Die Rechnungen für das Kind hätten gar nicht an dich gehen dürfen, sondern gleich mit der GKV abgerechnet werden müssen. Hattet ihr die angegeben im KKH? Sonst noch mal das KKH anrufen und darauf hinweisen, dass das Kind nicht über dich versichert ist, sondern über deinen Mann.
Beiträge von Susannea
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Es gäbe auch die Alternative, dass mein Mann Elternzeit in Anspruch nimmt. Allerdings ist er selbstständig und bisher wissen wir noch nicht, ob die Regelungen auch für ihn gelten und ob dieses Modell nicht einige Nachteile mit sich bringt.
Elternzeit kann er als Selbstständiger nicht nehmen, wohl aber Elterngeld beziehen. Da gelten die selben Regelungen, wie bei allen anderen auch, nur das das komplette letzte Veranlagungsjahr als Gurndlage zählt (also voraussichtlich das Kalenderjahr 2013.1. Wie errechne ich meinen Lohn (Elternzeit und Teilzeit, dreiviertel Stelle/ halbe Stelle)?
Elterngeld lässt sich relativ einfach berechnen, dazu unten mehr!Elterngeld sind max. 67% vom durchschnittlichen Netto der letzten 12 Monate (ohne Sonderzahlung), maximal 1800€ und inkl. einer fast nicht durchschaubaren Abstufungsregel.
DAs stimmt nicht, es sind in der Regel zwischen 65 und 100% des Einkommens, beim Übersteigen der Höchstgrenze aber evtl. noch weniger!Netto bei 100%: 3000€
Netto bei 50%: 1700€
Elterngeld: 65% von 1300€ = 850€
Die Rechnung stimmt nicht, es wird erst auf 2700 Euro gekürzt.
Sprich, das Netto vor der Geburt waren 300 Euro, dann werden nur 2700 anerkannt! Bei 50% sind es dann netto 1300 Euro, davon gehen noch mal ca. 80 Euro für Werbungskosten abgezogen, also werden noch 1220 Euro als Einkommen nach der Geburt angesetzt. Da das Einkommen vor der Geburt über 1200 Euro lag, gibt es nur 65% Elterngeld. Somit gibt es 65% von 1220 Euro, also 793 Euro Elterngeld.Ist also noch deutlich weniger, als hier gemutmaßt wurde.
Ganz wichtig. Schaut euch eure Steuerklassen an. Derjenige, der Elterngeld bekommt, sollte so schnell wie möglich in Steuerklasse III wechseln, da das Elterngeld von der Steuerklasse abhängt. Relevant ist die Steuerklasse, die 7 von 12 Monaten vor der Geburt gegolten hat.
Damit die Steuerklasse bei ihr noch anerkannt werden kann, muss sie zum 1.9. gewechselt sein. Und das funktioniert auch nur noch, weil sie kein Mutterschaftsgeld erhält, sondern ihre Bezüge im Mutterschutz weiter, sonst wäre es schon zu spät! -
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Hat jemand die 3 von euch als Kopiervorlage? Online habe ich nur die 7 und die 8 gefunden. Miene Tochter soll sie bis morgen gepuzzelt haben, aber leider hat die kleinere beim Ausschneiden helfen wollen. Nunja, die Zahl ist nicht mehr wirklich vorhanden, wir brauchen also eine neue.
Wäre toll, wenn jemand von euch helfen könnte.
Danke!
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Mir kommt das Problem auch bekannt vor, eine wirkliche Lösung habe ich noch nicht und suche noch. Bei uns ist 1/2 gemischt, meine Tochter kann in Mathe problemlos die Aufgaben der 2. Klasse lösen (und noch mehr, denn sie kann einen Teil des Einmaleins ja auch schon usw.), darf sie aber nicht machen.
Sie muss gerade den Zahlenschreibkurs (und zwar den von Flex und Flo, wo ich als einziges dann reine Seiten mit der 1, mit der 2 usw. gefunden habe, absolvieren. Sie geht erst zwei Wochen zur Schule und kommt jetzt schon nach Hause und langweilt sich.
Als alternative kann sie ja schneller arbeiten (das will sie aber auch nicht und das reine saubere Schreiben, dauert eben auch seine Zeit) und dann die Zahlen als Puzzle ausschneiden.
Das sie rechnen will und gerade von mir dann Zahlenmauern usw. bekommen hat, interessiert nicht!
Und nein, sie ist sicherlich nicht hochbegabt, sondern einfach nur weiter als andere 1. Klässler, wozu ja Flex-Klassen ideal sein sollten, aber die Sonderpädagogin, die die Klasse jetzt vertritt hat das System von offen usw. nicht begriffen, auch die 2. Klasse macht im Gleichschnitt eine bestimmte Seite in Flex und Flo und das nennt sich dann Wochenplan
In Deutsch ist es schon schwieriger, weil sie da zwischen den Klassen ist. Sie kann alle Buchstaben, schreibt z.T. mit Anlauttabelle z.T. nach Gehör Briefe ( bei denen sicherlich wieder Leute mit der Rechtschreibung meckern würden) und liest aber noch nicht wirklich bzw. will nicht lesen.
Du siehst also, solche Kinder wird es da auch noch geben, aber auch die müssen mit Material gefüttert werden und das kann eigentlich nicht unserer Aufgabe als Eltern sein. Dann muss ich ja für meine Schüler und mein Kind immer Unterricht planen!
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Aus Berlin und Brandenburg kenne ich es so, dass es Teilungsstunden für die jeweilige einzelne Klassenstufe gibt. Hier wird dann mit sich selbst geteilt, sprich, es gibt keinen Teilungslehrer, sondern beide Gruppen haben einen Lehrer, aber die 1. Klasse kommt zur 1. Stunde und geht nach der 4. und die 2. KLasse kommt zur 2. Stunden und geht erst nach der 5. Stunde. Dann hat jeder eine jahrgangshomogene Teilungsstunde und braucht trotzdem keinen zusätzlichen Lehrer.
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Mit der Ungewissheit wirst Du leben müssen. Ich habe auch keinen meiner beiden Arbeitsverträge vor den oder zumindest während der Sommerferien lesen und unterschreiben können, sondern den einen am ersten Schultag (immerhin ...), den zweiten ein paar Tage nach Schulbeginn. In dem Fall gab es durch einen Fehler seitens der Bezirksregierung sogar eine unbezahlte Lücke am Beginn des Schuljahres.
Wenn du mit dem zweiten Vertrag richtig umgegangen bist, macht der Schulleiter oder die Bezirksregierung den Fehler nicht zweimal. Hast du denn schon ohne Vertrag unterrichtet? Dann hast du damit einen unbefristeten Vertrag!Auch wenn einige sagen, so einfach ist es nicht, doch, rein rechtlich ist es so einfach und in der Praxis funktioniert es auch. Der Schulleiter meiner Mutter hat den Fehler leider gemacht, nun hat er eine unbefristet eingestellte Kollegin an seiner Schule, die nicht ausgebildet ist (sollte nur Vertretungskraft sein), nicht unterrichten kann und seit das geäußert wurde, krank ist. Bezahlt werden muss sie aber weiter und neu eingestellt darf auch nicht werden.
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Sie müsste weiterhin nur 30% bezahlen und sollte auch selber beihilfeberechtigt sein.
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Ist denn statt Sport Sporttheorie erteilt worden
Sporttheorie gabs es zumindest früher in Berlin nur für Leute mit Leistungskurs Sport. Der Rest musste zwar Sportkurse (nur praktische gingen) belegen, aber nicht einbringen.
Und wie gesagt, ein o.B. reicht für die Belegverpflichtung.Theoriekurse erfüllen die Belegpflicht nicht: http://gesetze.berlin.de/default.aspx?t…&g=BlnVOGO&p=25
Ansonsten ist ein o.B. zumindest bei Sport als Prüfungsfach möglich: http://gesetze.berlin.de/default.aspx?v…OGO%2EP13%2Ehtm
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Aber wie soll man denn 1 Punkt gegeben, wenn jemand nie mitmacht, weil vom Sportunterricht befreit? *amkopfkratz*
Wieso einen Punkt? Entweder ein Punkt oder ein o.B.! -
Verschiedene Verlage bieten doch Bücher mit Fragen dazu an, evtl. geht das. Oder aber dann über Antolin, wenn er sogar ganze Bücher schafft.
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Hallo und danke für die Antwort. Ja, so sehe ich es auch und so habe ich es bisher gehandhabt. Im Schulgesetz für die FOS steht zwar, dass man mindestens einen Punkt in Sport haben muss, aber auch, dass bei unverschuldeter Nichtteilnahme o.B. einzutragen ist.
Genau, es durften nicht 0 Punkte da stehen, das wäre nicht gegangen, bei o.B. war es aber kein Problem. -
Das lass dir doch mal von der Schulleitung zeigen, wo das steht. Wir haben gerade im Seminar besprochen, dass dort o.B. zu stehen hat, das aber die Klassenkonferenz (die vom Schulleiter zu leiten ist) beschließen muss.
Ich habe übrigens sogar eine Abiturzeugnis mit o.B. im Sportunterricht drauf stehen, ich hatte mir nämlich die Bänder abgerissen und durfte das Halbjahr keinen Sport machen. War kein Problem.
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Ich denke schon, dass die Aufgabe relativ offen ist. Wobei ich sie damit sie richtig offen ist stellen würde mit:
"Finde alle Möglichkeiten die Kleidung zu kombinieren. Wie viele gibt es?"
Denn gerade durch das Weglassen der Anweisung, dass keine doppelt sein dürfen und keine vergessen werden dürfen, bietet sie mehr Offenheit. Denn das werden dann nur einige erkennen, bietet also somit eine weitere Differenzierung.
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Wir hatten an meiner letzten Schule eine ähnliche Diskussion in Bezug auf eine wöchentliche Präsenzzeit immer Dienstags bis 15.30 Uhr.
Da hatten wir unseren Konferenztag, aber es ging um Tage, an denen keine Konferenz stattfindet.
Da wurde uns ganz klipp und klar erklärt: Sie haben eine volle Stelle von 26 Wochenstunden (Förderschule), das ist also im Endeffekt eine 40h-Stelle laut Gesetz und wenn wir meinen, dass wir die 40h abgeleistet haben ohne an diesem Nachmittag bis halb vier zu bleiben, dann sollen wir das mal nachweisen. Unangenehm, aber Recht hatten sie.
Das ist ja noch einmal etwas ganz anderes, wenn alle diese Präsenzzeit haben. Wobei viele von uns die 40h doch locker zusammenbekommen ohne solche Präsenztage. Und das kann man dann mit einem einfacher Auflistung der Zeiten und was man da gemacht hat auch nachweisen!Edit: Außerdem steht euch doch dann sicherlich auch ein Arbeitsplatz zur Verfügung.
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bei uns ist das in der 1. und 2.klasse so, dass der unterricht um 8 anfängt, der lehrer aber um 7.30h im klassenzimmer sein muss. das ist jeden tag fast eine schulstunde mehrarbeit ohne vergütung. durch den frühen anfang kann ich meinen sohn, der sein gymnasium fast nebenan hat, gerade noch wecken und muss dann aus dem haus. ich muss um 5.30h aufstehen. an ermäßigungsstunden für klassenführung gibt es bei uns nur eine, und die lehrer der höheren klassen müssen erst um 7.50h oben sein. ich habe gerade von klasse 3 auf 1 gewechselt, unfreiwillig. seufz...
Die Frage ist ja, warum du dir das gefallen lässt. Wende dich an den Personalrat und der soll gucken, ob das in Hessen etwa zulässig ist, wenn nicht, dann unternimm etwas dagegen.Wir werden nur so lange ausgebeutet, wie wir uns das gefallen lassen!
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oder reicht eine Rechnung über ein paar Euro bei der Elternvertreterin ein?
Genau so machen wir dies. Und ja, auch Rechnungen über 1,99 Euro für Musterklammern usw. -
Als nackte Zahl betrachtet ist das nicht überhöht, du bekommst ja die Hälfte vom AG dazu (das ist doch bei Beamten auch so, oder?),
Nein, da bekommt man nichts vom AG dazu, muss man selber zahlen und damit sind in der Regel ja auch nur 20-50% versichert, den Rest gibt es über die Beihilfe, deshalb zahlt der AG nichts zu den Beiträgen dazu. -
Beiträge kann man nur mit Altersangabe vergleichen.
Wie warst du denn jetzt im Ref versichert?Und ja, es ist unabhängig davon, wie viel du an Einkommen hast.
Ich zahle jetzt mit 34 Jahre (auch Eintrittsalter) ohne Risikozuschlag z.B. 180 Euro.
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