Beiträge von Susannea

    Wer wirklich eine Stelle sucht, dem kann ich das Schulamt Perleberg empfehlen. Das ist mit dem Zug ca. eine Stunde von Berlin entfernt (Hamburg etwa 1,5h) und in dem Bereich werden Schulen geschlossen, weil es keine Grundschullehrer gibt, so dass die Lütten schon ziemlich weite Schulwege jeden Morgen haben.
    Die Immobilienpreise sind auch sehr attraktiv und zb in Wittenberge/Perleberg hat man auch alles, was man als Stadtmensch dringend braucht.
    Und verbeamtet wird in Brandenburg bis 45...


    Das ist ein Schulamt, was ich selbst meinem ärgsten Feind nicht empfehlen würde, weil das fehlen der Lehrer nicht daran liegt, dass keine da sind, sondern die WÜnsche so utopisch sind bzw. das besagte Schulamt einfach nicht aus dem Knick kommt!

    Btw: Was versteht man denn in deinem Studienseminar unter "Lernumgebung" genau? Ich kenne es als Begriff für die Gesamtheit aller Faktoren, die auf da Lernen Einfluss haben. Also nichts, wonach man quasi als "Fertigprodukt" suchen könnte wie z.B. nach einer Lernwerkstatt.

    LG
    Sunny


    Man versteht nicht im meinem Studienseminar, sondern in der Mathematikdidaktik allgemein unter Lernumgebung eine Aufgabenstellung, die sowohl die Heterogenität der Schüler als auch das aktiv-entdeckende Lernen fördert. Hirt/Wälti oder auch Wittman o.a. sind dafür typische Vertreter.

    Das Problem ist, dass ich diese oft von ihnen genutzten Lernumgebungen (11-Lernumgebungen http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/…rialien/ish.pdf) schon viel in der 3. Klasse und vor allem in Vorführstunden ausgeschlachtet habe. Deshalb bleibt davon zumindest für die Prüfung nichts übrig.

    Evtl. hilft es dir aber weiter.


    Sehr schade, keiner, der noch Lernumgebungen o.ä. zu dem Thema ausprobiert hat und da etwas gefunden hat? Mir würde ja auch eine Literaturangabe reichen, wo ich dann weiß, dass sich das Buch lohnt danach noch mal durchzuschauen, denn da gibt's leider ja auch viel Murks.

    Kinder fragen mich, ob es stimmt, dass der Junge noch eine Stunde im Unterricht war, obwohl sein Schädel gebrochen ist etc.


    Der Junge hat doch gar nicht am Unterricht teilgenommen, sondern nur da gesessen, oder? Wenn du also die Mutter nicht gleich erreicht hättest, sie nicht sofort zu Stelle gewesen wäre (ich brauche z.B. ca. 45 Minuten mindestens bis ich bei meinen Kinder wäre, mein Mann zwischen 1-2 Stunden) usw. hätte das Kind ja auch irgend wo bleiben müssen. Da würde ich mir kein schlechtes Gewissen einreden.

    Ich verstehe es auch nicht, wie du das meinst.


    Das verstehe ich schon, was sie meint. Síe will schon mal die Stunden reduzieren, falls sie das Kind verlieren sollte. Dann müsste sie ja sonst im nächsten Schuljahr Vollzeit arbeiten und möchte diese aber auf keinen Fall.

    Ganz ehrlich, so würde ich einfach nicht denken. Und selbst wenn dem so wäre (was ich auch nicht denken möchte), findet sich evtl. noch ein Weg trotz Fristüberschreitung die Stundenreduzierung nachzureichen!

    Aber es sind keine 70 %, vor ein paar Jahren waren es 67 und das ist noch reduziert worden. So auf 63?


    Je nach Einkommenshöhe 65-100%, höchstens 1800 Euro.

    Ab wann gilt denn die Stundenreduzierung für euch dann? Denn wenn du im Juli entbindest hast du ja noch 8 Wochen danach Mutterschutz, da würdest du aber auch nur die reduzierten Bezüge dann bekommen, wenn die Reduzierung dann schon in Kraft treten würde!
    Ehrlich gesagt würde ich es nicht machen!

    So etwas gibt's bei uns nicht!

    Wie ist denn bei euch die Vertretungsverpflichtung überhaupt? Wir haben ja maximal 3 Stunden im Monat bei Vollzeit, also bei 70% dann etwa 2 Stunden. So kann es denn, selbst wenn es zumutbar und zulässig ist, ja nicht so häufig zu einem Einsatz am "freien Tag" (sowas gibt es ja eigentlich auch nicht) kommen.


    Bei uns muss ab der 1. Stunde bei Teilzeit bezahlt werden und zwar nicht mit der Mehrarbeitssumme, sondern der normalen Summe, die jemand mit mehr Stunden im Monat kriegen würde und das ist noch höher. Aber nur bis zum vollen Deputat, danach gibt's "nur" noch die Mehrarbeitszahlung.

    Bei uns ist es z.B. einfach eine finanzielle Sache, ich bekomme die 20 Tage (10 je Kind) voll bezahlt, meine Mann nur zu 80%, also ist für mich klar, wer zu Hause bleibt.
    Bisher war es meist mein Mann, wenn wir beide 80% bekommen haben, weil ich es den Kunden gegenüber besser vertretbar fand als anderen Kindern.

    Bin jetzt verwirrt, dachte der Mehrverdiener darf nicht in der PKV sein, damit die Kids GKV-versichert sein können...?!?

    Die Kinder können gesetzlich versichert werden, wenn der PKV-Versicherte eine bestimmte Summe nicht übersteigt. (Jahresarbeitsentgeltgrenze) Hab mal eben schnell gegoogelt und 2013 müsste das47250 Euro im Jahr, für 2014 48600 Euro sein. Brutto versteht sich.


    Zusammengefasst also, wenn der Mehrverdiener in der PKV ist muss er unter der Grenze bleiben für eine beitragsfreie GKV, eine beitragspflichtige geht immer!

    1. Bei 3 Kindern steigt die Beihilfe auf 70% oder seh ich das falsch? Das heißt, dass der monatliche Beitrag billiger wird?
    2. Kommt man nach dem Ref wieder aus der PKV raus oder gibt es Probleme beim Wechsel in die GKV?
    3. Was macht man in Hinblick auf die Zeit nach dem Ref? Schließlich weiß man ja nicht ob man gleich ne Stelle findet oder verbeamtet wird..


    1. Ja, das stimmt.

    2. Da du verheiratet bist und dein Mann in der GKV kommst du problemlos wieder raus.

    3. NIchts, da du ja problemlos familienversichert sein kannst ;)

    Achso, lediglich die Kinder würde ich gleich in der GKV lassen, denn da sind sie zum einen beitragsfrei versichert und zum anderen ersparst du dir das ganze Wechselgedöns.

    Genau deswegen hadere ich auch mich im Ref privat versichern zu lassen. Und weil man ja nicht nachm Ref weiß, ob man eine Stelle bekommt oder gar verbeamtet wird..


    Wieso, bekommst du im Ref keine Kinderkrankentage vom AG? Du solltest unter der Grenze liegen, so dass dir 10 vollbezahlte je Kind zustehen. Und wenn du verheiratet bist oder Anspruch auf ALGI nach dem Ref hast (weil du dir vorher den Anspruch erarbeitet und gesichert hast), dann kommst du auch problemlos nach dem Ref in die GKV, wenn du keine Stelle bekommst.


    Es kommt nicht darauf an, wer mehr verdient, sondern dass der Privatversicherte nicht über einem bestimmten Satz verdient.


    Nur, wenn der mehrverdienende in der PKV ist, sonst ist das generell uninteressant, wie viel es ist.

    Das stimmt so nicht. Bei uns bin ich der Hauptverdiener, Beihilfe und 30% PKV und mein Mann GKV. beide Kinder sind bei meinem Mann mitversichert.


    Doch das stimmt so, denn nur wenn der Hauptverdiener in der PKV ist interessiert die Grenze. Ist er in der GKV ist die Grenze beim PKV-Mitglied uninteressant.

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