Aber das, was daran so aufwendig sein sollte, ist doch genau das, was du dann für die Einkommens Steuer Erklärung eh machen musst.
Beiträge von Susannea
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naja.. ich bin noch nicht so lange aus der elternzeit und bei mir stehen nun schon 3 tage auf dem konto, da meine tochter ziemlich krankwar/ ist... und das immer noch, aber ich hoffe, dass es über das wochenende deutlich besser wird, damit sie am montag wieder in die kita gehen kann....
und da ich 2 sehr kleine kinder habe braucht nur eine 2te kleinigkeit kommen und ich bin schon über den 4 tagen...
Klar, dass es diesmal bei dir so ist. Aber damit es auch jemand anders versucht hat, muss der eben auch keine Kind-Kranktage beim Vater oder beim Partner haben (oder zu wenig), dass Kind länger als 4 Tage krank sein, derjenige unter der Grenze verdienen und dann auch noch die Kinderkrankentage beantragen.
Bis das alles erfüllt ist, dauert das doch oft und deshalb kann es eben gut sein, dass es bei euch einfach noch nicht vorgekommen ist.Und hier kann ich z.B. sagen, warum sollte bei uns der Vater die Kinderkrankentage nehmen, wenn mir 20 Tage bei voller Bezahlung zustehen und er in den Tagen nur Krankengeld bekommen würde, zumal er einfach ein vielfaches von dem verdient, was ich verdiene, so dass der Verlust noch deutlich größer wäre. Also nehme in der Regel bei uns auch ich die Tage.
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entweder sind alle kinder so selten krank oder man findet andere wege....
Naja, nicht zu vergessen ist es, dass die Regelung noch nicht so alt ist. Da muss also dann einiges zusammen kommen, damit das überhaupt interessant wird! -
Wenn man dann als Lehrer (egal ob angestellt oder verbeamtet) in der privaten KV ist, kommt man dort nicht mehr raus und um so älter und kranker man wird, um so teurer wird die Versicherung. Nur für den Fall der Arbeitslosigkeit und einer neuen Anstellung in einer versicherungspflichtigen Arbeit kann man wieder zur gesetzlichen KV wechseln.
Was heißt denn hier nur?!? Die meisten Bundesländer übernehmen nach dem Ref nicht, also tritt dieser Fall dann ein und wenn kein Anspruch auf ALGI besteht geht es auch mit einer Familienversicherung.Aber ja, es kommt nicht jeder raus, deshalb sollte man gut darüber nachdenken!
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Aufgrund des Missbrauspotenzials dieser Kinderkrankheitstage muss (sic!) bereits beim ersten Tag ein Attest des Kinderarztes vorliegen.
Ich kenne das nur so und nicht anders. Bei den Angestellten ist es schon immer so, die KK brauchen das gleich! -
Aber wenn man kleine Kinder hat und arbeitet, dann muss man in jedem Beruf eine Lösung für das Kind-ist-krank-Problem haben.
Die hat man, man nutzt seine Kind-Krank-Tage
Oder man ist so abgelenkt und hat so wenig geschlafen usw., dass man leider nicht Dienstfähig sein.
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Sorry, ich kann gar nichts zum Problem beitragen und wünsch nur einfach, dass sich deine Sorgen in Wohlgefallen auflösen, das kann doch wohl nicht sein ...
Aber eine Frage: Gilt das eigentlich nur für NRW? Ich krieg auch immer was von 4 Tagen gesagt und hatte bis heute schon wirklich ein Problem nach Grippeerkrankung und KH-Aufenthalt meines Kindes in diesem Jahr?!
Nein, das gilt nicht nur für NRW, wie ich dir schon mal geschrieben habe. Berlin hat es inzwischen auch und einige andere Bundesländer auch, aber es ist abhängig davon, ob du über oder unter der Einkommensgrenze liegst.Edit: Wenn du unter der Grenze liegst hast du in Brandenburg 7,5 Tage je Kind.
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.…s_01.c.48483.de
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ist es denn eine KANN bestimmung oder habe ich ein anrecht auf die tage?
Wenn du unter diese 10 Tage je Kind Regelung fällst, dann hast du eine Anrecht, da du ja wie eine Angestellte behandelt werden musst und die haben eine Anrecht! -
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der AG nicht das Recht hat zu bestimmen, ob du die Kinder betreuen darfst oder nicht. Was hat denn der Personalrat dazu gesagt? Sonst Gleichstellungs- bzw. Frauenvertreterin anrufen und nachfragen.
Achso, ja dir stehen 20 Tage zu.
Wissen die, dass du unterhalb der Grenze liegst und wie eine Angestellte zu behandeln bist? Evtl. liegt da das Problem, denn Sonderurlaub muss ja meine ich beantragt werden, um den geht's hier ja aber nicht.
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Ja bei einer Krankschreibung, aber doch nicht wenn die Kollegin im DIenst ist, sei es auch im Innendienst. ???
Natürlich, ist doch dann das selbe, sie muss weiter bezahlt werden, kann aber ihre Aufgabe nicht wahrnehmen. -
Von was für einem Innendienst sprechen wir denn hier? Hier in Hamburg gibts in den Schulen für sowas überhaupt keine Ressourcen. Hier können erst neue Stellen wieder ausgeschrieben werden, wenn die alten Kollegen raus sind aus dem System.
Vom Innendienst z.B. in der Schule und bei ihr scheint es ja zu gehen, denn sie würden ja bei einer Krankschreibung auch Ersatz bekommen! -
alias: Es geht eben nicht um Bildbearbeitung hauptsächlich, sondern erstellen von "richtigen" Grafiken

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Also genauer wollte ich sagen: Was macht man mit Photoshop *außer* Bilder zuschneiden und eventuell Helligkeit und Kontraste verändern und hier und da einen Effekt einzubauen?
Z.B. solche Animierten Bilder erstellen, wie du sie im Profil hast oder andere Bilder erstellen.
Eigene Smileys lassen sich damit problemlos erstellen. Du kannst kleine Zeichentrickfilme erstellen (wenn du Langeweile hast) usw.
Es hat einfach viel mehr Funktionen als ein kostenloses Grafikprogramm, es geht ja hauptsächlich um die Grafikfunktionen, nicht um die Bildbearbeitung.
Ich habe z.B. viele Grafiken der Homepage einzelner Kunden mit Photoshop erstellt. -
Für eine Woche in den Innendienst? Das lohnt doch den Aufwand gar nicht. Da kann sie dann auch für eine Woche in die Schule gehen.
Nein, genau das kann sie eben nicht, denn dann gibt's ja keine Vertretung die direkt mit der Klasse anfangen könnte. Daher ja dann eine Woche Innendienst. Und warum Aufwand? Soviel Aufwand ist es nicht. Es wird doch sicherlich z.B. eine Bücherei in der Schule geben, die ihre Hilfe brauchen kann usw. da ist doch gerade zum Schulanfang viel zu tun. -
Sie ist doch jetzt in der 24 Woche. Bei Arbeitsbeginn wird sie scheinbar in der 33. Woche sein. Ab 34 gehts in den Mutterschutz.
Und wo ist da der Widerspruch? Sie kann auch erst später in den Innendienst gehen, dass entscheidet sie. Kann also auch 27. oder 33. Wiche sein! -
Darf ich fragen, was ihr mit Photoshop eigentlich macht?
Naja Fotos und Bilder natürlich bearbeiten und viele anderen Dinge "pixeln", zumindest habe ich das gemacht, als ich noch Zeit für das Hobby hatte.
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Die Schulrätin hat mir nahegelegt, in dieser ersten Schulwoche krank zu sein. Wahrscheinlich, damit meine Vertretung direkt von Anfang an arbeiten kann, was ja auch im Sinne der Kinder wäre. Fühle mich aber irgendwie komisch dabei, eine Stelle auf diese Weise mit Krankenschein und Mutterschutz anzutreten. Aber ist halt so.
Finde ich ziemlich daneben. Kläre mal, ob man bei euch auch in den Innendienst gehen kann, das geht bei uns ab der 24. SSW glaube ich und dann wäre damit ja allen auf legalem Wege geholfen.
Bekomme ich im Mutterschutz (also 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) die vollen Beamtenbezüge, obwohl ich ja noch gar nicht richtig gearbeitet habe? Normalerweise ja schon, oder?
Natürlich.
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Du bekommst doch kein Mutterschaftsgeld, sondern weiter deine Bezüg, also ankreuzen.
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Doch, ist es... ich habe es auch irgendwo in den Adobe-Sachen gefunden, dass es jetzt kostenlos ist und wegen "Alter" abgegeben wird. Ich weiß nur nicht mehr wo.
Wie gesagt, auf der Chip Seite steht, dass es das war und noch mal klargestellt wurde, dass du dies nur nutzen darfst, wenn du es gekauft hast:Zitat
Hinweis: Wie Adobe auf seiner Website mitteilt, dürfen die im Rahmen des Downloads erhaltenen Seriennummern ausschließlich von Kunden verwendet werden, die die Software rechtmäßig erworben haben und weiterhin nutzen möchten. Ein Download der Software sowie die Nutzung der Seriennummern durch Personen, die CS2 oder Acrobat 7 in der Vergangenheit weder von Adobe direkt noch einem autorisierten Händler erworben haben, ist nicht gestattet und stellt eine Verletzung von Adobe’s Urheberrechten dar.Quelle: http://www.chip.de/downloads/Phot…n_59762951.html
Also leider nichts mit kostenlos!
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Naja, aber da steht, dass du sie nicht mehr nutzen darfst, wenn du sie nicht gekauft hast, dass das illegal wäre.
Also nicht wirklich kostenlos!
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