So lange du keinen Mutterschaftsausweis in den Händen hältst, hast du doch nur Vermutungen, oder? Wenn du den Mutterschaftsausweis/ Mutterpass hast, dann musst du wohl zeitnah deinen Arbeitgeber informieren. Wenn du das Risiko tragen kannst, dann geh erst mal nicht zu schnell zum Frauenarzt!
Wo hast du denn das her? Niemand ist verpflichtet den AG zeitnah zu informieren, es ist eine soll, keine muss Bestimmung und ist damit nicht verpflichtend!
Also auch mit einem Besuch beim Frauenarzt braucht sie nichts sagen bevor das Kind nicht geboren ist! Nur gilt dann auch kein MuSchG!
Keinesfalls? Interessant, Susannea, in den "Einzelfällen", die ich zu diesem Thema gelesen habe, war das durchaus nicht so. Aber egal, du weißt es wie immer besser. *kopfschüttel und rausbin*
DA hätte ich doch gerne mal ein Beispiel, denn ja, da bin ich mir sicher, dass ich dies besser weiß, da ich mich ausführlich damit beschäftigt habe. Und ob man es vorher gewusst hat oder nicht ist nach der neuen Rechtsprechung überhaupt nicht mehr interessant dabei, sondern nur, wenn man es vorher gewusst hat und klar war, dass man seine Stelle dann überhaupt gar nicht antreten kann (auch wenn man wollte nicht! Weil es einfach nach dem MuSchG nicht erlaubt ist!).
Und da hilft dann auch Kopfschütteln nichts, denn das was du hier als Voraussetzung für einen möglichen Schadensersatzanspruch (welchen Schaden eigentlich, es entstehen hier ja keinerlei Kosten, denn die Stelle muss ja nicht ausgeschrieben werden und das wären genau wie Bewerbergespräche die einzigen Kosten, die geltend gemacht werden dürfen!) ist keine alleinige Voraussetzung und ich finde einfach, dass man mit solchem Halbwissen hier niemandem Angst machen sollte!
Übrigens war das schon 2003 so:
http://lexetius.com/2003,65
http://www.iww.de/zwd/archiv/arb…inierung-f36455
http://www.123recht.net/article.asp?a=4609
Das sollte dir ja wohl reichen, dass nicht nur ich es besser weiß!