Beiträge von Susannea

    3. Elterngeld für meinen Mann: Wir haben zu diesem Monat die Steuerklassen gewechselt (vorher hatte ich 3, er 5, um für mich ein höheres Netto zu erhalten), nun haben wir gewechselt. Ist es nun möglich, dass mein Mann zuerst für den 1. Lebensmonat Elterngeld beantragt (mit den letzten 12 Gehaltsnachweisen) und einen weiteren Monat Elterngeld erst mal nur anmeldet (ist auf dem Formular ja möglich)? Dann würden wir nämlich das Elterngeld für ihn für den 12. Lebensmonat erst im nächsten Jahr beantragen, da er bis dahin ja ein höheres Netto-Einkommen hat und dementsprechend auch mehr Elterngeld für den 12. Lebensmonat bekommen würde?

    Es zählen immer die letzten 12 vollen Kalendermonate vor der Geburt, egal wann es gezahlt wird!

    Aber dran denken. Etwa 60€/Monat zurücklegen. Dann kann man dem FA das Geld sofort wiedergeben! Ist ja Einkommen das Elterngeld.

    Mit irgendwelchen Zahlen zu werfen finde ich mutig, denn das hängt ja von sehr vielen Faktoren ab, wir mussten z.B. beide Male nicht nachzahlen! Das kann man so pauschal also gar nicht sagen!

    Soviel Aufwand war es dann auch nicht. Geht ja alles online mittlerweile. Bei uns haben die Damen vom Elterngeldamt nur etwas Einkommen meiner Frau übersehen, so dass wir am Ende 800€ weniger plötzlich hatten. Wurde aber sofort bearbeitet!

    Wäre schön, wenn bald noch mehr Bundesländer das online machen würden, denn bisher seid ihr so ziemlich die einzigen :(

    DAnke euch. Medienforum habe ich gleich abgespeichert, dass ist ja fußläufig von der Uni und auf dich Orang-Utah-KLaus würde ich gerne zurückkommen, wenn ich darf, falls mein heute bei ebay gebraucht erstandenes Heft nächste Woche noch nicht da ist.

    Ich suche dringend den oben angegebenen Band von der Grundschulzeitschrift für meine Prüfung.

    Leider ist er beim Verlag vergriffen und die Uni-Bibliothek hat den 2004er-Jahrgang nicht.

    Ich hoffe, dass mir jemand von euch weiterhelfen kann. Es geht um die Texte zu Dikaten.


    Evtl. hat jemand ja auch noch einen anderen Literaturvorschlag zum Thema "Sinn und Unsinn von Diktaten".


    Danke euch!

    Es scheinen noch irgendwelche Zuschläge beim Rechner mit eingerechnet worden zu sein. Wenn es die nciht gibt, muss natürlich auch das Netto-Gehalt niedriger liegen.

    Also evtl. mal gucken, ob es irgendwelcheZuschläge gibt (Familienzuschlag usw.) die vielleicht noch nicht dabei sind.

    Rein rechtlich gesehen verdienst du als Seiteneinsteiger voll und zahlst damit auch wie alle anderen deine Unterrichtsmaterialien selbst. Der Rabatt ist ja gerade eben für Referendare, die nur minimal etwas verdienen.

    Das hat mit der Verdiensthöhe nichts zu tun, denn dann müssten Studenten den ja erst Recht bekommen, das hat mit einer vereinbarung zur Buchpreisbindung zu tun.
    Die meisten Verlage lassen sich deshalb eben nicht nur einen Schul- oder Seminarstempel geben sondern die Ernennungsurkunde. Bücher die als Prüfexemplare gehen, werden ja mit Lehrerrabatt versehen, das sind meist so ca. 20%.

    Aufgrund der Buchpreisbindung ist es nur bei Referendaren zulässig Quereinsteiger, Studenten usw. dürfen diesen rabatt nciht bekommen. Wurde uns neulich gerade wieder bei Klett erklärt.Aber frag mal nach, sie dürfen nmlich Sachen verschenken ;)

    So hat eine Fruendin ein Buch bezahlt und eines geschenkt bekommen, dann hatte sie den Rabatt, den man ihr nicht geben durfte damit ja auch erreicht.

    @ Susannea: Man kann ja die Regelung einrichten, dass Beiträge nur aus wichtigem Grund gelöscht werden können. Wenn ich jetzt also an den kleinen grünen Frosch ne PN schreiben würde, dass ich all meine Beiträge gelöscht haben möchte, könnte er mich fragen, ob ich noch ganz bei Trost bin (nicht böse gemeint). Als wichtigen Grund würde ich z.B. Beiträge ansehen, die eindeutige (!) Rückschlüsse auf die Identität des Users zulassen. Da dies meist nicht der Fall ist bzw. man die Beiträge ja von Anfang an nicht zu persönlich gestalten sollte, ist auch der Wunsch nach Löschung der Beiträge hinfällig. Einen entsprechenden Passus könnte man ja in die Boardregeln übernehmen. Wenn ich einen thread eröffne, so kann diese Fragestellung für andere User auch zu einem späteren Zeitpunkt relevant sein. Schon allein aus diesem Grund sollten Beiträge nur im Ausnahmefall gelöscht werden.

    Das ist aber leider rechtlich nicht haltbar, denn der Verfasser ist Eigentümer des gesagten. Hatten wir gerade im anderne Forum, letztendlich musste es gelöscht werden!

    Gibt sonst viel Ärger!

    Bin ich nicht für. Letztlich sind es ja schon die eigenen Beiträge, auf man m. E. Zugriff haben sollte.

    Das sehe ich auch so, denn das würde auch mehr Arbeit für die Mods bedeuten, denn wenn jemand seine Beiträge gelöscht haben will, müssten sie die trotzdem löschen, da es die der User sind.

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