Beiträge von Susannea

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    Original von Ruhe
    Ich sehe das wie CKR. wenn mir Excel eine Note wie z.B. 3,6 liefert, dann habe ich einen päd. Spieraum. Ich kann eine 3 geben oder eine 4. Excel nimmt einem da doch nur das zusammenrechnen aus dem Notenbuch ab. Auch da entscheidet man beim obigen Beispiel zwischen 3 und 4.
    Oder gibt da jemand eine 2 oder eine 5? Ich nicht. Egal ob mit Taschenrechner aus dem Notenbuch oder direkt mit Excel.

    Edit: Die Gewichtungen sind doch meist durch die Fachkonferenz festgelegt. Ob man nun mit Papier und Bleistift macht oder mit Excel. Was macht das?


    Hm, aber da gibts für mich eigentlich keine Frage (es sei denn, ich will sie pädagogisch begründet anders geben, denn 3,6 ist klar 4, da 3,7 4+ und 3,3, (was deutlich weiter entfernt ist) 3- ist.

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    Original von Moebius
    Auch wenn die Rechtssprechung des EuGH inzwischen auch den Beamten grundsätzlich Streikrecht zubilligt, ist die Umsetzung dieser Entscheidnung in Deutschland immer noch ein heißes Eisen. Ausgerechnet einem Referendar zu zu raten, sich da in dieses Mienenfeld zu begegen, halte ich für unangebracht.
    Zur Vertretung dürfen Beamte übrigens nicht eingesetzt werden, wenn angestellt Kollegen streiken, lediglich zur Aufsicht. Dies sicherzustellen ist aber auch nicht Aufgabe eines Referendares sondern des Personalrates.


    Habe ich geraten zu streiken, wobei ich grundsätzlich auch Beamten (und das vor dem Urteil auchschon) rate zu streiken, denn sie machen es ja nicht aus Lust und Laune (jedenfalls die meisten).
    Ich habe lediglich gefragt, wie man darauf kommt, nicht streiken zu dürfen!

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    Original von der PRINZ
    nein, bei mir kostet sie 7,95 Euro zum BEstellen, aber habe ja nun die Ruhrkartei, die reicht dicke, will nicht ewig mit dem Buch arbeiten, dennoch DANKE !!!

    Da hast du den falschen Link angeklickt, es gibt es als "Arbeitsheft" für den Preis und dann "Download" und da ist es dann für 0,00 Euro ;) (wenn du eingeloggt bist als Lehrer).

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    Original von Vaila
    Ich hatte für 2007 das Arbeitszimmer mit allen erforderlichen Einzelheiten angegeben, allerdings nach dem Steuerbescheid keinen Einspruch eingelegt. Jetzt wird mir die Erstattung wegen des fehlenden Einspruchs nicht gewährt. Sollte man einen Rechtsanwalt einschalten? Wer hat Erfahrung?


    WAr denn kein Vorläufigkeitsvermerk auf dem Bescheid?

    Sonst nützt auch Rechtsanwalt nichts, weil die Frist um ist!

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    Original von icke
    Susannea: genau, das geht nicht, deswegen müssen wir ja eine Alternative zum Sitzenbleiben finden! Im Moment haben wir ja auch Verweiler, und ich rede mir den Mund fuselig, um den Eltern klar zu machen, dass es eben nicht dasselbe ist, wie Sitzenbleiben...


    Naja, aber im MOment musst du es den Eltern ja im Zweifelsfall auch nicht klar machen, dann sollen sie sich doch an die Vorgesetzen wenden, wenn es anders nicht geht. ;)

    Aber es stimmt, euch muss irgendwie eine Alternative einfallen udn die muss organisatorsich udn mit den Vorschriften zu regeln sein.

    Denn z.B. eine zusätzliche KLasse aus Schülern, die eben länger brauchen, die einfach ein Schuljahr 1+ (oder wie man es nennen mag) machen, geht ja nur bei genügend Parallelklassen und damit genügend Schülern um eine zusätzliche Klasse aufzumachen.

    Aber ganz ehrlich, lieber ein gut funktionierendes System mit homogenen Klassen und differenziertem Unterricht, als eine schlecht funktionierendes SAPH-System (was teilweise ja auch nur zum Schein eines ist!).

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    Original von kleiner gruener frosch
    Anmerkung:

    Ich habe die Beiträge von den Userinnen FrauMueller und Brigette2011 verschoben. Dort bleiben sie bis zur Freigabe durch die Moderatoren.

    kl. gr. Frosch, Moderator


    Ich glaube, wirklich hilfreich waren sie auch nicht, also könnten sie dort auch auf Dauer bleiben ;)

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    Klar ist, dass wir nicht einfach wie früher sagen können: Kind bleibt sitzen und fertig... (das würde mir dann doch arge Bauchschmerzen bereiten)


    Problem dabei, das gibt das Berliner Schulrecht nicht mehr her, du musst ja erstmal nachweisen, dass du alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft hast ud erst dann geht Sitzenbleiben.
    Das wird hier ja nicht funktionieren, denn das hast du ja nachweislich dann nicht!

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    Original von moanakea
    Hallo, was ich merkwürdig finde ist, dass ich mal gelesen habe, dass privat Versicherte eine Einmalzahlung von 210,-? erhalten während des Mutterschaftsurlaubes.
    Beantragen wir das auch oder gilt das nur für Selbstständige?
    Wir bekommen ja schließlich unser Gehalt in den 12 Wochen normal weiter bis das Elterngeld beginnt.

    Weiß jmd. was?


    Das gilt für alle privat Versicherten, die nicht verbeamtet sind!

    HIer ist eine tolle Übersicht:
    http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenber…chaftsgeld.html

    Dann würde ich da ganz klar am Montag anrufen, kann mir aber vorstellen, dass es einfach etwas Zeit braucht, denn es müssen ja die entsprechenden Kollegen gefragt werden, ob sie dich betreuen.

    UNd nicht jeder ist jeden Tag in der Schule ;)
    UNd Schulen lesen auch nicht ständig Mails usw. ;)

    Du hast scheinbar deine Frage nicht klar gestellt.

    Du fragst, wo steht, dass du 8 Wochen nach der Entbindung dein volles Gehalt bekommst, das steht im Landesbeamtengesetz.

    Wenn du wissen willst, wo die Anrechnugn beim Elterngeld steht, das steht im BEEG, was nur fürs Elterngeld für dich gilt, nicht für die Elternzeit!

    Google hätte dir sicher auch gezeigt wo, wenn du es gewollt hättest ;)

    http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__3.html Absatz 1! Dort steht eindeutig, dass dies auch für Dienstbezüge gilt und die erhältst du, kein Gehalt!

    Achso und Elterngeld endet dann, wenn du es willst und das kann jeder Zeitpunkt sein und das wieso und warum geht auch deinen Schulleiter nichts an!

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    Original von Jooge
    Kannst du mir auch inhaltlich antworten?
    Es geht mir lediglich um eine offizielle Textstelle, die Regelung an sich ist mir klar (wurde hier schon oft besprochen).


    Habe ich doch, es steht im Landesbeamtengesetz,
    dies müßte ich aber erst raus suchen und dazu habe ich bei dem Ton und meiner wenigen Zeit weder Zeit noch Lust dies für dich zu tun!

    Es bleibt aber immer noch die Frage, was der Schulleiter damit zu tun hat, der regelt doch die Bezahlung nicht und alles andere teilt dir die Personalstelle (bzw. Bezügestelle) mit, die auch dafür erster Ansprechpartner sein sollte.

    Zitat

    Original von Jooge
    Hallo,

    naja, dass ich privat versichert bin hab ich geschrieben, dass es um NRW geht auch und dass man als Lehrer nur privatversichert ist, wenn man verbeamtet ist, dürfe ja wohl klar sein...
    Und zu meinem Schulleiter gibt es nicht mehr zu sagen als das, was ich geschrieben habe.

    ?!

    Jooge


    DAnn kann ich dir auch nciht helfen, wenn für dich alles klar ist.

    Warum sollte ein Mensch als Lehrer nicht auch ohne Beamtenstatus privat versichert sein, darf er das dann diener Meinung nach nicht?!?


    Aber da das ja alles klar ist, dann viel Spaß beim Warten auf die Antworten von den Ämtern, die ja oft auch ekien Ahnung haben!

    Du könntest natürlich auch im Landesbematengesetz nachschlagen! Muss dein Schulleiter übrigens auch haben. Personalstelle scheints ja keine zu geben!

    Hallo Jooge!

    Du müsstest schon etwas mehr zu diner Situation schrieben.
    Wie bist du versichert?
    Bist du verbematet?
    In welchem Bundesland, wenn du verbeamtet bist (wobei das evtl. im Profil steht, kann ich gerade nicht sehen!)?

    UNd was hat der Schulleiter damit zu tun?

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