Beiträge von Susannea


    Meine Erfahrung: Mit nem 1000er kann man prima leben. Zwar sind große Sprünge nicht drin, aber den Alltag kann man damit gut bewältigen.


    Aber viel haben gar keinen Tausender im Ref, bei mir sind es z.B. nur 800 Euro, die ich raus habe.

    Und wie gesagt mit letztendlich inklusive Seminaren genauso viel Stunden wie ein Vollzeit beschäftigter Lehrer! Und dann kommt noch dazu, dass man länger braucht bei der Vorbereitung.

    Aber wesentlich ist doch vor allem, dass man damit so wenig eben erhält, dass man Anspruch auf ergänzendes ALGII hat.

    Ich habe im Referendariat nebenher gearbeitet und mir das genehmigen lassen. Weil ich schwanger war, wollte ich somit mein Elterngeldansprüche erhöhen.
    Vielleicht musst du jetzt in den sauren Apfel beißen und nebenher etwas dazu verdienen. Leicht ist das sicherlich nicht - aber zu schaffen ist es.


    Ich weiß ja nicht, was bei euch erlaubt ist, bei uns sind es maximal 4 Stunden die Woche, die nach vorheriger Genehmigung erlaubt sind. Das reicht nicht wirklich um irgend etwas zu erhöhen.

    So, und wo ist jetzt das Lohndumping?

    Wird hier aus Gründen der Polemik übersehen, dass man als Referendar noch in der Ausbildung (!) ist?

    Gruß
    Bolzbold


    Es darf nicht vergessen werden, dass ja auch Seminarverpflichtungen dazu kommen und die nicht umsonst als Arbeitszeit mitgezählt werden. In Berlin z.B. ist das Referendariat den Vollzeit-Angestellten gleichzusetzen.
    Und wenn das Geld, auch wenn es in Ausbildung ist, nicht reicht, um ohne ALGII Leben zu können (Kredite usw. mal außen vor), dann ist es doch sehr wohl Lohndumping bzw. war hier auch kurzzeitig die Überlegung ob nicht der AG verpflichtet ist die Bezüge ausfzustocken auf den Mindestsatz um kein ALGII mehr zu erhalten-

    In welcher Höhe wird das Elterngeld gezahlt?

    Wenn Sie in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes keine Einkünfte aus Erwerbstätigkeit erzielt haben, steht ein Mindestbetrag von monatlich 300 € zu.

    Sofern das Elterngeld aus einem vorangegangenen Erwerbseinkommen berechnet werden soll, beträgt dies in der Regel 67 % Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens aus dem 12-Monatszeitraum vor der Geburt/vor der Mutterschutzfrist. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sowie beamtenrechtliche Bezüge werden auf das Elterngeld angerechnet. Beträgt Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen in dem 12-Monatszeitraum 1.240 € oder mehr, beträgt Ihr Elterngeld 65 % dieses Einkommens.

    Ebenso:

    http://www.tresselt.de/elternzeit.htm


    DAs ist aber nur grob überschlagen, denn es zählt eben nicht das Netto-Einkommen, sondern Bruttoeinkommen abzüglich von Steuern (pauschal nach Steuerklasse) und abzüglich

    DAs trifft ja bei dir nicht zu, also werden nur die Steuern und 83,33 Werbungskosten abgezogen.

    KK ist voll weiter zu zahlen, manche Bundesländer geben einen Zuschuss dazu für die Elternzeit.

    Flüssigkreide lässt sich nur nass abwischen und das im Idealfall dann, wenn sie nicht bereits zu lange an der Tafel haftet.

    Was ist denn bei dir "nicht zu lange"? Wir schreiben nämlich immer die Hausaufgaben mit Flüssigkreide an und das geht rückstandslos weg und ist ja mindestens 24h dran, bei mir meist 4-5 Tage, da ich ja nur 3 Tage an der Schule bin.

    Ich schreibe lieber mit Flüssigkreide als mit normaler Kreide. Nutze sie aber nur selten, denn ich habe keine Lust mir welche kaufen zu müssen. Einen Flüssigkreidestift habe ich von Timetex im Begrüßungspaket für Referendare erhalten (wenn man die anschreibt dann gibt's ordentlich Geschenke) und einen Kreidehalter hat mir Brunnen geschenkt, den habe ich aber noch nie genutzt, dann nehme ich doch die "normale" Kreide.

    Was hast du denn angemeldet? Auch wenn das Bundesland etwas schwierig ist, gerade in Bezug auf Beamten und Elternzeit usw. sollte, wenn du das so angemeldet hattest vorher das kein Problem sein, denn du beendest ja nichts vorzeitig oder generell, sondern die ist einfach nur zu Ende /ausgelaufen.

    Bist du angestellt oder verbeamtet? Wenn du angestellt bist kannst du das (wenn du das so angemeldet hattest, dass du so lange Elternzeit nimmst, sonst erst zum MUtterschutz).

    Bist du verbeamtet müsstest du ins entsprechende Beamtenrecht gucken.

    Danke Jazzy, so sehe ich es auch und so ist es wohl auch korrekt. Also vollkommen umsonst eine Nacht schlecht geschlafen ;)

    [quote]

    Konntest du denn deine Direktorin bereits auf euer Leistungsbewertungskonzept ansprechen? Ohne diese Interna kannst du das Gespräch ja gar nicht führen, bzw. müsstest du vorher abklären, dass du den Eltern die vorgeschriebene Dreiteilung erklären musst.


    Nein, leider war sie heute nicht da. Ich habe aber die Fachkonferenzvorsitzende angesprochen, die sagt, dass es natürlich eigentlich 50/40/10 lauten muss, aber die "älteren" Kollegen sich unter sonstiges und Kompetenzen nichts vorstellen konnten und sich geweigert hätten, das zu akzeptieren. Und ich soll bloß diese Dreiteilung angeben. Mal sehen, was das Protokoll dann nachher sagt, denn das kann ja rechtlich eigentlich nichts falsches enthalten ;)


    Und ein Teil der Empörung kam, glaube ich, eher daher, dass der Termin gar nicht über die Lehrkraft selber, sondern über eine Kollegin 'ausgemacht' wurde (wobei sich die Situation ja jetzt auch anders dargestellt wurde).


    Wobei ich die Variante: "Teilen Sie Frau X mit, dass wir da kommen und mit ihr sprechen." Nicht wirklich besser finde, wenn auch eher von anderer Seite ein unangemessenes Verhalten.


    Abgesehen davon, dass man da evtl. auch mal eine Viertelstunde später kommen kann (je nach Betreuungssituation), ist das ein völlig anderer Fall. Die TE hat den Elterntermin nach meinem Verständnis abgelehnt, weil sie im Januar eine Prüfung hat (?).


    Interessante Interpretation.
    Ich habe den Termin ganz konkret abgelehnt, da ich auf Grund der Prüfung an diesem Tag bereits ein Stunde früher kommen werde (und somit mehr Kinderbetreuungszeit brauche) und damit dann durch noch weiter zusätzliche Stunden (und Konferenzen) in der Woche nicht genügend Stunden zur Verfügung habe und weil mir wichtige Informationen fehlen (die erst noch beschlossen werden müssen) um über einen Gesamtnotenstand in Mathematik überhaupt Auskunft geben zu können.

    Alles andere, was ihr OT angemerkt habt, werde ich in Erfahrung bringen, denn ich wüsste nicht, was das Problem daran ist, wie es uns empfohlen wurde eine Stunde bereits in einer anderen Klasse auszuprobieren und dann entsprechend zu überarbeiten.
    Immerhin hat sogar eine andere Prüfungskandidatin vorher eine ähnliche Stunde in ihrer Klasse, wo ich evtl. Rückmeldung der Prüfungskommission noch einbauen könnte.

    Edit: Ihr könnt ja gerne mal gucken, aber ich sehe nichts, was nach der Prüfungsordnung dagegen spricht:
    http://gesetze.berlin.de/default.aspx?v…APO%2Einh%2Ehtm

    Zumal ja eh die Durchführung allen anderen Teilen überwiegt und wie die an dem Tag in der Klasse läuft, ist ja unabhängig davon, wie sie vorher woanders gelaufen ist.


    Diese Art der Kommunikation scheint ja in der Grundschule üblich zu sein. Kann mir mal jemand erklären, warum? Der Zeitversatz ist doch furchtbar, wenn E-Mail und Telefon schon erfunden sind...


    Genau diese Bitte habe ich ja aufgeschrieben, dass sie mir eine Mail schicken soll (und ihr die Email-Adresse gegeben, weil sie das ja scheinbar über die Schulhomepage nicht geschafft hat) mit einem Terminvorschlag ;)
    Ich habe ihre Mailadresse nicht und zum Telefonieren selten Gelegenheit.

    Friesin: Kennst du das nicht, bei uns haben das schon viele gemacht und es ist wohl total üblich, weil man dann schon mal sieht, was nicht funktioniert ;)

    Susannea, konntest du das abbiegen?


    Ich weiß es noch nicht, ich habe den Eltern dazu etwas ins HA-Heft eingetragen.

    Ich finde das auch ein bisschen frech. Es geht ja nicht um ein Gespräch, das man eben mal zwischen Tür und Angel führen kann, du musst das vorbereiten und hast dazu im Moment keine Zeit und es geht auch nicht, weil dir die notwendigen Informationen fehlen.


    Da wirds nun noch interessanter, denn die Kollegin hat das angeblich nur mitbekommen, dass die Eltern mich nach dem Unterricht abfangen wollen und dann aber bitte mindestens 15 Minuten Gespräch, dass dazu einiges evtl. vorbereitet werden muss, scheint ihnen nicht klar zu sein.
    Das mit der Notenzusammensetzung ist auch nicht so einfach zu klären, weil sie die Zweiteilung entgegem dem Gesetz beschlossen haben.


    Wenn die trotzdem anrücken, sag ihnen das doch freundlich. Die haben das vielleicht einfach nicht so auf dem Schirm.

    Das werde ich in dem Falle tun.

    habe ich das richtig verstanden, dass du kurz vor deiner prüfungsstunde stehst - dann geht das jetzt vor.
    das gespräch kannst du auch noch in einer woche führen, oder deine kollegin nimmt deine informationen
    mit ins gespräch und teilt dir anschließend die ergebnisse mit.


    Naja, ich habe noch bis Anfang Januar Zeit, aber das sind wahrscheinlich auch nur noch drei Schulwochen und ich will die Stunden ja jeweils in zwei Parallelklassen noch ausprobieren.

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