Nein, das kann sie nicht ablehnen. Zumindest in meinem Bundesland nicht. Dort können Lehrkräfte in Ausnahmefällen auch an ihren freien Tagen zu Unterricht herangezogen werden. Generell gilt: Pro Woche dürfen 4 Unterrichtsstunden zusätzlich erteilt werden, pro Halbjahr 40.
DAs gilt aber sicherlich für Vollzeitkräfte. Denn bei 10 Stunden die Woche jede Woche 4 Unterrichtsstunden wären ja schon 40% mehr Arbeitszeit, das ist unverhältnismäßig. Dann müsste jemand mit einer vollen Stelle ja mehr als 10 Stunden die Woche mehr machen.
Bei uns dürfen übrigens höchstens 3 im Monat unbezahlt gemacht werden, bei Vollzeitkräften, bei Teilzeitkräften muss eh jede Stunde mehr bezahlt werden.
Und sie macht ja schon zwei Stunden an dem Tag mehr, da wird es keine vernünftige Begründung geben, warum sie alleine an dem Tag 4 Stunden mehr machen soll, als sie bezahlt bekommt! Zumal sie dann in der Woche auch schon alleine 6 Stunden mehr hätte bei 10 Stunden, die sie eigentlich nur hat. DAs wird auch in deinem Bundesland gelten, das das nicht geht, weil es unverhältnismäßig ist!