Beiträge von Susannea

    Ich lasse mich gerne korrigieren, aber ich glaube, dass hier eine brutto-netto-Verwirrung besteht.
    A12, NRW, Steuerklasse I = brutto 3.167,92 € inkl. Stellenzulage (lt. oeffentlicher-dienst.info)


    Hier war dann eben die Anmerkung, dass das Brutto geringer ist, weil die laut Rechner eingerechnetet allgemeine Stellenzulage wohl nicht gezahlt wird.

    Danke für die Antworten. Ganz schlau bin ich daraus jetzt jedoch immer noch nicht geworden. :rotwerd:

    3084,42 € bekomme ich als Einstiegsgeld (ohne anzurechnende Erfahrungen) in NRW A 12 Stufe 4? RIchtig? Da werden nun noch die 6,65€ Vermögenswirksamen Leistungen abgezogen, richtig? Und was meinst du, coco 77, mit der Kirchensteuer? Die ist auch noch nicht abgezogen? *verwirrt*

    Nee, VL kommt oben drauf, wenn du einen VWL-Vertrag hast ;)

    Also gibt es dann 3091,07, wenn du wirklich nur der Anfangsstufe zugeordnet wirst. Was allerdings die Kirchensteuer damit zu tun hat, ist mir auch nicht klar, denn es sind ja generell keine Steuern dabei dann abgezogen, ist ja Brutto.

    chili: Warum sollte das nicht stimmen. Der Rechner zeigt genau das an, bei dem Bruttogehalt A12 Steuerklasse 1 100% Arbeitszeit usw. ca. 2500 Netto und bei A13 Stufe 5 usw. ca. 2800 euro raus.
    Was kannst du dir daran also nicht vorstellen?

    Nix Quatsch, ist ja wie du selber verlinkt hast eine der genannten tarifliche Ausnahme. Ob TVL für seinen Vertrag aber Anwendung findet, kann ich von hier aus nicht beurteilen!

    Also Quatsch was du schreibst, bitte lies richtig!

    Zumal dort auch für deinen 11monaten Vertrag nach TVL steht:

    Zitat

    •nach Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Monate beträgt.

    Also geht der Vertrag wenn überhaupt nur in der Probezeit zu kündigen, wenn der TVL gilt!

    Da wird dir niemand wirklich helfen können, weil niemand weiß, was drin steht. Denn in der Regel sind befristete Verträge nicht kündbar, es sei denn im Vertrag oder Tarifvertrag ist etwas anderes vereinbart. Ausnahme bilden die mit Sachgrund befristeten, die enden automatisch ohne Kündigung, wenn der Sachgrund entfällt, meist dann nach 14 Tagen.

    Stille Mitleserin: Ich fühle mich hier gerade angesprochen. Also meine Kinder sind auch keine Kleinkinder mehr, die große kommt jetzt in die 2. Klasse und ja, morgens ist es oft Stress, wobei jetzt, seit ich zu Hause bin mehr als vorher. Einfach da wir länger schlafen ;)
    Und klar haben die Kinder viele Termine, aber trotzdem klappt das mit unserem Sport (z.T. dann mit Kindern in der Sporthalle ;) )

    Aber ja, ich sehe es so wie du, es gibt kein der Zeitpunkt ist richtig und der muss für alle falsch sein usw.

    ich fand und finde mein timing perfekt: referendariat beendet, feste stelle begonnen, nach einem halben jahr war ich schwanger (gewollt). nach einem jahr noch während der elternzeit die zweite schwangerschaft (gewollt). insgesamt 5 jahre zu hause gewesen, bis das zweite kind in den kindergarten kam. dann zurück an meine stammschule - die stelle hat dort während der ganzen fünf jahre auf mich gewartet. das ist doch perfekt. man muss sich keine gedanken machen, was wohl nach der elternzeit kommt. es war alles in trockenen tüchern. ein sehr gutes und beruhigendes gefühl. ich würde es immer wieder so machen.


    Naja, aber wie oft klappt es eben so genau, wie man es will? Bei uns hat es zweimal nicht hingehauen innerhalb eines halben Jahres bzw. Jahres schwanger zu werden, da hätte so eine tolle Planung sofort dahin sein können.

    Ich würde sagen, im ersten Ergebnis ist die allgemeine Stellenzulage eingerechnet, die zumindest hier in Hamburg nicht gezahlt wird. Geh also von dem niedrigeren Betrag aus.


    Naja, aber bei dem Rechner ist in Hamburg auch angegeben, dass die evtl. abgezogen werden muss. In anderen Bundesländern nicht.

    Hallo,
    in meinem Teilzeitantrag für das nächste Schuljahr steht, dass ich den Antrag für das übernächste Schuljahr bis zum 3.1.15 stellen muss.
    Das passt zum vorherigen Schreiber. Ich bin Angestelte.


    Das gilt für die normale Teilzeit, ohne Elternzeit. In Elternzeit kannst du laut BEEG jederzeit mit 7 wöchiger Frist deinen Teilzeitantrag stellen und der AG darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Und das müssten schon wirklich schwerwiegende sein. Also z.B. in Berlin ist es unmöglich, weil ja Bedarf auf jeden Fall da ist.

    Dein Chef ist berechtigt am ersten Tag einen Krankenschein zu verlangen (wobei das dann schon etwas heikler wird, weil er nachweisen muss, dass dies in dem Falle berechtigt wäre) und er hat eine Fürsorgepflicht, so dass er natürlich auch dir mitteilen muss, dass du in so einem Falle besser zum Arzt gehst. Also wäre beides vollkommen korrekt gewesen.
    Was dein Chef nun wirklich gesagt hat von beidem oder wollte hast du aber immer noch nicht mitgeteilt, aber wie gesagt, ist eigentlich auch egal, denn beides ist in Ordnung, wobei natürlich auch der Ton dabei die Musik macht (den man hier im Forum ja leider nicht hören kann, also denke ich, dass du einfach zu viel reininterpretierst ;) )


    Es hat dich niemand angeklagt.
    Und ja, es wäre besser gewesen, auch in deinem Sinne (woran man mal mehr denken sollte als immer nur an Kollegen und Schüler!) zu Hause zu bleiben bzw. wirklich lieber einen Arzt aufzusuchen.

    Übrigens, manchmal ist es gut, wenn manche Leute mitlesen, dann merken sie wenigstens, dass sie sich nicht mehr alles leisten können, sondern man schon dabei ist, etwas zu unternehmen ;)

    Und so, wie Ufer-dN hier den Fall beschreibt, ist das ein Fall von persönlicher Abneigung des Schulleiters. Da brauche ich keine Info mehr, Susannea. Bist du "Schulleitung"? SL haben auch oft die Zwangsvorstellung, Fehlverhalten von Amtskollegen rechtfertigen zu müssen.


    Grins, nicht ganz,SL ist immer und zu jedem so "nett"... Er ist willkürlich, was heute gesagt wurde, gilt morgen schon lange nicht mehr. Die Stunden werden nach Gutdünken zugeschanzt, wer am besten schleimt und zuträgt, hat die wenigste Aufsicht... Und so weiter. Er benutzt und wie Schachfiguren, keiner darf gehen, jedes Jahr sehr viele Umsetzungsanträge. Wir sind ein Kollegium mit vielen Spezialfähigkeiten, die er alle für seine Aussenwirkung nutzt. Diese Auseinandersetzung war schlimm, weil er sich nicht unter Kontrolle hatte so Ende des Schuljahres und sehr unbeherrscht war.


    Dann sollte das doch aber nur ein weiterer Punkt für den Personalrat sein, den der sicherlich schon lange sammelt.
    So ging es mir ja Anfang des Jahres auch, als ich mich über die Schulleiterin beschwert habe, da hieß es nur, dann wird Frau x mal wieder als Punkt auf die Tagesordnung gesetzt, aber eben allgemein und nicht nur der Fall ;)

    Nur letztendlich kommt man damit oft nicht so viel weiter, aber evtl. dann doch weg von der Schule mit der Hilfe des Personalrates.

    Ich geb's auf, Susannea. Manch einer liest und versteht nur, was er lesen und verstehen will.


    Dann beantwortet doch einfach die Frage, denn dies tust du ja genau nicht und ich finde nicht, dass man das zwischen den Zeilen lesen muss.

    Und rotherstein, ich habe nicht mehr geantwortet, weil bei Inklusion und dir echt Hopfen und Malz verloren ist, du willst sie nicht und deswegen kann und darf sie nirgends funktionieren, aber das passt hier nicht hin.

    PrimaBallerina:
    Es geht ja nicht darum, wie man das im Team macht, ich habe es bisher auch nicht erlebt, dass Plus und Minusstunden aufgerechnet werden, rein rechtlich ist es aber korrekt und hier wollte jemand ja nur die rechtliche Auskunft, kein wie man es machen könnte ;)
    Aber ich weiß auch, dass es Schulen gibt, wo genau Plus und Minus bei Mehrarbeit abgerechnet wird, inklusive Stunden, die wegen abwesender Klassen ausgefallen sind usw.

    Wie gesagt, was ich davon halte, war nicht die Frage.
    Und habe ich auch nirgends geschrieben.
    Es war die rechtliche Lage gewünscht und die ist so, aber eben für alle Kollegen und nicht nur den einen!

    Du hast meine Frage keinesfalls beantwortet. Was will der Schulleiter? Ein Attest, dass du krank warst oder nur, dass du zum Arzt gehst.

    Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

    Und das bisher niemand nacharbeiten muss bei euch ist ja schön, dann solltest du das allerdings auch nicht müssen, rein rechtlich sind diese Stunden aber immer nachzuarbeiten! Und diese Dinge wie Glätte, Autobatterie usw. sind Privatvergnügen jedes einzelnen, das ist sogar klar geregelt, dass man im Zweifelsfall dafür selber verantwortlich ist und es kein Grund ist später oder gar gar nicht zu erscheinen. So etwas gehört z.B. zum allgemeinen Wegerisiko des Arbeitnehmers, das hat der Bundesarbeitsgericht schon 1982 klargestellt und deshalb muss solche Zeit nachgearbeitet werden ;)
    Ist also klares Recht des Schulleiters auf das Nacharbeiten zu bestehen, dann aber natürlich bei allen. Ob du dir damit aber Freunde machst, wenn du darauf bestehst, dass die anderen die Stunden auch nacharbeiten ist natürlich fraglich.

    Und ja, es gibt auch einen Unterschied, ob jemand, der nicht in einer Wiedereingliederung steckt krank ist für zwei Tage oder jemand, der in einer Wiedereingliederung steckt, wo man evtl. davon ausgeht, dass diese eben nicht in dem Maße funktioniert, wie gewünscht.

    Du schreibst ja hier inzwischen unterschiedliche Dinge, es wäre schön, wenn du das mal klar ausdrücken würdest.

    Wollte der Schulleiter eine Krankschreibung für den Tag, dann ist natürlich auch nichts nachzuarbeiten. Oder wollte er, dass du zum Arzt gehst, das kann und sollte er nach deiner Schilderung verlangen und wenn du das nicht machst, dann kann er auch auch auf einen Amtsarzttemin bestehen, so wie er das übrigens eh bei einem Abbruch oder einer Unterbrechung des Hamburger Modells kann.

    Wenn du dich einfach verspätest, warum auch immer, muss diese Zeit natürlich nachgearbeitet werden, so wie jede ausgefallene Stunde sonst ja auch.

    Ehrlich gesagt finde ich die Reaktion des Schulleiter nicht so schlimm (bis auf die Unterstellung der Bummelei).

    Er will, dass der Kollege zum Arzt geht und muss dies eigentlich auch im Sinne der Fürsorgepflicht fordern und er möchte, dass die ausgefallende Stunde (bei 30 Minuten entfällt ja dann wohl eine komplette Schulstunde!) nachgearbeitet wird. Ist auch vollkommen legitim.

    Ich weiß nicht, was hier vom Schulleiter erwartet wird.


    Nee, da finde ich die Wortzeugnisse wesentlich angebrachter. Damit können die Eltern dieser Kinder auch viel mehr anfangen.


    Nicht nur die könenn damit viel mehr anfangen als mit den Ziffern, auch die der anderen Schüler, gerade in den unteren Klassen haben davon viel mehr ;)

    Warum das in Berlin kein Problem ist und auch in Brandenburg gehen sollte, ist ganz klar. Hier wird für die Klassen 1-10 ausgebildet, also man kann eh an jede Schulform kommen, darf nur nicht Oberstufe unterrichten.

    Außerdem werden händeringend Grundschullehrer gesucht und die auch mit Zwangsumsetzungen und Umsetzungen von der Oberschule gefunden, warum sollte man dann nicht auch Studienräten das gleich anbieten an der Grundschule anzufangen.
    Das einzige, was nicht so gut kommt, ist, dass die dann trotzdem das Gehalt des Studienrates erhalten, denn entgegen einige Antworten hier gibt es in Berlin das Gehalt nach der Ausbildung, nicht nach der Schulform, wo man unterrichtet.

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