Also eigentlich dachte ich, dass die Ahnung haben. Woher weißt du das denn?
Steht so im BEEG, gilt aber wie gesagt eigentlich für Angestellte.
Und nein, ganz ehrlich, da haben die Leute meist genauso wenig Ahnung, wie bei der KK z.B. oder der Elterngeldstelle.
Sie meinen immer nur, wenn sie das sagen, dann ist es Gesetz.
Ich sollte z.B. laut Aussage meiner KK gar kein Mutterschaftsgeld erhalten, weil ich weniger als 3 Monate gearbeitet habe. Ist natürlich auch Blödsinn gewesen, aber das muss man denen alles nur raussuchen.
Was steht denn in deiner Teilzeitvereinbarung? Teilzeit in Elternzeit? Wann endet sie? Mit Ende der Elternzeit? Dann ist sie beendet sobald deine Elternzeit beendet ist!
Und ja, wenn du nicht Teilzeit arbeiten würdest, würdest du auf jeden Fall dann volle Bezüge erhalten, das kann ja nicht sein, dass du mit Arbeiten in Elternzeit schlechter gestellt bist!
Und wie gesagt, du musst aufpassen mit den Begriffen, denn das ändert manchmal ganz wesentliche Dinge, dir steht kein Mutterschaftsgeld zu (das gäbe es von der KK) und kein AG-Zuschuss, sondern Bezüge und zwar voll!
Und wieso das so ist, ist ganz einfach, dass ist ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof, was besagt, dass dir auch in Elternzeit Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss zustehen (bzw. den Beamten dann volle Bezüge!). Und um das auf deutsches Recht anzupassen kann man nun nach dem BEEG die Elternzeit beenden!