Susannea hat einen Bachelor in Erziehungswissenschaften und unterrichtet als Aushilfskraft seit geraumer Zeit an verschiedenen Schulen. Deshalb hat sie sicherlich neben ihrem jugendlichen Enthusiasmus durchaus auch Praxiserfahrung. Sie ist keine Lehrerin, weil man diese Berufsbezeichnung erst nach dem 2. StEx führen darf, hat auch noch nicht das Referendariat gemacht, weil sie z.Z. erst an der Masterarbeit in Erziehungswissenschaften sitzt.
Danke, dass du dies für die andern so schön zusammengefasst hast, auch wenn es unvollständig und nur z.T. richtig ist, deshalb werde ich es mal ergänzen.
Ja, ich habe einen Bachelro, aber nicht Erziehungswissenschaften, sondern einen Bachelor auf Arts in Grundschulpädagogik und Biologie, zusätzlich ein erfolgreich abgeschlossenes Studium in Mathematik, Deutsch und Sachunterricht. Ich unterrichte als Lehrkraft an verschiedenen Schulen.
Die Bezeichung heißt ja hier korrekt auch nicht Lehrer, sondern Lehrkraft in den Arbeitsverträgen und diese trage ich genauso wie jeder andere, kann mich also genauso mit der Berufsbezeichnugn Lehrer, die in Deutschland nicht gesetzlich geschützt ist betiteln und werde vom Ag auch so betitelt!
Und nein, ich schreibe meine Masterarbeit wieder nicht in Erziehungswissenschaften, sondern in Grundschulpädagogik.
Deshalb kann ich nachher auch nur den Grundschulleuten mit den Ergebnissen damit evtl. weiterhelfen, wenn dies denn überhaupt gewünscht ist, eines kann ich aber den Sekundarschulkollegen schon sagen, dass alle positiven Beispiele ganz klar sagen, ohne entweder vorher Gesamtschule gewesen zu sein oder aus einer mindestens integrativen Grundschule heraus zu entstehen, hätten sie keine Chance gehabt.
Also ist euer Geschrei evtl. nicht so ganz unberechtigt, evtl. sollte man erst einmal gucken, wie man die Schüler bis zur 6. KLasse bzw. bei vielen nur bis zu 4. überhaupt inklusiv unterrichten kann, bevor man mit dem 2. Schritt anfängt.