Beiträge von Susannea

    Kinder fragen mich, ob es stimmt, dass der Junge noch eine Stunde im Unterricht war, obwohl sein Schädel gebrochen ist etc.


    Der Junge hat doch gar nicht am Unterricht teilgenommen, sondern nur da gesessen, oder? Wenn du also die Mutter nicht gleich erreicht hättest, sie nicht sofort zu Stelle gewesen wäre (ich brauche z.B. ca. 45 Minuten mindestens bis ich bei meinen Kinder wäre, mein Mann zwischen 1-2 Stunden) usw. hätte das Kind ja auch irgend wo bleiben müssen. Da würde ich mir kein schlechtes Gewissen einreden.

    Ich verstehe es auch nicht, wie du das meinst.


    Das verstehe ich schon, was sie meint. Síe will schon mal die Stunden reduzieren, falls sie das Kind verlieren sollte. Dann müsste sie ja sonst im nächsten Schuljahr Vollzeit arbeiten und möchte diese aber auf keinen Fall.

    Ganz ehrlich, so würde ich einfach nicht denken. Und selbst wenn dem so wäre (was ich auch nicht denken möchte), findet sich evtl. noch ein Weg trotz Fristüberschreitung die Stundenreduzierung nachzureichen!

    Aber es sind keine 70 %, vor ein paar Jahren waren es 67 und das ist noch reduziert worden. So auf 63?


    Je nach Einkommenshöhe 65-100%, höchstens 1800 Euro.

    Ab wann gilt denn die Stundenreduzierung für euch dann? Denn wenn du im Juli entbindest hast du ja noch 8 Wochen danach Mutterschutz, da würdest du aber auch nur die reduzierten Bezüge dann bekommen, wenn die Reduzierung dann schon in Kraft treten würde!
    Ehrlich gesagt würde ich es nicht machen!

    So etwas gibt's bei uns nicht!

    Wie ist denn bei euch die Vertretungsverpflichtung überhaupt? Wir haben ja maximal 3 Stunden im Monat bei Vollzeit, also bei 70% dann etwa 2 Stunden. So kann es denn, selbst wenn es zumutbar und zulässig ist, ja nicht so häufig zu einem Einsatz am "freien Tag" (sowas gibt es ja eigentlich auch nicht) kommen.


    Bei uns muss ab der 1. Stunde bei Teilzeit bezahlt werden und zwar nicht mit der Mehrarbeitssumme, sondern der normalen Summe, die jemand mit mehr Stunden im Monat kriegen würde und das ist noch höher. Aber nur bis zum vollen Deputat, danach gibt's "nur" noch die Mehrarbeitszahlung.

    Bei uns ist es z.B. einfach eine finanzielle Sache, ich bekomme die 20 Tage (10 je Kind) voll bezahlt, meine Mann nur zu 80%, also ist für mich klar, wer zu Hause bleibt.
    Bisher war es meist mein Mann, wenn wir beide 80% bekommen haben, weil ich es den Kunden gegenüber besser vertretbar fand als anderen Kindern.

    Bin jetzt verwirrt, dachte der Mehrverdiener darf nicht in der PKV sein, damit die Kids GKV-versichert sein können...?!?

    Die Kinder können gesetzlich versichert werden, wenn der PKV-Versicherte eine bestimmte Summe nicht übersteigt. (Jahresarbeitsentgeltgrenze) Hab mal eben schnell gegoogelt und 2013 müsste das47250 Euro im Jahr, für 2014 48600 Euro sein. Brutto versteht sich.


    Zusammengefasst also, wenn der Mehrverdiener in der PKV ist muss er unter der Grenze bleiben für eine beitragsfreie GKV, eine beitragspflichtige geht immer!

    1. Bei 3 Kindern steigt die Beihilfe auf 70% oder seh ich das falsch? Das heißt, dass der monatliche Beitrag billiger wird?
    2. Kommt man nach dem Ref wieder aus der PKV raus oder gibt es Probleme beim Wechsel in die GKV?
    3. Was macht man in Hinblick auf die Zeit nach dem Ref? Schließlich weiß man ja nicht ob man gleich ne Stelle findet oder verbeamtet wird..


    1. Ja, das stimmt.

    2. Da du verheiratet bist und dein Mann in der GKV kommst du problemlos wieder raus.

    3. NIchts, da du ja problemlos familienversichert sein kannst ;)

    Achso, lediglich die Kinder würde ich gleich in der GKV lassen, denn da sind sie zum einen beitragsfrei versichert und zum anderen ersparst du dir das ganze Wechselgedöns.

    Genau deswegen hadere ich auch mich im Ref privat versichern zu lassen. Und weil man ja nicht nachm Ref weiß, ob man eine Stelle bekommt oder gar verbeamtet wird..


    Wieso, bekommst du im Ref keine Kinderkrankentage vom AG? Du solltest unter der Grenze liegen, so dass dir 10 vollbezahlte je Kind zustehen. Und wenn du verheiratet bist oder Anspruch auf ALGI nach dem Ref hast (weil du dir vorher den Anspruch erarbeitet und gesichert hast), dann kommst du auch problemlos nach dem Ref in die GKV, wenn du keine Stelle bekommst.


    Es kommt nicht darauf an, wer mehr verdient, sondern dass der Privatversicherte nicht über einem bestimmten Satz verdient.


    Nur, wenn der mehrverdienende in der PKV ist, sonst ist das generell uninteressant, wie viel es ist.

    Das stimmt so nicht. Bei uns bin ich der Hauptverdiener, Beihilfe und 30% PKV und mein Mann GKV. beide Kinder sind bei meinem Mann mitversichert.


    Doch das stimmt so, denn nur wenn der Hauptverdiener in der PKV ist interessiert die Grenze. Ist er in der GKV ist die Grenze beim PKV-Mitglied uninteressant.

    Und kündigen, mit welchem Recht?


    Die Debeka hat sich schon in manchen Fällen das Recht genommen zu kündigen, weil sie nicht für die Krankheitskosten aufkommen wollte. Deshalb kam dieser Verein für mich auch nie in Frage.


    Und Krankentage zahlt die PKV gar nicht, die zahlt der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis, in HH zehn Tage.


    Soviel ich weiß kannst du die auch absichern. Kommt eben auf den Vertrag an.

    Ausserdem macht jede PKV eine Gesundheitsabfrage, auch bei Säuglingen. War bei unseren 3 auch so. Und deswegen könnte es sein, dass diese dann Stress schieben bzgl. Aufnahme.


    Eine Aufnahme direkt nach der Geburt darf die PKV nicht ablehnen. Kündigen können sie natürlich!


    Achso wegen der Kranktage. Die kann nur der PKV Elternteil nehmen! Der in der GKV müsste sie kostenlos nehmen leider.


    DAs hängt ja davon ab, wo die Kinder versichert sind, sind die Kinder in der GKV bekommt der sie von der KK bezahlt, meist ist der in der PKV ja verbeamtet und bekommt sie eh vom AG, somit ist aus dem Gesichtspunkt dann GKV besser.

    Deswegen würde ich ja mal gerne von den Grundschulkollegen wissen, welche Vorteile die VA hat.


    Teilweise ist dies aber gar nicht wichtig, welche Vorteile sie hat, sondern die Bundesländer schreiben Schriften vor. So wird z.B. in Berlin die SAS gelehrt. Die ist dann eben beizubringen, auch wenn ich selber z.B. LA gelernt habe und deshalb diese nutze. Brandenburg überlässt es hingegen den Lehrern, ob und welche Schrift sie lehren und damit können dann deine Ergebnisse auch rauskommen.
    Wenn ich eine Schrift nicht machen muss in 1/2, dann macht sie evtl. erst der Kollege in 3, der in 4 sagt, ist ihm doch egal usw.

    http://www.grundschulverband.de/fileadmin/aktu…_Bart_50907.pdf ist übrigens das ganze Dilemma und ein Teil der Vorteile usw. auch dargestellt.

    Ja, wenn dein Mann der Hauptverdiener ist, dann dürfte ihr sie beitragsfrei in der GKV versichern lassen.
    Meine Kinder sind dies auch und ich würde es auch immer wieder so machen, denn so einfach kommt man später aus der PKV nicht mehr raus.
    Du must mal klären, ob das jetzt noch so ohne weiteres geht.

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