Beiträge von Susannea

    Also erstmal um konkretere Antworten zu erhalten. Solange du keinen AG hast, hast du keine Elternzeit. Du beziehst zu dem Zeitpunkt evtl. noch Elterngeld, wobei dies kein Hinderungsgrund ist um das Ref zu starten, denn das gibts dann weiter (wenn auch nur 300 Euro).

    Ansonsten kannst du natürlich eigentlich sofort ab Unterschrift des Vertrages Elternzeit einreichen udn mit dieser starten, obs gut ankommt usw. musst du mit dem zuständigen Seminar besprechen.

    Das gabs schon in meiner Schulzeit und ich gebe zu, der Mathe-Leistungskurslehrer hat nicht schlecht geguckt als mitten in der Stunde, als er was erzählte, plötzlich jemand laut Bullshit rief! :D

    Ich meine in der nächsten Fachkonferenz Mathe hat er dann mitgespielt :whistling:

    Wer in einem anderen Bundesland verbeamtet ist und in Berlin für eine Stelle ausgewählt wird, wechselt als Beamter nach Berlin. Voraussetzung ist eine Freigabeerklärung des 'alten' Bundeslandes. Quelle: http://www.berlin.de/sen/bildung/le…/einstellungen/

    Gruß
    Albatros

    Das ist der Punkt, wenn Berlin sie auswählt und das alte Bundesland sie wegläßt (gibts glaube ich nicht viele, die das tun, wenn kein Tauschpartner kommt), dann geht das.

    Auch wenn es Haarspalterei ist, aber auf den Formularen der Bezirksregierungen NRWs steht immer "Antrag auf Elternzeit", nicht "Anmeldung von..." womit suggeriert wird, dass man nicht automatisch ein Recht darauf hat, schon blöd.

    Das ist ja das, was ich in dem anderen Thread schon angemerkt habe, ich finde diese Dormulare der Bezirksregierungen und Merkblätter einfach nur peinlich, weil sie inhaltlich einfach falsch sind! Aber ich bin mir nicht sicher, ob sie eben damit die Leute verurnsichern wollen.

    Ganz im Gegenteil. Ich muss beim Elternzeitantrag (der bei der BezReg gestellt wird) angeben, wann die Mutterschutzfrist endet. Also nicht die BezReg informiert mich, sondern ich (und der Schulleiter, über den ich den Antrag Stellen muss: Dienstweg) informieren die BezReg. Die Rechnerei liegt also bei uns. Mag sein, dass die BezReg das dann kontrolliert. Hilft mir aber im Moment nicht weiter.


    Wovon das Gegenteil? Ende des Mutterschutzes habe ich dir doch angegeben. Der Mutterschutz endet am 14.7.2011. Oder was brauchst du noch für ein Datum?

    Ihr seid sicherlich privat versichert, oder? Sonst könntet ihr nämlich auch bei der KK nachfragen, die geben das einfach in ihr Programmm ein, aber ich suche noch mal, es gibt das auch im Netz, wenn du meiner Rechnugn nicht glaubst ;)

    http://www.lohn24.de/tools/Rechner/MuSchu2/index.php

    Sagt dies auch:

    Wäre es möglich, dass die Reihenfolge der Zitate andersrum angezeigt wird. Also in der Reihenfolge wie man sie auswählt und nicht entgegen der Reihenfolge, das würde meist mehr Sinn machen. Momentan wird das letzte Zitat (oft ja dann der letzte Satz) vor dem 1. Zitat angezeigt (oft ja erste Satz) und das macht wenig Sinn in vielen Fällen.

    Edit: Bei Anhängen ist es übrigens auch so, dass sie am Anfang des Threads und leider nciht am Ende bzw. der aktuellen Stelle eingefügt werden.

    Dann habe ich Bescheid bekommen, dass Elternzeit gewährt wird und WANN die beginnt, nämlich acht Wochen nach Geburtstermin. Wenn auf eurem Bescheid also der errechnete Termin als Grundlange genommen wird, ist es definitiv ein Fehler und ihr müsst es beanstanden.

    Nein, das ist kein Fehler, wenn der errechnetet Termin plus 8 Wochen genommen wird, wenn das Kind früher kam (und kein Frühchen ist).

    "Ich wundere mich einfach die ganze Zeit, dass ihr keine Angaben habt"
    Wir haben Angaben über die Mutterschutzfrist, die sich am errechneten Termin orientiert. Diese Angfaben sind hinfällig.

    Nein, sind sie nicht, s.o. und s.u.

    "und dann ausgehend vom errechneten Entbindungstermin die Länge des Mutterschutzes berechnen lassen"
    Das Ende des Mutterschutzes wird nicht ausgehend vom errechneten Termin , sondern vom tatsächlichen Geburtstermin berechnet (Nämlich Geburtstermin plus 8 (12) Wochen plus die Zeit, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen wurde).

    UNd wenn ich den tatsächlichen Geburtstermin plus die Tage die nicht verbraucht wurden+8 Wochen nehmen, bin ich( da hier wie man sie das Kommutativgesetzt gilt ;) ) dann bin ich ja, wieder bei dem errechneten Entbindungstermin plus 8 Wochen, also ist die Berechnung nicht hinfällig ;)


    Achso und weil hier immer wieder falsch geschrieben wird, Elternzeit beantragt man zu keiner Zeit, man muss sie spätestens 7 Wochen vor Beginn dieser anmelden (auch bei Beamten ;) )

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