Beiträge von Susannea

    alias
    BTW Goldschmiede? Kettensäge?

    Könnte es sein, dass du nicht weißt, was eine Kettensäge ist? Oder könnte es sein, dass du nicht weißt, welche Werkzeuge zur Metallfeinbearbeitung vewendet werden? Irnkwie seltsam für deine Schulform...


    Ich vermute mal, dass das eher als Wortspiel zu sehen war. Eine Säge, womit Ketten bearbeitet werden könnte man ja auch als Kettensäge bezeichnen ;)


    Vielleicht könnt ihr ja mal berichten, wie ihr das gemacht habt? Was habt ihr denn zum Beispiel verschenkt?
    Ich habe schon einige Ideen über eure Tipps wäre ich jedoch sehr dankbar :)


    Mein Schüler standen total auf Lollys und Gummibärchen, also bekamen sie davon welche. Achso und die kleineren auf Krümeltee, also gabs auch davon noch eine Ladung für den Klassenschrank.

    Bei meiner Mentorin wusste ich (weil ich ihr Geburtstagslos hatte), dass sie sich einen Gutschein einer Gärtnerei wünscht, den habe ich ihr besorgt. Weiß allerdings noch nicht, was sie dazu sagt, denn sie hat ihn immer noch nicht bekommen ;)

    Ob es wirklich geschickt ist sich wie-auch-immer in den Schuldienst zu klagen, steht aber auf einem anderen Blatt, am Ende wird man dann nach Buxtehude strafversetzt....

    Gruß Jenny


    Naja, das kommt darauf an, hier in Berlin z.B. ist man dem Bezirk, eigentlich sogar der Schule fest zugeordnet. Innerhalb des Bezirkes geht eine Versetzung noch, aus dem Bezirk raus, selbst wenn man es will nicht so einfach. Also da macht es keinen Unterschied, wie du zu deinem Vertrag kommst. ;)

    weder war das meine Idee noch ist das mein rat. Wollte nur deutlich machen, dass so was auch vorkommen kann.
    Mein Exmann hat auch angefangen zu arbeiten, bevor sein Vertrag für die Planstelle gekommen war. Scheint wohl nicht so unüblich gewesen zu sein.

    der Rest war mir ziemlich wurscht. Mag sein, dass das nicht ganz legal war. Mag sein, dass die SL keine Ahnung hatte. Mag sein, dass ich hätte aufbegehren sollen. Mag sein, dass ........*Achselzuck*


    Wie gesagt, wenn nur befristete Verträge geplant sind, ist das sogar ein sehr guter Rat, dies zu machen, dann hat man bereits einen unbefristeten Vertrag! Deshalb ist es auch vollkommen legal, weil ja der Vertrag bereits mündlich geschlossen ist, nur bei geplanten Befristungen ist das natürlich nicht erwünscht, da dann die Chance auf die für die AG bereits nicht mehr vorhanden sind.

    nur das was sie mir gesagt hat, wo ich anknüpfen könnte, wird wohl schon nicht mehr aktuell sein, denn die Klassen hatten schon Vertretungsunterricht.

    Natürlich werde ich den Vertrag unterzeichnen, ich möchte nur sicher gehen, dass ich aus dem Vertrag auch ohne Probleme heraus komme, falls ich irgendwo eine Festanstellung angeboten bekomme. Ich kenne Lehrer, die ihre Vertretungsverträge sogar von nem Arbeitsrechtler haben prüfen lassen... Außerdem hat mich interessiert, ob es üblich ist, dass man am Tag der Vertragsunterzeichnung direkt mit dem Unterrichten beginnt... Außerdem fand ich das etwas dubios, dass ich 9.30 Uhr wiederkommen soll, wenn der Vertrag 7.30 Uhr noch nicht da ist...

    LG Caro


    Ich würde davon ausgehen, dass du da beginnen kannst, denn ganz ehrlich, in den Vertretungsstunden passiert meist nicht viel.
    Und ja, es ist üblich am ersten Arbeitstag den Vertrag erst zu unterschrieben, bei uns sogar später bei den festen Verträgen dann nach Arbeitsbeginn.

    Ich habe am 10. angefangen und am 17. meinen Vertrag bekommen, da es aber ein unbefristeter war, kein Problem. Inhalt war ja durch den Tarifvertrag auch klar.

    Traci: Du erzählst, mit Verlaub gesagt, Unsinn, denn na klar bist du abgesichert, du hast bereits einen mündlichen Vertrag, der vollkommen für alles reicht, wofür er nicht reicht, ist eine Befristung, denn die bedarf der Schriftform. Heißt in diesem Moment besitzt du bereits einen unbefristeten Vertrag im Schuldienst in dem Bundesland!

    Also das mein Vertrag nur bis zum 24.07. geht steht fest. Also werde ich danach erstmal für fünf Wochen arbeitslos sein. Muss ich mich zwangsläufig arbeitslos melden oder kann ich es auch einfach lassen, wenn ich das finanziell schaffen kann? Was ist in dieser Zeit denn mit den normalen Abgaben, Sozialabgaben usw.? Entschuldigt meine Fragerei, aber ich habe mich damit noch nicht wirklich beschäftigt und da es jetzt bald ansteht, muss ich wissen, was ich vorher unternehmen muss. :angst:


    Ob du ALGI bekommen würdest, also dich arbeitslos melden, hängt ja davon ab, was du vor dem Ref gemacht hast. Wenn das geht, dann solltest du es machen, dann bist du nämlich wieder in der GKV und zwar beitragsfrei über das ALGI.
    Mehr Sozialversicherungsbeiträge als KK und Pflegekasse fallen dann aktuell nicht an.

    Arbeitslos melden hat übrigens nichts mit ALGII zu tun.

    Danke dir, da sind geniale Ideen dabei.

    Hat zufällig jemand die Noten zu "Immer wieder kommt ein neuer Frühling?"

    Ostern wird es natürlich "Stups der kleine Osterhase" werden!

    Ja, ist in der Regel in den meisten Budnesländern inzwischen auch möglich, weil den Beamten ja kein NAchteil zu den Angestellten entstehen dürfen und das europäisches Recht ist.

    Bekommen müsstest du dann das, was dein Vertrag sagt, wenn der also Vollzeit ist, dann Vollzeitbezüge. Denn das MuSchG gilt ja auch für Beamten. danach erhält man dann das in Kraft tretende Entgelt.

    Ab morgen habe ich eine 3. Klasse in Musik und suche nach Ideen, was an Musikstücken denn Jahreszeitlich passen würde. Also etwas, was man evtl. anhören, singen, und Illustrieren könnte.

    Damals im Herbst habe ich mit der 3. Klasse z.B. "Drachen im Wind" von Rolf Zuckowski gemacht, aber zum Frühling fällt mir jedenfalls nichts ein, was nicht so wirklich "altbacken" ist, wie die "normalen" Volkslieder.

    Hat jemand Ideen?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Die Bücher handeln allerdings eher vom Tod im Alter, da das Kind ja die Mutter verloren hat, weiß ich nicht ob es Sinn macht. Sind aber auf jeden Fall schöne Bücher, um das Thema generell zu behandeln.


    Relativ neu gibt es dazu auch noch "Ein Himmel für Oma", das hat meinen Kindern (damals 2 und 4) ganz gut geholfen. Da ist vor allem auch so ein bisschen eben die Beerdigung mit drin (wenn meiner Meinung nach auch immer noch zu wenig).

    Das 2. Staatsexamen habe ich nicht bestanden, aber nicht endgültig, bin ich dann schon raus aus dem Rennen?

    Vielen Dank euch schon mal.

    Grüße
    Sven


    Wenn ich das richtig verstehe, wäre eine Widerholung nur in einer bestimmten Frist möglich gewesen, danach gilt es als endgültig nicht bestanden. Und nein, damit kannst du dann in eigentlich keinem Bundesland ohne weiteres als Vertretungslehrer arbeiten!

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