Beiträge von Susannea

    Zitat

    Original von Hawkeye
    das klang jetzt hier so wie: jetzt erklär mal dem schulleiter seinen job ;)...


    Das kann passieren ja, je nachdem, wie oft er Stillende oder Schwangere hat, dass man ihm das erklären muss.

    Zitat

    Original von Solveig8
    Hallo,

    danke für die Anregungen. Ich werde mich bei meiner KV und der Beihilfestelle mal genau erkundigen.
    In der Mutterschutzzeit bekommt man ja noch sein reg. Gehalt oder? Zählen die 8 Wochen Mutterschutz schon zu der Elternzeit dazu oder beginnen die 12 Monate erst nach dem Mutterschutz?
    Wenn eine Teilzeittätigkeit auf das Elterngeld angerechnet wird, ist es fraglich ob es sich finanz. rechnet in dieser Zeit arbeiten zu gehen.


    LG

    Solveig


    DIe 8 Wochen sind nicht Elternzeit, werden abermit dazu gezählt. Elterngeld ist eine Lohnersatzleistungen und Lohnersatzleistungen gibts maximal 12 Monate (für nicht alleinerziehnde), also du bekommst dann eben nur 12 MOnate abzüglich der Zeit, die es nach der Geburt noch Bezüge gibt.

    Zitat

    Original von Hawkeye

    ich würde mit ihm sprechen, ohne diesen belehrenden unterton - i.d.R. kennen Schuleiter "die Fakten".


    Das kann ich so nicht unterschreiben, denn das hängt doch stark davonab, wie sich das Kollegium zusammensetzt, ob also die Situation schon öfter da war, wie lange der SL schon SL ist usw. Ich denke, je nachdem, wie gut z.B: die SL über die Stillstunden ansich informiert war (und das weiß ja nur die TE),wird sie auch über Zusammenhän ge informiert sein.

    Man merkt ja, auch hier gibts viel, die dazu nicht richtig informiert waren oder die Fakten sogar nicht glauben wollten!

    Zitat

    Original von schoolsout
    Hallo,
    mich würde folgendes interessieren: Ich stille noch und bekomme deswegen auch noch Stillstunden. Jetzt plant das Kollegium eine interne Lehrer-Fortbildung, die über Nacht gehen wird. Muss ich daran teilnehmen? Liegt es an mir, das zu organisieren? Also z.B. hinfahren (Ort steht noch nicht 100%ig fest, aber mind. 30-50 km entfernt) und stillen, dann wieder an der Fortbildung teilnehmen , wieder wegfahren...?
    Kennt sich da jemand aus? LG


    Du darfst daran nicht teilnehmen, denn das ist ja dann wie NAchtarbeit. Du hast auch Elternabende usw. um 20 Uhr zu verlassen!!

    Es zählen bei Beamten die letzten 12 vollen Kalendermonate vor der Geburt, das stimmt. Wichtig ist also vorallem das mit den vollen kalendermonaten und welche Monate dann zählen!

    Auch wenn du weniger gearbeitet hast und dadurch weniger verdient hast, bekommst du ja diesmal 71,5% des Einkommens an Elterngeld, wenn dein 1. Kind noch keine 3 Jahre ist.

    Zitat

    Original von Marigor!
    Kind Nummer eins ist mittlerweile da und ich kann mir gar nicht vorstellen, wieder voll einzusteigen! Außerdem haben wir uns jetzt doch für einen kleinen Abstand zwischen den Kindern entschieden! Ich bin mittlerweile wieder schwanger, wir verzichten auf ein hohes Elterngeld und freuen uns auf den Nachwuchs Nr. 2!


    Aber gerade wenn der Abstand klein ist, hast du doch meist trotzdem das Elterngeld, was dsu vorher auch hattest oder gar noch mehr!

    Zitat

    Original von Lisa*star
    Wenn ich nun innerhalb der Elternzeit erneut schwanger werde, wieviel Elterngeld bekomme ich dann beim zweiten Kind???


    Das kommt darauf an, wie groß der Abstand zwischen den Kindern ist und auch ob verbeamtet oder nicht.

    Als Beamtin ist der mögliche Abstand um das Geld + Geschwisterbonus zu kriegen, was es vorher gab nämlich geringer als bei nicht Beamtinnen.

    Wobei ich mal nachgucken müsste, wie das eigentlich mit den Bezügen im Mutterschutz nach der Geburt ist, denn die müssten als Einkommen fürs nächste Kind angerechnet werden nach meiner bisherigen Überlegung, aber mehr als 12-14 Monate zwischen den Kindern dürften trotzdem nicht sein!

    Ganz ehrlich, das ändert sich alles so schnell, ich würde nicht nach momentanen Mangelfächern usw. studieren, sondern nach dem, was dir liegt. Zumal das in den einzelnen Bundesländern nachher mit den Mangelfächern auch noch total verschieden ist!

    Zitat

    Original von Linna
    beschwerden wegen kinkerlitzchen bügelt meine sl deutlich und freundlich gekonnt ab.

    ganz schlimm finde ich schulleitungen, die - wie du es beschreibst - dem willen der eltern folge leisten und das auf dem rücken und zu lasten der lehrer. geht gar nicht, habe ich an einer schule gehabt, in der ich vertreten habe. wenn ein vater gesagt hat: "ich bin arzt", hat der alles bekommen.


    So kenne ich es vom letzten Schulleiter auch, nun gibts eine Schulleiterin und die ist zweiter Fall *kotz*

    Zitat

    Original von Sonnenkönigin
    In der Wirtschaft ist es ja auch üblich, die Stunden und Mehrverpflegungsaufwand abzurechnen - an Schulen Fehlanzeige.


    Du kannst die natürlich wie jeder andere auch über die EInkommenssteuererklärung abrechnen!
    Anders läuft das auch in der Wirtschaft oft nicht ab, das der AG das ersetzt ist purer Luxus!

    Und ganz ehrlich, was meldest du dich für zusätzliche Sachen, wenns cniht geht. LAss doch dann den anderne erstmal den Vortritt!

Werbung