Beiträge von Susannea

    Apropos Kopiervorlagen: Warum zeichnen nicht die Schüler selbst?


    DAs sollen die Schüler dann beim Unterrichtsbeusch mit der Tulpe machen und eben die schon gelernten Bezeichnungen darauf übertragen, deshalb wollte ich gerne einen Arbeitsbogen für das Schneeglöckchen. Miene Zeichenkünste sind leider sehr bescheiden, deshalb fällt selber zeichnen aus. Die Idee mit Durchpausen ist allerdings n icht schlecht, wobei die leider bisher auch nicht so waren, dass das geht, aber ich suche weiter.

    Danke dir!

    Leider bin ich mir mal wieder nicht sicher, wo es hingehört, denn bei uns ist es ja noch Grundschule. In den meisten anderne Bundesländern gehört aber die 5. Klasse ja schon mit zur Oberschule.
    Ich hoffe also, ich bin hier richtig, sonst bitte verschieben, danke!


    Ich suche für meinen Unterrichtsbesuch bzw. die Vorbereitung dafür einen Arbeitsbogen mit dem Aufbau des Schneeglöckchens, wo die Schüler diesen beschriften können. Weiß jemand, wo ich einen finde oder hat einen? Bisher waren meine Funde im Netz nicht so richtig erfolgreich. Es handelt sich um eine 5. Klasse in Nawi falls das für den Schwierigkeitsgrad wichtig ist.

    Zusätzlich suche ich noch einen Querschnitt einer Schneeglöckchen-Zwiebel, wo man die Teile dieser gut erkennen kann, also eben auch die Ersatz-Zwiebel und und Brut-Zwiebel usw.

    Hat da jemand etwas oder eine Idee, wo ich das finde. In unseren drei verwendeten Nawi-Büchern sind da leider keine kopierfähigen Varianten drin.


    Was ist bei euch in der Einheit zu den Frühblühern bzw. Pflanzen in den Jahreszeiten noch mit drin, was habt ihr als wichtig erachtet.

    Ich dachte dier verschiedenen Frühblüher, die verschiedenen Speicherorgange (Zwiebel, Wurzelknolle, Wurzelspross usw.) und die Entwicklung einer Pflanze von der Zwiebel zur blühenden Pflanze bzw. evtl. auch durch den ganzen Jahresverlauf wäre wichtig.

    Was würdet ihr noch mit reinnehmen?

    Der TE kann dann zwar bei jedem einzelnen Arzt nachfragen, ob es möglich wäre, bei Ablehnung wird er dann aber eben hier und da mal eine Rechnung vom Labor bekommen und bei anderen Ärzten vielleicht nicht. Das wär mir dann irgendwann zu doof.


    Klar, wenn das viele Ärzte betrifft und die keine einheitliche Regelung dann haben, dann hilft es einem nur ein bißchen weiter (denn trotzdem ist es ja weniger Aufwand, wenn nur einige es einzeln schreiben).

    Aber in der Regel hat man ja meist nur ein bis zwei Ärzte von denen man regelmäßig Rechnungen bekommt. Da hilft das doch dann schon.

    Vielleicht können wir uns darauf einigen, dass es auch, wenn Susannea so etwas noch nicht untergekommen ist, trotzdem prinzipiell möglich sein könnte, dass die Erfahrungen der anderen nicht komplett falsch sein müssen...


    Entschuldige mal, das habe ich doch überhaupt nicht gesagt, ganz In Gegenteil.
    Auch ich kenen Einzelrechnungen, aber eben auch das Gegenteil!
    Natürlich ist es möglich, dass es vorkommt und das die Ärzte die Variante ablehnen, aber wenn man nicht fragt, wird man es wohl nie rausbekommen.

    Hier solltest du wohl eher an andere appellieren dem TE nicht gleich zu sagen, dass es gar nicht gehen kann, was er gerne hätte, denn es gibt eben auch andere Erfahrungen.

    Also wende dich doch dann besser an emmem und alias, dass sie bitte berücksichtigen sollten, dass auch andere Erfahrungen durchaus richtig sein können!

    wenn sich dachdecker und elektriker nicht kennen, wird keiner die rechnung des anderen stellen wollen


    Nö, dafür stellt der Bauträger ja die Rechnungen oder der Architekt usw.

    Und nein, unser kannten sich nicht und haben auch genau so zusammengearbeitet ;)
    Ist eben wie beim Arzt, der kann auch die Rechung stellen, denn er kennt als einziger alle und auch da habe ich niemanden einzeln engagiert!

    es ist ähnlich, als würdest du ein haus bauen und nur eine rechnung bezahlen wollen - und nicht dem elektriker, dem schreiner, dem dachdecker... die rechnungen einzeln bezahlen wollen, auch wenn du sie einzeln engagiert hast.


    Du hast noch kein Haus gebaut, oder? Auch dort haben wir nur eine einzelne Rechnung gehabt und keine Einzelrechnungen und so ist es z.B. beim Zahnarzt meiner Mutter auch, der bekommt die Rechnung vom Labor und stellt ihr die Gesamtrechnung.

    Weiß ich daher so genau, weil die KK gerade nicht zahlen wollte, weil angeblich die Rechnung, die der Arzt vom Labor bekommen hat (und dann als Summe in seiner Rechnung aufgeführt hat) nicht als Kopie dabei war. Deshalb haben sie die komplette Zahnarztrechnung (weil 300 Euro nicht einzeln belegt waren wurden 8000 Euro nicht bezahlt!) nicht überwiesen.

    Geht also alles, wenn der Arzt will, also einfach einmal nachfragen.

    Wenn sich der Versicherte zum Wechsel in die PKV entschlossen hat,
    muss er seine Mitgliedschaft in der GKV kündigen. Hierbei ist eine Kündigungsfrist einzuhalten. Diese beträgt zwei Monate und startet in dem Monat, der auf die Aussprache der Kündigung folgt. Wenn ein Versicherter z.B. seine


    Mitgliedschaft in der GKV zum 20.08 kündigt, endet diese zum 01.11.


    Du hast doch aber zum 1.2. gar keine laufende GKV, weil die ja mit dem Wegafll der Sozialversicherungspflicht nicht mehr besteht. Die müsstest du erst abschließen. Dies gilt meiner Meinugn nach nur bei einem Austritt aus einer freiwilligen GKV, denn dort bestehen diese Kündigungsfristen.

    HIer:http://www.versicherungsvermittlung.de/pdf/Beamte%20i…ersicherung.pdf

    Zitat

    Bisher versicherungspflichtige „Neubeamte“ können (theoretisch) sofort zum Tag der Verbeamtung in eine private Krankenversicherung wechseln, vorher bereits freiwillig gesetzlich Versicherte können ihre Mitgliedschaft regulär mit 2 vollen Kalendermonaten Kündigungsfrist beenden und dann in eine private Krankenversicherung übertreten. (Sozialgesetzbuch SGB V)

    wird dies auch so gesagt, aber das ist natürlich keine verlässliche Quelle.

    Edit: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/9.html

    Sagt auch etwas von können beitreten, nicht sind beigetreten und somit kannst du dich zum 1.2. auch anders entscheiden! Ist der Dame von der Debeka (wieder mal meine LIeblingsversicherung ohne wirkliches Wissen usw!) denn bewusst, dass du gar nicht in der GKV momentan bist bzw. nicht freiwillig versichert? Denn es wird ja nun auch eilig, ich weiß nicht wie lange die KK dich rückwirkend versichert und das wäre die einzige Begründung mit einer entsprechenden Kündigungsfrist, dass du nun doch schon die Leistungen der GKV nach dem 1.2. in Anspruch genommen hast und somit man von einem Vertrag durch konkludentes Handeln geschlossen hast!

    Wenn du angestellt warst, dann warst du doch sicherlich sozialversicherungspflichtig oder warst du über der Grenze?
    Wenn ja entfällt diese Pflicht ja ab 1.2 und du müsstest einen Antrag für eine freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen KK stellen. Tust du das nciht, musst du dich ab dem 1.2. privat versichern.
    Du hast bei einem Wechsel durch Verbeamtung keinerlei Kündigungsfristen!

    Wäre es nicht. Der ALGII-Regelsatz liegt bei knapp unter 400 EUR zzgl. Miete. In der Summe sind das vielleicht 800 EUR und die sollen nach Ansicht von Vater Staat für das Existenzminimum ausreichend sein.


    Falsch, der ALGII-Regelsatz liegt weit unter dem Existenzminimum, das liegt bei 1028,89 € netto pro Monat und ist z.B. deshalb nicht pfändbar! Aber zu dem Regelsatz gibts ja auch andere Leistungen dazu!

    Wollsocken: Wenn ich mir das aber nachträglich anerkennen lassen will als Berufserfahrung, dann weiß es ja jemand. Nur darum ging es. Also entweder unerlaubt mehr machen und dann auf die Anerkennugn verzichten oder eben nur die erlaubte Menge machen und anerkennne lassen! Beides wird nicht gehen!

    Vielleicht wäre auch Nachhilfe etwas für dich, oder bezahlte Hausaufgabenbetreuung im offenen Ganztag. Diese Tätigkeit kannst du dir später sogar anrechnen lassen (Gehaltsstufe).


    Dazu noch, wenn man dann aber mehr gearbeitet hat, wird das wohl kaum mit mehr anerkannt bzw. wird einiges an Ärger nach sich ziehen, genauso wie ungenehmigte Nebentätigkeit.

    1100 € netto ist für 1 Person allein schon machbar nur eben doof wenn da noch 200 € Krankenversicherung abgehen.


    Genau das ist es eben, 1100 Euro ansich ist ok, aber wenn dann 200 Euro KK abgehen, einem also im besten Falle 900 Euro übrig bleiben (denn wie gesagt, das wäre ja dann der "Höchstverdienst" im Ref als Studienreferendar, alle anderen Lehrämter bekommen ja noch mal weniger!), dann ist das unter dem Existenzminimum!

    Die Frage war ja, wie viel da netto übrig bleibt.


    DAs hängt ja von der Steuerklasse und ob Kirchensteuer oder nicht und evtl. Kinderfreibeträge usw. ab. Netto kann man also nur jeweils ganz speziell sagen.
    Rente geht keine ab bei Beamten, Arbeitslosenversicherung auch nicht, bleiben also "nur" Lohn- und KIrchensteuer und Solidaritätszuschlag und eben Kranken- und Pflegeversicherung (hier 200 Euro).Bei Steuerklasse 1 sollten das also ca. 1100 Euro sein.

    Darf ich mal ganz dumm nachfragen, was da netto bei rauskommt, also wovon genau Du die 200 € noch zahlen musst?

    Ich habe während 5 1/2 Jahren Doktorarbeit von einer halben E13-Stelle gelebt, das macht 1200 € netto pro Monat.


    DAs hast du hier nicht mal Brutto.

    Berlin zahlt Brutto 1.068,53 Euro bis 1.133,20 im Ref ohne Zuschläge (verheiratet, Kinder usw. gibt dann natürlich mehr).Und ich z.B: bekomme 70% Beihilfe, muss also die ca. 200 Euro für "nur" 30% PKV bezahlen von dem wenigen (wobei ich ja dann eben Zuschläge in Höhe von ca. 300 Euro habe. Wie gesagt, nicht umsonst steht dir z.T. ALGII zu!

    Da ist es günstiger, freiwillig in der gesetzlichen Versicherung zu bleiben, die käme nur auf 193,- EUR im Monat. Da bei dem mageren Hungerlohn eines Referendars um die 200,- fast nicht zu stemmen sind, habe ich praktisch die Wahl zwischen Pest und Cholera, was mir derzeit schlaflose Nächte bereitet, in denen ich Zahlen wälze, wie ich finanziell über die Runden kommen soll (mal ganz davon abgesehen, dass ständig drohende Geldsorgen im Hinterkopf im Referendariat wohl auch nicht gerade das Best sind, um gute Leistungen zu bringen). Ich wollte mich eigentlich auch auf das Referendariat konzentrieren, anstatt mir noch einen Nebenjob suchen zu müssen.


    Probiere ALGII zu beantragen, evtl. geht das, wenn du keinerlei Familienzuschläge hast und alleine wohnst usw.

    Wenn du (ausschließlich) eine Staatsbürgerschaft hast, die keine EU-Staatsbürgerschaft hast.
    Da es in NRW keinen Amtsarztbesuch vorher gibt, müsste es der einzige Grund.


    Klar gibts noch mehr, nämlich das du bereits woanders Beamter bist und dort nur beurlaubt.

    Schön ist es zwar nicht, mit den 200 Euro, aber wir sind echt nicht die einzigen. An meinem Seminar sind wir durchaus einige.


    Ja, sind bei uns auch einige, ich zahle sie auch. Habe damit also mit Vollzeit-Ref weniger raus als mit ca. 70% Beschäftigung angestellt.

    Ich habe übrigens neben dem Referendariat einen 400€ Job gemacht (und mache es immer noch). Es war teilweise sehr anstrengend, besonders da ich an dem Tag in der Regel von morgens 7h bis abends 21h unterwegs war/bin (je nach Stundenplan).


    Ich weiß nicht, ob das so einfach geht, bei uns sind z.B. nur 4h wöchentlich als Nebenbeschäftigung zugelassen und auch nur nach vorheriger Genehmigung.

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