger das 2. StEx gemacht und bin jetzt erst im Mutterschutz. Gerade wenn man eben nicht nur ein Kind möchte, dann sollte man das auch nicht außer acht lassen.

    Also ich würde aus Erfahrung jedenfalls für ncihts mehr, für keine Ausbildung, keinen Job und keinen AG die Planung aufschieben!

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