Beiträge von Susannea

    Hast du denn Anspruch auf ALGI?

    Ansonsten kommt es immer darauf an, wann dein Vertrag ausläuft. Tut er das vor dem Mutterschutz und du hast Anspruch auf ALGI, dann erhältst du erst dieses und nachher Mutterschaftsgeld in Höhe des ALGI. Danach dann normal Elterngeld, wobei für Monate vorher mit ALGI 0 Euro in die Berechnung mit einfließen.

    Läuft dein Vertrag im Mutterschutz aus gibt es Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. ´Danach dann Elterngeld. Bei beidem bist du bis zum Ende der Elterngeldzahlung (nicht nur dem Bezug) beitragsfrei in der GKV pflichtversichert.

    Läuft der Vertrag vor dem Mutterschutz aus und du hast keinen Anspruch auf ALGI, gibt es nur ab der Geburt Elterngeld und davor nichts. HIer müsstest du dich dann aber auch selber darum kümmern, wie du krankenversichert bist (evtl. Familienversicherung oder selber zahlen).

    Zitat

    Der AG ist auf jeden Fall verpflichtet, seinen Anteil zusammen mit deinem an die von dir genannte Krankenkasse abzuführen.


    Ich war mir nicht mehr sicher, meine mich aber auch zu erinnern, dass auch der Beitrag der freiwilligen Versicherung bei meiner Mutter vom Gehalt abgezogen wurde und der AG direkt an die KK gezahlt hat und nicht sie.

    Zitat

    D.h. falls man als Angestellter einen Vertrag unterzeichnet, in dem man zustimmt, dass man eine Genehmigung für Nebentätigkeiten einholen muss, widerspricht das nicht nur dem Tarifvertrag (TVL),


    Es unterschreibt niemand einen Vertrag, dass er Nebentätigkeiten genehmigen lassen muss, sondern das er andere Tätigkeiten (die in diesem Fall die Haupttätigkeit wären, da man ja ansonsten beurlaubt ist ;) ) genehmigungspflichtig sind. Sieht das Gesetz ja auch so vor. Dem TV-L widerspricht dies nicht, da nach dem nur Nebentätigkeiten angezeigt werden müssen ;)
    Wie gesagt, es handelt sich um keine Nebentätigkeit, wenn man voll beurlaubt ist (und nein, darüber müssen wir nicht diskutieren, dass ist einfach so ;) ). Übrigens gibt es nach dem TV-L gar keine Beurlaubung ;)

    Es gilt, dass du einen Rechtsanspruch hast, einen Nebentätigkeit auszuüben, sofern die regelmäßige Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten ist (als Angestellte; bei Beamten - auch bei Beurlaubung - max. 8 Stunden).


    Hier geht es ja dann aber nicht um die Nebentätigkeit, sondern eine einzige Tätigkeit, die noch dazu evtl. dem Beurlaubungsgrund widerspricht, dies muss genehmigt werden. Das ist bei Beurlaubungen anders und steht so extra in den Anträgen zur Beurlaubung auch drin, dass Tätigkeiten innerhalb der Beurlaubung genehmigungspflichtig sind (ist z.B. in Elternzeit ja generell so und in dem Falle auch).

    Aber die anderen Absolventen von diesem Sommer mussten sich auch freiwillig versichern lassen.
    vielleicht haben Sie nicht die Gesetzeslage oder Bestimmung geändert, aber die haben für sich beschlossen das so zu machen, weils einfacher is und dann nicht zum neuen Jahr alle möglichen Änderungen gemacht werden müssen. Wer weiß???


    Das kann schon mal gar nicht sein, dass es alle mussten, weil es unter einigen Voraussetzungen möglichst ist, unter anderen sogar unmöglich und verpflichtend ist es auf keinen Fall. Es kann also nicht sein, dass alle es so machen mussten. Klingt nach einen Sachbearbeiter, der den anderen wieder viel Freude bereitete hat, weil er Murks gemacht hat.

    mein Rektor hatte mir bei Meldung der Schwangerschaft kein Beschäftigungsverbot bis zur Ermittlung des Immunstatus erteilt.. und ich wusste gar nichts davon und hatte es erst im Gespräch mit dem Betriebsarzt zum ersten Mal gehört.


    Es gibt einen Leitfaden für die Schulleiter und da steht das klar drin, das dem so zu sein hat. Das sollte dein Rektor evtl. mal lesen ;)

    Anna_K: Ab der 21. SSW kannst du übrigens in Berlin generell in den Innendienst gehen, wenn du dies möchtest, da ist dann die Ansteckungsgefahr auch deutlich geringer.

    Ich habe auch noch mal nachgeforscht, nur wenn du unterschrieben hast, dass du auf die Versicherungspflicht verzichtest, dann kannst du nun nicht mehr zurück in die Pflichtversicherung, sondern nur, wenn du mindestens ein Jahr unter der BBG liegst. Ansonsten bist du nun pflichtversichert.

    Wie gesagt, ich bin ja zum Februar eingestiegen und da hat nie jemand nachgefragt und da hätte ich ja dann sogar wirklich drüber gelegen. Und wie gesagt, eigentlich befragen die KK dich auf das Kalenderjahr bezogen nach dem Einkommen und nicht nach 12 Monaten ;)
    Ich würde auf jeden Fall noch mal bei der GKV nachfragen, ob du nicht doch noch pflichtversichert sein kannst, wenn du das möchtest!
    Diene Quelle widerspricht sich übrigens an mehreren Stellen, außerdem bezieht sie sich auf ein seit 1.1.2007 ungültiges Gesetz, also wäre mir die sicherlich nicht sicher genug. Und wenn spricht sie auch nur davon, dass du dich befreien lassen kannst, nicht musst!
    Das deine Berechnung der Jahressonderzahlung falsch war und du damit gar nicht weniger erhältst, als jemand, der im Juli ein volles Gehalt erhalten hat, hast du gelesen?

    Friesin: In Berlin steigst du ja mit Stufe 5 ein bei E11, sprich 4222,49 Brutto je Monat. Liegst also mit der Jahressonderzahlung bei einem Jahr wirklich drüber.

    Diese "Regelung" deines Bundeslandes (Berlin) klingt wieder einmal sehr nach Sparmaßnahme...

    Falls du dich mit Röteln infizierst und deinem Kind schadest, würdest du dir sicherlich ein Leben lang Vorwürfe machen.

    Denke an dein Kind und an dich und nicht daran, dem Land Berlin ein paar Euro zu sparen, das wird dir sowieso keiner danken.

    Höre auf deine Ärztin!

    Gruß !


    Es geht ja hier um Ringelröteln, bei Röteln wird immer bis zur 21.SSW ein BV ausgesprochen, egal wie alt die Kinder sind. Übrigens kann man gegen Ringelröteln nicht impfen ;)

    Zitat

    Ich bin natürlich keine Medizinerin, aber in meinem Bundesland ist das eigentlich so geregelt, dass man nur ein BV bekommt, wenn man mit Kindern arbeitet, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Man bekommt nur ein vorübergehendes BV, wenn akut Fälle von Ringelröteln in der Schule auftreten.

    Sogar nur bis 6 sagt die Vorschrift und nur für die ersten 20 Schwangerschaftswochen. IN der Regel wird übrigens in Berlin mit 5 eingeschult, nicht selten. Aber da nur bis 6 die Vorschrift sagt, ist das dann eh egal ;)
    http://www.berlin.de/imperia/md/con…file=kinder.pdf

    Du musst doch aber eh zum Arbeitsmedizinischen Dienst und die stellen dann auch die Empfehlung für BVs aus und bis du das von dort hast, darfst du doch eh nicht arbeiten. Also würde ich erst einmal warten, was die sagen, womit du auch deine zweite Meinung hast!

    trotzdem mehr, als du jetzt im Jahr.

    villeicht haben die das ja geändert??? weiß nicht warum es so is, aber es is so :([/quote]
    Nee, das kann so nicht sein, wenn die Gesetzeslage ja auch eine andere ist. Wie gesagt, hast du deine KK mal gefragt, wie das ist? Die Personalstelle ist leider kein kompetenter Ansprechpartner, denn für die gelten ja auch Bundesarbeitsgerichtsurteile angeblich nicht und das MuSchG auch nicht usw.
    Die haben also mit Gesetzen und deren Geltungsbereichen usw. nicht viel zu tun bzw. interessieren sie sie nicht.

    Mir wurde bei Vertragsunterzeichnung gesagt, dass ich mir eine Krankenkasse suchen muss und ich die Bescheinigung über die Mitgliedschaft vorweisen muss. weiter hieß es, dass ich mich freiwllig versichern muss, aber ein Zuschuss gewährleistet wird, dafür habe ich verschiedene Anträge bekommen, die von der GKV und mir ausgefüllt werden musst.
    klar würde ich lieber Pflichtversichert bleiben, aber ich hatte keine Wahl. Anderen Mitreferendaren geht es auch so...


    Ja, die KK suchen und die Mitgliedsbescheinigung vorweisen musste ich auch, ich bin aber pflichtversichert und das unabhängig davon, wieviel Prozent ich arbeite, zumindest war ja bei Vertragsunterzeichnung nicht klar, ob ich ab 1.8. Vollzeit arbeite. Von Februar bis Juli habe ich 50% gearbeitet und damit hätte ich ja dann trotzdem mehr, als du jetzt im Jahr.

    ich musste mich während des referendariats auch freiwillig versichern. (Da war ich Beamtin auf Widerruf)


    Dies Versicherung müsste aber eigentlich nun automatisch beendet sein mit dem Beginn der Pflichtversicherung. Bei der privaten KK musste ich nur die Bescheinigung von der KK, dass ich nun wieder pflichtversichert bin einreichen, der AG hat mich einfach angemeldet. Wie sieht das denn aus, was hast du dem AG mitgeteilt, wo er dich wie anmelden soll in der KK? Hast du da evtl. eine Befreiung o.ä. angekreuzt?
    Ansonsten frag mal bei der KK nach, wie das läuft, weil du ja eigentlich jetzt pflichtversichert wärst, aber ab 2016 dann wieder freiwillig versichert. Ehrlich gesagt würde ich aber so lange wie möglich pflichtversichert bleiben als Frau, gerade wenn evtl. noch Kinder vorgesehen sind.

    Susannea:
    Aber ich musste mich doch freiwillig in der GKV versichern und die holen sich das gesamte Geld von mir und nicht vom AG.
    deswegen is der beitrag ja auch so hoch


    Aber wonach musstest du das denn? Ich sehe dafür eben überhaupt keine Grundlage.
    Alles sagen, du kannst dich erst im dem Jahr in dem du drüber kommst beim AG-Wechsel freiwillig versichern oder aber in dem Jahr nach dem du erstmalig die Grenze überschritten hast, wenn kein AG-Wechsel stattfindet.
    Wie warst du denn bisher versichert?
    Der AG zahlt dann evtl. seinen Anteil eben zusätzlich an dich aus. Du dürftest jedenfalls maximal 627,75 Euro KK-Beitrag zahlen und davon muss der AG eben eigentlich 295,65 zahlen.

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