Beiträge von Susannea

    das erinnert mich an diejenigen, die nach der Schule ungelernt irgendwo ans Band gehen, weil sie dort erst mal mehr Geld bekommen als während einer Ausbildung :neenee:


    Der Unterschied bei denen am Band ist aber, dass sie wohl hinterher nach der Ausbildung auch deutlich mehr bekommen würden, nach dem Referendariat bekommst du 300 Euro mehr Brutto und 100 Euro Netto mehr und es wird auch im Laufe der Zeit nicht besser.

    Da musst du schon viele Jahre als Lehrer arbeiten um den "Verlust aus dem Ref" wieder aufzufangen! Naja, nach ca. 11 Jahren ist man dann bei +-0.

    Susannea: nicht unbedingt, aber mm1234 sagte, dass es immer so ist. und das stimmt halt nicht.


    Was ist immer so?
    Aber vergleichen wir doch einfach zum Lehramt. Ohen Referendariat werde ich mit E10 eingruppiert in Berlin. Das wären in Berlin aktuell ca. 3700 Brutto, d.h. Netto 2100 Euro, selbst wenn ich das Ref nur als halbe Stelle rechnen würde wird es bestraft sich fortzubilden. Eigentlich wird es aber im Schuldienst mit Ermäßigungsstunden eine Fortbildung belohnt (oder gar nicht honoriert).
    Da ist doch irgend etwas falsch, da bleibt ja die Überlegung, ob man nicht mit Vertretungsstellen besser bedient ist, denn damit hat man ja deutlich mehr!

    Wenn du beispielsweise als fertige Dipl-Ing in eine Behörde gehst und da für eine Aufgabe ausgebildet wirst, bekommst du auch nur ein referendariats-ähnliches Gehalt.

    kl. gr. Frosch

    Und bloß weil es noch mehr so machen muss es okay sein?
    Es ändert doch nichts an der Feststellung, dass Bezüge, die noch Anrecht auf ALGII ergeben nicht der Sinn sein können!

    Vom blinden Wiederholen wird die Rechnung nicht richtiger. Ihr wendet 40 Stunden für die Euch zugewiesenen Aufgaben auf. Und so - und nur so - errechnet sich der Stundenlohn. Bei 12 Stunden Deputat kommt kein fertiger Lehrer auf 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche.

    Ein Referendar hat ja auch nicht nur 12 Stunden Deputat, das ist maximal die Hälfte noch einmal soviel hat er andere Dienstverpflichtungen und dann hat man genauso eine volle Stelle, wie die Lehrer, die 24-28 Stunden (so viele sind es hier je nach Lehramt) an Deputat haben.
    Und die haben ja auch dann ihre 40 Stunden.
    Ach so und das ist die Aussage der Senatsverwaltung bei uns, dass das Referendariat einer vollen Stelle entspricht!


    Meine Erfahrung: Mit nem 1000er kann man prima leben. Zwar sind große Sprünge nicht drin, aber den Alltag kann man damit gut bewältigen.


    Aber viel haben gar keinen Tausender im Ref, bei mir sind es z.B. nur 800 Euro, die ich raus habe.

    Und wie gesagt mit letztendlich inklusive Seminaren genauso viel Stunden wie ein Vollzeit beschäftigter Lehrer! Und dann kommt noch dazu, dass man länger braucht bei der Vorbereitung.

    Aber wesentlich ist doch vor allem, dass man damit so wenig eben erhält, dass man Anspruch auf ergänzendes ALGII hat.

    Ich habe im Referendariat nebenher gearbeitet und mir das genehmigen lassen. Weil ich schwanger war, wollte ich somit mein Elterngeldansprüche erhöhen.
    Vielleicht musst du jetzt in den sauren Apfel beißen und nebenher etwas dazu verdienen. Leicht ist das sicherlich nicht - aber zu schaffen ist es.


    Ich weiß ja nicht, was bei euch erlaubt ist, bei uns sind es maximal 4 Stunden die Woche, die nach vorheriger Genehmigung erlaubt sind. Das reicht nicht wirklich um irgend etwas zu erhöhen.

    So, und wo ist jetzt das Lohndumping?

    Wird hier aus Gründen der Polemik übersehen, dass man als Referendar noch in der Ausbildung (!) ist?

    Gruß
    Bolzbold


    Es darf nicht vergessen werden, dass ja auch Seminarverpflichtungen dazu kommen und die nicht umsonst als Arbeitszeit mitgezählt werden. In Berlin z.B. ist das Referendariat den Vollzeit-Angestellten gleichzusetzen.
    Und wenn das Geld, auch wenn es in Ausbildung ist, nicht reicht, um ohne ALGII Leben zu können (Kredite usw. mal außen vor), dann ist es doch sehr wohl Lohndumping bzw. war hier auch kurzzeitig die Überlegung ob nicht der AG verpflichtet ist die Bezüge ausfzustocken auf den Mindestsatz um kein ALGII mehr zu erhalten-

    In welcher Höhe wird das Elterngeld gezahlt?

    Wenn Sie in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes keine Einkünfte aus Erwerbstätigkeit erzielt haben, steht ein Mindestbetrag von monatlich 300 € zu.

    Sofern das Elterngeld aus einem vorangegangenen Erwerbseinkommen berechnet werden soll, beträgt dies in der Regel 67 % Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens aus dem 12-Monatszeitraum vor der Geburt/vor der Mutterschutzfrist. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sowie beamtenrechtliche Bezüge werden auf das Elterngeld angerechnet. Beträgt Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen in dem 12-Monatszeitraum 1.240 € oder mehr, beträgt Ihr Elterngeld 65 % dieses Einkommens.

    Ebenso:

    http://www.tresselt.de/elternzeit.htm


    DAs ist aber nur grob überschlagen, denn es zählt eben nicht das Netto-Einkommen, sondern Bruttoeinkommen abzüglich von Steuern (pauschal nach Steuerklasse) und abzüglich

    DAs trifft ja bei dir nicht zu, also werden nur die Steuern und 83,33 Werbungskosten abgezogen.

    KK ist voll weiter zu zahlen, manche Bundesländer geben einen Zuschuss dazu für die Elternzeit.

    Flüssigkreide lässt sich nur nass abwischen und das im Idealfall dann, wenn sie nicht bereits zu lange an der Tafel haftet.

    Was ist denn bei dir "nicht zu lange"? Wir schreiben nämlich immer die Hausaufgaben mit Flüssigkreide an und das geht rückstandslos weg und ist ja mindestens 24h dran, bei mir meist 4-5 Tage, da ich ja nur 3 Tage an der Schule bin.

    Ich schreibe lieber mit Flüssigkreide als mit normaler Kreide. Nutze sie aber nur selten, denn ich habe keine Lust mir welche kaufen zu müssen. Einen Flüssigkreidestift habe ich von Timetex im Begrüßungspaket für Referendare erhalten (wenn man die anschreibt dann gibt's ordentlich Geschenke) und einen Kreidehalter hat mir Brunnen geschenkt, den habe ich aber noch nie genutzt, dann nehme ich doch die "normale" Kreide.

    Was hast du denn angemeldet? Auch wenn das Bundesland etwas schwierig ist, gerade in Bezug auf Beamten und Elternzeit usw. sollte, wenn du das so angemeldet hattest vorher das kein Problem sein, denn du beendest ja nichts vorzeitig oder generell, sondern die ist einfach nur zu Ende /ausgelaufen.

    Bist du angestellt oder verbeamtet? Wenn du angestellt bist kannst du das (wenn du das so angemeldet hattest, dass du so lange Elternzeit nimmst, sonst erst zum MUtterschutz).

    Bist du verbeamtet müsstest du ins entsprechende Beamtenrecht gucken.

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