Beiträge von Susannea

    Geht das auch, so kurz vor den Ferien? Ist es ganz egal, zu welchem Zeitpunkt man aus der Elternzeit zurückkommt?
    Meine Schulleitung meinte, das ginge nur nach 1 Jahr, wenn das Elterngeld ausläuft. Ab dann könnte ich nur zum Halbjahr oder Schuljahr wieder einsteigen.
    Dazu habe ich bisher keine Infos gefunden.


    DAs ist in der Regel falsch. Bisher gibt es dann nur Bestimmungen, welchen Abstand du zu den Ferien einhalten musst, damit du keinen Vorteil in finanzieller Art davon hast. Aber wenn du eben nicht am 1. Schultag, sondern am 2. Schultag einsteigst, hast du diesen ja nicht.

    Gehen müsste es in soweit, dass du als Beamtin den Angestellten gegenüber nicht wirklich benachteiligt werden darfst. Denn die dürfen jederzeit wieder einsteigen (Ausnahem s.o.).

    sodass die Eltern nur noch ihre Daten eingeben und das Ding einwerfen müssen. Ein kleiner Schritt im Kampf gegen die Trödler!


    Ehrlich gesagt kostet mich das immer am meisten Zeit bei Überweisungen, erst alle Daten aus den unsinnigen Papierformularen zusammen zu suchen, denn ganz ehrlich, ich bin nicht bereit dafür Geld zu zahlen, dass ich so einen Wisch nutze.
    Eine Mail mit den Daten würde mir viel mehr helfen ;)

    Hab mir eben auch schon überlegt, ob ich sie gar nicht mehr herausgebe und neu schreiben lasse. Dann war die ganze bisherige Arbeit umsonst... :traenen:


    Ehrlich gesagt verstehe ich manchmal nicht, was das Problem daran ist, als Lehrer zuzugeben, dass man auch nur eine Mensch ist, der Fehler macht und dem auch Missgeschicke passieren.

    Ich finde gerade das, sollte man den Schülern deutlich zeigen.

    Also von noch mal schreiben lassen halte ich persönlich gar nichts.

    Auch wenn es "nur" Tippfehler sind, müssen die doch korrigiert werden!


    Das denke ich in den meisten Fällen auch.

    Bei uns mussten alle Kollegen, die mit "Win-Zeugnis" die Zeugnisse geschrieben haben, die noch mal schreiben, denn im Vordruck war ein Fehler drin. Dort stand dann: "Nname"

    Das war sehr ärgerlich, denn damit hatte keiner gerechnet!

    Super, dann versuch ich das mal über Elster. Sollte doch was fehlen, bekomme ich ja sicher Bescheid und die Aufforderung, es nachzureichen - oder?
    Vielen Dank!


    Genau, aber es gibt eine ganz gute und kurze Auflistung, was überhaupt noch abgegeben werden muss:

    Alles andere eben nur auf Nachfrage.
    Auch hier nachzulesen: https://www.elster.de/download/Merkb…nsichts-PDF.pdf

    Nach fast 20 Jahren Steuererklärung selber machen, habe ich dieses Jahr aufgegeben. Mach es wie ich und gehe zum Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfeverein. Die Aufwendungen dafür kannst du in der Steuererklärung angeben und außerdem verschafft es mir die Freiheit, mir um das Ausfüllen und das Abgeben der Steuererklärung keine Sorgen mehr machen zu müssen.


    Und wo ist nun der Bezug zur Fragestellung?

    Aber noch mal OT:
    Steuerberater kommt für mich nicht in Frage, da bekomme ich zu wenig zurück und Lohnsteuerhilfeverein darf unsere Erklärungen nicht machen.

    Ich habe nun noch mal in dem WISO-Sparbuch gesucht, hätte meine Beiträge am ehesten zu "Rürup-Rente" einsortiert und den AG-Anteil gar nicht.

    Letzteres scheint richtig zu sein, aber wohin mein Beitrag gehört, weiß ich leider immer noch nicht oder sind VBL Beiträge insgesamt nicht mehr sterulich zu berücksichtigen?

    Gefunden habe ich nämlich:

    Zitat

    Besonderheit bei Arbeitgeberbeiträgen zur Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
    Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes nimmt seit dem 01.01.2005 eine Sonderrolle ein. Bisher hatte der Arbeitgeber die Wahl, ob er die Arbeitgeberbeiträge z.B. zur VBL pauschal versteuern oder als steuerpflichtigen Arbeitslohn behandeln wollte. Im Fall der Behandlung als steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn wurden/werden diese Beiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung im Bereich 'Arbeitgeberanteil zur Zukunftssicherung' eingetragen und der Arbeitnehmer konnte diese Beträge als Sonderausgaben bei den Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht geltend machen.

    Diese Situation bleibt für alle, die ihre Tätigkeit im öffentlichen Dienst bereits vor dem 01.01.2005 ausgeübt haben, weitgehend unverändert, wenn die erste Beitragszahlung zur Versorgungskasse ebenfalls bereits vor dem 01.01.2005 erfolgt ist. Die Sonderausgaben erfassen Sie bitte bei den Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht in dem hierfür vorgesehenen Feld.

    Diejenigen, die ihre Tätigkeit erst nach dem 31.12.2004 im öffentlichen Dienst aufgenommen haben bzw. deren erste Beitragszahlung zur Versorgungskasse erst nach dem 31.12.2004 erfolgt ist, kommen jedoch nicht mehr in den Genuss des Sonderausgabenabzugs. Dementsprechend sind auch die Zuschüsse des Arbeitgebers an dieser Stelle nicht mehr zu erfassen. Es handelt sich somit um einen steuerlich nicht relevanten Vorgang.

    Aber die Frage ist eben, ob das nur den AG-Anteil betrifft.

    Noch jemand eine Idee dazu?

    Gehe ich recht in der Annahme, dass du angestellt bist und VBL die http://de.wikipedia.org/wiki/Versorgun…der_L%C3%A4nder ist?
    Dann handelt es sich um eine Zusatzversorgung, die im Bereich für Rentenbeiträge eingetragen wird.


    Danke dir. Ja genau darum geht es und das sie unter Rentenbeiträge gehört, ist auch klar, aber da gibt es Riester, Rürup, usw. und mir ist einfach nicht klar, wo denn nun. Zumal es sich ja um keine freiwillige Zusatzversicherung handelt.

    Jedes Mal, wenn neue Formulare rauskommen ist mir wieder unklar, wo ich die Sachen von der VBL eintragen muss.
    Kann mir jemand sagen, wo die geleisteten Beiträge zur VBL hinkommen? Am liebsten natürlich passend für WISO-Steuersparbuch, aber "Formular"-Antworten sollten auch zum Erfolg führen.

    Danke euch!

    Ich dachte das wäre deutschlandweit abgeschafft, dann ist es das nur bei uns so?`Bei uns gibt es nur Unterrichtsverkürzung selbst das habe ich seit Jahren nicht erlebt. :S


    Nö, in Berlin gibt's auch noch Hitzefrei, ist aber genauso wenig sinnvoll, wie Unterrichtsverkürzung, da wir ja verlässliche Halbtagsschule sind. Damit werden die Kinder dann bis 13.30 Uhr im Hort weiter betreut und das von den Lehrern, die noch Unterricht hätten.
    Merkt jemand was ;)

    Mit welcher Begründung müsst Ihr denn alle da bleiben/sein?
    Und was ist der Sinn dieser Maßnahme?


    MIt der Begründung, dass der letzte Ferientag eben in Berlin für die Lehrer nicht mehr frei ist (Einsparungsmaßnahme). Eine sinnvolle Begründung kann ich dir nicht nennen. Klar, wir haben morgens Dienstbesprechung, aber doch keine 4 Stunden!

    Susannae ein wenig hinkt dein Vergleich schon. Denn dann könnte der Dienstherr ja ab sofort immer verlangen, dass alle gleich lang bleiben.


    Du bringst hier etwas durcheinander, genau das verlangt er ja von uns!

    Ganz große OT: IHR HABT SCHON FERIEN????


    Naja offiziell ist heute in Berlin nur "unterrichtsfrei" und morgen in Berlin und Brandenburg der 1. Ferientag, aber "wir" behaupten einfach mal, dass wir heute schon Ferien haben ;)
    Also danke dir!


    Ach so und gestern mussten wir alle morgens zur 1. Stunde kommen und nach der 3. Stunde durften die Schüler gehen, aber nicht die Lehrer, die nach Plan noch länger Unterricht gehabt hätten. Die sollten im Hort betreuen. Ob sie es getan haben, ist fraglich! Die haben lieber KOllegen verabschiedet und das finde ich auch richtig so!
    Ich war aber nach meinen vier Stunden weg, denn da hatte ich alle Bücher sortiert usw. und war fertig.

    Ich schließe mich Magret da an und musste heute auch sehr schmunzeln, denn am letzten Schultag wurde von allen die selbe Arbeitszeit verlangt, wie auch am letzten Ferientag. Anwesenheitspflicht von 9-13 Uhr für alle.
    Und da sind keine Schüler da und Aufgaben gabs bisher auch keine (werde ich gleich mal ändern und mich unbeliebt machen), aber wir müssen eben da sein. DA läuft doch irgend etwas gewaltig schief, wenn Zeit abgesessen werden muss und dann auch noch unabhängig davon, wie viel Prozent man arbeitet!

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