ZitatOriginal von Mikael
Aber ob die Versicherung den Prozess finanziert, wird natürlich vorher "geprüft" (Erfolgsaussichten). Und da kann so ein Hinterzimmer-Jurist schnell auf die Idee kommen "Wieso? Beamte dürfen doch nicht streiken. Habe ich so im 1. Semester gelernt.". Es heißt ja nicht umsonst: "Zwei Juristen, drei Meinungen. Ein schlechter Jurist: Keine (eigene) Meinung."
Wenn die Kollegin "privat" finanzieren muss: Ich würde spenden!
Gruß !
Naja, aber hätte sie dann nicht evtl. schon die erste INstanz ausgelassen ![]()