Es scheint viel sinniger, wenn sich "Erfahrung" im Kontext einer Besoldungsgruppe auch auf tatsächliche und klar fassbare Erfahrung innerhalb dieser Besoldungsgruppe bezieht, anstatt auf irgendwelche anderweitig geartete, etwa während des Studiums gesammelte "Erfahrung".
Auch in der verlinkten Tabelle mit entfallenden Stufen gibt es den Fall, dass der Aufstieg in einer höhere Besoldungsgruppe ein niedrigeres Grundgehalt bedeutet. Die vermeintlich geforderte Bedingung "Jede Stufe jeder Besoldungsgruppe ergibt ein höheres Grundgehalt als alle Stufen aller niedrigeren Besoldungsgruppen" ist also sowieso nicht erfüllt.
Du verstehst das ganze Lesen der Tabelle nicht, oder?
Übrigens werden generell die Erfahrungen ja mit angerechnet von außerhalb, denn auch in anderen Gruppen steigt man oft nicht mit 1 ein, auch wenn es die Möglichkeit gäbe laut der Tabelle 
Da werden auch Vorerfahrungen angerechnet.
Egal wie sinnvoll du das findest.
Und dementsprechend kann man auch nicht nach 3 Jahren z.B. in A6 bei A7 mit Stufe 1 einsteigen, weil man Erfahrungen angerechnet bekommt. Somit kommt es dann doch hin, dass man nach einer bestimmten Zeit immer ein höheres Gehalt haben muss.
Es hat aber niemand gesagt, dass es immer von der letzten Stufe ausgeht, ganz im Gegenteil, sie haben eben die übliche´n Zeiten für einen Aufstieg genommen. Ich sehe also nirgends, dass man in ein niedrigeres Grundgehalt fallen kann!
Wenn die Tabelle dies nämlich nicht vorsieht, muss es außer der Tabelle gezahlt werden. Es gibt nämlich Bestandsschutz, sprich eine geringere Zahlung durch Aufstieg in eine höhere Besoldungsgruppe ist nicht zulässig!