Beiträge von Susannea

    Natürlich würde ich das. Ich möchte aber gerne vom schlimmsten Fall ausgehen... Mensch, an wen kann ich mich denn wenden. Wieso versteht denn keiner, dass ich VORHER wissen möchte, was finanziell auf mich zukommt. :(


    Der schlimmste Fall ist, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Das ist doch logisch, oder?

    Du würdest dann, wenn du bereits einen Anspruch erworben hast ALGI bekommen, hast du nur den Vertrag bzw. keine 360 Tage in den letzten zwei Jahren gearbeitet, dann bekommst du gar kein Geld.

    Ich versteh nicht so ganz, was du jetzt von uns wissen willst?


    Angenommen ich erhalte im Februar einen PES-Vertrag bis zum Halbjahresende. Werde innerhalb dieser ZEit schwanger, sagen wir mal (ist ja eh nur hypothetisch und dient nur der Anschauung) ich stelle im Juni fest, dass ich in der 8. Woche wäre. Angenommen der Vertrag ginge bis 31.07. Wie sieht es dann weiter für mich aus?

    Dann hältst du hoffentlich die Klappe, bis du einen weiteren Vertrag hast und sagst es erst dann. Denn ob sie dir einen neuen Vertrag schwanger anbieten, weiß man nie (bei mir hat es immer geklappt, aber hier werden Lehrer auch gesucht).

    das einzige Problem könnte sein, dass sie sie nicht die elternzeit beenden lassen, wenn sie direkt 2 jahre angegeben hat.

    ich glaube du hast keinen anspuch darauf die elternzeit vorzeitig beenden zu können. auch wieder nur aus Kulanz meine ich.. außer du würdest erneut schwanger und wolltest den Mutterschutz nehmen (voll bezahlt) dann kann man auf alle fälle vorzeitig die elternzeit beenden.


    ich hab mal gegoogelt.. hab nichts gefunden wegen der garantie mit dem Geld.. ein link wäre nett


    Das stimmt, vorzeitig beenden muss man nicht lassen. Den Link kann ich dir gerade nicht geben, frag mal evtl. in NRW beim Personalrat nach, die müssten das wissen. Weil wie gesagt, nach dem Gesetz kann man auch direkt am letzten Schultag aus der Elternzeit wiederkommen, (siehe BEEG ;)) und hat Anspruch auf Bezahlung.

    http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Die…zeit/index.html
    Die Begründung ist eine andere, warum man da Anspruch auf Bezahlung hat und danach müsste die Elternzeit wirklich beendet werden und neu begonnen werden.
    Wobei mit der letzten Bemerkung, das auch anders gehen müsste, weil klar erkennbar ist, dass es nicht rechtsmissbräuchlich ist!


    von einer regelung, dass man nicht ohne Geld sein darf habe ich noch nie gehört. was soll das sein?


    Doch, die gibt es in NRW, sonst könnten sie ja diesen Unfug mit den 6 Wochen vor den Ferien, der gesetzeswidrig ist (zumindest bei Angestellten), gar nicht halten.
    Das ist der Kompromiss.
    Gab dazu glaube ich auch irgend ein Urteil. Es gibt wie gesagt kein Bundesland, das ich kenne, was da so ein Drama generell draus macht wie NRW.

    nat: Und ja, scheinbar wird das nur da akzeptiert. Also ganz einfach Elternzeit beenden und dann neue anmelden, bei Zwillingen gar kein Problem, da verlierst du nicht mal Zeit, weil du ja eh maximal 5 Jahre nehmen kannst und nicht 6 und das eine Jahr, was nun weg ist bei der Beendigung, das ist dann eh weg.

    Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob das Schulamt damit durchkommt, denn nach dem Elterngeldbezug müssen sie dich ja wieder nehmen, auch wenn sonst die Frist mit 6 Wochen zu den Ferien in NRW z.B. gilt. Hast du die Auskunft von der Personalstelle bekommen oder vom Personalrat oder der Gewerkschaft? DAs wären Anlaufstellen, wo ich noch einmal nachfragen würde.

    Ansonsten Elternzeit zum Beginn der Ferien beenden und da man ja problemlos zwei Abschnitte nehmen darf und der AG nicht gefragt wird, zum Ende der Ferien wieder beginnen und dann Teilzeit in Elternzeit arbeiten ;)
    Du solltest ja bisher nur für ein Kind Elternzeit angemeldet haben, oder? Somit sollte das kein Problem sein.

    ich kenne absolut niemanden der durchweg gute stunden gezeigt hat und am ende durchgefallen bzw. schlecht abgeschnitten hätte.
    willkür
    hin oder her.. zwischen 4 und 5 kann man streiten.. aber eine 1er
    stunden wird auch im examen nicht mit 5 gewertet.. das glaub ich so
    einfach nicht.


    Ich schon, wenn ich gesehen habe, was dann plötzlich nicht erlaubt war usw. ;)

    Zumal ja eine Stunde bei der einen Prüfungskommission 1 und der anderen 5 sein kann, weil jeder ganz andere Maßstäbe setzt. Und schon die Vornoten waren bei uns willkürlich.

    ich konnte inzwischen mit dem SBH-Vertreter am Präsidium telefonieren: Er meinte, die Streichung der Planstunden zu Gunsten der Vertretung sei schlicht weg frech.

    Wir haben festgestellt, dass diesbezüglich eine Lücke in der SBH-Integrationsvereinbarung besteht, die schnellstmöglich geschlossen werden muss !


    Zwischen frech und nicht zulässig liegen aber Welten!

    Und frech finde ich dein Profil!


    Das stimmt, ein vollständiger Abschluss ist vonnöten, da müsste die TE einen (normalen) MA noch nachmachen und sich danach nochmal bewerben, aber die Option LA ist zumindest nicht vollkommen raus für sie.

    Allerdings hat mich keiner abgelehnt bislang mit dieser Begründung wegen 1. Stex nicht bestanden, da ich mich mit einem Magister bewarb. Und das ist auch Ländersache, denn manche Länder nehmen einen lediglich dann nicht, wenn das 2. Stex schon mal nicht bestanden wurde, ich sagte ja auch nur B als Beispiel. Man muss überall einzeln nachhaken, was möglich ist dort.

    Jedenfalls weiß ich nur, in Ba Wü ging es nicht, sich in einen anderen (neuen) LA-Abschluss einzuschreiben. Drum sind viele meiner Ex-Kommis nach Ö abgewandert.


    Deswegen sagte ich ja, das Berlin mit Quereinstieg eben nicht geht ;)
    Du machst dann ja berufsbegleitend Ref und da musst du unterschreiben, dass du nicht endgültig das 1. StEx in dem Fach nicht bestanden hast. Wechsel auf BA/MA ist heir aber problemlos möglich, aber auch ebenfalls nur mit anderem Fach.

    3)sicherlich beste und schnellste Option: du bewirbst dich mit deinen Fächern für einen Quereinstieg, z.B. in Berlin, da hast du sicherlich gute Chancen mit M und Ph und du kommst noch zügig zu deinem 2. Stex, noch dazu mit guter Bezahlung.


    Das funktioniert un Berlin nicht mit dem Quereinstieg zum 2.StEx, weil du da ein abgeschlossenes Studium brauchst und nicht in dem Fach das 1. StEx endgültig nicht bestanden haben darfst, das hatte ich damals auch probiert.
    Du kannst zwar so an der Schule unterrichten, aber immer nur über PKB und Bezahlung nach E6 und ohne Hoffnung auf 2. StEx.

    Ja, es ist möglich das auf den Bachelor umzuschreiben, allerdings mussten das bei mir andere Fächer sein. Hatte vorher Mathe, Deutsch, Sachunterricht und habe dann meinen Bachelor und meine Master mit Grundschulpädagogik und Biologie gemacht und das 2. StEx dann mit Biologie, Deutsch, Mathe, Sachunterricht.

Werbung