Beiträge von Susannea

    Zitat

    Auch nach dem Studium kann man der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ohne weiteres beitreten. Erst wenn eine andere Versicherungspflicht, beispielsweise als Arbeitnehmer/in besteht, ist die Befreiung von der Versicherungspflicht nicht mehr relevant.

    Das ist aus deinem Link und genau das ist hier der Fall, es besteht eine Versicherungspflicht.

    Die Entscheidung ist BINDEND.

    Aber nur während des Studiums und wenn er den Status Student nicht mehr hat, dann ist er eben versicherungspflichtig, weil es ein Statuswechsel ist.

    Wenn ich als Arbeitnehmerin (oder Beamtin) ein Studium aufnehme, dann weise ich nach, dass ich schon woanders unter einem anderen Status versichert bin, und somit von der studentischen Versicherung befreit bin - weil schon anderweitig versichert).

    Das geht aber andersrum nicht. Wenn du studentisch versichert bist (egal ob PKV oder GKV) verlierst du den Anspruch auf die Versicherung bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.

    Aber ich befinde mich ja noch im Studium. Hier musste ich eine Erklärung unterschreiben, dass ich für die Dauer des Studiums privat versichert bleiben muss und auf die gesetzliche Versicherung verzichte.

    Aber du hast durch den Vertrag, der größer als Werkstudent ist, meine ich den "Studenten"status für die KK verloren und bist somit ganz normal sozialversicherungspflichtig.

    Nicht wenn man sich wie hier von der Versicherungspflicht in der GKV hat befreien lassen...

    Aber das kann man nicht als Angestellter, und der Status Student ist meiner Meinung nach weg.

    Solange du den Status Student hast, darfst du nicht deine Versicherungsart wechseln, AUCH wenn du parallel Vollzeit arbeitest.
    Dafür brauchst du die Bescheinigung der Uni, dass du fertig bist / exmatrikuliert wurdest.

    Aber den hat man meiner Meinung nach nicht mehr, wenn man über die Menge der Werksstudententätigkeit kommt.

    Die Schule möchte mich über den Arbeitgeber versichern, da ich mich aber dazu verpflichtet habe, privat versichert zu sein, stellt sich bei mir die Frage, was ich nun tun kann. Kann ich die Stelle möglicherweise gar nicht annehmen? Kann ich mich über den Arbeitgeber versichern und bei meiner PKV nur die Anwartschaft zahlen?

    Die Schule muss dich über den AG versichern weil du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist und du bist damit raus aus der PKV, die Frage ist nur, ob du dann die Anwartschaft weiter zahlen möchtest oder gar nicht mehr an die PKV.

    Das hat meine Schule wiederum kaum interessiert, v.a. was die 1. Stunde angeht,

    Alternative war hier, sie stellen dir eine Tagesmutter und bezahlen sie auch noch, da war die Frauenvertretung knallhart und das ging bisher an allen Schulen, die ich kenne dann auch durch. Steht ja im Frauenförderplan, dass auf die Öffnungszeiten von Kita usw. Rücksicht genommen werden SOLL (was ja wie muss zu lesen ist).

    Wie geht ihr mit Leuten um, die absichtlich nur die kurzen Kita-Zeiten buchen oder ihr Kind aus der OGS nehmen?

    So etwas gibt es hier nicht. Hier ist nur die Öffnungszeit der Kita oder des Hortes entscheidend. Bei uns sind die eh flexibel auf die Woche verteilt.

    Wenn also die Kita um 7.30 Uhr öffnet, aber man 40 Minuten Fahrtweg hat, kann man nicht um 8 Uhr beginnen. Wenn die aber um 6.30 Uhr öffnet, dann kann man dies auch, dann kann man sich aber wünschen, später anzufangen, aber es ist kein Muss das man dies bekommt.
    Kann jeder kinderlose sich genauso wünschen.

    Bei uns dürfen alle Lehrkräfte "Wünsche äußern", die von denen mit (kleinen) Kindern (bist zu einem best. Alter) werden bevorzugt berücksichtigt, was meist klappt.

    Ist hier ähnlich, wobei eben die hier berücksichtigt werden müssen bei Kita und Hort-Öffnungszeiten usw. Aber bisher sind bei uns fast alle Wünsche umgesetzt worden und wenn nicht, haben wir die Pläne in den Teams so umgebaut, dass es passte. Bin gespannt, ob das diesmal wieder so ist (zumal ich vermutlich noch weniger Stunden Unterricht habe)

    lese doch den aktuellen Ausgangspost. Selbstverständlich reagiert hier jeder außer dir über...

    Das Ausgangsposting ist eine subjektive Angabe und nachdem man dann ja gleich nun psychisch so krank ist, dass man gar nicht mehr arbeiten kann, ...

    Wenn sich jemand wegen ständiger Belästigung durch Kollegen nach zwei Tagen krank schreiben lassen muss, ist das Problem in aller Regel das Verhalten der übergriffigen Kollegen, nicht die krankgeschriebenen Person.

    Das lese ich etwas anders, denn ich lese hier weder was von ständigen Belästigungen noch sonst was, ich lese eher etwas von einer psychisch scheinbar labilen Person.

    Aber auch das ist nur meine Vermutung, da ich nicht dabei war und gar nicht sagen kann, wer hier übertrieben hat.

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