Beiträge von Susannea

    Bei nicht mehr bestehender Elternzeit ab August würde ich natürlich Bezüge beziehen, und im August sind Ferien in Hessen. Die neue Elternzeit würde ich natürlich beantragen, dann aber ab dem Schuljahresbeginn. Aktuell scheint es sogar hinsichtlich der Bezüge (ich habe eine entsprechende Bezügemitteilung für August erhalten) so zu laufen und ich war erstaunt.


    Ich glaube nicht, dass sich das irgendein Schulamt gefallen lässt. Würde wohl eher mal nachfragen, ob sie erwarten, dass du ihnen ab September wieder voll zu Verfügung stehst, weil beim AG-Wechsel der Rest Elternzeit verfallen ist.

    Du hast sicher eine Krankschreibung abgegeben. Das was da drauf steht muß deinem Chef genügen.
    Ansonsten würde ich mir derartige Anrufe verbitten. Auf eine derartige Weise Druck auszuüben könnte man als Nötigung auslegen.

    Ansonsten.... gute Besserung und laß dich nicht unterkriegen, weder vom Chef, noch vom Krebs!!!

    Grüße
    Steffen


    Nicht umsonst steht da für den AG nichts drauf, denn das fällt unter Datenschutz.

    Es geht keinen außer evtl. den Amtsarzt etwas an, was du hast!

    Naja, wenn ich akribisch jeden Beleg sammle und sämtliche Kosten angebe, lohnt sich für uns die Steuererklärung am Ende des Jahres. Wenn ich das nicht tue, könnte ich mit III/V ggf. besser fahren. Ich muss nämlich zugeben, dass ich viele Jahre beim Anfertigen der Unterlagen geschlampt habe. Inzwischen natürlich nicht mehr. Da unsere Gehälter aber nicht die einzigen Einkünfte sind, ist es gar nicht so verkehrt, dass sie nicht höher ausfallen.
    Und NETTO hätten wir sicher nicht mehr, wenn mein Mann in die schlechtere Steuerklasse wechselt, damit ich 300 Euro mehr im Monat habe.


    Du hast es glaube ich immer noch nicht verstanden, da du mit III/V eine Einkommenssteuererklärung abgeben musst, kannst du am Jahresende nicht besser fahren als mit IV/IV und Einkommenssteuererklärung.
    Ihr zahlt insgesamt genau das gleiche an Steuern und zwar egal, was du noch für zusätzliche Einkünfte habt, die dann ja auch zur Pflichtveranlagung bei IV/IV führen.
    Das ist dann auch der Punkt, wo sich ein Steuerklassenwechsel eben evtl. über ein Jahr vorher angeboten hätte oder nötig gewesen wäre, weil viel zusätzliche Einkünfte den Bemessungszeitraum ins letzte Kalenderjahr verschieben.

    Und doch, ihr hättet dann eben bei 300 Euro Netto im Monat bei dir mehr später beim Elterngeld 200 Euro mehr, zusätzlich zu dem, was ihr sonst habt!

    Ich arbeite nur 70%, von daher schaffe ich die Obergrenze des Elterngeldes auch nicht. Ich liege knapp 300 Euro drunter und denke durch einen Steuerklassewechsel hätte ich zwar 300 Euro/Monat mehr, mein Mann aber erheblich höhere Einbußen im Verdienst. Unterm Strich sehe ich da den Vorteil (noch?) nicht für uns.

    Naja, das ist eine Milchmädchenrechnung, denn die Steuern über das Jahr gesehen sind immer gleich zu zahlen als Familie, aber das Elterngeld bleibt ja dann höher für die Zeit.

    Sprich die Berechnungsgrundlage ist höher, also gibt es mehr Elterngeld, was auch nach der Einkommenssteuererklärung nicht verändert wird.
    Die gezahlten Steuern werden aber nach Jahresende dann korrigiert, so dass man danach dann das Geld hat, was man mit der anderen Steuerklassenwahl am Jahresende auch gehabt hätte.

    kalle: Naja zwischen planen und funktionieren liegen ja oft Welten, da kann ich doch nicht schon Jahre vorher wechseln.
    Wir hätten z.B. zum 1.1.2013 bzw. allerspätestens zum 1.6.2013 gewechselt haben müssen, um die besserer Steuerklasse für mich mitnehmen zu können. Da wusste ich weder wie das Ref endet, noch ob ich danach eine Stelle erhalte, noch sonst etwas.

    Und bzgl. Einkommenssteuer? Macht es einen Unterschied, ob gesplittet oder nicht (bei Steuerklasse 4, beide Ehepartner)????


    Das hängt von euren persönlichen Verhältnissen in den nächsten zwei Jahren ab, den Geburtsmonaten usw.
    Bei uns wäre beide male kein Untershcied vorhanden gewesen, also haben wir nicht gesplittet und lieber die paar Zinsen selber mitgenommen und nicht dem Staat geschenkt.

    Haben übrigens auch bei 3/5 und 14 Elterngeldmonaten im Jahr nie nachgezahlt!

    kalle, nach den neuen Bestimmungen müsstest du das aber als Nicht-Beamtin schon fast vor dem positiven Schwangerschaftstest machen, da du ja mindestens 6 volle Kalendermonate vor dem Mutterschutz brauchst, das ist dann echt schwierig.

    Persönlich sich anstellen und eine Antwort einfordern. Am Telefon lässt es sich leichter abwimmeln.

    Wie gesagt, dazu haben die meisten Elterngeldstellen keine Zeit und mit Elternzeit z.B. haben sie ja wieder nichts zu tun und beraten dazu auch nicht oder geben Falschauskünfte. Also da was sinnvolles als Antwort zu erhalten ist wie ein Sechser im Lotto.


    Bei Plan A würde ich Elterngeld für die Monate 3-14 beantragen. Richtig?
    Und bei Plan B? Für den ersten Monat brauche ich doch nichts beantragen, ich erhalte ja meine Dienstbezüge.

    Überall steht, dass man ein Recht auf 14 Monate EG hat, ich stolpere aber in meiner Elterngeld-Broschüre über den Passus "Die Gesamtzahl derden Eltern zustehenden EG-Monate reduziert sich jedoch um die Anzahl der Monate mit Bezug von Mutterschaftsleistungen." Sind meine Dienstbezüge nach der Geburt eine "Mutterschaftsleistung"? Hätten wir gemeinsam nur Anrecht auf 12 Monate EG?


    Genau, ihr zusammen habt Anspruch auf 14 Monate Lohnersatz, da dir deine Bezüge eh auf das Elterngeld angerechnet werden, aber 8 Wochen keine 2 Monate sind, solltest du gleich 1-12 beantragen. Sonst bekommst du evtl. einige Tage gar kein Geld, nur weil es nicht in deinem Antrag steht, denn länger als bis Lebensmonat 12 geht es eh nicht!

    Splitten würde dich dann auf Elterngeld bis maximal zum 23. Lebensmonat bringen (11 Monate in denen es Elterngeld gibt mal zwei, wenn auch im 1. nur wenige Tage) und ein Monat nur mit Bezügen sind zusammen 23.

    @MarlenH: Und was sollen die ihr sagen, außer, dass sie keine Zeit haben. Das ist jedenfalls bei uns die Standardantwort.

    Also die stehen bei uns direkt untereinander, man denkt, meine Kilometer gehören noch zu ihm, aber dann sieht man, dass da eine riesige Lücke ist und die endgültige Zahl dann erst bei mir abgezogen wird, also in der rechten Spalte auftaucht.
    Sollte da bei dir wirklich ganz links gar nichts stehen mit Kilometern, die dann in der rechten Spalte wieder auftauchen, dann fehlen sie wirklich.

    Und zum Vergessen fällt mir nur ein, dass sie bei mir die komplette zweite Lohnsteuerbescheinigung aus dem Angestelltenverhältnis vergessen haben (bzw. die Bearbeiterin behauptet Elster hätte ihr das nicht geschickt), du siehst also, es geht alles.

    Bei mir im Seminar haben einige dementsprechend sogar während des Refs ALGII erhalten, aber das ist ein anderes Thema!

    Was?? Wie ist es denn sowas möglich?


    Naja, das Einkommen liegt ja z.T. bei unter 1000 Euro Netto. Brutto sind es ja nur ca. 1060 Euro im Monat. Da kommt man dann schnell unter den ALGII Bedarf mit Kind z.B. usw. Wer nicht "nur" Grundschullehrer wird, hat ja doch noch mal ca. 70 Euro mehr, das ist dann oft schon die Grenze. Aber das ist ja bekannt, nicht umsonst weißt schon die GEW auf den ALGII Anspruch im Ref hin!
    http://www.gew-berlin.de/263.php

    Da steht das zur KK übrigens auch noch mal alles drauf.

    Sorry, aber das klingt für mich nicht wirklich ernst gemeint. Wenn das Schulrecht sagt, so sind die Bedingungen, dann muss sich auch ein Schulleiter daran halten und kann nicht einfach etwas anderes entschieden.
    Schule ist ja kein rechtsfreier Raum.

    Zitat

    - Laut deiner Erklärung würde ich bei einer GKV 14,9% meines Einkommens bezahlen. Aber wie sieht es aus bei der PKV, spielt keine Rolle ob jemand 1000 oder 100000 Euro pro Monat verdient?


    Ja, genau so ist es bei der PkV da spielt dein Einkommen leider überhaupt keine Rolle. Und 300 Euro für 50% kann hinkommen. Ich habe für 30% 200 Euro gezahlt in dem einen Jahr Ref! Und damit hatte ich dann nachher letztendlich unter dem Sozialhilfesatz raus (nämlich ca. 800 Euro im Monat, trotz zwei Kindern und dem Zuschlag). Bei mir im Seminar haben einige dementsprechend sogar während des Refs ALGII erhalten, aber das ist ein anderes Thema!

    Und ja, die Idee für Mr. X geht natürlich und wird auch oft genutzt, aber diese Jobs fallen leider meist auch nicht sofort vom Himmel ;)

    Wie, die Schulbuchverlage konnten dir nichts bieten? Dort liegen nämlich immer massig von solchen Postern kostenlos rum. Habe sie für jedes Fach stapelweise von da.

    Hast du denn genauere Vorstellungen, was du da an Themen gerne hättest. Ich denke, ich werde erst gegen Ferienende dorthin kommen (wenn denn der junge Herr nicht alles durcheinanderbringt mit seiner zu vielen Zeit, die er gerade hat), könnte dann aber mal gucken, was es da gibt.
    Evtl. habe ich eben auch hier noch Vorräte, wenn ich weiß wonach ich suchen soll.


    So wie ich es nun von dir verstehe, ist es so, dass da die GKV sowieso die Leistungen übernimmt, werden dann Beihilfe vom Senat nur dann bezahlt, wenn ich etwas benötige, was die GKV nicht bezahlen würde??

    Ich danke dir herzlich für deine Hilfe


    Ja, wobei sich eben die Leistungen der Beihilfe generell an denen der GKV orientieren, daher bleibt dann nicht viel übrig.

    Pflege- und Krankenversicherung sind ja übrigens unterschiedliche Dinge, auch wenn du sie in der Regel gemeinsam zahlst ;)
    Aber das du solche unsinnigen Auskünfte in Berlin erhalten hast, wundert mich gar nicht, ich sage nur, Lehrer haben keinen Anspruch auf Urlaub , die Senatsverwaltung zahlt trotz dem MuSchG keine Atteste über Schwangerschaften usw. Was ich da schon alles für unglaubliche Dinge zu hören bekommen habe glaubt kaum jemand.


    Danke, aber es gibt nämlich keinen Arbeitgeber, der mitzahlen wird. Der Berliner Senat zahlt 50% Beihilfe nur wenn man bei einer PKV versichert ist.
    Deswegen frage ich mich, wieviel ich bei der GKV bezahlen würde.


    Ich habe dich schon richtig verstanden, ich weiß was Berlin zahlt. die 1,025% Pflegeversicherung zahlen sie auch mit, den normalen KK-Beitrag musst du selber zahlen, das ist klar, wie gesagt 14,9% und auch das der Senat die Beihilfe nur zahlt, wenn du privat versichert bist ist Unsinn. Beihilfeanspruch hast du imemr, egal wie versichert, aber die Zahlungen der GKV gehen vor. Ich habe übrigens sogar als Angestellte noch immer 70% Beihilfeanspruch, aber auch hier gehen die Leistungen der GKV vor, so dass z.B. nur Zahnersatz und Heilpraktiker von der Beihilfe übernommen werden ;)

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