Beiträge von Susannea

    Das Problem ist nur, dass mein "großes" Fach Französisch ist und ich deswegen noch keine Schule habe. Im Beo und Beo-v bin ich schon registriert.

    Fürs Beo ist das relativ egal, dort trägst du ja auch nicht Grundschulpädagogik sondern Deutsch, Mathe, Sachunterricht mit ein und zwar wirklich alle drei möglichst. Und gerade mit Mathe solltest du da bald was bekommen, wobei im MOmemtn viele Schulen ddas Geld sparen und die letzten 3 Wochen bis zu den Ferien so überbrücken.
    Wenn sie deine Bewerbung für das kommende Schuljahr noch berücksichtigen, zeigt es ja, wie dringend sie noch Lehrkräfte brauchen, da ja die Frist längst um ist (trotz Verlängerung).

    Das sind ziemlich viele Fragen, ich versuche sie mal zu beantworten, aber leider mal wieder verkehrt rum ;)


    Oder kann ein neuer AG (wäre im günstigsten Fall bei mir das
    Land NRW) das aus irgendeinem Grund komplett verweigern?

    Ja, wenn das Kind über 3 ist kann das komplett abgelehnt werden, selbst wenn du beim vorherigen AG eine Übertragung beantragt hast.

    Kann ich bei
    einem neuen Arbeitgeber ein noch ausstehendes drittes Jahr Elternzeit beantragen, wenn
    der doch eigentlich gar nichts mehr mit der Geburt meiner Kinder zu tun
    hat?

    Ja, kann man, aber der AG kann es ablehnen.

    Oder gibt es da Fristen?

    Ja, bis spätestens zum 3. Geburtstag, eigentlich sogar bis zum Anbruch der Zeit, die übertragen werden soll. Sprich sinds 12 Monate, dann bis 12 Moante vor dem 3. Geburtstag, sinds nur 10 Moante, dann 10 Moante vor dem 3. Geburtstag usw.

    Wie sieht es allgemein mit diesem letzten Jahr Elternzeit aus, das man
    sich für später (bis zum 8. Lebensjahr des Kindes) aufsparen kann? Hat
    man automatisch Anspruch darauf und kann es zu einem beliebigen
    Zeitpunkt beantragen, sofern das Kind noch nicht das 8. LJ vollendet
    hat?

    Nein, nur wenn man das vorher beantragt hat zu übertragen hat man darauf einen Anspruch.

    Und habe ich einen rechtlichen Anspruch zumindest auf die
    restlichen zwölf Monate, obwohl ich es damals nicht dem Arbeitgeber
    angekündigt habe, dass ich mir dieses Jahr für später aufsparen möchte?

    Darauf hast du keinerlei Anspruch, probieren kannst du es natürlich trotzdem.

    geht davon das eine halbe Jahr verloren,
    weil ich es nicht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres meines ersten
    Kindes genutzt habe?

    Ja, auf jeden Fall, weil höchstens 12 Monate übertragen werden können.

    Jetzt zu meinen Fragen: für das erste Kind hätte ich ja eigentlich noch
    1 1/2 Jahre Elternzeit übrig;

    Nein, maximal hast du noch 1 Jahr übrig!


    Achso, gilt alles nur für Angestellte.

    Dann macht das immer nur einer und einer ist der Verkäufer? Was machen so lange die anderen? Oder soll ich Stationen aufbauen?

    Du könntest Stationen aufbauen (unterschiedliche Läden z.B. Tiergeschäft, Supermarkt, Drogerie usw.). Das von einer Gruppe vor der Klasse vorspielen lassen, der Rest muss mitrechnen um zu kontrollieren, in Partnerarbeit als Rollenspiel einkaufen lassen usw. Da kann man doch problemlos alle mit beschäftigen.

    Ich hätte es genauso gemacht. Man muss den Schüler übrigens nicht auf frischer Tat ertappen, und es muss auch kein Ipod oh. Äh. gewesen sein. Meist ist es ein ausdrucktes Blatt, in kleine unauffällig handhabbare Zettel zerteilt.

    Wie soll denn da vorher was ausgedruckt werden, wenn keinerlei Thema der Kurzgeschichte oder so etwas bekannt war?

    Auch wenn der Schreiber nicht berechtigt war, so interessiert mich trotzdem, wie ihr vorgehen würdet.


    Bei meiner Mutter in der Klasse passierte dies nämlich in einer Deutscharbeit. Eine Interpretation eines vorher unbekannten Textes. Keinerlei Hinweise vorher darauf, was dran kommen könnte.


    Der Text war genau so und zwar wortwörtlich aus dem Netz.

    Der schüler hat natürlich eine 6 bekommen, ob er zugegeben hat, dass er seien Ipod unterm Tisch hatte oder dies nur der Lehrer so vermutet hat, weiß ich nicht mehr.

    Die Schulleitung hat diese Vorgehen mitgetragen und ich meine, weder der Schüler noch die Eltern haben gemuckt.

    Wir hättet ihr euch verhalten?

    Bei uns heißt es immer "nein", weil die ja auf 2 Jahre gewählt wird und man als Vertretungslehrer maaaaximal einen Jahresvertrag hat.


    Was ist das denn für eine Begrüdung?!? Man weiß doch auch sonst bei einem Lehrer nicht, ob er in den nächsten 2 Jahren noch da ist oder dürfen dann Frauen die Schwanger werden und in Elternzeit gehen könnten auch nicht mehr gewählt werden? Kollegen vor der Pensionierung auch nicht? Welche die sich evtl.. versetzen lassen wollen? Die krank werden können?


    Hm, aber wer darf denn dann überhaupt noch gewählt werden?!?

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