Das sind ziemlich viele Fragen, ich versuche sie mal zu beantworten, aber leider mal wieder verkehrt rum 
Oder kann ein neuer AG (wäre im günstigsten Fall bei mir das
Land NRW) das aus irgendeinem Grund komplett verweigern?
Ja, wenn das Kind über 3 ist kann das komplett abgelehnt werden, selbst wenn du beim vorherigen AG eine Übertragung beantragt hast.
Kann ich bei
einem neuen Arbeitgeber ein noch ausstehendes drittes Jahr Elternzeit beantragen, wenn
der doch eigentlich gar nichts mehr mit der Geburt meiner Kinder zu tun
hat?
Ja, kann man, aber der AG kann es ablehnen.
Ja, bis spätestens zum 3. Geburtstag, eigentlich sogar bis zum Anbruch der Zeit, die übertragen werden soll. Sprich sinds 12 Monate, dann bis 12 Moante vor dem 3. Geburtstag, sinds nur 10 Moante, dann 10 Moante vor dem 3. Geburtstag usw.
Wie sieht es allgemein mit diesem letzten Jahr Elternzeit aus, das man
sich für später (bis zum 8. Lebensjahr des Kindes) aufsparen kann? Hat
man automatisch Anspruch darauf und kann es zu einem beliebigen
Zeitpunkt beantragen, sofern das Kind noch nicht das 8. LJ vollendet
hat?
Nein, nur wenn man das vorher beantragt hat zu übertragen hat man darauf einen Anspruch.
Und habe ich einen rechtlichen Anspruch zumindest auf die
restlichen zwölf Monate, obwohl ich es damals nicht dem Arbeitgeber
angekündigt habe, dass ich mir dieses Jahr für später aufsparen möchte?
Darauf hast du keinerlei Anspruch, probieren kannst du es natürlich trotzdem.
geht davon das eine halbe Jahr verloren,
weil ich es nicht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres meines ersten
Kindes genutzt habe?
Ja, auf jeden Fall, weil höchstens 12 Monate übertragen werden können.
Jetzt zu meinen Fragen: für das erste Kind hätte ich ja eigentlich noch
1 1/2 Jahre Elternzeit übrig;
Nein, maximal hast du noch 1 Jahr übrig!
Achso, gilt alles nur für Angestellte.