Beiträge von Susannea

    Nein, das Jobcenter kann und muss dich nicht mehr versichern, weil du damit nicht pflichtversichert bist. Die zahlen dir nur einen Zuschuss zur PKV.

    Und ja, die GKV kann dann günstiger sein, je nach Gesundheitszustand und Einkommen. bzw. eben auf lange Sicht gesehen eh, wenn du dich 100% selber versichern musst für eingie Zeit. Achso die GKV zahlt das Jobcenter ;)


    Wie, ich kann den Vertrag mit der PKV nicht kündigen?? Ich wäre gefangen und kann nicht mehr raus?!


    Nur, wenn du wieder versicherungspflichtig wirst, also durch sozialversicherungspflichtigen Job, durch ALGI, durch Heirat und die Möglichkeit auf die Familienversicherung usw.

    Zitat


    Also deiner MEinung nach soll ich lieber bein einer GKV sein?

    Zitat


    Ist es also so, dass alle Referendare in Berlin dasselbe Problem haben und sie sollen lieber zu einer GKV gehen, ansonsten würden sie nach dem Referendariat Probleme haben?


    Nein, weil es eben mehrere Möglichkeiten gibt und weil z.B. Grundschullehrer meist sofort Anschlussverträge erhalten. Übrigens andere Fächer in bestimmten Lehrämtern auch. Ich wusste z.B. das ich sofort aus der PKV rauskomme, weil ich Anspruch auf ALGI habe oder weil ich in die Familienversicherung meines Mannes gekonnt hätte.Beides wurde nicht benötigt, da ich ab dem Tag nach dem Ref gleich eine feste Stelle in der Grundschule hatte.

    Zitat


    Welche GKV soll ich nehmen? Eine mit günstigen Tariffen?
    Ich war bei der BKK VBU. Jetzt bin ich in der UK bei der NHS

    Wie gesagt, die Tarife sind eigentlich überall gleich, man sollte also lieber nach Leistungen gehen ;)

    Zitat


    Aber wenn man gleich nach dem Referendariat sofort angestellt wird, kann man doch zur GKV gehen und die PKV endet automatisch, oder?
    Das Problem würde nur dann bestehen, wenn man nach dem Referendariat eine WEile ohne Arbeit bleibt.


    Genau und das kann bei der Sek II in Berlin gut passieren.

    Zitat


    Und was ist, wenn man nach dem Referendariat ins Ausland geht? Sagen wir, Ich würde nochmals in die UK gehen? Würde dann die PKV auch enden?


    Das müsste man die Kasse fragen, ob es da dann ein Sonderkündigungsrecht gibt.

    Hallo everybody!
    Ich bin in derselben Situation. Ich werde am 18. August in Berlin mit dem REferendariat beginnen. Zur Zeit bin ich in der UK und über NHS versichert.
    Ich bin über 34 und anscheinend gibt es keine Ausbildungstariffe für mich.


    Nein, der entfällt ab 30.



    Hinzu kommt das Problem, dass in Berlin Leher nicht mehr verbeamtet werden. Also was passiert nach dem Referendariat? Ich werde keinen Anspruch auf ARbeitslosengeld I haben. Ich könnte zum Jobcenter gehen und Sozialhilfe beantragen, aber würde dann den Vertrag mit der PKV automatisch enden, oder was passiert?


    Nein, würde nicht und beim ALGII wird auch nur ein Teil übernommen, du stehst dann also ohne Einkommen mit einer teuren Versicherung bei 100% (du hast ja dann auch keinen Beihilfeanspruch mehr!) da. Ganz ehrlich, ich denke kaum, dass du dir das leisten kannst.


    Und was ist, wenn ich mich jetzt selber bei einer GKV versichere? Gibt es eine, bei der man wenig bezahlt?


    GKV ist immer einkommensabhängig, lediglich die Leistungen und Zusatzbeiträge unterscheiden sich. Da wärst du übrigens nachher mit ALGII beitragsfrei versichert.

    Also ich würde darauf auch als eigenes Satzglied bestimmen und zwar als Akkusativ-Objekt, weil du fragen kannst: "Worauf ist die Vorfreude riesig?" "Darauf!"

    Ich fahre auch immer mit dem Rad; allerdings habe ich keine Tasche speziell für das Fahrrad, weil ich nicht meine Tasche nach reinen Radtransportkriterien auswählen wollte, sondern da sind andere Sachen wichtiger.

    Ich habe eine "normale" Rinderleder-Lehrer-Umhängetasche, die ich beim Radfahren hinter mir quer auf den Gepäckträger stelle, ohne sie zu befestigen. Damit sie nicht runterfällt, behalte ich den Riemen um, d.h. der ist beim Fahren dann so vor der Brust. Das geht ganz gut.


    So eine nutzt meine Mutter auch jeden Tag auf dem Fahrrad, aber die passt problemlos in ihren Fahrradkorb. Wenn du nämlich einen entsprechenden Korb auf dem Gepäckträger hast, dann gehen fast alle Taschen ;)

    Aber ansonsten kenne ich viele Kollegen, die diese Radtaschen fürs Hinterrad habe, die man dann so wie die Fahrradkuriere auch auf den Rücken nehmen kann oder als Umhängetasche. Schau mal hier: http://www.outdoortrends.de/taschen/fahrra…gung/hinterrad/

    Nee, hab das Ref an ner staatlich anerkannten Privatschule in freier Träherschaft gemacht, deshalb Arbeitsvertrag. Wurde ja nicht vom Land bezahlt...


    Dann solltest du doch aber zumindest das 1. und das 2. StEx noch haben, um wenigstens den Abschluss nachweisen zu können. Ansonsten gehen hier dann übrigens auch die Auszüge der Rentenversicherung, denn da wurde dann ja eingezahlt und somit kannst du die Anzahl der Monate nachweisen.

    Na ja, sie werden mir jawohl nicht die Einstellung verweigern, nur weil ich keine Studienbescheinigungen und keinen Arbeitsvertrag für das Ref mehr habe, oder?! :)


    Ich gehe davon aus, dass du im Ref verbeamtet warst. Dann gibt es keinen Arbeitsvertrag ;) Sondern eben nur Ernennungs- und Entlassungsurkunde. Und Urkunden sollte man genau wie Zeugnisse ja nicht unbedingt verlieren. Die beiden Sachen hatten ja dann zumidnest den Studienabschluss als Voraussetzung. Wenn du auch damit die Zeiten nicht belegen kannst. Aber ich denke für die EInstellunge werden die Zeiten nicht so wesentlich sein.

    Wie gesagt, das war nur für die Rentenversicherung von Interesse und wenn du da die Zeiten eh nicht anerkannt haben willst um unter den 5 Jahren zu bleiben, dann sollte es egal sein.

    Berlin auch.

    Bevor ich das hier aus einigen Bundesländern gehört habe, bin ich eigentlich immer davon ausgegangen, dass das sogar überall so wäre.

    Also evtl. sollte man die einzelnen Bundesländer mal zusammentragen.


    Hessen, Ba-Wü und Niedersachsen machen das also als normales Studienfach, wie sieht es mit den andern Bundesländern aus?

    Wenn dein Bundesland schon fest steht, wo du hin willst oder musst, würde ich mal die Stellenausschreibungen dort anschauen.

    Mit Religion ist ansonsten das Problem, dass viele Bundesländer das weder im Ref noch nachher über die "normalen" Stellen besetzen, sondern die Kirchen die Religionslehrer schicken. Das müsstest du eben für die für dich in Frage kommenden Bundesländer erst einmal abklären.

    Für den Personalbogen hat mich so etwas nie jemand gefragt, aber für die Rentenversicherung musste ich so etwas alles einreichen z.T. sogar bei der Steuererklärung. Und bei der Rentenversicherung wurde dann sogar teilweise nachträglich noch von jedem Semester ein Nachweis verlangt, aber ob das jeder Bearbeiter so genau nimmt, ist doch sehr fraglich.

    Du weißt doch, Mut zur Lücke (anders wirst du nie als Lehrer durch die Rahmenpläne kommen ;) )


    Was aber auf jeden Fall möglich ist - sobald du aus der gesetzlichen RV heraus bist, kannst du, wenn du unter einer bestimmten Versicherugszeit bleibst ( i.d.R. 5 Jahre), die Beiträge zurückfordern.


    Nein, das kannst du leider nicht auf jeden Fall, wenn du in den neuen Bundesländern z.B. wohnst. Die können nicht zurückgefordert werden, die sind endgültig eingezahlt. Und ich meine, es gibt noch mehr Ausnahmen. Also Achtung dabei.

    Wie wäre der Extrmatrikulationsbescheid, da stehen nämlich die Hochschulsemester insgesamt und in dem Studiengang bzw. der Hochschule drauf. Der Reicht dann, aber das Examenszeugnis sagt ja nichts darüber aus, ob du zwischendurch beurlaubt warst o.ä.

    Vorbereitungsdienst weist du mit Ernennungs- und Entlassungsurkunde nach.

    Was hättest du denn tun sollen in der Zeit, die du nun beim Arzt verbringst? Vertretung? Konferenz? Unterricht hast du doch keinen. Hättest also eigentlich auch gar nichts sagen müssen.


    Also bei uns sind immer Vertretungen zu machen in entfallenden Stunden, wenn mal keine ist, dann ist das eine Ausnahme. Und so wird es natürlich auch geplant.

    Wenn der Arzt dir auch Termine außerhalb der Unterrichtszeit anbietet und du ihm gesagt hast, du kannst, weil deine Klasse nicht mehr da ist, dann ist das etwas anderes als wenn der Termin da sein muss.
    Im 1. Fall muss der AG dich eigentlich nicht freistellen und sein Unverständnis ist berechtigt, im 2. Falle nicht.

    chilipaprika: Das ist ja dann auch wieder der Spezialfall, wenn man eurer Argumentation folgt. ;)
    Es ging darum, dass die Behauptung war, dass man nach dem Ref nur Anspruch auf ALGII hat. Und diese Aussage ist und bleibt einfach falsch!

    Und natürlich ist es mir klar, dann haben sie aber mit dem ALGI auch mehr als sie beim ALGII bekommen würden. Denn da sagst du ja gerade, da würden sie überhaupt nichts bekommen ;)
    Somit stimmt es eben auch wieder, dass sie mehr mit ALGI als mit ALGII haben.

    Das ist doch mal wieder nur ein Spezialfall. In meinem Bekanntenkreis haben nur die wenigsten Studenten bereits Kinder.


    Flipper, ich denke, dass kommt auf den Bekanntenkreis an, wenn du dann nämlich Kidner hast, ändert der sich auch meist und siehe da, da haben dann die meisten Kinder.

    Also bei uns hatten viele Studenten Kinder.

    Aber es ist wie gesagt kein Spezialfall, dass alle die Anspruch auf ALGI haben nicht weniger haben können als ALGII, weil aufgestockt wird ;)
    Und darum ging es ja, dass die Behauptung war, mit ALGI hat man weniger als mit ALGII.

Werbung