Beiträge von Susannea

    In BW sind die Primarstufenlehrer mit Sicherheit nicht an der Universiät. Kann sein, dass es in Brandenburg anders läuft. Übrigens ist auch das Abitur in BW und Bayern ganz anders, als in Bremen oder Brandenburg.


    DAs versucehn dir diverse User hier gerade zu erklären, es läuft nur in BW anders als in den andern Bundesländern!

    Habt ihr komplett die gleichen Kurse oder haben die Sek II eventuell später im Studium noch weitere, tiefergehende Kurse, die Du nicht hast?


    Sie haben später andere Kurse als wir in der Fachdidaktik. Aber fachlich andere Kurse haben sie nicht!

    Schon mal daran gedacht, dass die Befähigung in der Oberstufe zu unterrichten mit für das unterschiedliche Geld verantwortlich ist?


    UNd das ist die begründung, dass ein Lehrer an der Sekundarschule mit der Ausbildung etwas anderes bekommt, als der Lehrer an der Primarstufe mit der identsischen Ausbildung? Wohl eher nicht!

    Du gehst scheinbar hier immer noch vom Einzelfall aus, denn

    Ich bin mir absolut sicher, dass mein Physik und Chemie Studium für das Lehramt Gymnasium komplett verschieden ist von der Ausbildung, die Primarstufe/Sekundarstufe 1 Lehrer in Brandenburg absolvieren.


    Wie kommst du darauf, jeder der diese Ausbildung macht in Chemie oder Physik darf auch am Gymnasium, nur nicht in der Gymnasialen Oberstufe unterrichten und trotzdem gibts unterschiedliches Geld!

    Aber solange die Voraussetzung um als Lehrer am Gymnasium tätig zu sein ein höherer Bildungsweg (Universtität gegenüber päd. Hochschule) ist, für den die Schwelle der minimalen intellektuellen Leistungsanforderung deutlich höher liegt, hat jeder, der sich dieser erhöhten Anforderung erfolgreich gestellt hat, ein Anrecht auf bessere Vergütung. Es sei denn man vertraut dem vorherrschenden System nicht mehr und meint jeder müsste gleich bezahlt werden....


    Wieso höherer Bildungsweg, sowohl Berlin, als auch Brandenburg, als auch diverse andere Bundesländer bilden alle Lehrer an einer Universität aus, keine PHs. Ich studiere genauso an einer Universität, wie die Leute, die übrigens in Bio mit mir in den selben Kursen sitzen, die nachher in die Sek II gehen!

    Du redest von dem "Sollte sein" Zustand, da stimme ich Dir sogar vollkommen zu! ABER: Der Staat zwingt mich dazu ein Physik-Diplom (zumindest 1. Staatsexamen an einer Universität zu haben).


    Auch hier müssen die Grunschullehrer ein 1. StEx in einem Fach haben, die der Sekundarstufe 1 in 1-2 Fächern!

    Also du scheinst nciht nur übers Schulsystem in Deutschland nicht viel zu wissen, sondern auch über die Lehrerausbildung!

    Hm, ich weiß ja nciht, woher du die Weisheit nimmst, dass die Ausbildungen unterschiedlich snd, nicht umsonst hat z.B: Brandenburg jahrelang Lehrer für die Primarstufe/sekundarstufe I ausgebildet. Sprich, du darfst mit einem Abschluss an alle Schulen gehen und dort zwischen Klasse 1 und 10 unterrichten.
    Also warum sollten dann die Lehrer unterschiedlich bezahlt werden? Wenn doch die Ausbildugn die gleiche ist und die Stundenzahl oft auch?!?

    Stimmt das wirklich mit den 1600 Euro Netto bzw. 1300 ? Bei vollem Lehrauftrag?


    Ja, je nach Steuerklasse. Hier die Tabelle der Angestellten für alle Budnesländer außer Hessen und Berlin.
    http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv…r-2011&matrix=1
    Einstufung der Grunschullehrer liegt hier bei E10 oder E11.
    und hier Berlin:
    http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv…r-2010&matrix=1

    Ich habe also in Berlin bei volelr Stelle mit E10 oder E11 gerade mal ca. 1200 Euro raus!

    Momentan werde ich noch während des Studiums mit E6 bezahlt (ändert sich hoffentlich mit dem Bachelor) und habe dann ca. 900 Euro bei voller Stelle raus, da die neben zwei Kindern und Studium eh nicht möglich ist, sinds immer ca. 500 Euro, die bei mir ankommen! Aber das ist dann eben Teilzeit!

    Die Frage ist, doch, was haben sie schon für Laternen gemacht. Denn egal wie alt sie sind, LAternen mit Blattabdrücken/Blattdruck, mit Wachsfarbspielereien, mit Encaustic usw. gehen doch in fast jeder Altersklasse.

    Nein, du hast eben genau das nicht geschrieben, was ich schrieb, denn du wiederholst ja hier die falschen Auskünfte noch einmal!

    Dass man als Wenigerverdienender Anspruch auf die kostenlose Mitversicherung der Kinder in der GKV hat, hatte ich doch geschrieben - wieso Blödsinn!


    Nein, du hast eben nciht automatisch als wenigverdienender Anspruch auf MItversicherung der Kinder in der GKV, das hängt davon ab, wieviel dein Partner verdient und wie der versichert ist!

    Natürlich kann man sein Kind auch privat versichern lassen, wenn man das niedrigere Gehalt als Beamter hat. Ich war nur davon ausgegangen, dass man das freiwillig nicht tun würde wegen der zusätzlichen Kosten.

    Aber genau das hast du nicht geschrieben und auch hier, nur weil man das niedrigere Gehalt als Beamter hat, heißt das nicht automatisch, das die Kinder in die GKV in die Familienversicherung dürfen, das ist einfach deutlich komplexer! Sobald einer in der PKV ist, wirds einfach komplex!
    NUr bei zweien in der GKV kann man diese Auskunft pauschal geben, dass die Kinder Anspruch auf dei kostenlose familienversicherung haben, solange sie kein Einkommen haben!


    Beihilfeanspruch trotz GKV nur in Ausnahmefällen= Wenn die GKV nicht zahlt (was ja glücklicherweise ein Ausnahmefall ist).


    Falsch, der Beihilfeanspruch besteht auch wenn die GKV zahlt, nur ist nichts da, was erstattet werden kann.
    Ein Anspruch ist aber prinzipiell vorhanden!
    Nur ein Erstattungsanspruch eben nicht! Was auch!

    Entschuldige, aber bei soviel Blödsinn auf einmal, da dreht sich mir echt der MAgen um, wie kommst du auf diese unisnnigen Angaben, die du unten machst?!?

    Dort ist man zu 100 % verichert, hat also keinen Beihilfeanspruch.

    Wird man von der PKV (aus welchen Gründen auch immer) nicht angenommen, muss man sich zu 100 % in der GKV selbst versichern, also wieder kein Beihilfeanspruch.

    Wenn er aber Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wird er wieder automatisch GKV-Mitglied, wieder kein Beihilfeanspruch.

    Solltet ihr Kind/er haben, werden die bei dem versichert, der das höhere Gehalt hat.

    In der GKV sind ja sowiese alle nichtverdienenden Familienmitglieder kostenlos mitversichert, wieder kein Beihilfeanspruch.

    Also bloß weil man 100% versichert ist, erlischt ja nicht der Beihilfeanspruch! Ganz im Gegenteil, du kannst SAchen, die die GKV eben nicht zahlt dann z.T. über die Beihilfe abrechnen! Der Anspruch bleibt aber natürlich auch sonst weiterhin bestehen! Man kann sich eben nur Sachen, die man nicht gezahlt hat, nicht erstatten lassen!

    UNd nien, Kinder werden sicherlich nicht bei dem mitversichert, der das höhere Gehalt hat! Du kannst in der Regel frei wählen, wo du dein Kind versicherst und nein, auch in der GKV hat es nicht automatisch Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung. Da ist dann wichtig, wo der Partner versichert ist, wie hoch das Einkommen des Partners ist usw.!

    Also sehr viel Unwissenheit hier drin, die wohl mehr verunsichert als zu helfen!


    nashorn: Von wohin soll er in eine öffentliche Kasse wechseln?

    Ist halt der Nachteil an unserem Job, dass du keinen Anspruch auf Urlaubstage außerhalb der Ferien hast.


    Das ist glücklicher Weise bundeslandabhängig. Hatten wir aber schon mal diskutiert, denn zumindest in Berlin haben sowohl Beamten als auch Angestellte midnestens einen Tag frei. Für Wahlhelfer usw. gibts dann nochmal freie Tage zusätzlich.

    Auch weiß ich, dass es solche Dinge in Berlin gibt, dass man deshalb fehlt, wie auch für andere Veranstaltungen, so war z.B. meine Mutter eine Woche in Japan zu einem Choraustausch und das während der Schulzeit und mehrere Kolleginnen, die aber an anderen Schulen sind, auch.
    Genauso wie man auch für Jugend Trainiert usw. frei bekommt.

    Also ich würde sowohl man bei euch im Schulrecht nachforschen, als auch vorsichtig anfragen.

    Vielleicht sind die Lebenshaltungskosten in Berlin drastisch niedriger, aber in Stuttgart wäre damit nur ein sehr knauseriges Leben drin. Und das wäre doch sehr schade nach einem Studium und bei einem fordernden, stressigen Job.


    Ich glaube nicht, das sie drastisch niedriger sind, aber was soll man machen, die Gewerkschaften kämpfen und besser wirds trotzdem nicht.

    Mal ganz ganz ehrlich, wenn man als studierter Mensch mit 40 Jahren nicht mind. 3xxx Netto verdient, dann ist man irgendwie ganz schön eingeschränkt. Ich meine alleine was an Fixkosten monatlich rausgeht, wenn man ein Haus abbezahlt, das Auto usw.


    Klar, aber lieber finanziell eingeschränkt als am Rande der Verzweiflung, weil der Job Mist ist (wobei das ja nun bei Lehrern auch immer mehr wird).

    Wie bist Du enn auf diesem Weg zum ersten ungelesenen Beitrag im Thread gekommen? Bei mir war es immer der Anfang...


    Wenn ich den ungelesenen Beitrag anklicke, dann bin ich an der Stelle gelandet, wo ich das letzte Mal gelesen habe. Nie am Anfang des Threads. Heute geht das auch wieder.

    In Hamburg musst du Klassenfahrten durchführen. Dort heißt es in (sinngemäß): "Die Vorbereitung und Durchführung von Klassenfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrer." Wird aber in der Praxis so niemand erzwingen.


    Dann musst du es aber auch komplett bezahlt bekommen, sonst würde damit auch niemand durchkommen!

    Wobei ich es unfassbar finde, dass die nach jetzt über 6 Woche nicht gebacken bekommen eine korrekte Lohnabrechnung zu erstellen.


    6 Wochen, du bist aber wirklich kleinlich. Ich bin seit Juli 2010 nicht mehr an der Schule und habe um April 2011 noch einen Teil meines Gehaltes nachgezahlt bekommen. Über das Gehalt aus April 2011 habe ich auch noch keine abschließende Information, ob da noch was kommt, denn eigentlich müsste es dies!

    Um welches Bundesland geht es und ist es eine Schule mit elexibler Schuleingangsphase?
    Denn da würde so etwas ja überhaupt nicht auffallen und sollte er gesundheitlich eben nciht nur 2 Jahre für die ersten 2 Jahre brauchen, fällts auch nicht auf!
    Übirgens schult ja Belrin z.B. generell mit 5,5 ein, also muss es nciht unbedingt zu früh sein.

    Erziehungsgeld (wie vor 10 Jahren) wurde meines Wissens abgeschafft.

    Genau und durchs Elterngeld ersetzt.

    Elterngeld - d.h. doch 2/3 des vorherigen Gehaltes, gell? Heisst das 2/3 der REF-Bezüge?


    DAs heißt 65% vom durchschnittlichen EInkommen in den letzten 12 Monaten vor der Geburt, midnestens 300 Euro (und evtl. Geschwisterbonus wenn ien weiteres Kidn unter 3 oder zwei unter 6 sind).

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