Hallo Kollegen!
Ich arbeite zur Zeit als Beamtin in Rheinland-Pfalz mit 60 Prozent in Teilzeit während der Elternzeit. Nun bin ich schwanger mit meinem zweiten Kind.
Nun frage ich mich, ob es möglich ist, die Elternzeit vor Start der Mutterschutzes vorzeitig zu beenden, um so im MuSchu das volle Gehalt zu bekommen. Denn vor der Elternzeit des ersten Kindes habe ich Vollzeit gearbeitet.
Es ist Fakt, dass Mütter ihre Elternzeit in der Freistellungsphase aufheben können, um so im MuSchu das volle 100% Gehalt zu erhalten.
Aber wie das mit Teilzeitbeschäftigten aussieht, konnte ich noch nicht herausfinden.
Gruß
Milo