Beiträge von Susannea

    Ich schreibe nachher noch mal ausführlicher, aber ja, man kann das Elterngeld strecken, allerdings nur auf halbes Elterngeld (sogenanntes Elterngeld-Plus) da müsstet ihr dann also gucken, wie das für euch am günstigsten verteilt ist.
    Bonusmonate gibt es nur, wenn beide gleichzeitig meine ich Teilzeit arbeiten (da sollte aber was geändert werden), aber in einem ganz bestimmten Rahmen.

    Ein Grundschullehrer kann nicht einfach ans Gymnasium wechseln. In BW erfolgt die Ausbildung der Grundschullehrer doch an den pädagogischen Hochschulen während für das Gymnasium ein Uni-Studium notwendig ist. Oder gilt diese strikte Trennung nicht mehr?

    Das hängt vom Bundesland ab, in Berlin und Brandenburg sind beides Universitätsstudien und viele Studiengänge sind für 1-10 (also allgemeinbildende Schulen, somit ist man nur für die Oberstufe eigentlich nicht qualifiziert).

    Ich meine, das ist in noch mehr Bundesländern auch noch so, dass inzwischen alles an der Uni ist.

    Hier sind die Löcher übrigens auch an den Gymnasien, somit geht selbst da Quereinstieg o.ä.

    Meine Frau hatte dies übrigens vorsichtshalber vorab bei der Personal- und auch der Bezügestelle angefragt, aber keine genaue Auskunft erhalten, warum auch immer.

    Weil sie es entweder nicht wissen oder nicht wissen wollen.

    Ich hatte das beim letzten Mal ja auch angesprochen, dass ich ja ab dem 22.7. dann bis zum Ende des Schuljahres (denn ich hatte den Zettel mit "im Anschluss an die Elternzeit für das nächste Schuljahr" genau nicht ausgefüllt, sondern angekreuzt "ein Schuljahr beginnend ab dem 1.8." für Teilzeit) und auch vorher schon nach der Geburt vom 1.8. bis zum Ende des Mutterschutzes)Vollzeitgehalt bekomme und auch das wollte mir die Dame der Personalstelle erst nicht glauben, aber der PC wusste es immerhin ;)

    Aber schön, dass es geklappt hat.


    Vielleicht möchte man nicht, dass es sich herumspricht. Vielen Kolleg*innen, mit denen ich oder meine Frau sprachen, war diese Info nämlich nicht bekannt.

    Genau das denke ich auch, sonst würde man ja das auf deutlich mitteilen, dass finanziell das Kreuz an der Stelle eher ungünstig ist.

    Warum kann man bei Elster eigentlich noch Erklärungen für die Jahre 2017 bis 2019 erstellen? Gibt es wirklich Situationen, in denen solch alte Erklärungen noch abgegeben werden dürfen?

    Wenn z.B. noch ein Einspruch läuft, wenn Grundlagenbescheide (kann auch ein Schwerbehindertenbescheid, eine gesonderte Feststellung usw.) geändert werden z.B.

    Oder wenn du verpflichtet warst bzw. bist und es bisher noch nicht gemacht hast.

    Ich mache meistens alle 3 Jahre die aufgelaufenen Steuererklärungen. Musste auch noch nie einen Versäumniszuschlag zahlen (puh 😅). Spart effektiv Arbeitszeit, weil man "drin" ist und sich nicht jedes Jahr neu ins Thema reinfransen muss, und die Summe, die gebündelt zurück kommt, ist auch netter 😄

    Vermutlich bist du gar nicht verpflichtet abzugeben ;)

    Ich gebe ja zu, ich bin diesmal auch später dran als sonst, aber z.B. kam erst gestern die eine Rentenversicherungsabrechnung. Die sind eben auch immer später und halten damit auf.

    Ja klar, da kannst nichts gegen machen. Aber eben nicht länger als nötig.

    Naja, aber die Frage ist, was dann nötiger ist, Stress produzieren oder schneller abgeben.

    Ich hatte das nun mit im Urlaub und selbst da hat es mich noch mal 4 volle Tage gekostet und musste dann feststellen, dass ich doch noch Infos nur hier habe und von meinem Mann noch welche brauche. Ich denke, ich werde das jetzt die Tage fertig machen (finde aber Garten/Gemüse und Wäsche nach dem Urlaub auch wichtiger) und dann abschicken.
    Und wenn ich Glück habe bezahlt uns das Finanzamt somit dann unsere Amerika-Reise im Herbst. :pfeifen:

    Auch mit Nebenjob, freiberuflich und Kleingewerbe braucht man das nicht. Klar, wenn man sich damit nicht beschäftigen möchte, dann geht's nicht ohne.

    Ich fördere das unnötige komplizierte Steuersystem aber nicht gerne noch zusätzlich, indem ich Steuerberater nutze, die es eigentlich gar nicht geben dürfte. Zumindest nicht in dem Ausmaß wie hierzulande.

    Meist reicht ja die Investition in ein Steuerprogramm, die auch als Steuerberaterkosten absetzbar ist

    Es ist auch in NRW so, dass 15(?) Minuten vor dem Unterricht die Aufsicht gewährleistet sein muss. Das muss aber nicht bedeuten, dass sich die Kinder im Klassenraum beschäftigen dürfen und durch eine Lehrkraft beaufsichtigt sind. Sie können sich auch in dieser Zeit z.B. auf dem Schulhof aufhalten (mit "normaler" Aufsicht).

    Genau so machen wir das in Berlin meist auch, denn da ist ab 7:30 Uhr die Aufsicht zu gewährleisten, da reichen dann zwei Leute, einer vorne, einer hinten am Eingang

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