Beiträge von Susannea

    Susannea hat einen Bachelor in Erziehungswissenschaften und unterrichtet als Aushilfskraft seit geraumer Zeit an verschiedenen Schulen. Deshalb hat sie sicherlich neben ihrem jugendlichen Enthusiasmus durchaus auch Praxiserfahrung. Sie ist keine Lehrerin, weil man diese Berufsbezeichnung erst nach dem 2. StEx führen darf, hat auch noch nicht das Referendariat gemacht, weil sie z.Z. erst an der Masterarbeit in Erziehungswissenschaften sitzt.


    Danke, dass du dies für die andern so schön zusammengefasst hast, auch wenn es unvollständig und nur z.T. richtig ist, deshalb werde ich es mal ergänzen.


    Ja, ich habe einen Bachelro, aber nicht Erziehungswissenschaften, sondern einen Bachelor auf Arts in Grundschulpädagogik und Biologie, zusätzlich ein erfolgreich abgeschlossenes Studium in Mathematik, Deutsch und Sachunterricht. Ich unterrichte als Lehrkraft an verschiedenen Schulen.
    Die Bezeichung heißt ja hier korrekt auch nicht Lehrer, sondern Lehrkraft in den Arbeitsverträgen und diese trage ich genauso wie jeder andere, kann mich also genauso mit der Berufsbezeichnugn Lehrer, die in Deutschland nicht gesetzlich geschützt ist betiteln und werde vom Ag auch so betitelt!
    Und nein, ich schreibe meine Masterarbeit wieder nicht in Erziehungswissenschaften, sondern in Grundschulpädagogik.


    Deshalb kann ich nachher auch nur den Grundschulleuten mit den Ergebnissen damit evtl. weiterhelfen, wenn dies denn überhaupt gewünscht ist, eines kann ich aber den Sekundarschulkollegen schon sagen, dass alle positiven Beispiele ganz klar sagen, ohne entweder vorher Gesamtschule gewesen zu sein oder aus einer mindestens integrativen Grundschule heraus zu entstehen, hätten sie keine Chance gehabt.

    Also ist euer Geschrei evtl. nicht so ganz unberechtigt, evtl. sollte man erst einmal gucken, wie man die Schüler bis zur 6. KLasse bzw. bei vielen nur bis zu 4. überhaupt inklusiv unterrichten kann, bevor man mit dem 2. Schritt anfängt.

    Na denn mal Butter bei die Fische, wie lange hast du denn Erfahrung mit inklusivem Unterricht? Wie genau sieht denn deine Praxiserfahrung damit aus?
    Wie gesagt, zum Studienlesen und eigentlich auch zum sinnlosen Posten fehlt mir hier die Zeit. Ich will etwas von Leuten aus der Praxis zum Thema Inklusion lesen!


    DAzu ist wohl schon alles gesagt worden, wenn dir dazu die Zeit fehlt die Antworten zu lesen, schade.

    Aber ja, nicht jeder Unterricht war inklusiv, gerade das macht es ja aus, dass man dies gegenüberstellen kann.

    gingergirl: Glücklicher Weise denken viele Schulleiter anders als du, zumindest hier, sie holen sich lieber die jungen Kollegen um sich eben bei diesen Sachen, die für die älteren neu sind und die jungen im Studium hatten von denen helfen zu lassen.

    Denn da können eben auch jüngere mehr Erfahrung mit haben.

    Ich habe im Ref viel gelernt ... von erfahreren Lehrern, die mir viel beigebracht haben. Bis heute profitiere ich davon.
    Ich will hier nichts von Leuten hören, die ein paar nette Studien gelesen haben, sondern von Praktikern profitieren. Wenn ich an der Schule ein Problem habe, gehe ich auch zum Kollegen X, der schon seit 30 Jahren im Geschäft ist und nicht zu Aushilfskraft Y, die ein paar Stunden unterrichtet und ansonsten noch studiert. Also Susanna, ich will von dir einfach nix mehr zum Thema hören!


    Entschuldige, aber das ist doch ganz schön anmaßend, denn wie gesagt, Erfahrungen habe ich genaug, weil ich nicht als Aushilfskraft zähle, sondern genauso wie jeder hier voll als Lehrer eingesetzt werde und da kein UNterschied gemacht wurde und so ist es auch zu verstehen!

    Wenn du nicht einkommenssteuerpflichtig bist (d.h. außer deinem Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen hast), dann sollten zwei Jahre problemlos sein (vielleicht wurde die Frist mittlerweile verlängert?). Unter diesen Bedingungen sollten Erklärungen für 2010 und 2011 bis Ende 2012 noch problemlos möglich sein. Für 2009? --> Nachfragen, notfalls direkt beim Finanzamt anrufen.

    Gruß !


    Seit 1.1.2008 sind es 4 Jahre. Also ist auch 2009 kein Problem. Solltest du zwischendurch umgezogen sein, dann ist trotzdem dein jetziges Finanzamt für alle Erklärungen der Abgabeort.

    Nein, da ist all das, was ich geschrieben habe richtig.

    Nur weil in Berlin die wöchentliche Arbeitszeit im ö.D. / für Beamte bei 42,5 Stunden liegt (ist das so?), muss das nicht in jedem Bundesland so sein.


    Du schriebst aber nicht vom öffentlichen Dienst in NRW, sondern vom öffentlichen Dienst, also interessieren auch andere Bundesländer und das war ja nur eine Beispiel!

    Und selbst im chronisch klammen Berlin sollte dieser Urlaubsanspruch für langjährige Mitarbeit des ö.D. eher bei 30 als bei 20 Tagen liegen.


    Die Länge der Mitarbeit hat dort gar nichts zu sagen, generell für Angestellte übrigens nciht. Nach TV-L interessierte noch bis vor kurzem das Lebensalter. Und 30 ist der der Höchstanspruch für die älteste Altersgruppe, man hat sich auf weniger geeinigt, wenn alle gleichv iel Urlaub bekommen, war ja doch klar!

    Und das mit den "45 Minuten Pausenzeit" während eines regulären Schulltages glaubst du doch wohl selber nicht.


    Nein, glaube ich nicht, interessiert aber das Arbeitsrecht nicht, dass zieht auch in anderen Berufen, egal wie viel Zeit du arbeitest und wie viel du Pause machst (und das gerade im öffentlichen Dienst) ab 8 Stunden Arbeitszeit dir 45 Minuten Pause ab. SOmit bleibt er bei unter 8h am Tag und du merkst ja, zu Hause wird eben nicht gearbeitet, dass das in den Ferien anders ist, wird hier nicht erwähnt.

    Der Kollege barmeliton mit seinen 8,6 Stunden pro Tag liegt also gar nicht einmal so schlecht, wenn man annimmt, dass die "komplett arbeitsfreien Ferien" eine Illusion sind.


    Da er ja aber davon spricht zuhause nicht zu arbeiten und da dir ja nur 4 Wochen Urlaub im Jahr wirklich zustehen, die Arbeitszeit in Berlin z.B. bei 42,5 Stunden liegt usw. dann liegt er da doch sehr schlecht!
    Und nicht zu vergessen, von seinen 8,6 Stunden pro Tag bitte die vorgeschriebe Pausenzeit von 45 Minuten noch abziehen, also arbeitet er täglich weniger als 8 Stunden!

    Damit will ich sagen: Bei der wöchentlichen Belastung von 43 anwesenden Std.pro Woche im Durchschnitt kommt man nur gut klar wenn man sich mit Türklinkenpädagogik rettet. Wer diesen Job mit all den oben beschriebenen Anforderungen ernst nimmt und sich auch noch um seine Familie (evtl. mit Kleinkind) kümmern will KANN diesen Job am Ende nur mittelmäßig machen.
    Die Konsequenz: Zuhause wird nicht mehr viel gemacht, denn die Aufzählung der Stunden im Handy beweist. Es ist schon genug gearbeitet worden in der Schule. Die Pflichtstundenzahl ist erfüllt.


    Wenn du das so siehst und zu Hause nicht arbeitest, dann trifft aber auch dieser Mythos vom Lehrer der viel zu viel Urlaub hat zu.

    Auch ich, geehrte Susannea, wünsche Dir viel Erfolg im Studium und auch später in der realen (!) Schulwirklichkeit ! 8)


    Meinst du nicht, dass dies ganz schön unverschämt ist, was du hier loslässt, aber ja, eigentlich war nichts anderes zu erwarten!

    Also meine Schulwirklichkeit im Moment ist sicher nicht mehr oder weniger real, als deine oder woher nimmst du die Beahuptung, dass meine Schüler, Klassen usw. nicht real sind?!?

    Es ist deine Interpretation.


    Stimmt, ich interpretiere, dass das Kind auch das Gymnasium besuchen könenn muss, wenn es den freien Zugang zum allgemeinen Schulsystem und vor allem später auch zur Universität haben soll, weil man dafür in der Regel einen Abschluss am Gymnasium oder ähnliches braucht!

    Aber eigentlich hättest du das auch alles selber finden können und müssen, wenn du diesen Weg ja auch gegangen bist und sicherlich von dienen Schülern verlangst.


    Denn woher du 39 Seiten beim Artikel 24 hast, kannst du doch auch nicht erklären!

    Susannea, und zu welchem Zweck?


    Vielelicht, weil eben manche doch diese Möglichkeiten hätten. Aber vielleicht auch einfach nur, weil alles andere eine Diskriminierung entspricht.

    Aber das ist nicht unsere Aufgabe das zu welchem Zweck zu klären, denn das ist nun mal so entschieden worden, vom Staat so unterschrieben worden und muss umgesetzt werden in den Ländern!

    Ich gehe aber immer noch davon aus, dass die meisten ihre Kidner in Schulen, die ihren wirklichen Fähigkeiten (und nicht denen, die man gerade von ihnen annimmt in der Gesellschaft) stecken werden.
    UNd nein, ich bin nicht so fern ab von der Realität, mir muss auch nciht jedes Gesetz gefallen, aber wenn ich hier leben will, dann muss ich mich daran halten! UNd wenn ich verbeamtet bin, dann erst Recht!


    Übrigens ist so ein typisches Beispiel wohl z.B. Patricia Netti, die trotz Trisomine 21 sogar Kunst studiert hat.Und diesen Zugang irgend wie erhalten hat, oder der Spanier Pablo Pineda, der auch Trisomie 21 hat und Lehrer ist usw.

    Und warum sollen nicht auch andere Beeinträchtigungen weniger allgemein mit den Möglichkeiten zusammenhängen, genau wie bei der Trisomie 21!

    Einen link auf eine mehrseitige Broschüre halte ich da für wenig sinnvoll.


    ICh halte einen Link mit der Angabe eines Artikels mit 5 UNterpunkten, die dies alle zusammen sagen schon sehr sinnvoll, evtl. hilft vollständiges Lesen.

    Dort steht doch aber etwas von Teilhabe an der Bildung.


    Da steht, dass er am allgemeinen Bildungssystem (dazu gehört die Förderschule nicht) teilnehmen können muss .

    Und so wie ein hauptschüler kein Gymnasium besucht und trotzdem an Bildung teilhaben darf, kann ein Förderschüler kein Gymnasium besuchen und trotzdem an Bildung teilhaben.

    Nein, nicht nur den Zugang zum Gymnasium, sondern sogar zur Universität musst du sicherstellen:

    Zitat

    Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangemLernen haben. Zu diesem Zweckstellen die Vertragsstaaten sicher,dass für Menschen mit Behinderun-gen angemessene Vorkehrungengetroffen werden.

    Zufall? Gewollt? Sinngerecht?


    Das wird ja an vielen Stellen angemerkt und deshalb gibts ja auch noch iene sogenannte "Schattenübersetzung" zur amtlichen. Das hat eben was mit der Verwendung des Begriffes im englischen zu tun. Das der Begriff im Engslischen wohl eine andere Bedeutung hat, als in den deutschsprachigen Ländern.

    Die Übersetzung ist ja auch falsch.

    Kl gr Frosch


    Tja, aber amtlich und anerkannt und damit bindend!

    Susannea, wärest du so nett und würdest die Behauptung bezüglich der Verpflichtung zur einführung der inklusiven Schule durch das entsprechende Zitat belegen?


    http://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Pub…publicationFile Artikel 24 ist da doch recht eindeutig in der amtlichen Übersetzung.

    D.h.:
    "inklusive Schule": jede Schule müss für Förderschüler offen stehen
    "inklusives Bildungssystem": das Bildungssystem muss für die Förderschüler offen stehen


    Gut, wenn du es so siehst, ist aber die Übersetzung klar eine andere, denn es steht drin (zumindest so die offizielle Übersetzung), dass das Regelschulsystem für alle Schüler offen stehen muss. UNd somit auch jede Schule, dass sie die freie Wahl haben, welche Schule sie wählen.

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