Beiträge von Susannea


    Ein Fach Physik/Chemie oder Bio/Chemie könnte man m.E. thematisch noch einigermaßen verknüpfen. Physik und Biologie dürften aber nicht gerade viele Berührungspunkte haben (die Linse im Auge; ansonsten eher sehr indirekte Sachen a'la "Regenwürmer sieht man bei Regen, bei Regen gibt es oft Blitze - wie entsteht eigentlich ein Blitz? :rolleyes: ).


    Da du ja aus Berlin kommst, würde ich einfach mal ein Blick in ein NaWi-BUch werfen, da ist dir das alles aufgeschlüsselt. Da gibt es doch deutlich mehr Berührungspunkte!

    Was ich nicht verstehe, es gab ein Kind mit Ringelröteln, aber deinem Kind geht es gut, oder? Weswegen machst du dir jetzt genau Sorgen?


    Schäden, die beim ungeborenen Kind auftreten sind jetzt doch noch gar nicht ohne weiteres zu sehen. Und die Frage ist ja auch, wer sich noch angesteckt hat usw.
    Sie versucht also Dinge wie die Inkubationszeit usw. rauszubekommen.
    Ich finde schon, dass das mehr als verständlich ist.

    Ja ich denke hier kommt zusammen, dass mein Schulleiter diesbezüglich null Ahnung hat und die Frauenärztin anscheinend noch nicht viele Lehrerinnen in Behandlung hatten.


    Naja, hier gings eben alles nur über den Betriebsarzt, da waren alle anderen Blutuntersuchungen nicht zulässig. Habt ihr eine Frauenvertretung oder Gleichstellungsbeauftragte oder auch der Personalrat kann evtl. weiterhelfen, wie das generell zu handhaben ist.
    Bei uns ist z.B. bei Scharlach sofort ein vorläufiges BV auszusprechen und bei anderen Erkrankungen auch noch, unabhängig von Blutergebnissen. Und dann gibt's eben die abhängig von den Blutergebnissen.

    Ich drücke dir die Daumen, dass sich bald jemand findet, der deinen Schulleiter entsprechend informieren kann und du dich dann nicht mehr selber kümmern musst, sondern genießen kannst.

    Wobei ich dir jetzt schon sagen kann, zu überfürsorgliche und liebevolle Schulleiterinnen sind in der Schwangerschaft auch anstrengend ;)
    Wenn man nicht mal mehr auf den Fußboden sitzen kann ohne dreimal gefragt zu werden, ob man nicht doch einen Stuhl will usw. dann wird's mir jedenfalls zu viel!

    DAs ist natürlich wirklich blöd gelaufen. Bei uns darfst du überhaupt nur wieder Arbeiten nach der Bekanntgabe der Schwangerschaft, wenn du gegen Röteln, Ringelröteln und Windpocken immun bist.
    Ich war nach der Bekanntgabe nun vor Weihnachten auch eine Woche zu Hause, weil die Blutergebnisse vom Betriebsarzt so lange brauchten und erst nachdem der das ok gegeben hat, durfte ich wieder arbeiten.
    Deshalb verstehe ich nicht, warum du gerade bei akuten Ringelröteln überhaupt arbeiten durftest!

    hmm.... ok, der Staat als de-Facto-Monopolist über die Lehrerstellen und Ausbildungsstellen könnte natürlich auch einfach die Zahl der Studienplätze für nicht nachgefragt Fächer/Typen reduzieren und Studenten der Mangelbereiche bevorzugen (kein NC etc.) :!: warum passiert das eigentlich nicht?


    Tut er doch, aber erst bei den Referendariatsplätzen. SO gibt es z.B. bei Grundschullehrern, (die in Berlin übrigens zu wenig vorhanden sind!) mehr Referendariatsplätze in den letzten Jahren als es Bewerber gibt, somit kein Wartezeiten und in den andere Lehrämtern Wartezeiten auf Ref-Plätze.

    Genauso mit den Einstellungsgarantien, die gibt es nach Fächern sortiert und nach Lehramt.
    Über die Höhe der Gehälter usw. darf ja gar nicht alleine entschieden werden, da gibt's, wie in andern Branchen auch Tarifverträge und daran muss isch gehalten werden!

    Also eigentlich dachte ich, dass die Ahnung haben. Woher weißt du das denn?


    Steht so im BEEG, gilt aber wie gesagt eigentlich für Angestellte.
    Und nein, ganz ehrlich, da haben die Leute meist genauso wenig Ahnung, wie bei der KK z.B. oder der Elterngeldstelle.
    Sie meinen immer nur, wenn sie das sagen, dann ist es Gesetz.

    Ich sollte z.B. laut Aussage meiner KK gar kein Mutterschaftsgeld erhalten, weil ich weniger als 3 Monate gearbeitet habe. Ist natürlich auch Blödsinn gewesen, aber das muss man denen alles nur raussuchen.

    Was steht denn in deiner Teilzeitvereinbarung? Teilzeit in Elternzeit? Wann endet sie? Mit Ende der Elternzeit? Dann ist sie beendet sobald deine Elternzeit beendet ist!

    Und ja, wenn du nicht Teilzeit arbeiten würdest, würdest du auf jeden Fall dann volle Bezüge erhalten, das kann ja nicht sein, dass du mit Arbeiten in Elternzeit schlechter gestellt bist!

    Und wie gesagt, du musst aufpassen mit den Begriffen, denn das ändert manchmal ganz wesentliche Dinge, dir steht kein Mutterschaftsgeld zu (das gäbe es von der KK) und kein AG-Zuschuss, sondern Bezüge und zwar voll!

    Und wieso das so ist, ist ganz einfach, dass ist ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof, was besagt, dass dir auch in Elternzeit Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss zustehen (bzw. den Beamten dann volle Bezüge!). Und um das auf deutsches Recht anzupassen kann man nun nach dem BEEG die Elternzeit beenden!

    Hallo ihr! Hallo Lamiel!

    Nun bin ich schlauer: Die Gewerkschaft sagt, dass man die Teilzeit für den Mutterschutz nicht kündigen darf.


    Das ist so mit Sicherheit Unsinn, denn du beendest die Elternzeit und da du bisher Teilzeit in Elternzeit gearbeitet hast endet damit dieser Vertrag ohne Kündigung automatisch (der ist ja an die Elternzeit gebunden!) und damit lebt sofort das Arbeitsverhältnis außerhalb der Elternzeit auf, wenn das Vollzeit war, dann ist es eben das und danach erhältst du auch Mutterschaftsgeld.

    Aber bist du nicht verbeamtet, dann bekommst du eh gar kein Mutterschaftsgeld, sondern Bezüge und die dann eben voll!

    Termine sind folgende:
    16.12.: L 1; L 2 mit Mathe, Physik, Chemie und Informatik; L 2 und StudienrätInnen mit Arbeitslehre; L1, L2 und StudienrätInnen mit Musik
    17.12.: StudienrätInnen mit Mathe, Physik, Informatik und Chemie
    18.12.: L 2 und StudienrätInnen mit Biologie
    19.12.: alle SonderpädagogInnen sowie L 1, L 2 mit Sport
    07.01.: StudienrätInnen mit Sport
    08.01.: L1, L 2 und StudienrätInnen mit Englisch
    09.01: StudienrätInnen mit Englisch (Fortsetzung vom 08.01.)
    10.01.: L2 und StudienrätInnen mit Spanisch
    13.01.: L 2 und StudienrätInnen mit Kunst
    14.01.: L 2 mit allen anderen Fächern
    (alle Angaben ohne Gewähr! Das kann sich auch noch ändern!)

    Zur Erläuterung:
    L 1 = LehrerInnen mit einem Fach (Grundschule)
    L 2 = LehrerInnen mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern (Sek I)

    Ich befürchte also, wenn du die Castings abwarten willst (wobei ja die andere Fächer direkt von den Schulen besetzt werden und nicht über Casting), dann musst du noch länger warten.

    Habe ich mich in meiner Antwort auf NRW oder auf ein anderes Bundesland bezogen? Habe ich irgendwo in Abrede gestellt, daß dies länderspezifisch ist.


    Ja, hast du, du hast nämlich eine Seite einer Bezirksregierung von NRW gebracht und gefragt, warum sie auf das Landesbeamtengesetz aus NRW verweist!
    Und 5 bzw. 7,5 sind eben nicht 8 ;)
    Und damit hast du ja selber festgestellt, dass deine vorherige Antwort falsch war!


    Weil das wohl das Lehrerbildungsgesetz für NRW si besagt ;)
    Ist Landerecht.

    Außerdem wird da nur bei der Genehmigung drauf verwiesen, die Anzahl der Stunden ist dort klar erwähnt und liegt nicht bei 8 Stunden!
    Steht ganz klar dort drin!

    Wie gesagt, in Berlin ist dort auch gleich eine Anzahl benannt und die liegt bei 4!

    Maßgebend dürfte hier § 49 Abs.2 LBG sein; d.h. maximal 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit eines Beamten. Das dürften bei 41 Wochenstunden etwas mehr als 8 Stunden sein. Liege ich da falsch? Oder entscheidet das der Seminarleiter nach Gutsherrenart?


    Nee, dafür ist dann das Lehrerbildungsgesetzt zuständig und nicht das Beamtengesetz!
    Dort steht wie viel im Referendariat nebenher maximal gearbeitet werden darf und bei uns steht dann, dass der Vorgesetzte entscheidet und die Ausbildung darunter nicht leiden darf, sonst wird es untersagt.
    Sprich der Seminarleiter entscheidet, was er für kontraproduktiv hält und was nicht!

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