Beiträge von Susannea

    Ah, interessant..

    Ja, dass die Frist bis ENde Mai bzw. dann Ende September ohne große Probleme ist, ist klar. Man kann ja nicht verlangen, dass es innerhalb von 3 Monaten ist (mir fehlen immer noch notwendige Bescheinigungen!!), aber interessant, dass die Höhe des ALG relevant ist. Danke für die Info

    chili


    Generell für alle Lohnersatzleistungen die dem Progressionsvorbehalt unterliegen im Jahr gilt das (aber natürlich als Summe!), sie müssen über 410 Euro betragen, damit man pflichtveranlagt wird. Also auch Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld usw.

    Achso, wegen fehlender Bescheinigungen, da gebe ich es im Notfall ohne die ab. Wobei diesmal alles schon da ist, wenn mich nicht alles täuscht. Aber oft war das eben Ende Mai nicht der Fall. Aber da hake ich immer rechtzeitig nach, ich habe ja z.B. im März meinen AG darauf aufmerksam gemacht, dass mir der Ausdruck der elektrnischen Lohnsteuerbescheinigung für 1.1.-31.1. fehlt. Was kam zurück? Sie hatten es gar nicht übertragen an das Finanzamt, das musste dann noch geschehen. Warum konnte allerdings auch niemand erklären, da stand dann nur als Begründung: Eingabefehler.

    Ohne Angst machen zu wollen:
    Mich irritiert, dass ich glaube irgendwo gelesen zu haben, dass du mal eine Zeit lang ALG 1 bezogen hast? Dann wärst du in dem Jahr auf jeden Fall abgabepflichtig geworden?

    Chili


    Nein, nicht unbedingt, nur wenn es über 410 Euro ALGI in dem Jahr waren. Dann aber schon!
    Und dann ist die Frist ja auch bis zum 31.5. und ein Anruf beim Finanzamt lässt problemlos eine Verlängerung zustande kommen ;)
    Also noch viel Zeit!

    . Allerdings ist es irritierend, dass die GEW-Berlin der Bundes-GEW bei der Verhandlungsführung misstraut.


    Sie mißtrauen ihr nicht, sie sagen ganz klar, dass sie andere Forderungen eingebracht haben wollen, wie:

    Zitat

    Dies betrifft insbesondere die unbedingt notwendigen Verhandlungspunkte:
    - Öffnungsklauseln (zur Regelung von länderspezifischen Besonderheiten)
    - Zulagen (zum Ausgleich von statusbedingten Unterschieden im verfügbaren Einkommen)
    - numerische Gleichsetzung der Zuordnungstabellen. (A12 = EG 12 usw.)

    Und die bisher nicht genügend drin enthalten sind.
    Sie also noch nicht verhandelt hätten und nachträglich wenig Chancen sehen die Forderungen noch mit einzubringen, aber nun auch nicht gestreikt werden darf!

    Oder haben angestellte Lehrer auch alle normalen Arbeitnehmerrechte, trotz bestimmter Klauseln in Dienstverordnungen?


    Oder üben Beamte wie angedeutet auch oft kommerzielle Nebenjobs aus? Sind Mitglied z.B. der Linkspartei (in Bayern)? Kommt man als Beamter damit durch, falls man bei einer Gelegenheit sich aus Nachlässigkeit mal nicht für den Erhalt der Verfassung einsetzt (sich also mal passiv verhält und nichts tut)? Wird man bei Eigenkündigung wieder eingestellt oder gibt es eine Sperrklausel (für Angestelltenverhältnisse)?


    Wie du schon richtig feststellst, unterliegst du als Angestellter dem normalen Arbeitsrecht und damit können die Verordnungen viel sagen, aber sie stehen immer hinter dem Arbeitsrecht.

    Wie gesagt, ich habe sowohl als Beamtin (auf Zeit) meine Tupperberaterinnen-Tätigkeit weiter ausgeübt und genehmigt bekommen als auch jetzt und davor im Angestelltenverhältnis ich das nur angemeldet habe und auch nichts gegenteiliges dann gehört habe, dass das nicht erlaubt sein sollte.
    Steht also so in meiner Personalakte drin, dass ich es mache.

    dir ist aber schon klar, dass du Äpfel mit Birne vergleichst? Vergleich doch mal Brandenburg angestellt und Brandenburg verbeamtet...
    Berlin hat nunmal eine Sonderstellung bei den Angestellten...

    chili


    Nein, ich vergleiche nicht Äpfel mit Birnen, sondern die Möglichkeiten, die der TE hier hat, denn er kommt aus dem Umkreis.
    Das Brandenburg Angestellt gar nicht geht, weil sie nur 80% des Bundesdurchschnittes zahlen, ist doch ganz klar!

    Er hat also die Wahl: Berlin angestellt oder Brandenburg verbeamtet!


    Zumindest in Hessen ist es so, dass der Arbeitgeber,also das Land, bei Beamten keinen Arbeitgeberanteil für Krankenkasse zahlt.
    Im Krankheitsfall übernimmt das Land die Hälfte der Kosten, die andere Hälfte übernimmt die Krankenversicherung. Daraus resultiert, dass sich ein Beamter nur zur Hälfte versichern muß und damit Beiträge für die Krankenkasse anfallen, die in der Größenordnung des Arbeitnehmeranteils liegen. Darüberhinaus sind die Beamtentarife der Krankenkassen wohl mit etwas besseren Leistungen ausgestattet.
    Dies gilt für den Fall, das der Beamte bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist.

    Versichert sich der Beamte in einer gesetzlichen Krankenversicherung, dann zahlt er Arbeitgeber- + Arbeitnehmeranteil, da auch hier das Land keinen Arbeitgeberanteil übernimmt. Er hat also ungefähr doppelte Kosten.

    Für Familien lohnt sich das Rechnen, da Familienmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sind, in der privaten nicht.

    Grüße
    Steffen

    Naja, die PKV hat ja sehr unterschiedliche Tarife und je nach Einstiegsalter bis du da eben schon schnell für "nur" 30% bei über 200 Euro. Krankernversicherung jetzt als Angestellte mit 50% (was meinem Verdienst im Ref bei Vollzeit entspricht), ist aber z.B. klar unter 200 Euro und das für die komplette Versicherung. Bessere Leistungen in der PKV ist auch oft ein Trugschluss, ich habe in dem Jahr keinen Unterschied zwischen der PKV und GKV bemerkt, eher die Vorteile, dass ich mich in der GKV um die Abrechnung usw. nicht kümmern muss und z.T. weniger zuzahlen muss.


    Jetzt warte ich erst einmal auf den ELSTER-Abruf meiner vorausgefüllten Erklärung, mal sehen inwiefern mir das was bringt. Es ist aber eine Wissenschaft für sich, sich dafür zu registrieren, heute kam endlich der Code nach einer Woche Warterei per Post... Diesen musste ich zusammen mit einem anderen eingeben der per EMail kam und damit durfte ich nun wieder einen neuen Code anfordern, der mich wohl endgültig zum Abruf qualifiziert. Meine Daten sind gesichert wie die Bank von England, hoffe dieser Code ist wirklich der letzte, langsam nervt es...

    Gruß Jenny


    Und dann kannst du nru hoffen, dass im aktuellen Update kein Fehler drin ist, der dich daran hindert zu übertragen. Ging mir so, musste totalen Unsinn eintragen, damit ich es nun abschicken konnte, aber ich kann ja nicht warten bis die ihr Programm bereinigt haben, das wäre für meine Erklärung, die eh schon spät dran ist, zu spät!

    Also finanziell besser dastehen ist oft ein Trugschluss, denn du musst ja als Beamter deine KK selber zahlen. Somit ist es z.B. so, dass ich in Berlin angestellt mindestens 3 Kinder brauche, um in Brandenburg verbeamtet das selbe Geld rauszubekommen, wie aktuell in Berlin.
    Wo ist man also finanziell besser gestellt?

    Also bei Krankheit ist man es. nach TVL zahlt der AG zwar bei mir z.B. aktuell 13 Wochen Krankheit voll, bei Beamten durchgängig, da fällst du nicht ins Krankengeld, aber ansonsten sehe ich da keine finanziellen Vorteile.

    Beihilfeanspruch habe ich auch als Angestellte, wenn es sich auch nur auf die Sachen wie Zahnersatz und Heilpraktiker beschränkt, weil die einen Festzuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse haben.

    Streikrecht ist ja noch nicht abschließend geklärt, ob das nicht auch für Beamte zählt. In Berlin haben vor Jahren die Lehrer da z.B. keinen Unterschied gemacht, sondern alle gestreikt. Steht nun in ihrer Personalakte, na und?!?

    Nebenjobs sind in Berlin bei Beamten Genehmigungspflichtig, die dürfen auch kommerziell sein, wenn das Land sie genehmigt. Bei Angestellten nur mitteilungspflichtig.

    Auch als Angestellter kannst du dich freistellen lassen unbezahlt.

    Das Thema hat mich jetzt aber wirklich mal geschäftigt. Im Moment betrifft es mich nicht, da ich nicht an eine auswärtige Schule abgeordnet bin. Aber ich habe mal das EStG durchgelesen und verweise auf §3 EstG Nr. 13.

    Steuerfrei sind : die aus öffentlichen Kassen gezahlten Reisekostenvergütungen, Umzugskostenvergütungen und Trennungsgelder.


    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

    DAS hat alias evtl. etwas mißverständlich ausgedrückt. Du musst es als steuerfreie Erstattungen bei der Steuer angeben und auch die Fahrten, damit das Finanzamt weiß, dass du diese erhalten durftest und kannst dann natürlich die Wege auch nicht mehr absetzen.

    Wünsche ich auch euch allen, ich habe schon seit heute Ferien, meine Tochter hingegen sogar noch bis Dienstag Schule, aber eine Ende ist absehbar (und die Zeit ja gut nutzbar, während sie Schule hat!).

    Meine Fragen an euch:

    • Habt ihr schon Erfahrung mit solchen Projekten?
    • Wie schwierig ist so ein Projekt zu managen?
    • Gibt es bürokratische Hürden?
    • Können sich Sechsjährige schon um Pflanzen kümmern, oder könnte man dieses Projekt bereits im Kindergarten ansetzen?
    • Haltet ihr es für eine gute Idee?


    Das ist ja wie Schulgartenunterricht und da beginnen die Probleme immer an der Stelle, wo ja die Pflanzen auch in den Ferien versorgt werden müssen und nicht transportabel sind. Auch Kindergartenkinder können sich schon um Pflanzen kümmern, aber sie brauchen eben immer mehr Erinnerung als größere Kinder, aber auch Grundschulkinder (Beispiel meine 5. Musikklasse, die immer daran erinnert werden muss die Blumen auf der Fensterbank zu gießen) müssen erinnert werden.

    Ich würde meine Steuererklärung JETZT auch nicht mehr selbst machen - mit Nebeneinkünften aus drei Quellen, drei verschiedenen Arbeitsverhältnissen meiner Frau und diversen nicht ganz gewöhnlichen "außergewöhnlichen Belastungen" wäre mir das zu kompliziert.


    Hm und was ist daran dann kompliziert, wenn man das Prinzip verstanden hat?
    Ist bei uns schon immer der Fall, mache ich trotzdem selber.
    Aber egal.

    @immergut: Ich wüßte nicht, wo ich hier verquer zitiert habe, habe allerdings mit der nicht richtig funktionierenden Zitierfunktion (es gehen nur ganze Beiträge usw.) ein Problem.

    Natürlich darfst du rückwirkend einreichen und auch die Reihenfolge bleibt dir überlassen. Nur z.B. bei der Kirchensteuer als Sonderausgaben ist es natürlich einfacher, wenn sie in der richtigen Reihenfolge kommen, weil ja die erstattete Kirchensteuer immer gegen die gezahle gegengerechnet wird, aber wahrscheinlich in dem Jahr in dem sie erstattet wird!

    Wieso ist dien Freund jetzt verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?
    Er hat doch Steuerklasse 1 und ist nicht selbstständig, oder?
    Dann wüsste ich momentan nicht, warum er zur Abgabe verpflichtet sein sollte, wenn er keine Lohnersatzleistungen erhalten hat!


    Ex-Kollege: Das kann ich so nicht bestätigen, bei uns haben sie sogar schon die Eintrittskarte für die Landesgartenschau weggestrichen (war ein Studientag z.B. und auch sonst habe ich dort viel geguckt für den Nawi-Unterricht), weil ich keine Bestätigung des Studientages z.B. beigelegt habe! Nur NaWi-Lehrer reichte nicht und dann haben sie auch nur die Einzelgarte, nicht die Dauerkarte (ca. 30 Euro) anerkannt. Sprich, sie müssen das alles schon wirklich genau angeguckt habe!

    Das hieß mal was... naja, ist vielleicht eine Generationenfrage. Die Organisation meines Studiums fand ich jedenfalls deutlich komplizierter als die jährliche Steuererklärung.

    Sehe ich auch so, ich habe auch schon als Studentin die Steuererklärungen von uns gemacht, da wir dann viel wiederbekommen haben, aber für meinen Mann ist Steuer auch schon immer ein Buch mit sieben Siegeln. Beispiel, er hat mich z.B. heute gerade gefragt, wie sich denn eine Spende steuerlich auswirkt und nur Bahnhof verstanden, als ich versuchte den Vergleich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, wo ich die Ersparnis sofort beziffern kann, zu ziehen.

    Auch er ist Akademiker, aber Steuern sind eben nicht seines, scheint also eher aus meiner Familie zu kommen, denn da arbeitet ein Teil beim Finanzamt bzw. der Oberfinanzdirektion, kennt sich also hervorragend mit Steuern aus und hat mit damals den Einstieg gezeigt.

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