Kennt sich hier zufällig jemand aus?
Als Beamter steht man in der Regel natürlich finanziell deutlich besser da.
=> Nebenjobs: Beamte dürfen keine "kommerziellen" Nebentätigkeiten ausüben, auch wenn sie Teilzeit arbeiten (darum eben das besondere Loyalitätsverhältnis von Beamten und Land zueinander). Das allgemeine Arbeitsrecht für Normalbürger kennt so einen Umstand nicht; es kann nur u.U. das Wettbewerbsverbot gelten - der Arbeitgeber darf also untersagen, nicht nebenbei bei der Konkurrenz zu arbeiten - und man muss seine Arbeitskraft erhalten. D.h. durch den Nebenjob darf die regelmäßige Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten.
=> Entlassung/Neueinstellung: ein Beamter der kündigt, kann der Theorie nach nicht wieder als Beamter anfangen. Einem Angestellten kann das herzlich egal sein, da er von vornherein kein Beamter ist. Kann man (oder besser: wird man in der Praxis) auch vom Land wieder eingestellt, nachdem man gekündigt hat? So als Physiklehrer... Dieser Punkt gilt natürlich auch für Beamte, die nun als Angestellte erneut in der Schule arbeiten möchten.
=> Beurlaubung: als verbeamteter Lehrer kann man sich bis zu 6 Jahre im Laufe seines Lebens ohne wichtigen Grund beurlauben lassen (natürlich ohne Sold und unter Vorbehalt des Ministeriums). Ist das eine lehrerspezifische oder beamtenspezifische Regelung (Angestellte können ja auch kündigen und sich neu einstellen lassen?)? Im allgemeinen Arbeitsrecht gibt es dazu m.E. keine Regelung, d.h. insbesondere keine Lebenszeitbegrenzung.
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Also finanziell besser dastehen ist oft ein Trugschluss, denn du musst ja als Beamter deine KK selber zahlen. Somit ist es z.B. so, dass ich in Berlin angestellt mindestens 3 Kinder brauche, um in Brandenburg verbeamtet das selbe Geld rauszubekommen, wie aktuell in Berlin.
Wo ist man also finanziell besser gestellt?
Also bei Krankheit ist man es. nach TVL zahlt der AG zwar bei mir z.B. aktuell 13 Wochen Krankheit voll, bei Beamten durchgängig, da fällst du nicht ins Krankengeld, aber ansonsten sehe ich da keine finanziellen Vorteile.
Beihilfeanspruch habe ich auch als Angestellte, wenn es sich auch nur auf die Sachen wie Zahnersatz und Heilpraktiker beschränkt, weil die einen Festzuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse haben.
Streikrecht ist ja noch nicht abschließend geklärt, ob das nicht auch für Beamte zählt. In Berlin haben vor Jahren die Lehrer da z.B. keinen Unterschied gemacht, sondern alle gestreikt. Steht nun in ihrer Personalakte, na und?!?
Nebenjobs sind in Berlin bei Beamten Genehmigungspflichtig, die dürfen auch kommerziell sein, wenn das Land sie genehmigt. Bei Angestellten nur mitteilungspflichtig.
Auch als Angestellter kannst du dich freistellen lassen unbezahlt.