3. Elterngeld für meinen Mann: Wir haben zu diesem Monat die Steuerklassen gewechselt (vorher hatte ich 3, er 5, um für mich ein höheres Netto zu erhalten), nun haben wir gewechselt. Ist es nun möglich, dass mein Mann zuerst für den 1. Lebensmonat Elterngeld beantragt (mit den letzten 12 Gehaltsnachweisen) und einen weiteren Monat Elterngeld erst mal nur anmeldet (ist auf dem Formular ja möglich)? Dann würden wir nämlich das Elterngeld für ihn für den 12. Lebensmonat erst im nächsten Jahr beantragen, da er bis dahin ja ein höheres Netto-Einkommen hat und dementsprechend auch mehr Elterngeld für den 12. Lebensmonat bekommen würde?
Es zählen immer die letzten 12 vollen Kalendermonate vor der Geburt, egal wann es gezahlt wird!
Aber dran denken. Etwa 60€/Monat zurücklegen. Dann kann man dem FA das Geld sofort wiedergeben! Ist ja Einkommen das Elterngeld.
Mit irgendwelchen Zahlen zu werfen finde ich mutig, denn das hängt ja von sehr vielen Faktoren ab, wir mussten z.B. beide Male nicht nachzahlen! Das kann man so pauschal also gar nicht sagen!
Soviel Aufwand war es dann auch nicht. Geht ja alles online mittlerweile. Bei uns haben die Damen vom Elterngeldamt nur etwas Einkommen meiner Frau übersehen, so dass wir am Ende 800€ weniger plötzlich hatten. Wurde aber sofort bearbeitet!
Wäre schön, wenn bald noch mehr Bundesländer das online machen würden, denn bisher seid ihr so ziemlich die einzigen ![]()