Wenn du das nachweisen kannst, sollte das eigentlich kein Problem sein.
Beiträge von Susannea
-
-
-
Ja, ich wollte unbedingt noch einmal in die USA, vermutlich das letzte Mal mit meiner Mutter, meinen Vater konnten wir schon nicht mehr mitnehmen. Aber ganz ehrlich, die 3 Tage Gastfamilie waren für mich soviel schöner als Chicago oder jetzt Miami, das hatte soviel mehr. Meinen Kinder wollte ich das noch einmal zeigen und ich glaube, ihnen hat das auch allen dreien gefallen, wobei die großen alles andere auch gut fanden, wenn man genug shoppen konnte.
Aber ja. es gibt Orte, die ich einmal gesehen habe (okay, Chicago war ich nun zum 3. Mal) und nie wieder brauche. St. Petersburg z.B. (wobei die Zugstrecke, die wir damals gefahren sind, aktuell lebensgefährlich wäre) oder auch Paris, war nett, aber die Leute waren nicht so meines. Venedig, kann man machen, muss man nicht. Wien war okay, aber eben auch keinerlei Kontakt zur "Außenwelt" außer der deutschen Botschaft. Aber ja, Bekannte würde ich da noch einmal besuchen. aber ansonsten ist mir der kleine Ort mit Familienanschluss tausendmal lieber.
-
Danke für den Tipp, wir gucken, sind direkt in Miami, Brickell Bay, aber hier kann man nicht wirklich ins Meer. Sind gestern viel am Meer lang spaziert, aber ohne Badestelle, dafür mit Ausblick auf Kreuzfahrtschiffe.
Sind also mehr oder weniger zwischen Miami Beach und Key biscayne
-
Bin gerade in Miami und nein, ich finde es nicht so richtig schön, vielleicht ist ja Miami Beach heute besser, aber ich bin schon etwas enttäuscht.
-
treasure Verstehe ich total, ich habe für meine Klasse sogar was aus Chicago mitgebracht.
-
Wir fliegen jetzt hoffentlich gleich noch mal in den Sommer (Miami), wobei schon Chicago jetzt die Woche genial war (also 4 Tage in der Nähe bei meiner Gastfamilie und 3 Tage in der City), es war doch noch tagsüber recht warm, nur gestern Abend auf dem Schiff haben wir uns echt den Ar**** abgefroren, aber wir haben dafür so tolle Bilder machen können.
-
Wenn Fußweg und ÖPNV nicht in Frage kommen
Also bei uns würde dir ÖNVP eher nichts bringen, denn du sollst dann deine eigene Karte nutzen

-
Nein die Abrechnung habe ich noch nicht, aber es gibt im Netz den TVL Rechner, sowohl in der 2023 Version, als auch die ab 01.11.25. bisher hat der immer korrekte Ergebnisse geliefert.
Okay, bei mir liegt der immer daneben, deshalb fragte ich ja, da ist das immer nur eine grobe Abschätzung.
-
Interessant, bei mir als Tarifbeschäftigter mit Steuerklasse 3 , kommt auf den Punkt genau ein Erhöhung um Netto 120 Euro raus. Also Punktlandung, wenn das Ziel war den Nettobetrag im November zu halten, also die Inflationsprämie sozusagen auszugleichen.
Hast du die Abrechnung schon, unsere kommt frühestens um den 15.11. rum für den November, der Rechner sagte aber auch was von ca. 100 Euro mehr, Steuerklasse 5 und 3 Kinder die Pflegeversicherungswirksam sind.
-
mein Verband hat mich natürlich nicht nur beraten (durch eine Rechtsanwältin, zu der man einfach hingeht), sondern vertritt mich auch vor Gericht bzw. trägt die KOsten dafür
-
Für Tarifbeschäftigte fällt die steuer- und sozialbeitragsfreie Inflationspauschale weg, dafür kommt die Tariferhöhung, auf die Steuern und Sozialbeiträge anfallen, sodass das Nettogehalt niedriger ausfällt. Bei Beamten kommt auch die Erhöhung, die versteuert wird, aber da kommen keine Sozialbeiträge drauf, sodass hier sogar Netto mehr rauskommen kann.
Nach dem Rechner soll es bei mir minimal mehr sein, trotz Angestelltem, ich bin also gespannt.
-
Zumindest hat es ein Landesarbeitsgericht im Streitfall ähnlich gesehen. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 15.3.2024, 12 Sa 719/23
Das Landesarbeitsgericht hatte andere Grundlagen, in deinen genannten Abschnitt steht das nicht!
-
Gab es, ja. Aber 50% sind bei uns z.B. 14 Stunden.
-
Meine Ergänzung war: Wenn die Unterbrechung zwischen zwei Anstellungen kürzer als ein Monat im Kalenderjahr ist, startet die Stufenlaufzeit nicht bei 0 sondern wird fortgeführt.
Das steht so in deinen Abschnitten nicht. Aber gut, lies das so raus, wenn du möchtest.
-
Keinerlei Probleme bei keinem von uns an der Schule und diesmal nicht mal die Bitte doch noch aufzustocken.
-
Und, wo siehst du den Widerspruch zu meiner Aussage?!? Ich sehe keinen.
-
vermutlich sofort Widerspruch einreichen und die Zivilklage prüfen.
Ohne schriftliches dazu gar nichts einreichen, sondern abwarten, denn es liegt ja nur die Bestätigung, dass bestanden ist, vor.
-
Bei mir sind das 6 €... weniger als vorher, weil die Inflationsprämie wegfällt. Kann das sein?
Das ist leider möglich, weil ja nur das Brutto verglichen wird.
-
Wenn die Unterbrechung kurz genug war (Ich meine es war weniger als ein halbes Jahr) zählt die Stufenlaufzeit weiter
Nö, weiter zählt sie nie, Es kann nur sein, dass sie dich in die Stufe wieder einstufen, aber die Zeit bis zum Erreichen der nächsten Stufe startet wieder bei 0.
Werbung