ZitatOriginal von Shadow
Trotzdem muss man immer im Hinterkopf haben, dass man ja noch einige Stunden halten muss, bevor die GF kommt. Das nervt mich manchmal.
Oh, ich kenne viele die nichts zu den Themen machen und trotzdem klappts wunderbar.
ZitatOriginal von Shadow
Trotzdem muss man immer im Hinterkopf haben, dass man ja noch einige Stunden halten muss, bevor die GF kommt. Das nervt mich manchmal.
Oh, ich kenne viele die nichts zu den Themen machen und trotzdem klappts wunderbar.
Die Klassen die ich dabei erlebt habe waren begeistert.
ZitatOriginal von Hermine
Ich bin jetzt wirklich keine erschreckende Erscheinung, aber ich wage mal zu wetten, dass kein Schüler unserer Schule es wagen würde, in meiner Anwesenheit eine Prügelei anzufangen.
Naja, du bist aber auch an einem Gymnasium, da ist den Schüler ja wohl in den meisten Fällen die Konsequenz bewußt. Diese Schüler die ich erlebt habe wissen 5 Minuten später überhuapt nicht mehr, dass sie ausgerastet sind, denn sie bekommen diese Kontrollverluste gar nicht mit!
Deshalb wäre ich sicher, diese Schüler würden auch in deiner Gegewart prügeln. UNd nein, ich rede nicht von Raufereien, einmal landete das Opfer auf der Intensivstation, weil es solange gewürgt worden war.
ZitatOriginal von Dejana
Sollte man schon, aber nicht, wenn man eine Klasse hat, in der Schueler anscheinend keine Skrupel davor haben sich zu pruegeln, wenn niemand da ist.
Meine fangen dann vielleicht an zu quatschen und ein bissl albern zu sein, aber sie wuerden es nicht wagen gewalttaetig zu werden.Man stelle sich mal vor, einem der beiden waere ernsthaft was passiert. Wer uebernimmt denn dann die Verantwortung, wenn keiner da war?
Die Schüler die ich als gewalttätig erlebt habe, denen ist es dabei vollkommen egal, ob der Leher in der Klasse ist oder nicht. UNd da das von jetzt auf sofort losgeht, kannst du meist nicht mal schnell genug dazwischen springen, denn du kannst ja nicht die ganze Stunde neben dem Knaben stehen! (Bzw. könnte ich weder die 5. noch die 6. lLässler halten die das betraft!).
Also bei uns sind die 5 Minuten Pause auch Pause für die Lehrer, das heißt die sind nicht unbedingt im Klassenraum (da es aber nicht klingelt, verpasse ich sie im Moment ständig , so dass ich dann gleich in der Klasse bleibe.
Aber ja, Prügeleien kenne ich inzwischen leider als Normalität bei vielen Schulen und ja, da reichen sogar eine oder zwei Minuten dass jemand ausrastet. Hat wohl auch was mit den "Inklusiven Schulen" zu tun.
ZitatOriginal von Friesin
Aber gut, wenn das in Berlin anders ist....
KLar ist das in Berlin anders gewesen, jeder musste trotzdem Knut ansehen, auch wenn er den anderne Eisbären ziemlich ähnlich sah. Vor dem Gehe gabs ein Extra Kiosk nur mit "Knut"-Sachen usw- Also hier war und wird es wohl auch lange bleiben, immer in aller Munde.
ZitatOriginal von kleiner gruener frosch
barmeliton, Friesin:
für Schüler an einer Förderschule oder einer Grundschule mag es wichtiger (da näher) sein, dass Eisbär Knut tot ist. Ich wüsste also nicht, warum man sich nicht ggf. damit beschäftigen und dazu Gedanken machen sollte.kl. gr. Frosch
Das denke ich auch und ich denke, ja es wird in "meiner" 6. Klasse am MIttwoch in NaWi Thema sein, denn Knut ist uns hier in Berlin viel viel näher als Japan, als Atomkraftwerke usw. Für viele ist es das Symbol der Stadt! Nicht umsonst hat gestern der Berliner Fernsehsender sein Programm geändert und das wird heute wohl so weiter gehen!
Also selbst deie Berliner Presse setzt es genauso wichtig wie der Tod eines Schauspielers oder das momentane Weltgeschehen!
ZitatOriginal von schlauby
Naja, ein Bissel Strom und Internet vielleicht.
Naja und evtl. Papier um Skizzen zu machen und dein Arbeitszimmer um zu arbeiten usw. Also mindestens das Arbeitszimmer würde ich wohl prozentual mit angeben inkl. Strom und Internet. ![]()
Das mit den 400 Euro kann schon hinkommen, wobei ich es nicht kenne, bei mir wirds ab dem ersten Euro angerechnet (kann aber am Gewerbe liegen). Wäre ja aber nur gerecht.
Was soll denn damit sein? Du hast einen befristeten Vertrag, der wird ganz normal auslaufen, entweder vor, nach oder im Mutterschutz.
Und dann musst du dir überlegen, was du willst. Wie dein Kidn betreut werden soll usw.
alias: Naja nach der Auflistung dort würde ich es wohl eher zum Gewerbe zählen. Allerdings, stimmt es, dass die Dauerhaftigkeit fehlt und evtl. auch die Gewinnabsicht, aber damit würde ich wohl besser nicht argumentieren beim Finanzamt ![]()
Da ich dies nicht als kpnstlerische Nebentätigkeit sehe würde ich es wohl eher auch genehmigen lassen. Dies sollte ja aber kein Problem darstellen da es keinerlei Auswirkungen auf den Rest hat. Dann bist du einfach auf der sicheren Seite.
ZitatOriginal von alias
Als "Kleinunternehmer" bist du bis zu einem Jahresumsatz von (hab's nicht mehr genau parat, aber ca.) 17.000 € nicht mehrwertsteuerpflichtig - und benötigst keinen Gewerbeschein (Ausnahme: geschütze Gewerbe). Die Einnahmen versteuerst du als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Dazu gibt es in der Steuererklärung ein extra Formblatt.
Wo hast du das denn her, dass du dafür keinen Gewerbeschein benötigst?
Wäre reichlich unlogisch, dass man dann bei der Gewerbeanmeldung ankreuzen kann, dass man das als Kleinunternehmer (muss keine MWSt. ausweisen) ausführen will!
Und was sind bei dir geschützte Gewerbe? Ich kann dir z.B. sagen, dass man als Handeslvertreter ein Gewerbe anmelden muss und auch als IT-Unternehmen. Ich bin mir damit nciht so sicher, dass das einfach so durchgeht.
ZitatOriginal von jotto-mit-schaf
Nicht für die Berechnung macht das einen Unterschied, sondern für das Verständnis derjenigen hier im Forum, die nicht in einem befristeten Vertrag hängen, warum sich diese Frage überhaupt stellt. In diesem einen Fall wäre es halt beim Eingangsposting hilfreich gewesen. Aber das ist ja jetzt auch geklärt.
Das verstehe ich nicht, darf man sich nur mit Sachen beschäftigen, die einen selber betreffen? Und das es befristeete Verträge gibt ist doch allgemein bekannt (oder sollte es zumindest sein!).
ZitatOriginal von Sunrise1408
Susannea, dann solltest du dieses kleine aber extrem wichtige Detail mit in dein Ausgangsposting schreiben! Dann wird einiges klarer!Und natürlich ist unzerrichtsfreie Zeit nicht mir Urlaub gleichzusetzen. Soviel hab auch ich mitgekriegt!
Sunny
Entschuldige, aber das macht für die Berechnung überhaupt keinen Unterschied. UNd hier gibt ja auch nicht jeder bei jedem Posting an, ob verbeamtet oder nicht!
jotto-mit-schaf: Das ist daran ja aber der nächste Clou, es wird sogar einfach bei befristeten Lehrern vorausgesetzt, dass sie dann eben die ganzen Ferien hindurch Urlaub machen!
Eigentlich müsste man dann ja sogar noch anführen, dass ich ja trotzdem Vorbereitungen und Korrekturern zu machen hatte.
ZitatOriginal von Sunrise1408
Ganz kurz ne ganz dumme Frage!Kann es einem Lehrer nciht völlig Wumpe und scheiß egal sein, ob er 2, 12, 20 oder 40 Tage Urlaub hat?
ALLE Lehrer die ich kenne haben 2 Wochen Osterferien, 6 Wochen Sommerferien, 2 Wochen Herbstferien und 2 Wochen Weihnachtsferien. Plus diverse Feiertage, Brauchtumstage und Bundeslandspezifische Ferien.
Und da ist es egal, ob mit vollem Deputat oder mit Teilzeit!Ich versteh das Problem nicht! *dummguck*
Sunny
DAnn scheinst du nur Lehrer zu kennen, die keine befristeten Verträge haben. Ich hatte aber einen befristeten Vertrag, der natürlich, wie in Berlin üblich, vor den Sommerferien endete. Also hatte ich keine Sommerferien die bezahlt wurden, keine Herbsferien und keine Weihnachtsferien.
Und bei den Verträgen wirds da natürlich interessant!
Für Verträge übers ganze Jahr ist das natürlich dann egal.
Aber Ferien sind ja auch nicht mit Urlaub gleichzusetzen, zumindest bei allen, die ich kenne!
ZitatAlles anzeigenOriginal von Super-Lion
@ Susannea:Frag da nochmal nach, das kann nicht sein.
Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle und das spricht nun mal von den bekannten 24 Werktagen, die dann eben 20 Arbeitstagen bei 5 Arbeitstagen pro Woche entsprechen.
Wenn von 4/5 die Rede ist, wird das wohl so gemeint sein, dass Du eben nur 4/5 von 20 Arbeitstagen Urlaub bekommst. Sprich: bei 4 Arbeitstagen pro Woche ergibt sich ein Jahresurlaubsanspruch von 16 Arbeitstagen, also auch wiederum diese 4 Wochen.
Ich hatte jetzt auch nicht gedacht, dass Du das Schreiben in dem Sinne postest, dass Du es einscannst. Aber man kann ja vielleicht betreffende Passagen hier "eintippen".
Aber gut. Ich würde an Deiner Stelle anrufen und nachfragen. Ich glaube nämlich wirklich nicht, dass das so, wie Du es befürchtest, sein wird.
Viele Grüße
Super-Lion
Doch, es ist genau so, wie ich es befürchte, es ist ja dann auch in dem Brief so vorgerechnet, dass ich eben keinen Urlaubsanspruch außer diesen Ferien (insgesamt 3 Wochen) habe!
UNd klar habe ich nachgefragt und auch argumentiert, das beides nicht geht. Deshalb ist es ja so zum Lachen.
UNd nein, nach Aussage des Herren gitl das BUrlG eben nicht, weil der Tarifvertrag höher ist ![]()
Dazu muss man dann doch nichts mehr sagen, oder?!?
Nein, das Schreiben werde ich hier sicherlich nicht posten, das ist mir dann doch etwas heikel.
Nur soviel dazu. Werktage gibts in dem Schreiben nicht. Es ist die Rede von Arbeitstagen die man Urlaubsanspruch hat, davon dass ich nur eine "4-Tage-Woche" habe und somit der Urlaubsanspruch mit 4/5 Arbeitstagen zu berechnen ist und das in den Ferien folgende Tage (und da sind jeweils 5 Tage die Woche aufgeführt) liegen. Werktage gibt es nicht in dem Schreiben und Urlaubstage setzen sie mit Tagen gleich.
Er Endeffekt ist der selbe, ich habe nur 3 Wochen Urlaub und das soll bei Lehrern angeblich immer so gerechnet werden ![]()
NUn wirds aber albern. Du nennst ein Rechtlexikon falsch und deine Meinugn dazu ist richtig? Was hast du studiert?!? Jura? Ich denke, die Juristen wissen das wohl etwas besser!
Und nein, die 24 Tage beziehen sich auf 6 Arbeitstage die Woche, das steht ja so im KOmmentar des Gesetzes, aber mach du es dann lieber anders, wenn der KOmmentar falsch ist ![]()
ZitatOriginal von kleiner gruener frosch
Ich gebe zu, es ist eine Spitzfindigkeit, die nichts daran ändert, dass du zu wenig Urlaubsanspruch hast. Aber ich würde es über diese Schiene versuchen.
Es sei denn, in deinem Vertrag steht (was ich mir nicht vorstellen kann), dass du nur für 4 Tage eingestellt bist.kl. gr. Frosch
Ich habe ja auch schon versucht ihnen klar zu machen, das egal wie rum sie rechnen, die Wochenanzahl ja gleich bleiben muss bzw. man sicherlich nicht solche Rechnungen immer zu Gunsten des AG ausführen kann, also erst gekürzt und dann nicht, aber das war dem Herrn überhaupt nicht begreiflich zu machen! ![]()
Jorge: Achso, warum sollte ich mich damit zurückhalten?!? Wer den Schaden hat muss für den Spott nicht sorgen, gilt egal für wen ![]()
Achso und nein, das ist nicht meine Meinung mit der Kürzung usw. sondern die von diverse Anwälten und sogar vom Bundesarbeitsgericht! Nur gilt das eben nicht für die Herrn, die in der Rechtsstelle sitzen, aber die sind dafür schon bekannt, dass sie von Recht nicht viel Ahnung haben!
ZitatOriginal von Jorge
Auch ein Arbeitnehmer, der nur an zwei Tagen der Woche beschäftigt ist, hat den vollen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen und nicht von 2/5 ?(, d. h. er könnte ebenso vier Wochen nach Mallorca fliegen, wie ein Mitarbeiter mit einer 5-Tage-Woche. Nur fallen bei diesem 20 Arbeitstage aus, bei der Teilzeitkraft hingegen nur 8 Arbeitstage.Man sollte beim Urlaub nicht von ‚Tagen’ sprechen, sondern ganz klar zwischen Wochentagen, Werktagen und Arbeitstagen unterscheiden. Dann kommt man nicht so leicht zu falschen Ergebnissen.
Nee, um das zu berechnen, kann man auch die Finger nehmen.
Wo hast du denn diese Blödsinn her. Dazu gibts klarer Rechtsprechung, dass natürlich bei 2 Arbeitstagen die Woche nur 2/5 des Urlaubsanspruches (wobei, wenn du von 24 Urlaubstagen ausgehst, die es nur bei einer 6-Tage Woche gibt sogar nur von 2/6 des Urlaubsanspruches) vorhanden ist!
HIer z.B: schön nachzulesen: http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#wieviel
Übrigens hat die Senatsverwaltung das ja auf 4/5 gekürzt. Das ist ja auch ok. Aber andersrum dann eben zu sagen, ich brauche trotzdem 5 Tage um eine Woche frei zu bekommen, ist eine Unding!
Sie gewähren mir eben nur 3 Wochen Urlaub insgesamt für 2010!
Also auch wenn cih deiner "Unlogik" (Was für eine tolle Wortschöpfung) folge, belibts dabei, das ich zu wenig Urlaub hatte!
@Sportskanone, Mikael: Ja, das ist ihr Ernst und ja, sie haben es mir sogar schriftlich geschickt die Rechnung. Der Widerspruch der GEW dagegen ist angeblich bei Ihnen nicht angekommen. Naja, dann kriegen sie ihin nun noch einmal, gibt ja dazu glücklicher Weise keinerlei Fristen.
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